Der Witwenrente-Rechner zeigt, was nach dem Tod des Ehepartners von dessen Rente bei dir ankommt: große oder kleine Witwenrente, das Sterbevierteljahr mit voller Rente, die Einkommensanrechnung mit Freibetrag, der Abschlag bei frühem Tod, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und der steuerpflichtige Anteil. Alle Regeln stammen aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch, jede Ergebniszeile nennt den Paragrafen — mit dem Rentenwert 42,52 € und dem Freibetrag von 1.122,53 € seit dem 1. Juli 2026. Was die Pflegekasse zahlt, wenn ein Partner pflegebeduerftig wird, zeigt der Pflegegeld-Rechner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 Prozent; die kleine Witwenrente 25 Prozent für längstens 24 Monate.
  • In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat gibt es die volle Rente des Verstorbenen ohne jede Anrechnung — das Sterbevierteljahr.
  • Eigenes Einkommen wird angerechnet, soweit es netto 1.122,53 € im Monat übersteigt: 40 Prozent des Mehrbetrags mindern die Witwenrente; je Kind mit Waisenrente steigt der Freibetrag um 238,11 €.
  • Beispiel: 1.800 € Rente des Verstorbenen und 2.500 € eigenes Brutto ergeben 990 € große Witwenrente, nach Anrechnung 839,01 € und nach Sozialabgaben 735,39 €.
  • Stirbt der Partner vor dem 65. Geburtstag ohne Rentenbezug, gilt ein Abschlag von 0,3 Prozent je Monat, höchstens 10,8 Prozent.

Was 2026 gilt: die Regeln hinter dem Witwenrente-Rechner

Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat nach § 46 SGB VI, wer nicht wieder geheiratet hat und dessen verstorbener Ehegatte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Die kleine Witwenrente gibt es längstens 24 Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Die große Witwenrente setzt eine von drei Voraussetzungen voraus: ein Kind unter 18 Jahren erziehen, erwerbsgemindert sein oder die Altersgrenze erreicht haben — nach der Übergangstabelle in § 242a SGB VI bei einem Todesfall 2026 46 Jahre und 6 Monate, ab 2029 47 Jahre. Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten gleichgestellt.

Die Höhe bestimmt der Rentenartfaktor aus § 67 SGB VI: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat 1,0, also die volle Rente des Verstorbenen, danach 0,55 für die große und 0,25 für die kleine Witwenrente. Nach altem Recht — Ehe vor 2002 geschlossen und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren — bleibt es bei 0,6 (§ 255), und die kleine Witwenrente ist unbefristet. Der Witwenrente-Rechner fragt beides ab.

Eigenes Einkommen wird nach § 97 SGB VI angerechnet: Anrechenbar ist, was monatlich das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt — 1.122,53 € bei 42,52 € Rentenwert. Je Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-Fache, also 238,11 €. Vom übersteigenden Einkommen werden 40 Prozent angerechnet. Im Sterbevierteljahr entfällt die Anrechnung ganz. Welches Einkommen zählt und wie es pauschal auf netto gekürzt wird, steht in § 18b SGB IV.

Die Eingabefelder im Detail: was der Witwenrente-Rechner wissen will

Rente des Verstorbenen

Die Bruttorente laut Rentenbescheid, wenn der Partner bereits Rente bezog. War er noch berufstätig, nimmst du die Renteninformation, die jährlich kommt: Dort steht die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die dir zustünde — sie enthält bereits die Zurechnungszeit, mit der die Rentenversicherung so rechnet, als hätte der Verstorbene bis 66 Jahre und 3 Monate weiter Beiträge gezahlt (§ 253a SGB VI für Todesfälle 2026). Der Witwenrente-Rechner nimmt diesen Betrag als Ausgangswert.

