Ein Minijob-Rechner beantwortet drei Fragen auf einmal: Wie viel bleibt dir vom Verdienst wirklich, wie viele Stunden darfst du dafür arbeiten, und was kostet die Stelle deinen Arbeitgeber? Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat — sie hängt fest am Mindestlohn und steigt mit ihm. Unser Minijob-Rechner zeigt dir beide Seiten der Abrechnung in Sekunden und rechnet aus, wie nah du an der Grenze stehst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 603 € pro Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr — abgeleitet aus dem Mindestlohn von 13,90 €.
- Beim Mindestlohn entspricht das rund 43,4 Stunden im Monat, also etwa zehn Wochenstunden.
- Für dich fallen höchstens 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung an — davon kannst du dich auf Antrag befreien lassen.
- Der Arbeitgeber zahlt Pauschalen von höchstens 31,17 % obendrauf; bei 603 € sind das rund 188 € im Monat.
So funktioniert der Minijob-Rechner: Feld für Feld
Der Minijob-Rechner arbeitet mit vier Eingaben. Jede davon verändert das Ergebnis auf eine andere Weise — hier steht, worauf es jeweils ankommt.
Monatsverdienst (brutto)
Trag hier in den Minijob-Rechner ein, was du im Monat regelmäßig verdienst. Entscheidend ist das regelmäßige Entgelt: Die Minijob-Zentrale betrachtet nicht einen einzelnen Monat, sondern das voraussichtliche Jahresentgelt. Du darfst die Grenze deshalb in einzelnen Monaten überschreiten, solange du im Jahr unter 7.236 € bleibst — etwa wenn im Dezember mehr zu tun ist. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit, wenn sie vertraglich zugesagt sind. Ein unvorhergesehenes Überschreiten ist zusätzlich in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt, etwa als Krankheitsvertretung.
Dein Stundenlohn
Aus Verdienst und Stundenlohn errechnet der Minijob-Rechner deine Arbeitszeit — und damit die zweite Grenze, die viele übersehen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €; darunter darf niemand bezahlt werden. Wer genau zum Mindestlohn arbeitet, kommt bei 603 € auf gut 43 Stunden im Monat. Verdienst du mehr pro Stunde, darfst du entsprechend weniger arbeiten, ohne die Grenze zu reißen. Wie sich Stundenlohn und Monatsgehalt ineinander umrechnen lassen, zeigt der Stundenlohnrechner im Detail.
Rentenversicherung: pflichtig oder befreit
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 15 %, du stockst mit 3,6 % auf den vollen Beitragssatz auf. Auf Antrag kannst du dich davon befreien lassen — dann bleibt dein Verdienst komplett abgabenfrei, du sammelst aber deutlich weniger Rentenansprüche. Der Minijob-Rechner zeigt beide Varianten, damit du die Differenz in Euro vor Augen hast.
Krankenversicherung des Minijobbers
Diese Angabe wirkt sich nicht auf dein Netto aus, sondern auf die Arbeitgeberkosten: Für gesetzlich Versicherte zahlt der Arbeitgeber 13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Im Minijob-Rechner siehst du den Unterschied sofort: Bist du privat versichert, entfällt dieser Posten — der Minijob wird für den Betrieb also spürbar günstiger. Wichtig: Über den Minijob selbst bist du nicht krankenversichert. Der Versicherungsschutz muss aus einer anderen Quelle kommen, etwa Familienversicherung, Studium, Hauptjob oder Rente.
Die 603-Euro-Grenze 2026: woher die Zahl kommt
Die Zahl, mit der der Minijob-Rechner arbeitet, ist keine willkürliche Festlegung. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze keine feste Zahl mehr, sondern eine Formel. Sie orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn und wird so berechnet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf den vollen Euro. Für 2026 heißt das: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € — aufgerundet also 603 €. Die verbindliche Grundlage dafür ist § 8 SGB IV; die aktuellen Werte veröffentlicht die Minijob-Zentrale.
Diese Kopplung hat einen praktischen Zweck: Wenn der Mindestlohn steigt, sollen Minijobber nicht ihre Stunden reduzieren müssen, um unter der Grenze zu bleiben. Die Grenze wächst einfach mit. Für dich bedeutet das aber auch, dass du jeden Januar kurz nachrechnen solltest — und dass Zahlen aus älteren Ratgebern schnell veralten. 2025 lag die Grenze noch bei 556 €.
Neben der Monatsgrenze, die der Minijob-Rechner prüft, gilt die Jahresgrenze von 7.236 €. Sie ist der eigentliche Maßstab, weil sie Schwankungen ausgleicht. Wer in einem Monat 700 € und im nächsten 500 € verdient, bleibt im Minijob, solange die Jahressumme stimmt.
