Der Einkommensteuer-Rechner zeigt dir in Sekunden, was das Finanzamt für 2026 von deinem Einkommen verlangt: Einkommensteuer nach dem aktuellen Tarif, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone, Kirchensteuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz. Du gibst dein zu versteuerndes Einkommen ein — oder dein Jahresbrutto, dann schätzt der Einkommensteuer-Rechner das zu versteuernde Einkommen aus den gesetzlichen Pauschalen. Paare sehen den Splittingtarif und den Splitting-Vorteil, Eltern die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Jede Formel stammt aus dem Gesetz, jede Zahl aus dem Tarif 2026. Den Zuschlag von 8 oder 9 Prozent fuer Kirchenmitglieder rechnet der Kirchensteuer-Rechner mit Kappung und Sonderausgabenabzug vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 € — darunter fällt keine Einkommensteuer an; der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt bei 69.879 €, die Reichensteuer von 45 Prozent bei 277.826 € (§ 32a EStG).
  • Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner 8.835 € Steuer — 19,6 Prozent im Durchschnitt, aber 34 Prozent auf den nächsten Euro.
  • Solidaritätszuschlag zahlen Alleinstehende erst ab rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen, Paare ab rund 150.000 € — die Freigrenze liegt bei 20.350 bzw. 40.700 € festgesetzter Steuer.
  • Kinderfreibeträge (2026: 9.756 € je Kind bei Paaren) lohnen sich gegenüber dem Kindergeld von 259 € im Monat erst ab etwa 87.000 € gemeinsamem Einkommen; Alleinerziehende fahren fast immer mit dem Kindergeld besser.
  • Die Steuererklärung für 2025 ist bis zum 31. Juli 2026 fällig, mit Steuerberater bis Ende Februar 2027 (§ 149 AO).

Was 2026 gilt: der Tarif hinter dem Einkommensteuer-Rechner

Die Einkommensteuer ist keine Prozentzahl, sondern eine Formel. § 32a EStG legt für den Veranlagungszeitraum 2026 fünf Zonen fest: Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt keine Steuer an — das ist der Grundfreibetrag. Von 12.349 bis 17.799 € steigt der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro von 14 auf 24 Prozent, von 17.800 bis 69.878 € weiter von 24 auf 42 Prozent. Ab 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, ab 277.826 € die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent. Der Einkommensteuer-Rechner rechnet exakt mit diesen Formeln, rundet wie das Finanzamt auf volle Euro und weist die Tarifzonen in der Tabelle unter dem Ergebnis aus.

Wie viele Menschen das betrifft, hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2022 ausgewertet: 3,2 Millionen Steuerpflichtige — 7,4 Prozent — zahlten den Spitzensteuersatz und trugen 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens von 376 Milliarden Euro. Rund 141.000 Menschen fielen unter die Reichensteuer. Zehn Jahre zuvor lag der Anteil der Spitzensteuerzahler noch bei 5,4 Prozent — die kalte Progression hat viele Normalverdiener in die obere Zone geschoben, weil die Eckwerte des Tarifs langsamer wuchsen als die Löhne.

Für 2025 rechnet das Bundesfinanzministerium nach der Steuerschätzung vom Oktober 2025 mit 262,1 Milliarden Euro Lohnsteuer und 79,4 Milliarden Euro veranlagter Einkommensteuer — zusammen mehr als ein Drittel aller Steuereinnahmen von rund 904 Milliarden Euro. Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge legte um ein Viertel auf 24,2 Milliarden zu.

Die Eingabefelder im Detail: was der Einkommensteuer-Rechner wissen will

Zu versteuerndes Einkommen oder Jahresbrutto

Das zu versteuernde Einkommen steht auf dem Steuerbescheid und ist die einzige Größe, auf die der Tarif angewendet wird. Es entsteht nach dem Schema des § 2 EStG: Summe aller sieben Einkunftsarten, minus Altersentlastungsbetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, minus Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, minus Kinderfreibeträge. Wer den Bescheid nicht zur Hand hat, wählt im Einkommensteuer-Rechner den Brutto-Modus: Dann zieht er vom Jahresbrutto den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 €, den Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgeaufwendungen für Renten-, Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ab. Aus 55.000 € Brutto werden so rund 43.000 € zu versteuerndes Einkommen und 8.177 € Steuer.

