Wohngeld ist der große Unbekannte unter den Sozialleistungen: kein Bürgergeld, kein Almosen, keine Vermögensdurchleuchtung — sondern ein Zuschuss zur Miete für Menschen, die arbeiten oder Rente beziehen und trotzdem knapp kalkulieren. Der Rechner nutzt die amtliche Formel des Gesetzes mit den Höchstbeträgen, der Klima- und der Heizkostenkomponente, den Pauschalabzügen und Freibeträgen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten, und sagt dir in 30 Sekunden, ob sich der Antrag lohnt — und ab welchem Einkommen der Anspruch endet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer; die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und Einkommen ab.
  • Beispiel: Zwei Personen, Mietenstufe IV, 750 € Miete und 2.200 € brutto erhalten 318 € Wohngeld im Monat — 3.816 € im Jahr.
  • Die Mietenstufe der Gemeinde bestimmt den Höchstbetrag; dazu kommen Klimakomponente und Heizkosten-Entlastung, im Beispiel 24,80 € und 142,60 €.
  • Vom Brutto gehen pauschal je 10 Prozent für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung ab, dazu Werbungskosten und Freibeträge etwa für Alleinerziehende.
  • Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG bezieht, ist ausgeschlossen; unter 10 € im Monat gibt es kein Wohngeld.

Was 2026 gilt: die Formel hinter dem Wohngeld

Hinter dem Zuschuss steckt eine feste Formel aus § 19 WoGG: Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y)·Y). Dabei ist M die zu berücksichtigende Miete, Y das monatliche Gesamteinkommen, und a, b und c sind Werte aus Anlage 2, die mit jeder weiteren Person im Haushalt großzügiger werden. Die Höchstbeträge für die Miete stehen in Anlage 1, gestaffelt nach Haushaltsgröße und Mietenstufe; Anlage 3 legt Mindestwerte für M und Y und die Rundung fest.

Alle Werte gelten in der Fassung vom Dezember 2024, also seit dem 1. Januar 2025, unverändert für 2026. Zwei Zuschläge machen den Unterschied zu älteren Rechnern: Nach § 11 WoGG zählt die Miete bis zum Höchstbetrag plus Klimakomponente, und auf diesen Betrag kommt der Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten obendrauf — beide Beträge stehen in § 12 WoGG: für einen Einpersonenhaushalt 19,20 € und 110,40 €, für vier Personen 34,40 € und 197,80 €. Das Einkommen wird nach § 16 WoGG pauschal um je 10 Prozent gekürzt, wenn Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge anfallen; Freibeträge regelt § 17 WoGG. Der Rechner setzt all das ein.

Die Eingabefelder im Detail: was der Wohngeld-Rechner wissen will

Personen und Mietenstufe

Alle Haushaltsmitglieder zählen, auch Kinder. Die Mietenstufe deiner Gemeinde von I bis VII bildet das örtliche Mietniveau ab und bestimmt den Höchstbetrag; sie steht im amtlichen Verzeichnis und in der Verordnung zum Gesetz. Großstädte liegen meist in Stufe V bis VII, ländliche Kreise in I bis III.

Miete

Kaltmiete plus kalte Nebenkosten — Wasser, Müll, Hausmeister, Grundsteuer —, ohne Heizung und Warmwasser. Die Heizkosten werden nicht einzeln angerechnet, sondern über die pauschale Heizkosten-Entlastung, die der Rechner automatisch addiert. Liegt die Miete über dem Höchstbetrag plus Klimakomponente, wird sie gekappt; der Rechner zeigt, wie viel unberücksichtigt bleibt.

Bruttoeinkommen und Pauschalabzug

Das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder im Monat, ohne Kindergeld. Der Pauschalabzug richtet sich danach, welche Abgaben anfallen: Arbeitnehmer zahlen Steuern, Kranken- und Rentenbeiträge und erhalten 30 Prozent; Rentner mit Steuerpflicht und Krankenversicherung 20 Prozent; Rentner ohne Steuerpflicht 10 Prozent. Dazu zieht der Rechner Werbungskosten ab — 1.230 € im Jahr bei Arbeitnehmern, 102 € bei Renten.

Freibeträge

Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 erhalten 1.320 € Freibetrag im Jahr, jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied mit Grad 100 oder Pflegebedürftigkeit 1.800 €, und Erwerbseinkommen von Kindern unter 25 bleibt bis 1.200 € im Jahr außer Ansatz. Der Rechner zieht die Beträge monatlich vom angerechneten Einkommen ab.