Was der Arbeitgeber zahlt — und warum dich das interessieren sollte
Ein Minijob ist für dich fast abgabenfrei, für den Betrieb aber nicht. Auf einen gewerblichen Minijob fallen 2026 diese Pauschalen an — die Sätze stammen aus der Übersicht der Minijob-Zentrale zu Abgaben und Steuern:
| Abgabe | Satz | bei 603 € |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (Pauschale) | 15,00 % | 90,45 € |
| Krankenversicherung (nur gesetzlich Versicherte) | 13,00 % | 78,39 € |
| Pauschsteuer | 2,00 % | 12,06 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,80 % | 4,82 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,90 € |
| Summe | 31,17 % | 187,95 € |
Dazu kommt die gesetzliche Unfallversicherung, deren Satz von der Branche abhängt. Ein Minijob mit 603 € kostet den Arbeitgeber also rund 791 € im Monat. Das erklärt, warum manche Betriebe lieber wenige Stunden zu einem höheren Stundenlohn vergeben als umgekehrt — und warum die Frage nach privater Krankenversicherung im Vorstellungsgespräch gelegentlich auftaucht: Sie spart dem Arbeitgeber 13 Prozentpunkte.
Für dich ist die Zahl trotzdem relevant. Der Minijob-Rechner zeigt diesen Betrag bewusst mit an: Wer weiß, dass die Stelle den Betrieb fast 800 € kostet, verhandelt anders — etwa über die Verteilung der Stunden oder über einen höheren Stundenlohn statt über mehr Arbeitszeit.
Rentenversicherung: befreien lassen oder nicht?
Das ist die einzige echte Entscheidung, die du beim Minijob triffst — und der Minijob-Rechner macht sie sichtbar. Bleibst du versicherungspflichtig, gehen bei 603 € rund 21,71 € im Monat an die Rentenversicherung. Dafür bekommst du volle Beitragszeiten für die Wartezeit, Ansprüche auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsschutz — und du kannst Riester-Zulagen nutzen.
Lässt du dich befreien, bleiben dir die gut 21 € im Monat. Aus dem Minijob wachsen dann nur noch die Anteile, die der Arbeitgeber pauschal einzahlt, und die Zeit zählt nicht mehr voll als Beitragszeit. Über ein Jahr sind das rund 260 € mehr in der Tasche — über zehn Jahre aber eine spürbare Lücke im Rentenkonto. Was ein Rentenpunkt konkret wert ist, rechnet der Rentenpunkte-Rechner aus; wie groß deine Versorgungslücke insgesamt ausfällt, zeigt der Rentenlücken-Rechner.
Als Faustregel: Wer den Minijob dauerhaft als einzige Erwerbstätigkeit ausübt, sollte die Versicherungspflicht behalten. Wer nebenbei sozialversicherungspflichtig arbeitet und ohnehin Ansprüche aufbaut, kann die Befreiung erwägen. Sie gilt für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs und lässt sich während der Beschäftigung nicht zurücknehmen. Was Beitragszeiten im Rentenkonto konkret bewirken, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
Drei Beispiele aus dem Minijob-Rechner
Die Studentin an der Grenze. 603 € bei 13,90 € Stundenlohn im Minijob-Rechner, familienversichert, rentenversicherungspflichtig: Sie arbeitet 43,4 Stunden im Monat, zahlt 21,71 € Eigenanteil und behält 581,29 €. Der Arbeitgeber trägt 187,95 € Abgaben. Sie schöpft die Grenze exakt aus — beim nächsten Mindestlohnschritt kann sie ihre Stunden behalten und trotzdem mehr verdienen.
Der Rentner mit Zubrot. 400 € bei 20 € Stundenlohn, von der Rentenversicherung befreit: 20 Stunden im Monat, keine Abgaben, volle 400 € netto. Für ihn ist die Befreiung meist sinnvoll, weil zusätzliche Entgeltpunkte im höheren Alter kaum noch ins Gewicht fallen. Da die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten weggefallen sind, kollidiert der Minijob nicht mit der Rente.
Die Zweitkraft knapp darüber. 650 € bei 15 € Stundenlohn: Der Minijob-Rechner meldet, dass die Grenze gerissen ist. Damit greift der Übergangsbereich — mehr Abgaben, aber auch voller Versicherungsschutz inklusive Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Ob sich der Schritt lohnt, zeigt der Midijob-Rechner.