Rentner oder noch berufstätig

Bezog der Verstorbene schon Altersrente, rechnet der Witwenrente-Rechner mit dessen Betrag weiter: Der Zugangsfaktor bleibt erhalten — ein Abschlag für vorgezogene Rente steckt bereits im Betrag, ein neuer kommt nicht hinzu. Zusätzlich fragt der Rechner das Jahr des Rentenbeginns ab, weil die Witwenrente steuerlich als Folgerente gilt und den Besteuerungsanteil dieses Jahres übernimmt. War der Verstorbene noch nicht in Rente, zählt sein Alter beim Tod für den Abschlag nach § 77 SGB VI: 0,3 Prozent je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens 36 Monate, also 10,8 Prozent bei Tod mit 62 oder früher.

Anspruch und Ehe

Große oder kleine Witwenrente, neues oder altes Recht — der Witwenrente-Rechner setzt daraus den Faktor 55, 60 oder 25 Prozent. Wer unsicher ist, ob die Ehe unter das alte Recht fällt: Es reicht, dass die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Eigenes Einkommen

Arbeitsentgelt, selbstständige Einkünfte, die eigene gesetzliche Rente, Beamtenbezüge oder Kapitalerträge — jede Art wird pauschal auf netto gekürzt, nicht mit dem tatsächlichen Netto: Arbeitsentgelt um 40 Prozent, Beamtenbezüge um 27,5 Prozent, selbstständiges Arbeitseinkommen um 39,8 Prozent, die eigene Rente um 14 Prozent bei Rentenbeginn ab 2011, Pensionen um 25 Prozent, Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer um 30 Prozent. Nicht angerechnet werden nach § 18a SGB IV unter anderem geförderte Riester-Leistungen und das Arbeitsentgelt einer Pflegeperson bis zur Höhe des Pflegegelds.

Kinder mit Waisenrente

Für jedes Kind, das Halbwaisenrente bekommt, steigt der Freibetrag um 238,11 €. Bei zwei Kindern liegt er damit bei 1.598,75 € netto im Monat — der Witwenrente-Rechner weist den erhöhten Freibetrag aus.

Krankenversicherung

Auf die Witwenrente zahlen gesetzlich Versicherte Beiträge wie auf eine eigene Rente: 7,3 Prozent Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag, bei durchschnittlich 2,9 Prozent also 1,45 Prozent, dazu 3,6 Prozent Pflegeversicherung, ohne Kind 4,2 Prozent. Privat Versicherte zahlen keine Beiträge aus der Rente, bekommen aber einen Zuschuss, den der Rechner nicht abbildet.

Rechenbeispiel: 1.800 € Rente, 2.500 € eigenes Brutto

Der Verstorbene bezog seit 2020 eine Altersrente von 1.800 € brutto, die Witwe verdient 2.500 € brutto als Angestellte. Im Sterbevierteljahr erhält sie drei Monate lang 1.800 € ohne Anrechnung. Danach beträgt die große Witwenrente 55 Prozent, also 990 €. Ihr Einkommen wird pauschal um 40 Prozent auf 1.500 € netto gekürzt; davon liegen 377,47 € über dem Freibetrag, 40 Prozent davon sind 150,99 € Anrechnung. Es bleiben 839,01 € brutto, nach 103,62 € Kranken- und Pflegeversicherung 735,39 € Zahlbetrag. Der Besteuerungsanteil folgt dem Rentenbeginn 2020 und liegt bei 80 Prozent.

Eigenes Brutto Netto (pauschal) Anrechnung Witwenrente
0 € 0 € 0,00 € 990,00 €
1.500 € 900 € 0,00 € 990,00 €
2.000 € 1.200 € 30,99 € 959,01 €
2.500 € 1.500 € 150,99 € 839,01 €
3.000 € 1.800 € 270,99 € 719,01 €
4.000 € 2.400 € 510,99 € 479,01 €
4.500 € 2.700 € 630,99 € 359,01 €

Große Witwenrente von 990 € bei Arbeitsentgelt als eigenem Einkommen, vor Sozialabgaben. Bis rund 1.870 € brutto bleibt die Witwenrente ungekürzt; ab 5.996 € brutto entfällt sie ganz. Der Witwenrente-Rechner nennt diese Wegfallgrenze für jede Einkommensart.

