Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt, wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer 2026 anfällt: Er ordnet dich anhand deines Verhältnisses zum Erblasser der richtigen Steuerklasse zu, zieht den persönlichen Freibetrag und beim Erbfall den Versorgungsfreibetrag ab, berücksichtigt Familienheim, Hausrat, vermietete Wohnimmobilien, übernommene Schulden, die Erbfallkostenpauschale und frühere Schenkungen aus den letzten zehn Jahren. Dann wendet der Erbschaftsteuer-Rechner den Stufentarif mit Härteausgleich an und zeigt in einer Vergleichstabelle, was derselbe Erwerb für Ehepartner, Kinder, Enkel, Geschwister oder Nichtverwandte kosten würde. Alle Beträge stammen aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Stand 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ehepartner haben 500.000 € Freibetrag, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern beim Erbfall 100.000 €, alle anderen 20.000 €.
- Ein Kind, das 550.000 € erbt, zahlt im Beispiel 14.850 € Erbschaftsteuer — 2,7 Prozent des Erwerbs. Ein Geschwister müsste für dieselbe Summe 128.750 € zahlen.
- Das selbst bewohnte Familienheim bleibt für Ehepartner steuerfrei, für Kinder bis 200 m² Wohnfläche; vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 Prozent angesetzt.
- Ohne Nachweis zieht das Finanzamt beim Erbfall 15.000 € Erbfallkosten ab; Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.
- 2025 setzten die Finanzämter laut Statistischem Bundesamt 21,4 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer fest — ein Rekord.
Was der Erbschaftsteuer-Rechner 2026 berücksichtigt
Die Erbschaftsteuer trifft den Erwerber, nicht den Nachlass als Ganzes. Jeder Erbe, Vermächtnisnehmer oder Beschenkte versteuert seinen Anteil nach seiner eigenen Steuerklasse und seinem eigenen Freibetrag. Der Erbschaftsteuer-Rechner bildet genau diese Sicht ab: Du trägst den Wert deines Erwerbs ein, nicht den Wert des gesamten Nachlasses. Die Steuerklassen regelt § 15 ErbStG: Steuerklasse I umfasst Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, deren Abkömmlinge und beim Erwerb von Todes wegen auch Eltern und Großeltern. In Steuerklasse II fallen Eltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten. Alle übrigen, auch Lebensgefährten ohne Trauschein, gehören in Steuerklasse III.
Die persönlichen Freibeträge stehen in § 16 ErbStG: 500.000 € für Ehegatten und Lebenspartner, 400.000 € für Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I wie Urenkel und Eltern beim Erbfall, jeweils 20.000 € in den Steuerklassen II und III. Der Erbschaftsteuer-Rechner wählt den Freibetrag automatisch — und beachtet, dass Eltern bei einer Schenkung nur 20.000 € haben, beim Erbfall aber 100.000 €.
| Verhältnis | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Urenkel; Eltern und Großeltern beim Erbfall | I | 100.000 € |
| Eltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten | II | 20.000 € |
| Alle übrigen, auch Lebensgefährten | III | 20.000 € |
Die Eingabefelder im Erbschaftsteuer-Rechner
Art des Erwerbs und Verhältnis
Erbschaft oder Schenkung: Die Wahl entscheidet über Versorgungsfreibetrag, Erbfallkostenpauschale und die Steuerklasse der Eltern. Beim Verhältnis wählst du aus neun Optionen — vom Ehepartner über Kinder, Enkel mit und ohne verstorbenem Elternteil, Urenkel, Eltern, Geschwister, Schwiegerkinder bis zu Nichtverwandten. Stiefkinder stehen Kindern gleich, Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, rücken in den 400.000-Euro-Freibetrag der Kinder nach.
Wert des Erwerbs und seine Bestandteile
Als Wert trägst du den Verkehrswert deines Anteils ein: Geld, Wertpapiere, Immobilien, Auto, Hausrat. In den folgenden Feldern gibst du an, wie viel davon auf eine vermietete Wohnimmobilie, das selbst genutzte Familienheim, Hausrat und andere bewegliche Sachen entfällt. Für diese Teile rechnet der Erbschaftsteuer-Rechner die sachlichen Befreiungen: 10 Prozent Abschlag auf vermietete Wohnimmobilien, volle Befreiung des Familienheims bei Ehepartnern und Kindern, Freibeträge von 41.000 € für Hausrat und 12.000 € für andere bewegliche Gegenstände in Steuerklasse I. Wie das Finanzamt Immobilien bewertet, erklärt Immobilienbewertung.