Wenn die Grenze überschritten wird: der Weg in den Midijob
Meldet der Minijob-Rechner, dass dein Verdienst über der Grenze liegt, ist das kein Grund zur Sorge. Oberhalb von 603 € beginnt der Übergangsbereich, umgangssprachlich Midijob. Er reicht bis 2.000 € und funktioniert nach einer Gleitformel: Deine Sozialabgaben starten knapp über der Minijob-Grenze bei praktisch null und steigen langsam an. Rentenpunkte bekommst du trotzdem auf den vollen Bruttolohn gutgeschrieben.
Der Übergang ist damit weit weniger schmerzhaft, als viele befürchten. Wer von 603 € auf 700 € aufstockt, verliert nur wenige Euro an Abgaben, gewinnt aber Krankengeldanspruch, Arbeitslosenversicherung und vollwertige Rentenzeiten. Der oft gehörte Rat, bloß unter der Grenze zu bleiben, stimmt in dieser Pauschalität also nicht — er stimmt vor allem dann, wenn du ohnehin anderweitig versichert bist und die Stunden gar nicht aufstocken willst.
Vorsicht ist beim Jahreswechsel geboten: Steigt der Mindestlohn und damit die Grenze, kann ein Midijob unbemerkt zum Minijob werden, wenn der Lohn nicht angepasst wird — mit Folgen für den Versicherungsschutz. Prüfe deshalb jeden Januar, in welchem Korridor dein Verdienst liegt.
Minijob und Steuer: meistens ein Nicht-Thema
Deshalb rechnet der Minijob-Rechner ohne Lohnsteuer: In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 %. Damit ist der Verdienst für dich abgegolten: Du musst den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben, und er erhöht deinen Steuersatz auf andere Einkünfte nicht. Das ist der größte Vorteil gegenüber jeder anderen Beschäftigungsform.
Es gibt eine Alternative: Der Arbeitgeber kann den Minijob auch individuell nach deiner Lohnsteuerklasse abrechnen. Das lohnt sich fast nur in den Steuerklassen I bis IV bei sonst geringem Einkommen — in Steuerklasse VI, also beim Zweitjob neben einer Hauptbeschäftigung, wäre es deutlich teurer. Welche Klasse für wen gilt, erklärt der Ratgeber Steuerklassen.
Anders sieht es aus, wenn du mehrere Beschäftigungen hast: Ein Minijob neben einem Hauptjob bleibt steuerfrei, ein zweiter Minijob dagegen nicht — er wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und regulär versteuert und verbeitragt.
Sonderfälle: mehrere Jobs, Hauptbeschäftigung, Studium
Mehrere Minijobs: Erlaubt, aber die Verdienste werden addiert. Zusammen dürfen sie 603 € nicht überschreiten, sonst werden alle sozialversicherungspflichtig.
Minijob neben Hauptjob: Ein Minijob bleibt abgabenfrei und wird nicht angerechnet. Jeder weitere zählt zum Hauptjob dazu. Ob dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt, steht meist im Vertrag — untersagen darf der Arbeitgeber sie nur bei berechtigtem Interesse.
Studierende: Ein Minijob ist unkompliziert, weil er die Familienversicherung nicht gefährdet. Wer mehr verdienen möchte, prüft die Werkstudentenregelung, bei der während der Vorlesungszeit bis zu 20 Wochenstunden möglich sind — Details im Ratgeber Werkstudent.
Kurzfristige Beschäftigung: Die zweite Minijob-Variante kennt gar keine Verdienstgrenze, ist dafür auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt. Hier fallen weder Kranken- noch Rentenversicherungspauschalen an. Der Minijob-Rechner auf dieser Seite bildet den Minijob mit Verdienstgrenze ab, nicht die kurzfristige Beschäftigung.
Deine Rechte im Minijob: Urlaub, Krankheit, Kündigung
Der Minijob-Rechner zeigt Geld — genauso wichtig ist aber, was rechtlich dranhängt. Denn hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum: Minijobber seien Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, und das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet ausdrücklich, geringfügig Beschäftigte schlechter zu behandeln als Vollzeitkräfte.
Urlaub steht dir anteilig zu. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen im Jahr — umgerechnet auf deine Arbeitstage. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf acht Urlaubstage im Jahr, bei drei Tagen sind es zwölf. Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl.
Im Krankheitsfall gilt die Entgeltfortzahlung: bis zu sechs Wochen bezahlte Fehlzeit, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen bestanden hat. Genau dafür zahlt der Arbeitgeber die Umlage U1 — er bekommt einen Großteil der Kosten von der Minijob-Zentrale erstattet. Dasselbe gilt für Feiertage: Fällt dein regulärer Arbeitstag auf einen Feiertag, wird er bezahlt.