Rechenbeispiel: zwei Personen, Mietenstufe IV, 750 € Miete, 2.200 € brutto

Der Höchstbetrag für zwei Personen in Stufe IV beträgt 619 €, plus 24,80 € Klimakomponente sind 643,80 € — 106,20 € der Miete bleiben unberücksichtigt. Dazu kommen 142,60 € Heizkosten-Entlastung: M = 786,40 €. Vom Brutto gehen 30 Prozent ab, dazu 102,50 € im Monat für Werbungskosten: Y = 1.437,50 €. In die Formel eingesetzt ergibt das 318 € Wohngeld im Monat, 3.816 € im Jahr. Der Anspruch endet in dieser Konstellation bei rund 2.083 € angerechnetem Einkommen, also etwa 3.121 € brutto.

Bruttoeinkommen im Monat Wohngeld bei 750 € Miete, 2 Personen, Stufe IV
1.000 € 646 €
1.500 € 534 €
2.000 € 382 €
2.500 € 221 €
3.000 € 51 €
3.500 € kein Anspruch

Die Tabelle zeigt die Mechanik: Jeder Euro mehr Einkommen kostet etwa 30 Cent Wohngeld, oberhalb von 2.000 € brutto etwas mehr, weil der quadratische Term der Formel greift. Bei 1.000 € brutto — etwa einem Minijob plus kleiner Rente — ist das Wohngeld mit 646 € fast so hoch wie die Miete selbst.

Weitere Beispiele: Alleinlebende, Alleinerziehende, Rentner, Großstadt

Eine Person, Mietenstufe III, 600 € Miete, 1.500 € brutto

Höchstbetrag 456 € plus 19,20 € Klimakomponente, also 475,20 € — 124,80 € der Miete bleiben außen vor; mit 110,40 € Heizkosten-Entlastung ist M = 585,60 €. Y beträgt 947,50 €, das Wohngeld 282 € im Monat. Der Anspruch endet bei etwa 2.307 € brutto.

Alleinerziehend mit zwei Kindern, Stufe IV, 900 € Miete, 2.600 € brutto

Höchstbetrag 737 € plus 29,60 €, Heizkosten 170,20 €: M = 936,80 €. Der Freibetrag von 1.320 € für Alleinerziehende senkt Y auf 1.607,50 €. Ergebnis: 462 € im Monat, 5.544 € im Jahr; der Anspruch reicht bis etwa 4.021 € brutto. Dazu kommt oft der Kinderzuschlag, der gemeinsam mit Wohngeld beantragt wird.

Rentnerin, Stufe II, 500 € Miete, 1.300 € Rente

Ohne Steuerpflicht, aber mit Krankenversicherung gilt ein Pauschalabzug von 10 Prozent; Werbungskosten 102 € im Jahr. M = 537,60 €, Y = 1.161,50 €, Zuschuss 157 € im Monat. Rentner sind eine der größten Empfängergruppen — und die Gruppe mit den meisten ungestellten Anträgen.

Familie mit vier Personen, Stufe VII, 1.200 € Miete, 3.200 € brutto

In München oder Frankfurt beträgt der Höchstbetrag 1.139 € plus 34,40 €; nur 26,60 € der Miete bleiben unberücksichtigt. Mit 197,80 € Heizkosten-Entlastung ist M = 1.371,20 €, Y = 2.137,50 €. Der Zuschuss liegt bei 731 € im Monat, 8.772 € im Jahr, und der Anspruch endet erst bei rund 5.393 € brutto. Wer in einer teuren Stadt mit Familie unter dieser Grenze verdient, sollte den Antrag stellen.

Die Mietenstufe: der wichtigste Hebel

Haushalt Stufe I Stufe IV Stufe VII Klima + Heizkosten
1 Person 361 € 511 € 677 € 19,20 € + 110,40 €
2 Personen 437 € 619 € 820 € 24,80 € + 142,60 €
3 Personen 521 € 737 € 975 € 29,60 € + 170,20 €
4 Personen 608 € 858 € 1.139 € 34,40 € + 197,80 €
5 Personen 694 € 982 € 1.302 € 39,20 € + 225,40 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 WoGG; für jede weitere Person kommen je nach Stufe 82 bis 163 € hinzu, dazu 4,80 € Klimakomponente und 27,60 € Heizkosten-Entlastung. Zahlst du mehr Miete als den Höchstbetrag plus Klimakomponente, wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet — der Rest bleibt außen vor. Die Heizkosten-Entlastung kommt dagegen immer obendrauf, auch bei gekappter Miete. Deine Mietenstufe erfährst du bei der zuständigen Behörde oder im amtlichen Verzeichnis.