Witwenrente-Rechner: Tabelle nach der Rente des Verstorbenen

Rente des Verstorbenen Große Witwenrente 55 % Altes Recht 60 % Kleine Witwenrente 25 %
800 € 440,00 € 480,00 € 200,00 €
1.200 € 660,00 € 720,00 € 300,00 €
1.600 € 880,00 € 960,00 € 400,00 €
2.000 € 1.100,00 € 1.200,00 € 500,00 €
2.400 € 1.320,00 € 1.440,00 € 600,00 €
3.000 € 1.650,00 € 1.800,00 € 750,00 €

Witwenrente vor Einkommensanrechnung und Sozialabgaben, nach dem Sterbevierteljahr. Die Tabelle zeigt den ersten Rechenschritt des Witwenrente-Rechners; erst danach greifen Freibetrag und Anrechnung, die bei eigenem Einkommen den größeren Unterschied machen. Wer die Rente des Partners nicht kennt, findet sie in dessen Rentenbescheid oder Renteninformation — der Witwenrente-Rechner braucht den Bruttobetrag vor Kranken- und Pflegeversicherung.

Einkommensarten im Witwenrente-Rechner: was zählt, was nicht

Nach § 18a SGB IV zählen Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld und Renten, Vermögenseinkommen wie Zinsen und Mieten, Elterngeld über dem anrechnungsfreien Betrag sowie Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeit. Nicht angerechnet werden geförderte Riester-Leistungen, das Entgelt einer Pflegeperson bis zur Höhe des Pflegegelds und das Entgelt behinderter Menschen in Werkstätten. Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des Vorjahres, geteilt durch die Monate, in denen es erzielt wurde; liegt das laufende Einkommen um mindestens 10 Prozent darunter, zählt das laufende. Einmalzahlungen aus Vermögen werden auf zwölf Monate verteilt. Der Witwenrente-Rechner arbeitet mit dem Monatsbrutto, das du einträgst — bei schwankendem Einkommen nimm den Jahresdurchschnitt.

Die pauschalen Kürzungen ersetzen die echte Nettoberechnung, und das kann zu deinen Gunsten oder Lasten ausgehen: Wer bei 2.500 € brutto tatsächlich 1.750 € netto hat, wird trotzdem mit 1.500 € gerechnet, weil das Gesetz 40 Prozent abzieht. Für Beamte mit 27,5 Prozent Abzug bleibt vom selben Brutto mehr anrechenbares Einkommen, für Selbstständige mit 39,8 Prozent fast dasselbe wie für Angestellte. Der Witwenrente-Rechner zeigt die Wegfallgrenze je Einkommensart; bei Arbeitsentgelt und 990 € Witwenrente liegt sie bei 5.996 € brutto, bei eigener Rente bereits bei 4.183 €.

Weitere Beispiele aus dem Witwenrente-Rechner

Tod vor der Rente: der Abschlag

Stirbt der Partner mit 58 Jahren, bevor er Rente bezog, und weist die Renteninformation 1.800 € Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag aus, zieht der Rechner 10,8 Prozent ab: 1.605,60 € Ausgangswert, 883,08 € große Witwenrente, nach derselben Anrechnung 732,09 € brutto und 641,68 € Zahlbetrag. Bei Tod mit 63 Jahren und 6 Monaten fehlen 18 Monate bis 65, der Abschlag beträgt 5,4 Prozent, die Witwenrente 936,54 €. Der Besteuerungsanteil richtet sich hier nach dem Todesjahr 2026: 84 Prozent.

Ohne eigenes Einkommen

Wer kein eigenes Einkommen hat, bekommt die vollen 990 €, nach 122,27 € Sozialabgaben 867,74 €. Steuerpflichtig sind bei 80 Prozent Besteuerungsanteil 9.504 € im Jahr — unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, es fällt also keine Einkommensteuer an, solange keine weiteren Einkünfte hinzukommen.

