Der Pflegegeld-Rechner zeigt, was die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 bis 5 zahlt: das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige, die Kombinationsleistung, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt, die Umwandlung der Sachleistung für Alltagshilfen, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Für das Pflegeheim rechnet der Pflegegeld-Rechner den Leistungsbetrag und den Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Alle Beträge stammen aus dem Elften Sozialgesetzbuch und gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert für 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 € im Monat, bei Pflegegrad 3 599 €, bei Pflegegrad 4 800 €, bei Pflegegrad 5 990 € — steuerfrei und frei verwendbar.
  • Kommt ein Pflegedienst dazu, sinkt das Pflegegeld um den genutzten Anteil der Sachleistung: 600 € Pflegedienst bei Pflegegrad 3 kürzen es auf 358,92 €.
  • Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag von 131 € und 42 € für Pflegehilfsmittel kommen ohne Anrechnung hinzu; für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen 3.539 € im Jahr bereit.
  • Im Heim zahlt die Kasse bei Pflegegrad 3 1.319 € und bezuschusst den pflegebedingten Eigenanteil mit 15 bis 75 Prozent, je nach Aufenthaltsdauer.
  • Die nächste Erhöhung aller Beträge ist gesetzlich für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Was 2026 gilt: die Beträge hinter dem Pflegegeld-Rechner

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beträgt 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person die Pflege damit selbst sicherstellt, meist durch Angehörige. Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI für einen ambulanten Pflegedienst liegt bei 796, 1.497, 1.859 und 2.299 €. Wer beides nutzt, erhält nach § 38 SGB XI die Kombinationsleistung: Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistung ausgeschöpft wurde; an die Aufteilung ist man sechs Monate gebunden.

Daneben stehen Leistungen, die nicht angerechnet werden: Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI bis 721, 1.357, 1.685 und 2.085 €, der Entlastungsbetrag von 131 € nach § 45b SGB XI für alle Pflegegrade, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € nach § 40 SGB XI und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI. Nach § 45a Abs. 4 SGB XI lassen sich bis zu 40 Prozent der Sachleistung in Kostenerstattung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Alle Beträge stiegen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent; nach § 30 SGB XI folgt die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028. Der Pflegegeld-Rechner rechnet mit genau diesen Werten.

Die Eingabefelder im Detail: was der Pflegegeld-Rechner wissen will

Pflegegrad

Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes fest. Nach § 15 SGB XI ergibt er sich aus Punkten in sechs Modulen: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Beratung und den Zuschuss zum Wohnumfeld — der Pflegegeld-Rechner zeigt auch das.

Der Pflegegrad selbst entsteht in der Begutachtung aus sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Gezählt wird nicht die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit — ein Pflegetagebuch, das festhält, wobei täglich Hilfe nötig ist, ist deshalb die beste Vorbereitung auf den Termin.

Pflege zu Hause: Pflegedienst, Umwandlung, Tagespflege, Verhinderungspflege

Trage die monatliche Rechnung des ambulanten Pflegedienstes ein, den Betrag für anerkannte Alltagshilfen, den du über die Umwandlung abrechnen willst, die Kosten der Tages- oder Nachtpflege und die Jahreskosten für Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson. Der Pflegegeld-Rechner verteilt jeden Betrag auf das passende Budget und zeigt, was die Kasse übernimmt und was als Eigenanteil bleibt.

Pflege im Heim: Aufenthaltsdauer und Eigenanteile

Für die vollstationäre Pflege brauchst du zwei Zahlen aus dem Heimvertrag: den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege und die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Die Aufenthaltsdauer bestimmt den Leistungszuschlag: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 zu Hause mit 600 € Pflegedienst

Die Sachleistung bei Pflegegrad 3 beträgt 1.497 €; 600 € Pflegedienst schöpfen davon 40,1 Prozent aus. Das Pflegegeld von 599 € wird um diesen Anteil gekürzt und sinkt auf 358,92 €. Zusammen mit den 600 € Sachleistung, 131 € Entlastungsbetrag und 42 € Hilfsmitteln erhält der Haushalt 1.131,92 € im Monat von der Pflegekasse; für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusätzlich 3.539 € im Jahr bereit. Wer stattdessen ganz auf den Pflegedienst verzichtet, bekommt 599 € Pflegegeld, 131 € und 42 € — 772 €. Der Pflegegeld-Rechner zeigt beide Wege und den Punkt, an dem der Pflegedienst mehr Leistung bringt als Geld kostet.

