Das Wichtigste in Kürze
- Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt wegfallendes Einkommen: in der Regel 65 Prozent des Netto, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.
- Paare können 14 Monate Basiselterngeld unter sich aufteilen; die Plus-Variante halbiert den Betrag und verdoppelt die Dauer – ideal bei Teilzeit.
- Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro entfällt der Anspruch komplett – für Paare wie Alleinerziehende.
- Der Antrag wirkt höchstens 3 Lebensmonate zurück – zu spätes Einreichen kostet bares Geld.
Kaum eine Leistung ist für junge Familien so wichtig – und kaum eine wirft so viele Fragen auf: Wie hoch fällt das Elterngeld aus, wie kombiniert man Basis- und Plus-Monate, was gilt bei Teilzeit? Dieser Ratgeber führt durch Höhe, Varianten, Fristen und die typischen Fehler – damit vom Anspruch nichts liegen bleibt.
Was das Elterngeld ist
Das Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Es gleicht einen Großteil des Einkommens aus, das wegfällt, weil du dein Kind nach der Geburt selbst betreust.
Auch wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat – Studierende, Hausfrauen und -männer – erhält den Mindestbetrag von 300 Euro. Vom rechtlichen Rahmen der Auszeit handelt der Ratgeber Elternzeit.
So hoch ist das Elterngeld
Die Grundformel: 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor Geburt beziehungsweise Mutterschutz – mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro im Monat.
Geringverdiener werden bessergestellt: Unter etwa 1.240 Euro Netto steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Eine erste Orientierung liefert unser Elterngeld-Rechner.
Basiselterngeld: 12 plus 2 Monate
Das Basiselterngeld fließt für zwölf Lebensmonate des Kindes. Zwei Partnermonate kommen hinzu, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt und dabei Einkommen wegfällt – zusammen also 14 Monate.
Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate allein. Die Aufteilung ist flexibel, hat seit April 2024 aber eine Grenze: Basiselterngeld dürfen beide Eltern nur noch in einem einzigen der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen (§ 4 Abs. 6 BEEG). Ausnahmen gelten bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung.
ElterngeldPlus: halber Betrag, doppelte Dauer
Die Plus-Variante zahlt monatlich höchstens die Hälfte des Basisbetrags (150 bis 900 Euro), läuft dafür aber doppelt so lange: Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate.
Das rechnet sich vor allem bei Teilzeitarbeit im Bezug: Wer nebenher verdient, verliert beim Basiselterngeld oft Anspruch – in der Plus-Variante bleibt unterm Strich meist mehr übrig.
Partnerschaftsbonus: vier Extra-Monate
Arbeiten beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es den Partnerschaftsbonus: zwei bis vier zusätzliche Plus-Monate pro Elternteil.
Der Bonus belohnt die partnerschaftliche Aufteilung – er lohnt sich aber nur, wenn der Stundenkorridor wirklich durchgehalten wird, sonst drohen Rückforderungen.
Einkommensgrenze: 175.000 Euro
Kein Elterngeld gibt es, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Die Grenze gilt einheitlich für Paare (gemeinsames Einkommen) und Alleinerziehende.
Wichtig: Zu versteuerndes Einkommen ist nicht das Brutto – Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge gehen vorher ab. Ein Blick in den Steuerbescheid schafft Klarheit; was dort steht, erklärt Steuerbescheid prüfen.
Welches Einkommen zählt
Bemessungsgrundlage ist das Erwerbseinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes. Monate mit Mutterschaftsgeld oder laufendem Bezug für ein älteres Kind werden übersprungen.
Bei Selbstständigen zählt regelmäßig der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum – meist laut Steuerbescheid des Vorjahres.
Steuerklassen-Hebel für werdende Eltern
Weil das Netto zählt, beeinflusst die Steuerklasse die Höhe: Wechselt der Elternteil, der das Elterngeld hauptsächlich bezieht, früh genug in die Klasse III, steigt das maßgebliche Netto – und damit die Leistung.
Der Wechsel muss spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein. Wie das Klassensystem funktioniert, zeigt der Ratgeber Steuerklassen.
Anrechnung von Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld samt Arbeitgeberzuschuss wird voll auf die Leistung angerechnet: Die Wochen des Mutterschutzes gelten automatisch als verbrauchte Basismonate der Mutter.
Deshalb beginnt ihr Bezug praktisch immer mit dem Ende der Schutzfrist – planen sollte man mit den verbleibenden Monaten.
Geschwisterbonus und Mehrlinge
Lebt ein weiteres Kind unter drei Jahren (oder zwei unter sechs) im Haushalt, erhöht der Geschwisterbonus den Monatsbetrag um 10 Prozent, mindestens 75 Euro beim Basisbezug.
Bei Zwillingen gibt es zusätzlich 300 Euro Mehrlingszuschlag pro Monat (150 Euro in der Plus-Variante) – zusammen mit dem Kinderzuschlag für Geringverdiener ein relevantes Polster.