Veranlagung

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können sich zusammen veranlagen lassen. Dann gilt nach § 32a Abs. 5 EStG der Splittingtarif: Die Steuer ist das Zweifache des Betrags, der sich für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens ergibt. Der Einkommensteuer-Rechner erwartet in diesem Fall das gemeinsame zu versteuernde Einkommen — oder im Brutto-Modus beide Bruttogehälter, aus denen er zusätzlich den Splitting-Vorteil gegenüber zwei Einzelveranlagungen berechnet. Wie das Verfahren im Detail wirkt, erklärt der Ratgeber zum Ehegattensplitting.

Kinder

Für jedes Kind stehen Eltern nach § 32 Abs. 6 EStG ein Kinderfreibetrag von 3.414 € und ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 € zu — je Elternteil, bei Zusammenveranlagung also 9.756 €. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob die Freibeträge mehr bringen als das Kindergeld von 259 € im Monat. Der Einkommensteuer-Rechner führt diese Günstigerprüfung durch und zeigt, welche Variante gewinnt. Unabhängig davon mindern die Freibeträge immer die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer.

Kirchensteuer

Kirchenmitglieder zahlen 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer. Bemessungsgrundlage ist nach § 51a Abs. 2 EStG die Einkommensteuer, die sich unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge ergäbe — auch wenn tatsächlich Kindergeld gezahlt wird. Die gezahlte Kirchensteuer ist im Folgejahr als Sonderausgabe abziehbar, was der Einkommensteuer-Rechner bewusst nicht vorwegnimmt.

Rechenbeispiel: 45.000 € im Einkommensteuer-Rechner

Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen in der Einzelveranlagung ergibt der Tarif 2026 eine Einkommensteuer von 8.835 €. Das sind 19,6 Prozent des Einkommens — der Durchschnittssteuersatz. Der Grenzsteuersatz, also die Belastung des nächsten verdienten Euros, liegt dagegen bei 34 Prozent. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Steuer unter der Freigrenze von 20.350 € bleibt. Nach Steuern bleiben 36.165 €, gut 80 Prozent. Dieselbe Rechnung für ein Paar mit 90.000 € gemeinsamem Einkommen liefert im Splittingtarif exakt das Doppelte: 17.670 €.

zvE ESt Grundtarif Ø-Satz Grenzsatz ESt Splitting Ø-Satz
20.000 € 1.570 € 7,8 % 25 % 0 € 0 %
30.000 € 4.217 € 14,1 % 28 % 870 € 2,9 %
40.000 € 7.209 € 18,0 % 32 % 3.140 € 7,8 %
50.000 € 10.548 € 21,1 % 35 % 5.700 € 11,4 %
60.000 € 14.233 € 23,7 % 38 % 8.434 € 14,1 %
80.000 € 22.464 € 28,1 % 42 % 14.418 € 18,0 %
100.000 € 30.864 € 30,9 % 42 % 21.096 € 21,1 %
150.000 € 51.864 € 34,6 % 42 % 40.728 € 27,2 %
200.000 € 72.864 € 36,4 % 42 % 61.728 € 30,9 %

Zwei Muster fallen auf. Erstens liegt der Durchschnittssatz immer deutlich unter dem Grenzsatz — wer „42 Prozent Steuern“ sagt, meint fast immer den Grenzsatz und zahlt tatsächlich 26 bis 36 Prozent. Zweitens wächst der Splitting-Vorteil mit dem Einkommensunterschied der Partner: Bei 80.000 € Brutto und einem Partner ohne Einkommen spart der Splittingtarif 6.249 € im Jahr; verdienen beide ähnlich, schrumpft der Vorteil auf wenige hundert Euro. Der Einkommensteuer-Rechner zeigt ihn im Brutto-Modus für jede Konstellation.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz: der Unterschied, der Entscheidungen prägt

Der Grenzsteuersatz entscheidet, ob sich mehr Arbeit lohnt: Von einer Gehaltserhöhung um 1.000 € bleiben bei 45.000 € Einkommen nach 34 Prozent Einkommensteuer und rund 20 Prozent Sozialabgaben etwa 460 € übrig. Der Durchschnittssteuersatz beschreibt dagegen die Gesamtbelastung und ist die richtige Zahl für den Vergleich mit anderen Ländern oder Jahren. Der Einkommensteuer-Rechner nennt beide, weil sie unterschiedliche Fragen beantworten: Was kostet der nächste Euro, und was kostet das ganze Jahr.

Wichtig für Angestellte: Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber monatlich einbehält, ist nur eine Vorauszahlung auf genau diese Einkommensteuer. Wer nach Steuerklassen abgerechnet wird, zahlt über das Jahr grob den Betrag aus dem Einkommensteuer-Rechner — Abweichungen entstehen durch Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Sonderausgaben, Nebeneinkünfte oder die Steuerklassen-Kombination III/V. Was monatlich vom Brutto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; die Jahresrechnung mit allen Abzügen liefert erst die Steuererklärung.