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Tages-/Nachtpflege Heim
1 131 €
2 347 € 796 € 721 € 805 €
3 599 € 1.497 € 1.357 € 1.319 €
4 800 € 1.859 € 1.685 € 1.855 €
5 990 € 2.299 € 2.085 € 2.096 €

Monatsbeträge nach §§ 37, 36, 41 und 43 SGB XI, gültig seit 1. Januar 2025. Hinzu kommen für alle Pflegegrade 131 € Entlastungsbetrag und 42 € Pflegehilfsmittel, ab Pflegegrad 2 der Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Weitere Beispiele aus dem Pflegegeld-Rechner

Pflegegrad 2 mit Umwandlung

Ohne Pflegedienst gibt es 347 € Pflegegeld, mit Entlastungsbetrag und Hilfsmitteln 520 € im Monat. Wer 200 € für eine anerkannte Alltagsbegleitung über die Umwandlung abrechnet, nutzt 25,1 Prozent der Sachleistung von 796 €; das Pflegegeld sinkt auf 259,81 €, die Kasse erstattet die 200 € — insgesamt 632,81 €. Die Umwandlung ist auf 40 Prozent der Sachleistung begrenzt, bei Pflegegrad 2 also 318,40 €.

Pflegegrad 4 mit Pflegedienst, Tagespflege und Verhinderungspflege

1.000 € Pflegedienst schöpfen 53,8 Prozent der Sachleistung von 1.859 € aus, das Pflegegeld sinkt von 800 € auf 369,66 €. Die Tagespflege wird mit 1.000 € voll erstattet, weil sie unter dem Budget von 1.685 € liegt und nicht angerechnet wird. Mit 131 € Entlastungsbetrag und 42 € Hilfsmitteln kommen 2.542,66 € im Monat zusammen; 2.000 € Verhinderungspflege im Jahr werden aus dem gemeinsamen Jahresbetrag erstattet. Der Pflegegeld-Rechner weist jede Position getrennt aus.

Pflegegrad 3 im Heim, zweites Jahr

Die Pflegekasse zahlt nach § 43 SGB XI 1.319 € an das Heim. Beträgt der pflegebedingte Eigenanteil 1.400 €, übernimmt die Kasse nach § 43c SGB XI im zweiten Jahr 30 Prozent davon, also 420 €. Es bleiben 980 € plus 1.300 € für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen — 2.280 € im Monat, 27.360 € im Jahr. Ab dem vierten Jahr sinkt der Eigenanteil bei 75 Prozent Zuschlag auf 350 €, der Eigenbeitrag auf 1.650 €. Bei Pflegegrad 5 mit 1.600 € Eigenanteil und 75 Prozent Zuschlag bleiben 1.700 € im Monat.

Pflegegeld oder Pflegedienst: die Kombinationsleistung im Pflegegeld-Rechner

Die Entscheidung ist keine Entweder-oder-Frage. Das Pflegegeld ist Geld für die Familie, die Sachleistung ist Arbeitszeit einer Fachkraft — und der Wert der Sachleistung liegt bei jedem Pflegegrad deutlich über dem Pflegegeld: 796 € gegen 347 € bei Pflegegrad 2, 2.299 € gegen 990 € bei Pflegegrad 5. Wer den Pflegedienst für die anspruchsvollen Aufgaben nutzt und den Rest selbst übernimmt, bekommt Kombinationsleistung; bei 600 € Pflegedienst und Pflegegrad 3 sind das 358,92 € Pflegegeld plus 600 € Sachleistung, also 958,92 € statt 599 €. Der Pflegegeld-Rechner rechnet jede Aufteilung durch. Die Bindung an die gewählte Aufteilung gilt sechs Monate; ändert sich der Bedarf, ist ein Wechsel danach möglich.

Was der Pflegegeld-Rechner ohne Anrechnung dazurechnet

Tages- und Nachtpflege ist seit 2015 vom Pflegegeld entkoppelt: Der Besuch der Tagespflege an drei Tagen die Woche kürzt weder Pflegegeld noch Sachleistung. Der Entlastungsbetrag von 131 € ist zweckgebunden für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsangebote und Haushaltshilfe anerkannter Anbieter; nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel — werden bis 42 € im Monat erstattet, meist als Box direkt nach Hause. Für Umbauten wie Badumbau oder Treppenlift zahlt die Kasse bis zu 4.180 € je Maßnahme, auch bei Pflegegrad 1. Der Pflegegeld-Rechner addiert diese Posten zur Gesamtleistung.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Pflegegeld-Rechner: 3.539 € im Jahr

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, der flexibel auf Ersatzpflege zu Hause oder eine Kurzzeitpflege in der Einrichtung verteilt werden kann — für bis zu acht Wochen im Jahr. Die Pflegeperson darf also Urlaub machen oder krank werden, ohne dass die Versorgung ausfällt. Das Pflegegeld läuft während dieser Zeit bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige gelten eigene Grenzen. Der Antrag kann bis zum Ende des Folgejahres nachgeholt werden, Belege genügen. Der Pflegegeld-Rechner zeigt das noch verfügbare Budget.