Wer Anspruch hat — und wer ausgeschlossen ist

Wohngeld richtet sich an Haushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen: Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Familien, Auszubildende ohne BAföG-Anspruch. Eine Vermögensprüfung wie beim Bürgergeld gibt es nicht; nur bei erheblichem Vermögen wäre die Inanspruchnahme nach § 21 WoGG missbräuchlich — die Verwaltungsvorschrift nennt als Richtwert 60.000 € für die erste und 30.000 € für jede weitere Person. Ebenfalls nach § 21 besteht kein Anspruch, wenn das Wohngeld unter 10 € im Monat läge. Ausgeschlossen sind nach § 7 WoGG Empfänger von Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt — dort sind die Wohnkosten bereits enthalten.

Ein Sonderfall betrifft Studierende: Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, bekommt kein Wohngeld, auch wenn die Förderung wegen des Elterneinkommens bei null landet. Ob du überhaupt gefördert würdest, klärt der BAföG-Rechner. Wohngemeinschaften rechnen je Mitglied eigenständig, wenn keine Haushaltsgemeinschaft besteht; Untermieter tragen ihre anteilige Miete ein.

Lastenzuschuss: Wohngeld für Eigentümer

Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, erhält Wohngeld als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt die Belastung: Zinsen und Tilgung des Darlehens, Grundsteuer und Bewirtschaftungskosten nach einer Pauschale — bis zu denselben Höchstbeträgen wie bei Mietern. Der Rechner ist auf den Mietzuschuss ausgelegt; Eigentümer tragen ihre monatliche Belastung im Mietfeld ein und erhalten eine Näherung, die Behörde rechnet die Belastung nach der Verordnung exakt. Wie hoch die Rate einer Finanzierung sein darf, zeigt der Baufinanzierungsrechner.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

  1. Vorab prüfen: Rechner oben nutzen — kommt ein Betrag heraus, lohnt der Antrag fast immer.
  2. Zuständige Stelle finden: Die Ämter sitzen bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis; viele Länder bieten Online-Anträge.
  3. Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Mietbescheinigung des Vermieters, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten zwölf Monate, Ausweise, bei Kindern Kindergeldbescheid.
  4. Früh einreichen: Wohngeld gibt es ab dem Monat der Antragstellung, rückwirkend nichts — im Zweifel formlos vorab beantragen und Unterlagen nachreichen.
  5. Bewilligungszeitraum beachten: Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt; den Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf stellen. Steigt die Miete oder sinkt das Einkommen deutlich, lohnt ein Erhöhungsantrag im laufenden Zeitraum.

Wohngeld und Bürgergeld: die richtige Reihenfolge

Weil beide Leistungen einander ausschließen, stellt sich für viele Haushalte die Frage nach der besseren Variante — und die Antwort lautet fast immer: erst Wohngeld prüfen. Wer mit Wohngeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag seinen Bedarf deckt, muss kein Bürgergeld beantragen und bleibt außerhalb der strengeren Vermögens- und Mitwirkungsregeln des Jobcenters. Die Jobcenter weisen aktiv darauf hin und lehnen Anträge ab, wenn Wohngeld plus Kinderzuschlag rechnerisch ausreichen. Für Familien lohnt es sich, beide Anträge parallel zu stellen; die Behörden stimmen sich ab. Wie der Zuschuss im Budget wirkt, zeigt der Haushaltsrechner.

Rentner: Grundsicherung oder Zuschuss zur Miete?

Für Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente stellt sich die Frage nach der richtigen Leistung. Die Grundsicherung im Alter deckt den gesamten Bedarf einschließlich Miete, prüft aber Einkommen und Vermögen streng und schließt den Mietzuschuss aus. Wer mit Rente plus Zuschuss über dem Grundsicherungsniveau liegt, fährt mit dem Zuschuss besser: keine Vermögensprüfung bis zu den Richtwerten, kein Rückgriff auf Kinder, ein einfacher Antrag alle zwölf Monate.

