Der Kinderzuschlag-Rechner beantwortet die Frage, die der amtliche KiZ-Lotse nur mit Ja oder Nein beantwortet: Wie viel Kinderzuschlag bekommt deine Familie — und ab welchem Einkommen schmilzt er? Bis zu 297 € je Kind und Monat zahlt die Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld an Eltern, die arbeiten, deren Einkommen aber knapp für die ganze Familie ist.
Der Kinderzuschlag-Rechner bildet die Rechnung des § 6a BKGG nach: den Gesamtbedarf der Eltern aus Regelbedarf, Mehrbedarf und Wohnkostenanteil, das um die Freibeträge bereinigte Einkommen, die Minderung um 45 Prozent des Einkommens über dem Bedarf und die Anrechnung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss der Kinder. Dazu prüft er, ob mit Kinderzuschlag und Kindergeld der Bedarf der ganzen Familie gedeckt ist — oder ob Wohngeld und Bürgergeld ins Spiel kommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Höchstbetrag 2026: 297 € je Kind und Monat inklusive 25 € Sofortzuschlag; Voraussetzung sind mindestens 900 € Brutto bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden.
- Ein Elternpaar mit zwei Kindern, 900 € Warmmiete und 2.100 € Netto bekommt laut Kinderzuschlag-Rechner 562 € im Monat — 6.745 € im Jahr zusätzlich zu 6.216 € Kindergeld.
- Bis rund 2.000 € Netto fließt in diesem Beispiel der volle Zuschlag, ab etwa 3.350 € Netto ist er aufgezehrt; jede höhere Warmmiete verschiebt beide Grenzen nach oben.
- Einkommen der Eltern über dem Bedarf mindert den Zuschlag zu 45 Prozent, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss der Kinder ebenfalls zu 45 Prozent.
- 2025 erhielten 1,45 Millionen Kinder Kinderzuschlag; die Familienkasse zahlte 3,28 Milliarden Euro aus — bewilligt wird für sechs Monate, dazu kommen Schulbedarf, kostenloses Mittagessen und die Kita-Beitragsbefreiung.
Was 2026 gilt: die Regeln, mit denen der Kinderzuschlag-Rechner arbeitet
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung nach § 6a Bundeskindergeldgesetz für Eltern, die mit ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken, aber nicht den ihrer Kinder. Der Höchstbetrag deckt zusammen mit dem Kindergeld ein Zwölftel des steuerlichen Existenzminimums eines Kindes; seit dem 1. Januar 2025 sind das 297 € im Monat, in denen der Sofortzuschlag von 25 € enthalten ist. Die Familienkasse setzt den Betrag einmal zu Jahresbeginn fest, und er sinkt nie unter den Vorjahreswert — 2026 bleibt es deshalb bei 297 €.
Wie stark die Leistung gewachsen ist, zeigt die Historie aus der Durchführungsanweisung der Familienkasse: 170 € bis Mitte 2019, 185 € bis Ende 2020, 205 € im Jahr 2021, 209 und 229 € in den beiden Hälften von 2022, 250 € im Jahr 2023, 292 € im Jahr 2024 und seither 297 €. Laut Bilanz der Familienkasse erhielten 2025 rund 1,45 Millionen Kinder den Zuschlag, die Ausgaben lagen bei 3,28 Milliarden Euro; 45 Prozent der Anträge kamen digital. Zum Vergleich: Kindergeld floss für 17,57 Millionen Kinder, 55,32 Milliarden Euro.
Zwei Bedingungen stehen vor jeder Rechnung. Erstens das Mindesteinkommen: 900 € Brutto im Monat bei Elternpaaren, 600 € bei Alleinerziehenden. Zweitens darf mit Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II mehr bestehen — die Familie muss ihren Bedarf damit decken können. Fehlen höchstens 100 €, greift nach § 6a Abs. 1a der erweiterte Zugang. Der Kinderzuschlag-Rechner prüft beides und zeigt im Deckungs-Check, ob du zusätzlich Wohngeld beantragen solltest.