Schulden und frühere Schenkungen
Übernommene Schulden mindern den Erwerb: die Restschuld eines Immobilienkredits, offene Rechnungen des Erblassers, ein Vermächtnis, das du an einen Dritten auszahlen musst. Beim Erbfall zieht der Erbschaftsteuer-Rechner zusätzlich die Erbfallkostenpauschale von 15.000 € ab, die nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ohne Nachweis für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und Nachlassregelung gewährt wird. Ins Feld für frühere Schenkungen gehört alles, was dir dieselbe Person in den letzten zehn Jahren geschenkt hat — das Gesetz rechnet diese Erwerbe zusammen.
Alter und Versorgungsbezüge
Beim Erbfall fragt der Erbschaftsteuer-Rechner nach deinem Alter, weil Kinder bis 27 Jahre einen altersgestaffelten Versorgungsfreibetrag bekommen. Beziehst du wegen des Todesfalls eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente, die nicht der Erbschaftsteuer unterliegt, kürzt deren Kapitalwert den Versorgungsfreibetrag. Den Kapitalwert berechnet das Finanzamt aus der Rentenhöhe und einem Vervielfältiger nach dem Bewertungsgesetz; trage ihn ein, wenn du ihn kennst. Wie hoch die Rente selbst ausfällt, zeigt der Witwenrente-Rechner.
Rechenbeispiel im Erbschaftsteuer-Rechner: Kind erbt 550.000 €
Ein Sohn erbt von seiner Mutter 550.000 €: das Elternhaus, das er nicht selbst bewohnt, Bankguthaben und Wertpapiere. Schulden gibt es keine, Schenkungen in den letzten zehn Jahren auch nicht, er ist 30 Jahre alt. Der Erbschaftsteuer-Rechner zieht die Erbfallkostenpauschale von 15.000 € ab, dann den Freibetrag von 400.000 €. Der steuerpflichtige Erwerb beträgt 135.000 €. In Steuerklasse I liegt der Steuersatz für Erwerbe bis 300.000 € bei 11 Prozent: Die Erbschaftsteuer beträgt 14.850 €, das sind 2,7 Prozent des Erwerbs. Netto bleiben 535.150 €.
Die Vergleichstabelle des Erbschaftsteuer-Rechners rechnet denselben Erwerb für jedes Verhältnis: Die Ehefrau zahlt mit 500.000 € Freibetrag 2.450 € — 7 Prozent auf 35.000 €. Ein Enkel mit 200.000 € Freibetrag zahlt 50.250 €, weil 335.000 € mit 15 Prozent besteuert werden. Eltern und Urenkel zahlen 65.250 €. Ein Bruder kommt in Steuerklasse II auf 128.750 €, ein Lebensgefährte ohne Trauschein in Steuerklasse III auf 154.500 €. Die Beispiele zeigen, warum Testament und Trauschein bei größeren Vermögen Steuern in sechsstelliger Höhe bewegen.
| Verhältnis | Freibetrag | Klasse | Satz | Steuer bei 550.000 € |
|---|---|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € | I | 7 % | 2.450 € |
| Kind | 400.000 € | I | 11 % | 14.850 € |
| Enkel | 200.000 € | I | 15 % | 50.250 € |
| Eltern, Urenkel | 100.000 € | I | 15 % | 65.250 € |
| Geschwister, Nichte, Neffe | 20.000 € | II | 25 % | 128.750 € |
| Nicht verwandt | 20.000 € | III | 30 % | 154.500 € |
Weitere Beispiele aus dem Erbschaftsteuer-Rechner
Ehefrau erbt 900.000 € mit Familienheim
Eine Witwe erbt 900.000 €, darunter das gemeinsam bewohnte Haus im Wert von 400.000 € und Hausrat für 30.000 €. Das Familienheim ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG steuerfrei, wenn sie es weiter selbst bewohnt, der Hausrat bleibt unter 41.000 €. Dazu kommen 15.000 € Pauschale, 500.000 € Freibetrag und 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt 0 € Steuer — der steuerpflichtige Erwerb ist null.