Solidaritätszuschlag: Freigrenze und Milderungszone im Einkommensteuer-Rechner

Der Soli beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer, wird aber nach § 3 SolZG erst erhoben, wenn die festgesetzte Steuer 20.350 € übersteigt — bei Zusammenveranlagung 40.700 €. In zu versteuerndem Einkommen ausgedrückt: Alleinstehende zahlen ab rund 75.000 €, Paare ab rund 150.000 €. Oberhalb der Freigrenze greift nach § 4 SolZG eine Milderungszone: Der Zuschlag darf 11,9 Prozent des Betrags, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt, nicht überschreiten. Bei 100.000 € Einkommen sind das 1.251 € statt 1.698 €; die vollen 5,5 Prozent erreicht ein Alleinstehender erst ab etwa 117.000 €.

Bemessungsgrundlage ist dabei stets die Einkommensteuer mit Kinderfreibeträgen — ein Vorteil für Eltern, den viele nicht kennen. Der Einkommensteuer-Rechner berücksichtigt das automatisch und markiert, wenn du in der Milderungszone liegst. Auf Kapitalerträge, die per Abgeltungsteuer versteuert werden, fällt der Soli dagegen unverändert an.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld: die Günstigerprüfung im Einkommensteuer-Rechner

Das Kindergeld von 259 € im Monat — 3.108 € im Jahr — bekommen alle Eltern. Die Kinderfreibeträge sparen dagegen Steuern in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes: bei 9.756 € und 42 Prozent rund 4.100 €. Das Finanzamt zieht in der Veranlagung automatisch die bessere Variante; bei den Freibeträgen wird das bereits gezahlte Kindergeld verrechnet, sodass nur die Differenz als zusätzlicher Vorteil ankommt. Der Einkommensteuer-Rechner nennt diese Differenz: Bei einem Paar mit 150.000 € Einkommen und zwei Kindern sind es 1.906 € im Jahr.

Die Schwelle liegt hoch. Für ein Paar mit einem Kind kippt die Rechnung ab etwa 87.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen zugunsten der Freibeträge; bei 45.000 € Einkommen eines Alleinerziehenden mit zwei Kindern bleibt das Kindergeld mit 6.216 € klar vorn, weil der halbe Freibetrag nur 3.092 € Steuer spart. Selbst mit 42 Prozent Grenzsteuersatz erreicht ein einzelner Freibetrag von 4.878 € nur 2.049 € — weniger als das Kindergeld. Warum das so ist und wann die Übertragung des Freibetrags hilft, erklärt der Ratgeber Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Einkommensteuer-Rechner für Paare: Splitting-Vorteil und Steuerklassen

Der Splittingtarif belohnt ungleiche Einkommen. Im Brutto-Modus des Einkommensteuer-Rechners zeigt sich das an zwei Beispielen: Verdient ein Partner 55.000 € und der andere 30.000 €, spart die Zusammenveranlagung gegenüber zwei Einzelveranlagungen 351 € im Jahr — die Progression trifft beide ohnehin ähnlich. Verdient ein Partner 80.000 € und der andere nichts, beträgt der Vorteil 6.249 €, weil das Einkommen rechnerisch auf zwei Grundfreibeträge und zwei flache Tarifzonen verteilt wird. Zusammen veranlagte Paare haben 2026 einen Grundfreibetrag von 24.696 €, unabhängig davon, wer das Geld verdient.

Wichtig ist die Trennung von Jahressteuer und Monatsabzug. Die Steuerklassen III und V, IV und IV oder das Faktorverfahren ändern nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich einbehält — die Einkommensteuer des Jahres, die der Einkommensteuer-Rechner ausweist, bleibt bei jeder Kombination gleich. Wer III/V wählt, bekommt über das Jahr mehr netto und zahlt in der Veranlagung oft nach; wer IV/IV nutzt, zahlt monatlich mehr und bekommt erstattet. Die Wahl ist also eine Liquiditätsfrage, keine Steuerersparnis — mit einer Ausnahme: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld hängen an der Steuerklasse, nicht an der Jahressteuer.