Die Eingabefelder im Detail: was der Kinderzuschlag-Rechner wissen will
Familienform und Kinder
Ob du alleinerziehend bist oder mit Partnerin oder Partner lebst, entscheidet über drei Größen: den Regelbedarf (563 € für Alleinerziehende, zweimal 506 € für Paare), den Mehrbedarf für Alleinerziehende und den Anteil der Warmmiete, der den Eltern zugerechnet wird. Gezählt werden nur Kinder, für die Kindergeld fließt und die im Haushalt leben. Alleinerziehende geben zusätzlich an, ob ein Kind unter sieben ist und ob alle Kinder unter 16 sind — davon hängt nach § 21 Abs. 3 SGB II der Mehrbedarf ab: 36 Prozent des Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben oder zwei bis drei Kindern unter 16, sonst 12 Prozent je Kind bis höchstens 60 Prozent.
Brutto- und Netto-Erwerbseinkommen
Das Brutto braucht der Kinderzuschlag-Rechner für die Mindestgrenze und für die Freibeträge, das Netto für die eigentliche Rechnung. Bei Paaren trägst du beide Nettos getrennt ein, weil die Freibeträge nach § 11b SGB II jeder erwerbstätigen Person einzeln zustehen: 100 € Grundfreibetrag, dazu 20 Prozent des Bruttos zwischen 100 und 520 €, 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 € und 10 Prozent zwischen 1.000 und 1.500 €. Bei 2.100 € Netto sind das 378 € — Geld, das die Familienkasse nicht anrechnet. Maßgeblich ist der Durchschnitt der sechs Monate vor dem Antrag.
Sonstiges Einkommen
Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten oder Unterhalt, den du selbst bekommst, zählen ohne Freibeträge. Übersteigt dieses Einkommen allein schon den Bedarf der Eltern, mindert der übersteigende Teil den Zuschlag zu 100 Prozent — nur Erwerbseinkommen wird mit 45 Prozent geschont. Kindergeld, Wohngeld und der Kinderzuschlag selbst bleiben nach § 6a außer Betracht; der Kinderzuschlag-Rechner lässt sie deshalb weg.
Warmmiete
Die Kosten für Unterkunft und Heizung — bei Eigentum Zinsen und Nebenkosten — werden zwischen Eltern und Kindern aufgeteilt. Den Elternanteil legt die Familienkasse nach dem Existenzminimumbericht fest; die Durchführungsanweisung nennt die Prozentwerte: Bei Paaren 83 Prozent mit einem Kind, 71 mit zwei, 62 mit drei, 55 mit vier, 50 mit fünf; bei Alleinerziehenden 77, 63, 53, 46 und 40 Prozent. Ein Paar mit zwei Kindern und 800 € Warmmiete hat also 568 € Wohnbedarf. Je höher die Miete, desto höher der Bedarf der Eltern — und desto mehr Einkommen darf die Familie verdienen, bevor der Kinderzuschlag-Rechner die Minderung startet.
Einkommen der Kinder
Unterhalt vom anderen Elternteil, Unterhaltsvorschuss, Halbwaisenrente oder eine Ausbildungsvergütung mindern den Zuschlag des jeweiligen Kindes um 45 Prozent. Der Unterhaltsvorschuss beträgt laut Familienportal 227 € bis zum sechsten, 299 € bis zum zwölften und 394 € bis zum 18. Geburtstag — Mindestunterhalt minus Kindergeld. Trage die Summe für alle Kinder ein; mehr dazu im Ratgeber Unterhaltsvorschuss.
Die Rechenkette: so kommt der Kinderzuschlag-Rechner auf den Betrag
Schritt eins ist der Gesamtbedarf der Eltern. Für ein Paar mit zwei Kindern und 900 € Warmmiete: 1.012 € Regelbedarf plus 71 Prozent der Miete, also 639 €, zusammen 1.651 €. Schritt zwei ist das bereinigte Einkommen: 2.100 € Netto minus 378 € Freibeträge ergeben 1.722 €. Schritt drei vergleicht beides: 71 € liegen über dem Bedarf, davon werden 45 Prozent angerechnet — 31,95 €. Schritt vier zieht das vom Höchstbetrag ab: 594 € für zwei Kinder minus 31,95 € ergeben 562,05 € Kinderzuschlag im Monat.