Kleine Witwenrente

Ohne Kind, ohne Erwerbsminderung und unter 46 Jahren und 6 Monaten gibt es 25 Prozent: 450 € vor Anrechnung, bei 2.500 € eigenem Brutto 299,01 € brutto und 262,08 € Zahlbetrag — für längstens 24 Monate. Wird die Altersgrenze innerhalb dieser Zeit erreicht, folgt die große Witwenrente ohne neuen Antrag auf Anrechnungsregeln, aber mit Antrag auf die höhere Rente.

Altes Recht mit 60 Prozent

Ehe 1995 geschlossen, ein Partner 1958 geboren: 60 Prozent von 1.800 € sind 1.080 €, nach Anrechnung 929,01 €, Zahlbetrag 814,28 €. Bei Rentenbeginn des Verstorbenen 2010 beträgt der Besteuerungsanteil nur 60 Prozent.

Zwei Kinder und eigene Rente

Mit zwei waisenrentenberechtigten Kindern und 3.000 € Brutto steigt der Freibetrag auf 1.598,75 €; angerechnet werden nur 80,50 €, die Witwenrente beträgt 909,50 €. Bezieht die Witwe selbst 1.400 € gesetzliche Rente, werden davon pauschal 14 Prozent abgezogen: 1.204 € netto, 32,59 € Anrechnung, 957,41 € Witwenrente — kinderlos mit 4,2 Prozent Pflegebeitrag bleiben 833,43 €.

Sterbevierteljahr im Witwenrente-Rechner: drei Monate volle Rente

Für den Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen noch aus; für die drei folgenden Kalendermonate erhält der überlebende Ehegatte die volle Rente als Witwenrente — ohne Einkommensanrechnung, weil der Rentenartfaktor in dieser Zeit 1,0 beträgt (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Bei Rentnern zahlt der Rentenservice der Deutschen Post diesen Vorschuss auf Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod in einer Summe aus. Der Witwenrente-Rechner zeigt den Betrag als eigene Zeile; danach greifen Faktor und Anrechnung.

Wiederheirat, Rentensplitting, Waisenrente: was der Witwenrente-Rechner am Rand berücksichtigt

Bei der ersten Wiederheirat endet die Witwenrente, und die Rentenversicherung zahlt nach § 107 SGB VI eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags, gerechnet als Durchschnitt der Witwenrente der letzten zwölf Monate. Bei der kleinen Witwenrente vermindert sich das 24-Fache um die Monate, für die sie bereits gezahlt wurde. Wird die neue Ehe aufgelöst, lebt der Anspruch nach dem vorletzten Ehegatten wieder auf — abzüglich der Abfindung. Der Witwenrente-Rechner nennt den Monatsbetrag, aus dem sich die Abfindung ergibt.

Statt der Witwenrente können Ehepaare das Rentensplitting wählen: Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner werden hälftig geteilt, jeder erhält eine eigene, höhere oder niedrigere Rente, die nicht von eigenem Einkommen gekürzt wird. Es setzt Versicherungszeiten beider Partner voraus, ist unwiderruflich und lohnt sich vor allem, wenn der überlebende Partner hohes eigenes Einkommen hat, das die Witwenrente ohnehin aufzehren würde. Ob das der Fall ist, zeigt die Wegfallgrenze im Witwenrente-Rechner.

Kinder erhalten daneben Waisenrente: Halbwaisen 10 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent der Rente des Verstorbenen (§ 67 Nr. 7 und 8 SGB VI), bis zum 18. Geburtstag und in Ausbildung oder Studium bis 27. Jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht zugleich den Freibetrag der Witwenrente um 238,11 € — im Witwenrente-Rechner über das Feld Kinder.