Beratung, Steuern, Rente: die Pflichten und Vorteile für Pflegepersonen

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz eines Pflegedienstes abrufen; bleibt er aus, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei, auch wenn es an die pflegende Tochter oder den pflegenden Sohn weitergegeben wird. Pflegepersonen, die mindestens zehn Stunden an zwei Tagen in der Woche pflegen und nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, erhalten Rentenbeiträge von der Pflegekasse — bei Pflegegrad 5 und reinem Pflegegeldbezug fast einen vollen Entgeltpunkt im Jahr; wie viel das für die Rente bedeutet, zeigt der Rentenpunkte-Rechner. Dazu kommen Unfallversicherung, Pflegezeit und Familienpflegezeit für Berufstätige und das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr bei akutem Pflegefall.

Pflegegrad 5 zu Hause: das Maximum im Pflegegeld-Rechner

Wer bei Pflegegrad 5 die Sachleistung von 2.299 € vollständig über einen Pflegedienst ausschöpft, erhält kein Pflegegeld mehr — die Kombinationsleistung ist dann zu 100 Prozent Sachleistung. Kommt Tagespflege bis 2.085 € hinzu, dazu 131 € Entlastungsbetrag und 42 € Hilfsmittel, übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.557 € im Monat, ohne den Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das ist mehr als das Doppelte des Heimbetrags von 2.096 € — ein Grund, warum die häusliche Versorgung mit professioneller Hilfe für die Kasse und oft auch für die Familie die bessere Rechnung ist, solange sie organisierbar bleibt. Der Pflegegeld-Rechner zeigt für jeden Pflegegrad, wie viel von diesem Maximum genutzt wird.

Pflegegrad 1: was der Pflegegeld-Rechner trotzdem ausweist

Ohne Pflegegeld und ohne Sachleistung bleiben bei Pflegegrad 1 immer noch 173 € im Monat: der Entlastungsbetrag von 131 € für Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege und 42 € für Pflegehilfsmittel. Dazu kommen Pflegeberatung, der halbjährliche Beratungseinsatz auf Wunsch, Pflegekurse für Angehörige und der Zuschuss zum Wohnumfeld von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Im Heim gibt es bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 €. Der Pflegegeld-Rechner listet diese Posten auf, damit auch der niedrigste Pflegegrad nicht ungenutzt bleibt — viele Betroffene verzichten auf den Entlastungsbetrag, weil sie ihn für eine Pflegegeldleistung halten, die ihnen nicht zusteht.

Krankenhaus, Reha, Teilmonate: wann das Pflegegeld gekürzt wird

Das Pflegegeld wird für volle Kalendermonate gezahlt; beginnt oder endet der Anspruch im Monat, kürzt die Kasse nach Tagen, wobei der Monat mit 30 Tagen zählt. Während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha läuft es in den ersten vier Wochen weiter und ruht danach. Bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege fließt es bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weiter. Wechselt die Person ins Heim, endet das Pflegegeld mit dem Einzug. Der Pflegegeld-Rechner rechnet den Regelmonat; für Übergangsmonate hilft die Faustregel, dass jeder Tag ein Dreißigstel wert ist — bei Pflegegrad 3 also 19,97 €.

Pflegezeit, Familienpflegezeit, Pflegeunterstützungsgeld

Berufstätige Angehörige haben Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit mit vollständiger oder teilweiser Freistellung in Betrieben ab 16 Beschäftigten und auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit mit mindestens 15 Wochenstunden in Betrieben ab 26 Beschäftigten, jeweils mit Kündigungsschutz und einem zinslosen Darlehen des Bundesamts für Familie. Für die akute Organisation der Pflege gibt es bis zu zehn Arbeitstage im Jahr mit Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, ähnlich dem Kinderkrankengeld. Der Pflegegeld-Rechner rechnet die Geldleistungen der Pflegeversicherung; wie sich ein Teilzeitgehalt in dieser Phase auswirkt, zeigt der Teilzeit-Rechner, und die Lücke im Haushaltsbudget der Notgroschen-Rechner.

Pflegeheim im Pflegegeld-Rechner: Leistungszuschlag und Eigenanteil

Im Heim zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag je Pflegegrad, der die pflegebedingten Kosten nicht deckt. Die Differenz ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, den alle Bewohner eines Heims unabhängig vom Pflegegrad gleich zahlen. Darauf gewährt die Kasse den Leistungszuschlag: 15 Prozent bis zwölf Monate, 30 Prozent bis 24, 50 Prozent bis 36 und 75 Prozent danach — Zeiten in verschiedenen Heimen werden zusammengezählt. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage bleiben vollständig privat. Reicht Rente und Vermögen nicht, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein; Kinder werden erst ab 100.000 € Jahresbrutto zum Elternunterhalt herangezogen. Der Pflegegeld-Rechner nennt den Eigenbeitrag im Monat und im Jahr und zeigt, wie er mit der Aufenthaltsdauer sinkt.