Der Kinderzuschlag-Rechner zeigt jeden dieser Schritte als eigene Zeile, damit du siehst, an welcher Stelle deine Familie Spielraum hat. Zwei Regeln erklären die Ergebnisse: Solange das bereinigte Einkommen den Bedarf der Eltern nicht übersteigt, fließt der volle Betrag — im Beispiel bis rund 2.000 € Netto. Danach kostet jeder zusätzliche Euro 45 Cent Zuschlag, bis er bei etwa 3.350 € Netto verbraucht ist. Zwischen diesen Punkten lohnt sich Mehrarbeit trotzdem: Von 100 € mehr Netto bleiben 55 € in der Familie.
Rechenbeispiele aus dem Kinderzuschlag-Rechner
| Familie | Netto | Warmmiete | Bedarf Eltern | Kinderzuschlag |
|---|---|---|---|---|
| Paar, 2 Kinder | 1.500 € | 900 € | 1.651 € | 594,00 € |
| Paar, 2 Kinder | 2.100 € | 900 € | 1.651 € | 562,05 € |
| Paar, 2 Kinder, beide berufstätig | 2.100 + 800 € | 900 € | 1.651 € | 353,06 € |
| Paar, 2 Kinder | 3.000 € | 900 € | 1.651 € | 157,05 € |
| Paar, 3 Kinder | 2.600 € | 1.100 € | 1.694 € | 653,40 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind unter 7 | 1.600 € | 750 € | 1.343 € | 297,00 € |
| Alleinerziehend, 2 Kinder, mit Unterhaltsvorschuss 526 € | 1.900 € | 850 € | 1.301 € | 257,93 € |
Drei Muster stechen heraus. Beim Paar mit zwei berufstätigen Eltern schmilzt der Zuschlag schneller als beim Alleinverdiener mit gleichem Gesamtnetto, obwohl zwei Freibeträge gelten — weil das zweite Einkommen fast vollständig über dem Bedarf liegt. Die Familie mit drei Kindern bekommt trotz 2.600 € Netto noch 653 €, weil der Höchstbetrag auf 891 € steigt und die höhere Miete den Bedarf hebt. Und bei der Alleinerziehenden mit Unterhaltsvorschuss kostet das Kindeseinkommen fast 237 € Zuschlag — er lohnt sich trotzdem, weil die Kinder 526 € Unterhalt behalten.
Regelbedarfe 2026: die Nullrunde und ihre Folgen für den Kinderzuschlag-Rechner
Die Regelbedarfe sind 2026 zum zweiten Mal in Folge unverändert: 563 € für Alleinstehende und Alleinerziehende, 506 € je Partner, 471 € für Jugendliche von 14 bis 17, 390 € für Kinder von 6 bis 13 und 357 € für Kinder bis 5. Laut Bundesregierung hätte die Fortschreibung rechnerisch nur 557 € ergeben; die Besitzschutzregel des § 28a Abs. 5 SGB XII verhindert eine Kürzung, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Für den Kinderzuschlag heißt das: Der Bedarf der Eltern wächst 2026 nicht, während Löhne steigen — wer eine Gehaltserhöhung bekommt, rutscht schneller in die Minderungszone. Der Kinderzuschlag-Rechner nutzt die Regelbedarfe im Deckungs-Check auch für die Kinder, pauschal mit 390 €.
Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag: der Deckungs-Check
Der Kinderzuschlag setzt voraus, dass die Familie mit Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld ihren gesamten Bedarf deckt. Der Kinderzuschlag-Rechner rechnet das vereinfacht nach: Bedarf der Eltern plus volle Warmmiete plus Regelbedarf der Kinder, gegenüber bereinigtem Einkommen plus Kindergeld plus Zuschlag plus Kindeseinkommen. Beim Paar mit 1.500 € Netto fehlen so 458 € — das ist der typische Fall, in dem zusätzlich Wohngeld beantragt werden muss; was dort zu erwarten ist, zeigt der Wohngeld-Rechner. Reicht auch Wohngeld nicht, ist Bürgergeld oft die bessere Leistung, weil es die gesamte Lücke schließt.