Sterbevierteljahr-Vorschuss und Antragsfristen

Bezog der Verstorbene bereits Rente, zahlt der Renten Service der Deutschen Post auf Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod die drei vollen Monatsrenten des Sterbevierteljahrs als Vorschuss in einer Summe aus; die Rentenversicherung verrechnet ihn später mit der bewilligten Witwenrente — so beschreibt es die Deutsche Rentenversicherung. War der Partner noch nicht in Rente, gibt es keinen Vorschuss, die Witwenrente beginnt aber schon mit dem Todestag. Nach § 99 Abs. 2 SGB VI wird eine Hinterbliebenenrente höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt — wer später beantragt, verliert Monate. Der Witwenrente-Rechner ersetzt den Antrag nicht, hilft aber, den Bescheid zu prüfen.

Steuer und Sozialabgaben: was der Witwenrente-Rechner abzieht

Die Witwenrente ist wie jede gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil nach § 22 EStG steuerpflichtig: 84 Prozent bei Rentenbeginn 2026, jedes weitere Jahr 0,5 Punkte mehr bis 100 Prozent im Jahr 2058. Als Folgerente übernimmt sie den Prozentsatz, der für die Rente des Verstorbenen galt — bei Rentenbeginn 2020 also 80 Prozent, bei 2010 nur 60. Der steuerfreie Teil wird als fester Betrag festgeschrieben. Steuer fällt erst an, wenn alle Einkünfte zusammen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigen; was mit Arbeitslohn oder eigener Rente dazukommt, rechnet der Einkommensteuer-Rechner.

Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Witwenrente einbehalten, wenn der überlebende Ehegatte pflichtversichert ist: Der Rentenversicherungsträger trägt wie bei der eigenen Rente die Hälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags, die Pflegeversicherung zahlt der Rentner allein. Auf 839,01 € Witwenrente sind das 103,62 € im Monat. Wer gleichzeitig arbeitet, zahlt auf das Gehalt und auf die Rente Beiträge, was der Brutto-Netto-Rechner für das Gehalt und der Witwenrente-Rechner für die Rente getrennt ausweist.

Was der Witwenrente-Rechner nicht abbildet

Kein Anspruch besteht, wenn die Ehe kürzer als ein Jahr dauerte und nach den Umständen eine Versorgungsehe anzunehmen ist (§ 46 Abs. 2a); Ehen vor 2002 sind davon ausgenommen. Wer wieder heiratet, verliert die Witwenrente, erhält aber auf Antrag eine Abfindung von 24 Monatsrenten. Statt der Witwenrente können Paare das Rentensplitting wählen, bei dem die in der Ehe erworbenen Ansprüche geteilt werden — dann entfällt die Einkommensanrechnung, aber auch die Witwenrente. Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke, Unfallrenten und Auslandsrenten folgen eigenen Regeln. Der Rechner setzt für Kapitalerträge und Betriebsrenten pauschale Sätze an; Einmalzahlungen werden im echten Verfahren auf zwölf Monate verteilt.

Witwenrente beantragen: Schritt für Schritt

  1. Sterbeurkunde, Rentenbescheid oder Versicherungsnummer des Verstorbenen, Heiratsurkunde und die eigenen Einkommensnachweise zusammenstellen.
  2. Bezog der Verstorbene Rente: Vorschuss für das Sterbevierteljahr beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod.
  3. Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen — online, in der Auskunfts- und Beratungsstelle oder über die Versichertenältesten der Gemeinde; die Rente wird rückwirkend ab dem Todesmonat gezahlt, wenn der Antrag innerhalb von zwölf Monaten eingeht.
  4. Eigenes Einkommen vollständig angeben; die Rentenversicherung prüft die Anrechnung jährlich zum 1. Juli neu, Einkommensänderungen sind mitzuteilen.
  5. Bescheid mit dem Witwenrente-Rechner gegenprüfen: Faktor, Freibetrag, Anrechnung und Abschlag müssen nachvollziehbar sein — bei Abweichungen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen zum Witwenrente-Rechner

Wie hoch ist die Witwenrente?

