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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Tagesgeld-Zinsen fällt Abgeltungsteuer an: 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
  • Bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben Zinsen steuerfrei.
  • Mit einem Freistellungsauftrag behält die Bank bis zu diesem Betrag keine Steuer ein.
  • Bei Konten im EU-Ausland musst du die Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben.

Zinsen sind steuerpflichtig – auch beim Tagesgeld. In diesem Ratgeber erklären wir die Tagesgeld Steuer einfach: wie die Abgeltungsteuer funktioniert, wie du mit dem Freistellungsauftrag Steuern sparst und was bei ausländischen Banken gilt. Die besten Konten findest du im Tagesgeld-Vergleich, die Grundlagen im Ratgeber Tagesgeld einfach erklärt.

Wie Zinsen besteuert werden

Zinserträge zählen zu den Kapitalerträgen und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und – falls du kirchensteuerpflichtig bist – die Kirchensteuer. In der Summe liegt die Belastung damit bei rund 26,4 % bis 28 %. Bei einer deutschen Bank wird die Tagesgeld Steuer automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt – du musst dich um nichts kümmern.

Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € steuerfrei

Jeder Person steht ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr zu. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge – also auch Tagesgeld-Zinsen – komplett steuerfrei. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 €. Erst auf Erträge oberhalb dieser Grenze greift die Abgeltungsteuer.

Freistellungsauftrag richtig nutzen

Damit die Bank den Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag. Dann behält sie bis zur freigestellten Höhe keine Steuer ein. Hast du Konten bei mehreren Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen – die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) aber nicht übersteigen. Ein Tipp: Stelle den Auftrag dort am höchsten, wo du die meisten Zinsen erwartest, damit die Tagesgeld Steuer gar nicht erst anfällt.

Tagesgeld Steuer bei ausländischen Banken

Bei Banken aus dem EU-Ausland wird häufig keine deutsche Abgeltungsteuer automatisch abgeführt. Die Zinsen sind trotzdem in Deutschland steuerpflichtig: Du gibst sie in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an und zahlst die Steuer nachträglich. Ein Freistellungsauftrag greift hier nicht – den Sparer-Pauschbetrag machst du stattdessen über die Steuererklärung geltend. Wer Auslandskonten nutzt, sollte die Zinsbeträge daher gut dokumentieren.

Verluste & Steuerbescheinigung

Über alle Kapitalerträge stellt dir die Bank auf Wunsch eine Steuerbescheinigung aus – praktisch für die Steuererklärung. Reine Tagesgeld-Zinsen können nicht ins Minus laufen, daher gibt es hier keine Verluste zu verrechnen. Relevant wird die Verlustverrechnung erst, wenn du daneben Wertpapiere hältst. Für das Tagesgeld selbst genügt in der Regel der korrekt gestellte Freistellungsauftrag.

Tipp bei geringem Einkommen: NV-Bescheinigung

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Legst du sie der Bank vor, bleiben deine Zinsen auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei. Das lohnt sich zum Beispiel für Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder Kinder mit eigenem Tagesgeldkonto.

Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Paare

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner nutzen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag und damit den doppelten Sparer-Pauschbetrag von 2.000 €. Erzielt ein Partner höhere Zinsen, deckt der gemeinsame Auftrag beide Erträge flexibel ab. Wichtig: Der Auftrag muss bei jeder Bank korrekt hinterlegt sein – sonst behält die Bank trotz freier Beträge die Tagesgeld Steuer ein.

Prüfe einmal im Jahr, ob deine Freistellungsaufträge noch zu deiner Zinssituation passen. Wer häufig die Bank wechselt, um Aktionszinsen mitzunehmen, sollte die Beträge neu verteilen. So bleibt möglichst viel steuerfrei und du musst dir die Tagesgeld Steuer nicht über die Steuererklärung zurückholen.