Bruder erbt 100.000 €
Ein Bruder erbt 100.000 € Bankguthaben. Nach Pauschale und 20.000 € Freibetrag bleiben 65.000 €, in Steuerklasse II mit 15 Prozent besteuert: 9.750 € oder 9,8 Prozent des Erwerbs. Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt hier, wie stark der kleine Freibetrag der Steuerklasse II wirkt.
Schenkung an das Kind nach früherer Schenkung
Ein Vater schenkt seiner Tochter 300.000 €, nachdem er ihr vor sechs Jahren schon 300.000 € geschenkt hatte. Nach § 14 ErbStG werden beide Erwerbe zusammengerechnet: 600.000 € abzüglich 400.000 € Freibetrag ergeben 200.000 € steuerpflichtigen Erwerb, 11 Prozent davon sind 22.000 €. Die fiktive Steuer auf die erste Schenkung — sie lag unter dem Freibetrag — beträgt 0 € und wird angerechnet. Hätte der Vater vier Jahre länger gewartet, wäre der Freibetrag neu entstanden und die Steuer bei 0 €.
Zwölfjähriges Kind erbt eine vermietete Wohnung
Ein Zwölfjähriger erbt 480.000 €, davon eine vermietete Eigentumswohnung im Wert von 300.000 €. Der Erbschaftsteuer-Rechner setzt die Wohnung nach § 13d ErbStG nur mit 90 Prozent an, also 30.000 € weniger, zieht 15.000 € Pauschale, 400.000 € Freibetrag und den Versorgungsfreibetrag von 30.700 € für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren ab. Es bleiben 4.300 € steuerpflichtiger Erwerb und 301 € Steuer.
Härteausgleich: 491.000 € für ein Kind
Ein Kind erbt 491.000 €. Nach Pauschale und Freibetrag bleiben 76.000 € — knapp über der Stufengrenze von 75.000 €, ab der der Satz von 7 auf 11 Prozent springt. Ohne Korrektur wären 8.360 € fällig, obwohl bei 75.000 € nur 5.250 € anfielen. Der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG begrenzt die Mehrsteuer auf die Hälfte des Betrags über der Grenze: 5.250 € plus 500 € ergeben 5.750 €. Der Erbschaftsteuer-Rechner wendet diese Regel an jeder Stufengrenze an.
Kind erbt eine Million
Bei 1.000.000 € bleiben nach Pauschale und Freibetrag 585.000 €, die in Steuerklasse I mit 15 Prozent besteuert werden: 87.750 € oder 8,8 Prozent des Erwerbs. Bei einer Schenkung an die Eltern von 150.000 € gilt dagegen Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag: 130.000 € zu 20 Prozent, also 26.000 € oder 17,3 Prozent.
Steuersätze 2026: der Stufentarif im Erbschaftsteuer-Rechner
§ 19 Abs. 1 ErbStG staffelt die Steuersätze nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse. Anders als bei der Einkommensteuer gilt der Satz für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil über der Grenze — deshalb gibt es den Härteausgleich. Der steuerpflichtige Erwerb wird zuvor auf volle 100 € abgerundet.
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG erhebt den Unterschied zur Steuer an der vorhergehenden Wertgrenze nur insoweit, als er bei Steuersätzen bis 30 Prozent aus der Hälfte und bei höheren Sätzen aus drei Vierteln des die Grenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann. Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt in der Ergebniszeile an, wenn diese Regel greift.
Versorgungsfreibetrag: was der Erbschaftsteuer-Rechner beim Erbfall zusätzlich abzieht
Neben dem persönlichen Freibetrag gewährt § 17 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen einen Versorgungsfreibetrag: 256.000 € für den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner und für Kinder je nach Alter 52.000 € bis 5 Jahre, 41.000 € bis 10 Jahre, 30.700 € bis 15 Jahre, 20.500 € bis 20 Jahre und 10.300 € bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Der Freibetrag wird um den Kapitalwert von Versorgungsbezügen gekürzt, die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen — typisch die gesetzliche Witwen- oder Waisenrente und Betriebsrenten. Bei Schenkungen gibt es ihn nicht; der Erbschaftsteuer-Rechner blendet die Felder dann aus.