Fehlen höchstens 100 €, greift der erweiterte Zugang: Der Anspruch bleibt bestehen, obwohl die Familie rechnerisch knapp unter dem Bedarf liegt. Umgekehrt gilt: Wer Bürgergeld bezieht, kann mit Kinderzuschlag und Wohngeld häufig aus dem Leistungsbezug herauskommen und behält dabei die Extras des Bildungspakets. Die Familienkasse rät zur Vergleichsrechnung — der Kinderzuschlag-Rechner liefert dafür die Ausgangszahlen.
Mehr als der Monatsbetrag: Schulbedarf, Mittagessen, Kita-Gebühren
Mit dem Kinderzuschlag öffnet sich nach § 6b BKGG das Bildungs- und Teilhabepaket: 195 € Schulbedarf je Schuljahr, kostenloses Mittagessen in Kita, Schule und Hort, Kostenübernahme für Ausflüge, Klassenfahrten und Schülerbeförderung, Lernförderung bei Bedarf und 15 € im Monat für Sportverein, Musikschule oder Freizeiten (§ 28 SGB II). Dazu kommt beim Jugendamt die Befreiung von den Kita-Gebühren. Laut Familienportal summieren sich diese Extras für zwei Kinder schnell auf mehrere hundert Euro im Monat — zusätzlich zu dem, was der Kinderzuschlag-Rechner ausweist.
Antrag, Bewilligung, Vermögen
Der Antrag läuft online bei der Familienkasse, mit BundID ohne Unterschrift. Bewilligt wird für sechs Monate; maßgeblich ist der Durchschnitt des Einkommens der sechs Monate vor dem Antragsmonat. Steigt das Einkommen im Bewilligungszeitraum, bleibt der Betrag trotzdem stehen — erst der Folgeantrag rechnet neu. Erhebliches Vermögen schließt den Anspruch aus: Die Grenze liegt laut Familienkasse bei 55.000 € für zwei Personen, 70.000 € für drei, plus 15.000 € je weiterem Kind; selbst genutztes Wohneigentum und ein angemessenes Auto zählen nicht.
Benötigt werden Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, Mietvertrag oder Wohnkostennachweise, Nachweise über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss der Kinder und die Steuer-Identifikationsnummern. Der amtliche KiZ-Lotse sagt dir vorab, ob ein Antrag Aussicht hat; die Höhe nennt er nicht — dafür gibt es diesen Kinderzuschlag-Rechner. Die Grundlagen zu Anspruch und Antrag stehen im Ratgeber Kinderzuschlag.
Kinderzuschlag-Rechner für Alleinerziehende: Mehrbedarf, Unterhalt, Wohnanteil
Alleinerziehende rechnen mit drei Besonderheiten, die der Kinderzuschlag-Rechner automatisch berücksichtigt. Erstens der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II: Mit einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 kommen 36 Prozent des Regelbedarfs dazu — 202,68 € im Monat. Zweitens der höhere Wohnanteil: 77 Prozent der Warmmiete mit einem Kind, 63 Prozent mit zweien. Drittens das Kindeseinkommen, denn Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss fließen fast immer und mindern den Zuschlag zu 45 Prozent.
Ein Beispiel aus dem Kinderzuschlag-Rechner: Eine Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben, 1.600 € Netto und 750 € Warmmiete hat einen Gesamtbedarf von 1.343,18 € — 563 € Regelbedarf, 202,68 € Mehrbedarf und 577,50 € Wohnanteil. Ihr bereinigtes Einkommen von 1.222 € liegt darunter, also fließen die vollen 297 €. Im Deckungs-Check fehlen ihr allerdings 128 € zum Familienbedarf, weshalb sie zusätzlich Wohngeld beantragen sollte. Mit zwei Kindern zwischen 7 und 15, 1.900 € Netto, 850 € Miete und 526 € Unterhaltsvorschuss sinkt der Zuschlag auf 257,93 €: Der Höchstbetrag von 594 € verliert 236,70 € durch das Kindeseinkommen, und 220,82 € Einkommen über dem Bedarf kosten weitere 99,37 €.