Tagesgeld Steuer bei mehreren Konten im Blick behalten

Wer Tagesgeld bei mehreren Banken parkt, muss den Freistellungsauftrag sinnvoll aufteilen. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person lässt sich auf mehrere Institute verteilen – in Summe darf er den Höchstbetrag aber nicht überschreiten. Bei der Tagesgeld Steuer zählt also das Gesamtbild über alle Konten hinweg.

Praktisch heißt das: Schätze, bei welcher Bank wie viele Zinsen anfallen, und verteile den Freibetrag entsprechend. Liegt der Großteil deines Guthabens bei einer Bank, sollte dort auch der größere Teil des Freistellungsauftrags liegen. So vermeidest du, dass die Tagesgeld Steuer unnötig früh greift.

Hast du den Freibetrag ausgeschöpft, führt die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Du musst dafür nichts weiter tun – die Beträge gehen direkt ans Finanzamt. Eine separate Angabe in der Steuererklärung ist dann meist nicht nötig.

Wichtig wird die Steuererklärung trotzdem, wenn du Freibeträge nicht optimal verteilt hast. Wurde zu viel Tagesgeld Steuer einbehalten, holst du dir über die Anlage KAP zu viel gezahlte Beträge zurück. Auch wer gar keinen Freistellungsauftrag gestellt hat, bekommt so seine Erstattung.

Tagesgeld Steuer bei ausländischen Banken

Zinsen von Tagesgeldkonten bei Banken im EU-Ausland sind in Deutschland ebenfalls steuerpflichtig. Anders als bei deutschen Banken wird die Abgeltungsteuer dort aber nicht automatisch abgeführt. Du musst die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Trage die ausländischen Zinsen in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt berechnet dann die fällige Tagesgeld Steuer. In manchen Ländern wird vorab eine Quellensteuer einbehalten, die sich teilweise anrechnen lässt – so vermeidest du eine doppelte Besteuerung.

Plattformen wie Zinsportale bündeln ausländische Tagesgelder oft über eine deutsche Partnerbank. Dann kann die Steuer wieder automatisch laufen. Prüfe vor dem Abschluss, wie der jeweilige Anbieter die Tagesgeld Steuer handhabt, damit du keine Angabe vergisst.

Im Zweifel lohnt ein Blick in die Unterlagen der Bank oder eine kurze Rücksprache mit dem Steuerberater. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung, gibt dir aber die wichtigsten Punkte an die Hand.

Häufige Fragen

Muss ich Tagesgeldzinsen in der Steuererklärung angeben?

Bei deutschen Banken meist nicht, da die Abgeltungsteuer automatisch abgeführt wird. Angeben solltest du sie, wenn du zu viel gezahlte Steuer zurückholen willst oder Zinsen aus dem Ausland erhalten hast.

Wie viel Steuer fällt auf Tagesgeld an?

Auf Zinsen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Das ergibt je nach Konfession rund 26 bis 28 Prozent.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge. Er liegt bei 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Paaren. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinsen steuerfrei.

Muss ich Tagesgeld-Zinsen in der Steuererklärung angeben?

Bei deutschen Banken nicht zwingend, da die Steuer automatisch abgeführt wird. Bei ausländischen Banken oder ohne Freistellungsauftrag gibst du die Zinsen über die Anlage KAP an.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?

Dann behält die Bank ab dem ersten Euro Zinsen die Abgeltungsteuer ein – auch innerhalb des Sparer-Pauschbetrags. Zu viel gezahlte Steuer holst du dir über die Steuererklärung zurück.

Gilt der Sparer-Pauschbetrag pro Konto oder pro Person?

Pro Person, nicht pro Konto. Du kannst ihn aber über mehrere Banken aufteilen, solange die Summe 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigt.

Wie hoch ist die Steuer auf Tagesgeld genau?

25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli darauf, zusammen rund 26,4 %. Mit Kirchensteuer sind es je nach Bundesland etwa 27,8 % bis 28 %.


Quellen: § 20 EStG – Kapitalerträge (gesetze-im-internet.de). Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.

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Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.
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