Im Beispiel der Rentnerin mit 1.300 € Rente und 500 € Miete sind es 157 € im Monat — genug, um über der Grundsicherung zu liegen. Wer unsicher ist, stellt beide Anträge; die Behörden prüfen, welche Leistung vorrangig ist. Für die Höhe der Rente selbst und die Lücke zum Bedarf helfen der Rentenpunkte-Rechner und der Rentenlücken-Rechner.

Der richtige Zeitpunkt: Jobverlust, Trennung, Renteneintritt

Der Zuschuss wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht — deshalb zählt der Zeitpunkt. Typische Auslöser sind der Renteneintritt mit sinkendem Einkommen, eine Trennung, nach der eine Person die Miete allein trägt, der Wechsel in Teilzeit, eine längere Krankheit mit Krankengeld oder Kurzarbeit. In all diesen Fällen lohnt der Rechner sofort, nicht erst nach dem ersten knappen Monat; was in Kurzarbeit netto bleibt, zeigt der Kurzarbeitergeld-Rechner, was das Krankengeld bringt, der Krankengeld-Rechner. Umgekehrt gilt: Steigt das Einkommen im Bewilligungszeitraum um mehr als 15 Prozent, muss das gemeldet werden, sonst droht die Rückforderung.

Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente im Detail

Die Heizkosten-Entlastung besteht aus zwei Teilen: einem Betrag zum Ausgleich der CO2-Bepreisung — 14,40 € für eine Person, 3,60 € je weitere — und der dauerhaften Heizkostenkomponente von 96 € für eine Person plus 24 € je weitere. Zusammen sind das 110,40 € für Alleinlebende und 225,40 € für fünf Personen; der Betrag wird der Miete hinzugerechnet, auch wenn diese gekappt wurde. Die Klimakomponente von 19,20 € bis 39,20 € hebt dagegen den Höchstbetrag an und wirkt nur, wenn die Miete über dem Höchstbetrag liegt. Beide Zuschläge gibt es unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Heizkosten sind — ein Grund, warum ältere Rechner ohne diese Komponenten den Anspruch zu niedrig schätzen.

Mietenstufen: wie das Statistische Bundesamt die Gemeinden einstuft

Das Mietenniveau einer Gemeinde ist die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten vom Bundesdurchschnitt, ermittelt vom Statistischen Bundesamt aus den Mieten der Zuschussempfänger. Gemeinden ab 10.000 Einwohnern werden einzeln eingestuft, kleinere nach Kreisen zusammengefasst. Die Stufen reichen von I für Gemeinden mit mindestens 15 Prozent unter dem Durchschnitt bis VII für Gemeinden mit mindestens 35 Prozent darüber.

Die Zuordnung wird regelmäßig neu festgesetzt; nach einem Umzug in eine Gemeinde mit höherer Stufe steigt der Höchstbetrag und damit oft der Anspruch. Im Rechner genügt die Auswahl der Stufe; wer sie nicht kennt, rechnet zur Sicherheit mit der nächstniedrigeren und mit der nächsthöheren Stufe und sieht so, wie stark die Einordnung das Ergebnis verändert — bei zwei Personen und 750 € Miete liegen zwischen Stufe III und Stufe V rund 70 € im Monat.

Wohngeld erhöhen: die drei Stellschrauben

Erstens die Haushaltsgröße: Jede Person hebt Höchstbetrag, Klima- und Heizkostenkomponente und macht die Formelwerte großzügiger — ein Kind, das dauerhaft im Haushalt lebt, gehört in den Antrag. Zweitens die Freibeträge: Alleinerziehende, Schwerbehinderung und das Einkommen von Kindern in Ausbildung werden nur berücksichtigt, wenn sie angegeben sind. Drittens der Zeitpunkt: Wohngeld gibt es ab Antragsmonat; wer bei Jobverlust, Renteneintritt oder Trennung einen Monat wartet, verschenkt einen Monat Zuschuss. Was der Rechner nicht abbildet, kann den Anspruch nur erhöhen — er schätzt eher zu niedrig als zu hoch.