55 Prozent der Rente des Verstorbenen bei der großen Witwenrente, 60 Prozent nach altem Recht, 25 Prozent bei der kleinen. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat 100 Prozent. Der Witwenrente-Rechner zieht danach Einkommensanrechnung und Sozialabgaben ab.

Wie viel darf ich verdienen, ohne dass die Witwenrente gekürzt wird?

Netto 1.122,53 € im Monat, je Kind mit Waisenrente 238,11 € mehr. Bei Arbeitsentgelt entspricht das rund 1.870 € brutto, bei eigener Rente rund 1.305 € brutto. Vom Mehrbetrag werden 40 Prozent angerechnet.

Bekomme ich Witwenrente, wenn ich selbst Rente beziehe?

Ja, die eigene Rente wird aber als Einkommen angerechnet — pauschal um 14 Prozent gekürzt, dann mit dem Freibetrag verrechnet. Bei 1.400 € eigener Rente bleiben von 990 € Witwenrente 957,41 €.

Was ist die Zurechnungszeit?

Stirbt der Versicherte vor dem Rentenalter, rechnet die Rentenversicherung die Zeit bis 66 Jahre und 3 Monate (Todesjahr 2026) so hinzu, als wären weiter Beiträge gezahlt worden. Die Renteninformation berücksichtigt das in der Zeile zur Erwerbsminderungsrente; der Witwenrente-Rechner übernimmt diesen Wert.

Wird die Witwenrente versteuert?

Mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem die Rente des Verstorbenen begann, bei Tod vor Rentenbeginn mit dem des Todesjahres — 84 Prozent für 2026. Steuer fällt erst an, wenn alle Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.

Was passiert bei Wiederheirat?

Die Witwenrente endet mit dem Monat der neuen Heirat. Auf Antrag gibt es eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten der letzten zwölf Monate im Durchschnitt; wird die neue Ehe aufgelöst, lebt der Anspruch nach dem vorletzten Ehegatten wieder auf.

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?

Längstens 24 Kalendermonate nach dem Sterbemonat, nach altem Recht unbefristet. Wird in dieser Zeit die Altersgrenze erreicht oder ein Kind unter 18 aufgenommen, entsteht der Anspruch auf die große Witwenrente — der Witwenrente-Rechner zeigt beide Beträge nacheinander.

Witwenrente oder Rentensplitting?

Das Splitting teilt die Ehe-Anwartschaften ohne Einkommensanrechnung, die Witwenrente zahlt 55 Prozent der Partnerrente mit Anrechnung. Wer hohes eigenes Einkommen hat, prüft mit dem Witwenrente-Rechner, ob die Witwenrente überhaupt noch etwas bringt.

Ersetzt der Witwenrente-Rechner den Rentenbescheid?

Nein. Er rechnet mit pauschalen Netto-Kürzungen und den Werten 2026; verbindlich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, die auch den Antrag entgegennimmt und berät.

Fazit: Die Witwenrente hängt an drei Zahlen

Rente des Verstorbenen, Faktor und eigenes Einkommen — mehr braucht es nicht, um die Witwenrente zu überschlagen. Der Witwenrente-Rechner liefert dazu Sterbevierteljahr, Abschlag, Freibetrag, Sozialabgaben und Besteuerungsanteil mit Paragraf. Wer die Rentenlücke nach dem Tod des Partners schließen will, rechnet mit dem Rentenlücken-Rechner weiter; wie viele Rentenpunkte hinter der Rente des Partners stehen, zeigt der Rentenpunkte-Rechner, und was ein früher Rentenbeginn an Abschlag kostet, der Rentenabschlag-Rechner. Die Grundlagen zur Hinterbliebenenversorgung erklärt der Ratgeber Witwenrente.

Stand 5. September 2026. Der Witwenrente-Rechner wird bei Änderungen des Rentenwerts (jeweils 1. Juli), der Altersgrenze nach § 242a SGB VI, der Beitragssätze oder des Besteuerungsanteils aktualisiert.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.