Kalte Progression: warum der Einkommensteuer-Rechner jedes Jahr neu rechnet

Der Tarif ist auf Euro-Beträge festgelegt, nicht auf Kaufkraft. Steigen Löhne mit der Inflation, rutschen Steuerzahler in höhere Grenzsteuersätze, obwohl sie sich real nichts mehr leisten können — die kalte Progression. Dagegen hebt der Gesetzgeber die Eckwerte an: Der Grundfreibetrag stieg von 11.784 € im Jahr 2024 über 12.096 € im Jahr 2025 auf 12.348 € für 2026, und mit ihm wandern die Zonengrenzen nach oben. Der Einkommensteuer-Rechner wird deshalb jedes Jahr im Januar auf den neuen Tarif umgestellt; wer sein Vorjahresergebnis vergleicht, sieht die Entlastung in Euro.

Dass die Anpassung mit den Löhnen nicht Schritt hält, zeigt die Statistik: Der Anteil der Steuerpflichtigen im Spitzensteuersatz stieg zwischen 2012 und 2022 von 5,4 auf 7,4 Prozent, ihr Beitrag zum Aufkommen von 42 auf 49 Prozent. Für dich heißt das: Eine Gehaltserhöhung in Höhe der Inflation erhöht die Steuerlast, sobald sie über die Tarifanpassung hinausgeht. Der Rechner zeigt mit dem Grenzsteuersatz, wie viel davon beim Finanzamt bleibt.

Was der Einkommensteuer-Rechner nicht abbildet

Der Rechner arbeitet mit dem zu versteuernden Einkommen oder einer Schätzung daraus. Was er nicht kennt: tatsächliche Werbungskosten über 1.230 € — etwa Pendelkilometer, Arbeitszimmer oder Fortbildungen —, Sonderausgaben wie Spenden, Riester-Beiträge oder Unterhalt, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, den Progressionsvorbehalt bei Elterngeld oder Kurzarbeitergeld, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten, die direkt von der Steuer abgezogen werden, sowie Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder Selbstständigkeit. Jeder dieser Posten verändert das Ergebnis — meist zu deinen Gunsten. Nutze den Einkommensteuer-Rechner deshalb als Orientierung und die Steuererklärung als Feinschliff; wie sie funktioniert, steht in Steuererklärung einfach erklärt.

Fristen, ELSTER und der Steuerbescheid

Die Erklärung für 2025 ist nach § 149 AO sieben Monate nach Jahresende fällig, also bis zum 31. Juli 2026; wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum letzten Tag des Februars 2027 Zeit. Verspätete Abgabe kostet Verspätungszuschlag. Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig abgeben — bis zu vier Jahre rückwirkend — und bekommt im Schnitt Geld zurück, weil die Lohnsteuer selten alle Abzüge kennt. Die Abgabe läuft über ELSTER oder eine Steuersoftware. Wer diesen Termin verpasst, riskiert einen Verspätungszuschlag — unser Ratgeber zeigt, wie er berechnet wird.

Kommt der Bescheid, lohnt der Vergleich mit dem Einkommensteuer-Rechner: Weicht die festgesetzte Steuer deutlich von der Rechnung mit deinem zu versteuernden Einkommen ab, ist meist ein Posten nicht anerkannt worden. Wie du einen Bescheid Zeile für Zeile prüfst und innerhalb eines Monats Einspruch einlegst, zeigt der Ratgeber Steuerbescheid prüfen.

Einkommensteuer-Rechner für Rentner, Selbstständige und Nebeneinkünfte

Der Tarif ist für alle gleich, die Bemessungsgrundlage nicht. Rentner versteuern nur den Besteuerungsanteil ihrer Rente — bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent — und tragen den steuerpflichtigen Teil abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € und Sonderausgaben als zu versteuerndes Einkommen ein; Details im Ratgeber Rente versteuern. Selbstständige nutzen ihren Gewinn, ziehen Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben ab und rechnen im Einkommensteuer-Rechner mit dem Ergebnis im zvE-Modus — den Brutto-Modus mit Arbeitnehmer-Pauschalen sollten sie nicht verwenden.

Nebeneinkünfte aus Vermietung oder Minijob-freiem Zuverdienst werden zum übrigen Einkommen addiert und mit dem Grenzsteuersatz belastet: 5.000 € Mieteinnahmen kosten bei 45.000 € Grundeinkommen rund 1.700 € Steuer, nicht 19,6 Prozent, sondern 34. Kapitalerträge laufen getrennt über die Abgeltungsteuer und gehören nicht in den Rechner — außer, die Günstigerprüfung nach § 32d EStG holt sie bei niedrigem Steuersatz in die Veranlagung zurück.

Häufige Fragen zum Einkommensteuer-Rechner

Wie genau ist der Einkommensteuer-Rechner?