Der Unterhaltsvorschuss bleibt trotzdem die richtige Reihenfolge: Er ist vorrangig, die Familienkasse verlangt zumutbare Bemühungen um Unterhalt, und dem Kind bleiben 55 Prozent des Betrags zusätzlich. Wer stattdessen auf Unterhalt verzichtet, bekommt keinen höheren Kinderzuschlag, sondern riskiert den Anspruch. Der Kinderzuschlag-Rechner zeigt beide Effekte nebeneinander, damit die Rechnung vor dem Antrag stimmt.
Elterngeld, Kurzarbeit, Jobwechsel: der Bemessungszeitraum im Kinderzuschlag-Rechner
Die Familienkasse rechnet nicht mit dem aktuellen Gehalt, sondern mit dem Durchschnitt der sechs Monate vor dem Bewilligungszeitraum. Das hat Folgen, die der Kinderzuschlag-Rechner sichtbar macht, wenn du das Durchschnittsnetto dieser Monate einträgst statt des aktuellen. Nach dem Elterngeld etwa ist das Einkommen der Vormonate niedrig — ein Antrag direkt nach dem Wiedereinstieg bringt sechs Monate lang einen hohen Zuschlag, obwohl das Gehalt schon wieder fließt. Umgekehrt kann eine Abfindung oder eine Sonderzahlung in den Vormonaten den Anspruch für ein halbes Jahr drücken.
Beim Elterngeld selbst gilt eine Sonderregel: Nach § 10 Abs. 5 BEEG bleibt es beim Kinderzuschlag nur in Höhe des vorgeburtlichen Erwerbseinkommens bis 300 € unberücksichtigt, bei ElterngeldPlus die Hälfte; für die Mindesteinkommensgrenze zählt es nach der Durchführungsanweisung voll. Wer während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitet, kann also Kinderzuschlag bekommen — der Elterngeld-Rechner liefert dafür den Elterngeldbetrag, der Kinderzuschlag-Rechner die Kombination. Innerhalb der sechs Monate ändert sich der Bescheid nicht mehr — auch nicht, wenn das Einkommen sinkt; ein neuer Bewilligungszeitraum beginnt frühestens nach Ende des laufenden, und für Monate vor dem Antrag zahlt die Familienkasse nichts.
Fünf Hebel, die den Kinderzuschlag erhöhen
Erstens die Wohnkosten: Jeder Euro Warmmiete erhöht den Bedarf der Eltern um 50 bis 83 Cent — eine Mieterhöhung gehört deshalb in den nächsten Antrag, denn innerhalb der sechs Monate bleibt der Bescheid unverändert. Zweitens der Antragszeitpunkt: Weil die sechs Vormonate zählen, lohnt der Antrag direkt nach einer Phase mit niedrigerem Einkommen, etwa nach Elterngeld oder Kurzarbeit.
Drittens die Verteilung des Einkommens bei Paaren, weil zwei Freibeträge mehr schonen als einer. Viertens der Unterhaltsvorschuss: Er mindert den Zuschlag zwar zu 45 Prozent, bringt dem Kind aber 100 Prozent — nie darauf verzichten. Fünftens die Kombination mit Wohngeld, die den Deckungs-Check besteht, ohne den Zuschlag zu mindern. Rechne im Kinderzuschlag-Rechner vor dem Antrag zwei Varianten durch und lies die Extras des Bildungspakets mit.
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag-Rechner
Wie genau ist der Kinderzuschlag-Rechner?
Er bildet die Rechenschritte des § 6a BKGG mit den Werten 2026 nach: Regelbedarfe, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Wohnanteil nach der Tabelle der Familienkasse, Freibeträge nach § 11b SGB II, 45-Prozent-Anrechnung. Vereinfacht sind die Freibeträge, die aus dem Gesamtbrutto geschätzt werden, sowie Mehrbedarfe für Schwangerschaft, Behinderung oder dezentrale Warmwasserbereitung. Verbindlich rechnet die Familienkasse.
Ab welchem Einkommen gibt es keinen Kinderzuschlag mehr?