Familienheim, Hausrat, vermietete Wohnung: die sachlichen Befreiungen
Das Familienheim ist die wichtigste sachliche Befreiung. Erbt der Ehegatte oder Lebenspartner das Haus oder die Wohnung, die der Erblasser bis zum Tod selbst bewohnt hat, und nutzt er sie unverzüglich selbst, bleibt der Erwerb unabhängig vom Wert steuerfrei. Kinder erhalten dieselbe Befreiung, aber nur für Wohnflächen bis 200 m². Die Befreiung entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nicht mehr selbst bewohnt — es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit hindern ihn. Bei Schenkungen unter Ehegatten ist das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ebenfalls steuerfrei; für Schenkungen an Kinder gilt das nicht.
Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung bleibt in Steuerklasse I bis 41.000 € steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände wie Auto, Schmuck oder Kunst bis 12.000 €. In den Steuerklassen II und III gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 12.000 €. Vermietete Wohnimmobilien setzt § 13d ErbStG mit 90 Prozent des Werts an. Der Erbschaftsteuer-Rechner rechnet alle drei Befreiungen aus deinen Teilwerten; was beim Erben eines Hauses sonst zu beachten ist, liest du in Immobilie erben.
Schenkung statt Erbschaft: die Zehn-Jahres-Frist im Erbschaftsteuer-Rechner
Freibeträge leben alle zehn Jahre neu auf. Wer seinen Kindern früh und in Etappen schenkt, kann mehrere Freibeträge von 400.000 € nutzen — je Elternteil und je Kind. Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt mit dem Feld für frühere Schenkungen, wann eine weitere Zuwendung die Grenze reißt. Schenkungen bringen aber keinen Versorgungsfreibetrag und keine Erbfallkostenpauschale, und Eltern rutschen als Beschenkte in Steuerklasse II. Nießbrauch, Rückforderungsrechte und der Pflichtteil anderer Kinder gehören in jede Planung; eine Beratung bei Steuerberater oder Fachanwalt ist bei größeren Vermögen gut angelegtes Geld.
Erbschaftsteuer in Zahlen: was das Statistische Bundesamt für 2025 meldet
Die Finanzämter setzten 2025 nach der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 26. August 2026 Erbschaft- und Schenkungsteuer von 21,4 Milliarden Euro fest, 60,8 Prozent mehr als im Vorjahr und ein neuer Höchstwert. Davon entfielen 13,3 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer und 8,1 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer. Insgesamt wurden 141,1 Milliarden Euro Vermögen übertragen, 87,3 Milliarden durch Erbschaften und 63,2 Milliarden durch Schenkungen. Der Anstieg geht vor allem auf Großerwerbe ab 20 Millionen Euro zurück, deren festgesetzte Steuer sich mehr als verdoppelte.
Die Statistik erfasst nur Erwerbe, für die tatsächlich Steuer festgesetzt wurde. Der weit größere Teil aller Erbschaften bleibt unter den Freibeträgen und taucht nicht auf — wie die Ehefrau im Beispiel des Erbschaftsteuer-Rechners mit 900.000 € und 0 € Steuer.
Anzeige, Erklärung und Fälligkeit: was nach dem Erbfall zu tun ist
Jeder Erwerb ist dem Finanzamt nach § 30 ErbStG binnen drei Monaten anzuzeigen; Banken, Versicherungen und Notare melden ohnehin. Das Finanzamt fordert dann bei Bedarf eine Erbschaftsteuererklärung an, in der die Werte, Schulden und Befreiungen erklärt werden. Bei Immobilien setzt ein gesondertes Verfahren den Grundbesitzwert fest, gegen den ein eigener Einspruch möglich ist. Die Steuer wird mit dem Bescheid fällig; für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien gibt es Stundungsregeln. Der Erbschaftsteuer-Rechner hilft, die Größenordnung früh zu kennen und Liquidität zu planen — etwa wenn eine Immobilie im Nachlass steckt, aber wenig Bargeld.