Arbeiten im Bezug: bis zu 32 Stunden
Während des Bezugs darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Das Teilzeit-Einkommen mindert die Leistung, weil nur noch die Differenz zum früheren Netto ersetzt wird.
Genau hier spielt die Plus-Variante ihre Stärke aus: Sie kappt weniger und streckt den Anspruch. Rechne beide Szenarien durch, bevor du dich festlegst.
Antrag: Fristen und Unterlagen
Zuständig ist die Elterngeldstelle deines Bundeslandes; viele Länder bieten den Online-Antrag an. Rückwirkend zahlt die Stelle höchstens drei Lebensmonate – der Antrag sollte also in den ersten Wochen nach der Geburt raus.
Typische Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und die Arbeitszeitplanung im Bezug.
Elterngeld und Steuer: der Progressionsvorbehalt
Die Leistung selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Im Jahr nach dem Bezug ist deshalb die Steuererklärung Pflicht – und eine Nachzahlung möglich.
Wer das einplant, wird nicht überrascht: Leg einen Teil der Leistung zurück; die Systematik erklärt Steuererklärung einfach erklärt.
Die drei teuersten Fehler
Fehler eins: den Antrag schleifen lassen – alles vor den letzten drei Lebensmonaten verfällt. Fehler zwei: den Steuerklassenwechsel verpassen, der hunderte Euro pro Monat ausmachen kann.
Fehler drei: Basis- und Plus-Monate unflexibel planen. Die Aufteilung lässt sich zwar später ändern, aber nicht für bereits verbrauchte Monate – einmal durchrechnen spart Geld.
Frühgeburt: bis zu vier Extra-Monate
Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt, gibt es einen zusätzlichen Basismonat. Die Staffel wächst mit der Frühe der Geburt: ab acht Wochen zwei, ab zwölf Wochen drei und ab sechzehn Wochen vier Extra-Monate.
So bekommt die Familie Zeit geschenkt, die Frühchen oft im Krankenhaus verbringen – ohne dass am Ende Betreuungsmonate fehlen.
Krankenversicherung während des Bezugs
Gesetzlich Pflichtversicherte bleiben während Elternzeit und Bezug beitragsfrei in ihrer Kasse; die Mitgliedschaft läuft einfach weiter. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen Mindestbeiträge, sofern keine Familienversicherung über den Partner möglich ist.
Privatversicherte müssen ihre Prämie in voller Höhe weiterzahlen – ein Kostenpunkt, den Paare bei der Aufteilung der Monate einkalkulieren sollten.
Was neben der Leistung noch fließt
Unabhängig vom Einkommen gibt es für jedes Kind Kindergeld – aktuell 259 Euro monatlich. Familien mit kleinem Verdienst können zusätzlich Kinderzuschlag und Wohngeld prüfen; alle drei Leistungen lassen sich kombinieren.
Nach der Geburt lohnt außerdem der Blick auf die Absicherung der Familie – von der Risikolebensversicherung bis zur Haftpflicht, die den Nachwuchs mitversichert.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Bekommen auch Selbstständige Elterngeld?
Ja, nach denselben Sätzen – bemessen am Gewinn des letzten Veranlagungszeitraums. Wichtig ist eine saubere Arbeitszeit-Dokumentation, wenn im Bezug weitergearbeitet wird.
Wird das Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Bei Grundsicherungsleistungen wird das Elterngeld grundsätzlich als Einkommen angerechnet; für vor der Geburt Erwerbstätige gibt es einen Freibetrag bis 300 Euro.
Kann ich Basiselterngeld und die Plus-Variante mischen?
Ja, beliebig nacheinander – zum Beispiel sechs Basismonate, dann Plus-Monate in Teilzeit, am Ende der Partnerschaftsbonus. Nur rückwirkend ändern lässt sich verbrauchtes Kontingent nicht.
Zählt Weihnachtsgeld bei der Berechnung mit?
Nein, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni bleiben bei der Bemessung außen vor – es zählt das laufende Erwerbseinkommen.
Was passiert bei einer weiteren Schwangerschaft im Bezug?
Mit dem neuen Mutterschutz endet der laufende Bezug faktisch; für das neue Kind entsteht ein eigener Anspruch. Dank Übersprung-Regel drückt das alte Elterngeld die neue Berechnung nicht.
Quellen & weiterführende Informationen
- Familienportal des Bundes – Elterngeld im Überblick
- BEEG – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Familienportal-FAQ – Antworten auf Detailfragen
Fazit: planen lohnt sich doppelt
Das Elterngeld ist mehr als eine Überweisung – es ist ein Baukasten: Wer Steuerklasse, Aufteilung und Teilzeit klug kombiniert, holt über die Bezugszeit oft mehrere tausend Euro mehr heraus als mit dem Standardweg.
Die Reihenfolge für werdende Eltern: früh die Steuerklasse prüfen, mit dem Rechner Szenarien vergleichen, den Antrag direkt nach der Geburt stellen – und den Progressionsvorbehalt im Hinterkopf behalten.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind das BEEG und der Bescheid deiner Elterngeldstelle; Beträge gelten für Geburten im Jahr 2026. Stand: August 2026.