Eine feste Obergrenze gibt es seit 2020 nicht mehr. Der Zuschlag endet dort, wo 45 Prozent des Einkommens über dem Bedarf den Höchstbetrag aufzehren — beim Paar mit zwei Kindern und 900 € Miete bei rund 3.350 € Netto, mit drei Kindern und 1.100 € Miete deutlich später. Der Kinderzuschlag-Rechner zeigt in der Tabelle unter dem Ergebnis, wie sich der Betrag mit deinem Netto verändert.
Zählt das Kindergeld als Einkommen?
Nein. Kindergeld, Wohngeld und der Kinderzuschlag selbst bleiben bei der Einkommensprüfung außer Betracht. Sie zählen erst im Deckungs-Check, wenn geprüft wird, ob die Familie ihren Gesamtbedarf ohne Bürgergeld decken kann.
Bekomme ich Kinderzuschlag neben Bürgergeld?
Nein, beides schließt sich aus: Der Kinderzuschlag soll Bürgergeld gerade vermeiden. Wer mit Erwerbseinkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld den Bedarf deckt, wechselt aus dem Bürgergeld in den Zuschlag; wer die Lücke damit nicht schließt, bleibt im Bürgergeld. Fehlen nur bis zu 100 €, erlaubt der erweiterte Zugang den Zuschlag trotzdem.
Was passiert bei Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld?
Diese Leistungen zählen als sonstiges Einkommen ohne Freibeträge. Elterngeld bleibt beim Kinderzuschlag nach § 10 Abs. 5 BEEG nur bis 300 € anrechnungsfrei — und nur in Höhe des Erwerbseinkommens vor der Geburt; für die Mindesteinkommensgrenze zählt es laut Familienkasse dagegen in voller Höhe. Übersteigt das sonstige Einkommen den Bedarf der Eltern, wird der Zuschlag um den übersteigenden Betrag voll gemindert.
Wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Für sechs Monate, danach ist ein Folgeantrag nötig. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Antragsmonat — stelle den Antrag daher sofort, wenn der Kinderzuschlag-Rechner einen Betrag über null zeigt, und den Folgeantrag rechtzeitig vor Ablauf.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderzuschlag und Kindergeld?
Kindergeld von 259 € bekommt jede Familie unabhängig vom Einkommen. Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung für Familien mit kleinem Erwerbseinkommen und wird nach Bedarf und Einkommen berechnet — genau das, was der Kinderzuschlag-Rechner nachbildet. Beide zahlt die Familienkasse, beide werden getrennt beantragt.
Wie stark wirken die Wohnkosten?
Sehr stark, weil der Elternanteil der Warmmiete direkt den Bedarf erhöht. Zahlt das Paar mit zwei Kindern statt 900 € eine Warmmiete von 1.200 €, steigt der Bedarf von 1.651 auf 1.864 € — mit 2.100 € Netto liegt das bereinigte Einkommen von 1.722 € dann unter dem Bedarf, und statt 562 € fließt der volle Zuschlag von 594 €. Im Kinderzuschlag-Rechner siehst du diesen Effekt, sobald du die Miete änderst.
Mindert der Unterhaltsvorschuss den Kinderzuschlag?
Ja, zu 45 Prozent: 299 € Unterhaltsvorschuss für ein Kind zwischen 6 und 11 kosten 134,55 € Zuschlag. Unterm Strich hat das Kind trotzdem 164,45 € mehr, deshalb sollte der Unterhaltsvorschuss immer beantragt werden — er ist vorrangig.
Fazit: rechnen, bevor die Familienkasse entscheidet
Der Kinderzuschlag ist die am häufigsten übersehene Familienleistung, weil niemand seine Höhe kennt, bevor der Bescheid kommt. Der Kinderzuschlag-Rechner ändert das: Er zeigt den Betrag, die Rechenschritte dahinter und die Stellschrauben — Miete, Antragszeitpunkt, Einkommensverteilung, Wohngeld. Wer damit in den Antrag geht, weiß, was zu erwarten ist, und holt mit Schulbedarf, Mittagessen und Kita-Befreiung oft mehr heraus als den Monatsbetrag selbst.