Immobilien im Erbschaftsteuer-Rechner: Verkehrswert und Gutachten
Für Immobilien setzt das Finanzamt nicht den Kaufpreis von früher an, sondern den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz: bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern meist im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ähnlicher Objekte, bei vermieteten Häusern im Ertragswertverfahren, sonst im Sachwertverfahren. Diese Werte liegen oft nahe am Marktwert, manchmal darüber. Nach § 198 BewG darfst du einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, etwa durch ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen oder einen zeitnahen Verkauf. Bei einem Haus für 550.000 € entscheidet ein um 50.000 € niedrigerer Wert im Beispiel des Erbschaftsteuer-Rechners über 5.500 € Steuer. Wie das Finanzamt rechnet und wann sich ein Gutachten lohnt, erklärt Immobilienbewertung.
Was der Erbschaftsteuer-Rechner vereinfacht
Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften genießen eigene Verschonungen nach §§ 13a und 13b ErbStG, die der Erbschaftsteuer-Rechner nicht abbildet. Der Zugewinnausgleich beim Tod eines Ehegatten bleibt steuerfrei und mindert den Erwerb; Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse und Auflagen trägst du als Schulden ein. Auslandsvermögen, Doppelbesteuerungsabkommen und beschränkte Steuerpflicht sind nicht vorgesehen. Beim Familienheim prüft der Rechner die Wohnfläche von 200 m² nicht — bei größeren Häusern ist nur der anteilige Wert befreit. Verbindlich ist immer der Bescheid.
Häufige Fragen zum Erbschaftsteuer-Rechner
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für Urenkel und Eltern beim Erbfall, 20.000 € für alle anderen. Dazu kommt beim Erbfall der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € für Ehepartner und bis zu 52.000 € für Kinder.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind auf 550.000 €?
14.850 €: Nach 15.000 € Pauschale und 400.000 € Freibetrag bleiben 135.000 €, die mit 11 Prozent besteuert werden. Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt daneben, was Ehepartner, Enkel oder Geschwister zahlen würden.
Ist das Elternhaus steuerfrei?
Für Kinder nur, wenn der Erblasser es bis zum Tod selbst bewohnt hat, das Kind unverzüglich einzieht, zehn Jahre bleibt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt. Für Ehepartner gilt keine Flächengrenze.
Was ist der Härteausgleich?
Eine Regel, die den Sprung an den Stufengrenzen abfedert: Die Mehrsteuer darf höchstens die Hälfte des Betrags über der Grenze betragen, bei Sätzen über 30 Prozent drei Viertel. Bei 76.000 € statt 75.000 € fallen so 5.750 € statt 8.360 € an.
Werden Schenkungen mit der Erbschaft zusammengerechnet?
Ja, alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren. Der Freibetrag gilt für diesen Zeitraum nur einmal, die Steuer auf frühere Erwerbe wird angerechnet.
Zahlen Lebensgefährten mehr Erbschaftsteuer?
Deutlich: Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag und mindestens 30 Prozent Steuersatz. Bei 550.000 € sind das 154.500 € statt 2.450 € für einen Ehepartner.
Gilt die 15.000-Euro-Pauschale auch bei Schenkungen?
Nein, die Erbfallkostenpauschale gibt es nur beim Erwerb von Todes wegen. Der Erbschaftsteuer-Rechner lässt sie bei Schenkungen weg.
Ersetzt der Erbschaftsteuer-Rechner die Steuerberatung?
Nein. Er rechnet den Regelfall nach ErbStG; Betriebsvermögen, Auslandsbezug und Gestaltungen gehören zum Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.
Fazit: Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt, wo die Freibeträge enden
Die meisten Erbschaften bleiben steuerfrei — die Freibeträge sind hoch, das Familienheim ist geschützt, und die Pauschale nimmt 15.000 € aus der Rechnung. Teuer wird es, wenn Vermögen an Geschwister, Nichten oder Lebensgefährten geht oder wenn ein Kind allein ein größeres Vermögen erbt. Der Erbschaftsteuer-Rechner zeigt beides in einer Tabelle und macht sichtbar, was Schenkungen in Etappen, ein Testament oder eine Heirat steuerlich bewirken. Was ein geerbtes Haus laufend kostet, rechnet der Grundsteuer-Rechner; was es an Miete bringt, der Mietrendite-Rechner; und wie eine Hinterbliebenenrente den Versorgungsfreibetrag kürzt, zeigt der Witwenrente-Rechner.
Stand 6. September 2026. Der Erbschaftsteuer-Rechner wird bei Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, insbesondere der Freibeträge in § 16 und § 17 ErbStG, aktualisiert.