Pflegegrad beantragen und Leistungen abrufen: Schritt für Schritt

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen, formlos per Telefon oder Brief; Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, deshalb früh melden.
  2. Begutachtung vorbereiten: Pflegetagebuch führen, Diagnosen und Medikamente bereitlegen, die Pflegeperson soll beim Termin dabei sein.
  3. Bescheid prüfen: Pflegegrad und Punkte mit dem Gutachten vergleichen, bei Zweifeln innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  4. Leistungen wählen: Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination mit dem Pflegegeld-Rechner durchrechnen; Entlastungsbetrag und Hilfsmittel gleich mit beantragen.
  5. Höherstufung beantragen, wenn der Bedarf steigt — jede Verschlechterung rechtfertigt eine neue Begutachtung.

Sonderfälle: was der Pflegegeld-Rechner vereinfacht

Der Rechner geht von vollen Kalendermonaten aus; bei Beginn oder Ende im Monat wird das Pflegegeld nach Tagen gekürzt, der Monat zählt 30 Tage. Nicht abgebildet sind der Wohngruppenzuschlag, digitale Pflegeanwendungen, die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel über die Pauschale hinaus, Leistungen bei stationärer Behindertenhilfe und die Besonderheiten der privaten Pflegepflichtversicherung, die dieselben Beträge als Kostenerstattung zahlt. Bei der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige ist die Erstattung auf den 1,5-fachen Pflegegeldbetrag begrenzt, zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen. Pflegekosten, die selbst getragen werden, sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar — den Effekt zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Häufige Fragen zum Pflegegeld-Rechner

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Die nächste Erhöhung kommt zum 1. Januar 2028.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ein Pflegedienst kommt?

Ja, um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wird. 600 € Pflegedienst bei Pflegegrad 3 sind 40,1 Prozent von 1.497 € — das Pflegegeld sinkt auf 358,92 €. Der Pflegegeld-Rechner rechnet jede Kombination.

Kürzt die Tagespflege das Pflegegeld?

Nein. Tages- und Nachtpflege haben ein eigenes Budget ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistung; der Entlastungsbetrag kann für den Eigenanteil eingesetzt werden.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein, Pflegegeld ist steuerfrei — für die pflegebedürftige Person und für Angehörige, die es als Anerkennung erhalten. Bei fremden Pflegepersonen kann es zu steuerpflichtigem Einkommen werden.

Was kostet ein Pflegeheim?

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad 805 bis 2.096 €; der pflegebedingte Eigenanteil wird mit 15 bis 75 Prozent bezuschusst. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen vollständig obendrauf. Der Pflegegeld-Rechner zeigt den Eigenbeitrag für dein Heim.

Wie oft muss ein Beratungseinsatz stattfinden?

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Bei Pflegegrad 1 und bei Sachleistungsbezug ist die Beratung freiwillig.

Was ist die Umwandlung der Sachleistung?

Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags dürfen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden — Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, Haushaltshilfe. Der genutzte Betrag kürzt das Pflegegeld anteilig; bei Pflegegrad 2 sind es höchstens 318,40 €. Der Pflegegeld-Rechner rechnet das mit.

Bekommen Angehörige Rentenbeiträge?

Ja, wenn sie mindestens zehn Stunden an zwei Tagen in der Woche pflegen und höchstens 30 Stunden erwerbstätig sind. Die Pflegekasse zahlt Beiträge, deren Höhe von Pflegegrad und Leistungsart abhängt — am meisten bei Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeldbezug.

Ersetzt der Pflegegeld-Rechner den Bescheid?

Nein. Er rechnet die gesetzlichen Beträge nach; verbindlich sind Bescheid und Abrechnung der Pflegekasse sowie der Heimvertrag.

Fazit: Die Pflegekasse zahlt mehr als das Pflegegeld

Wer nur auf das Pflegegeld schaut, verschenkt Leistungen: Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Tagespflege, Umwandlung und der Jahresbetrag für Verhinderungspflege kommen ohne Anrechnung dazu, und die Kombination mit einem Pflegedienst bringt mehr Versorgung für weniger Verzicht. Der Pflegegeld-Rechner legt alle Budgets nebeneinander und zeigt für das Heim, wie der Eigenanteil mit den Jahren sinkt. Was bei längerer Krankheit vorher gezahlt wird, rechnet der Krankengeld-Rechner; was bei dauerhafter Erwerbsminderung bleibt, der Erwerbsminderungsrente-Rechner. Wie das Familienbudget die Eigenanteile trägt, zeigt der Haushaltsrechner.

Stand 6. September 2026. Der Pflegegeld-Rechner wird bei der nächsten Dynamisierung der Pflegeleistungen (gesetzlich zum 1. Januar 2028) oder bei Änderungen des SGB XI aktualisiert.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.