Sonderfälle: was der Rechner vereinfacht

Der Rechner arbeitet mit dem Monatsbrutto und pauschalen Abzügen; die Behörde ermittelt das Jahreseinkommen nach den §§ 14 und 15 WoGG aus den Einkünften des Steuerrechts, mit Werbungskosten, Freibeträgen und Abzügen für Unterhaltsleistungen. Kindergeld zählt nicht als Einkommen, Unterhalt, Renten, Arbeitslosengeld und Krankengeld schon. Nicht abgebildet sind der Lastenzuschuss für Eigentümer, vom Wohngeld ausgeschlossene Haushaltsmitglieder mit anteiliger Miete, Heimbewohner und Haushalte mit mehr als zwölf Personen. Die Mindestwerte für M und Y aus Anlage 3 sind berücksichtigt, die Rundung auf volle Euro ebenso. Verbindlich ist allein der Bescheid.

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wie genau ist der Wohngeld-Rechner?

Er nutzt die amtliche Formel, die Höchstbeträge, die Klima- und Heizkostenkomponente und die wichtigsten Freibeträge, vereinfacht aber die Einkommensermittlung. Individuelle Abzüge etwa für Unterhalt oder Kinderbetreuungskosten können den Anspruch weiter erhöhen. Verbindlich ist allein der Bescheid.

Bekommen auch Rentner Wohngeld?

Ja, und sie sind eine der größten Empfängergruppen. Wichtig ist die Abgrenzung zur Grundsicherung im Alter: Wer sie bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Bei 1.300 € Rente und 500 € Miete in Mietenstufe II sind es 157 € im Monat.

Zählt Kindergeld als Einkommen?

Nein. Kindergeld bleibt beim Wohngeld außer Ansatz; Unterhalt für die Kinder, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag zählen dagegen zum Einkommen.

Ab welchem Einkommen gibt es kein Wohngeld mehr?

Das hängt von Miete und Haushaltsgröße ab. Für zwei Personen mit 750 € Miete in Stufe IV endet der Anspruch bei rund 3.121 € brutto, für vier Personen in Stufe VII mit 1.200 € Miete erst bei rund 5.393 €. Der Rechner nennt die Grenze für deinen Fall.

Was ist die Klimakomponente?

Ein Zuschlag auf den Höchstbetrag, der die höheren Mieten in energetisch sanierten Wohnungen ausgleicht: 19,20 € für eine Person bis 39,20 € für fünf. Die Heizkosten-Entlastung von 110,40 € bis 225,40 € kommt zusätzlich auf die Miete — unabhängig von der Kappung.

Was passiert bei einer Mieterhöhung?

Steigt die Miete um mehr als 15 Prozent, lohnt ein Erhöhungsantrag im laufenden Bewilligungszeitraum; der Zuschuss wird ab dem Antragsmonat neu berechnet. Liegt die Miete schon über dem Höchstbetrag, ändert sich nichts — dann ist die Kappung erreicht.

Gibt es den Zuschuss auch in einer Wohngemeinschaft?

Ja, jedes WG-Mitglied ohne gemeinsame Haushaltsführung stellt einen eigenen Antrag mit seinem Mietanteil; Studierende mit BAföG-Anspruch bleiben ausgeschlossen. Paare und Familien gelten als ein Haushalt.

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?

Nein, es ist ein Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht. Nur bei falschen oder verschwiegenen Angaben, etwa nicht gemeldeten Einkommenssteigerungen, fordert die Behörde zu Unrecht Gezahltes zurück — Änderungen also immer melden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Kommune einige Wochen bis mehrere Monate; das Wohngeld wird dann rückwirkend ab dem Antragsmonat nachgezahlt. Wer die Miete in der Zwischenzeit nicht aufbringen kann, beantragt eine Vorschusszahlung.

Fazit: 30 Sekunden Rechnen gegen Hunderte Euro Verzicht

Wohngeld ist ein gesetzlicher Anspruch für Haushalte, bei denen Miete und Einkommen nicht zusammenpassen — und der häufigste Grund, es nicht zu bekommen, ist der ungestellte Antrag. Der Rechner setzt die amtliche Formel mit Klima- und Heizkostenkomponente, Freibeträgen und Mietenstufe ein und nennt die Einkommensgrenze für deinen Haushalt. Kommt ein Betrag heraus, ist der nächste Schritt klar: Unterlagen sammeln und einreichen, noch in diesem Monat.

Stand 6. September 2026. Der Rechner wird bei Änderungen des Gesetzes aktualisiert; die nächste gesetzliche Anpassung der Beträge ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.