Im zvE-Modus rechnet er den Tarif nach § 32a EStG auf den Euro genau — dieselbe Formel, die das Finanzamt anwendet, inklusive Rundung, Splitting, Soli-Milderungszone und Kinderfreibeträgen. Der Brutto-Modus ist eine Schätzung mit Pauschalen; tatsächliche Abzüge senken die Steuer weiter.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € je Person. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an; bei Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag von 24.696 €. Der Grundfreibetrag steigt jährlich mit dem Existenzminimum — der Einkommensteuer-Rechner wird jeweils im Januar auf den neuen Tarif umgestellt.

Ab wann zahle ich 42 Prozent?

Der Spitzensteuersatz gilt 2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen — aber nur für die Euro oberhalb dieser Grenze. Bei 80.000 € beträgt die Durchschnittsbelastung 28,1 Prozent, bei 100.000 € 30,9 Prozent. Die Reichensteuer von 45 Prozent beginnt bei 277.826 €.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist die Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber behält sie monatlich nach Steuerklasse ein. Die Jahresabrechnung — die Einkommensteuer — ergibt sich erst in der Veranlagung, in der alle Abzüge und Einkünfte zusammenkommen. Der Einkommensteuer-Rechner zeigt das Jahresergebnis, der Brutto-Netto-Rechner den Monatsabzug.

Lohnt sich die Zusammenveranlagung immer?

Fast immer, denn der Splittingtarif kann nie teurer sein als zwei Einzelveranlagungen mit denselben Einkünften. Der Vorteil ist null bei gleichem Einkommen und am größten, wenn nur einer verdient — im Rechner sichtbar im Brutto-Modus. Ausnahmen sind Sonderfälle mit Progressionsvorbehalt oder Verlustverrechnung.

Zählt das Kindergeld als Einkommen?

Nein. Kindergeld ist steuerfrei und wird nur in der Günstigerprüfung mit dem Vorteil aus den Kinderfreibeträgen verrechnet. Der Einkommensteuer-Rechner zeigt, ob die Freibeträge bei deinem Einkommen mehr bringen — bei den meisten Familien tun sie es nicht.

Wie berechne ich die Steuer für 2025 oder 2024?

Mit den jeweiligen Tarifen: 2025 galt ein Grundfreibetrag von 12.096 €, 2024 von 11.784 €; die Eckwerte lagen entsprechend niedriger. Der Einkommensteuer-Rechner arbeitet mit dem Tarif 2026 — für Vorjahre liegt das Ergebnis leicht unter der tatsächlichen Steuer, weil die Freibeträge seither gestiegen sind.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 100.000 €?

In der Einzelveranlagung 30.864 € plus 1.251 € Solidaritätszuschlag in der Milderungszone — ein Durchschnittssatz von 30,9 Prozent bei 42 Prozent Grenzsteuersatz. Ein zusammen veranlagtes Paar mit demselben Einkommen zahlt 21.096 € und keinen Soli. Der Einkommensteuer-Rechner zeigt beide Varianten mit einem Klick auf die Veranlagung.

Was ist die Milderungszone beim Soli?

Der Übergang zwischen Freigrenze und vollem Zuschlag: Oberhalb von 20.350 € Steuer darf der Soli höchstens 11,9 Prozent des Betrags ausmachen, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt. So springt die Belastung nicht abrupt von null auf 5,5 Prozent, sondern wächst gleitend — bei Alleinstehenden bis etwa 117.000 € zu versteuerndem Einkommen.

Wann bekomme ich eine Steuererstattung?

Wenn die einbehaltene Lohnsteuer über der im Bescheid festgesetzten Einkommensteuer liegt — typisch bei Werbungskosten über 1.230 €, Steuerklasse V, Heirat im Jahresverlauf oder unterjährigem Jobwechsel. Vergleiche die Lohnsteuer auf deiner Jahresbescheinigung mit dem Ergebnis des Einkommensteuer-Rechners: Die Differenz ist eine erste Schätzung der Erstattung.

Fazit: erst den Tarif verstehen, dann die Erklärung optimieren

Der Einkommensteuer-Rechner nimmt der Steuer das Mysterium: Du siehst, wie der Tarif 2026 dein Einkommen belastet, wo Soli und Kirchensteuer einsetzen, was der Splittingtarif bringt und ob die Kinderfreibeträge das Kindergeld schlagen. Wer diese Größenordnungen kennt, entscheidet besser — über Gehaltsverhandlungen, Steuerklassen, die Aufteilung von Einkommen in der Familie und darüber, welche Abzüge in der Steuererklärung den größten Hebel haben.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.