Bei der Kündigung gelten die normalen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit sind es zwei Wochen. Auch Mutterschutz und Elternzeit stehen Minijobberinnen zu — dafür ist die Umlage U2 da.
Eine Pflicht trifft den Arbeitgeber zusätzlich: Er muss Beginn, Ende und Dauer deiner täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und die Unterlagen zwei Jahre aufbewahren. Diese Regel soll verhindern, dass aus 43 bezahlten Stunden im Monat unbezahlte 60 werden — ein Risiko, das gerade bei Pauschallöhnen besteht. Wenn du merkst, dass deine tatsächliche Arbeitszeit dauerhaft über dem liegt, was der Minijob-Rechner für deinen Verdienst ausweist, arbeitest du rechnerisch unter Mindestlohn. Mehr zu den Spielregeln steht im Ratgeber Minijob.
Was sich 2026 geändert hat
Alle Werte im Minijob-Rechner sind auf dem Stand 2026. Drei Punkte solltest du kennen, wenn du Zahlen aus dem Vorjahr im Kopf hast:
Der Mindestlohn ist auf 13,90 € gestiegen — und damit die Verdienstgrenze von 556 € auf 603 €. Wer bisher exakt an der Grenze arbeitete, kann jetzt bei gleicher Stundenzahl 47 € mehr verdienen.
Die Umlage U1 ist gesunken, von 1,1 % auf 0,8 %. Die Gesamtabgabenquote für Arbeitgeber liegt dadurch bei höchstens 31,17 %.
Die Untergrenze des Übergangsbereichs ist mitgewandert und liegt jetzt bei 603,01 €. Die Obergrenze von 2.000 € ist gesetzlich fixiert und bleibt unverändert.
Ein Ausblick: Der Mindestlohn soll 2027 auf 14,60 € steigen. Nach derselben Formel läge die Minijob-Grenze dann bei voraussichtlich 633 € — verbindlich ist dieser Wert aber erst, wenn er offiziell festgesetzt ist.
Häufige Fragen zum Minijob-Rechner
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht — begrenzt wird der Verdienst. Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht die Grenze von 603 € rund 43,4 Stunden im Monat oder etwa zehn Wochenstunden. Bei einem höheren Stundenlohn sind es entsprechend weniger Stunden. Der Minijob-Rechner zeigt dir den passenden Wert direkt an, sobald du deinen Stundenlohn einträgst.
Darf ich die 603 Euro in einzelnen Monaten überschreiten?
Ja. Maßgeblich ist das Jahresentgelt von 7.236 €, auch wenn der Minijob-Rechner mit Monatswerten arbeitet. Schwankende Monatsverdienste sind unproblematisch, solange die Jahressumme passt. Zusätzlich darf die Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr unvorhergesehen überschritten werden, etwa bei einer Krankheitsvertretung.
Was bleibt mir bei 603 Euro netto übrig?
Der Minijob-Rechner weist beide Fälle aus. Bei Rentenversicherungspflicht gehen 3,6 % ab, also 21,71 € — es bleiben 581,29 €. Mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bleibt der volle Betrag von 603 €. Lohnsteuer fällt nicht an, wenn der Arbeitgeber wie üblich die Pauschsteuer von 2 % übernimmt.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nein, sofern der Arbeitgeber pauschal versteuert — das ist der Normalfall. Der Verdienst bleibt dann vollständig außen vor und erhöht auch nicht den Steuersatz auf andere Einkünfte. Nur bei individueller Besteuerung nach Lohnsteuerklasse taucht der Minijob in der Erklärung auf.
Bin ich über den Minijob krankenversichert?
Nein. Der Arbeitgeber zahlt zwar eine Pauschale von 13 % an die Krankenkasse, daraus entsteht für dich aber kein eigener Versicherungsschutz. Du brauchst eine andere Absicherung — etwa über die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung, einen Hauptjob oder die Rente.
Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?
Das hängt von deiner Situation ab. Bei 603 € sparst du mit der Befreiung rund 260 € im Jahr, verzichtest aber auf vollwertige Beitragszeiten, Reha-Ansprüche und die Riester-Förderung. Wer nur den Minijob als Erwerbstätigkeit hat, fährt mit der Versicherungspflicht meist besser. Die Befreiung gilt für alle Minijobs gleichzeitig und ist während der Beschäftigung nicht widerrufbar.
Was passiert, wenn ich dauerhaft mehr verdiene?
Dann wirst du sozialversicherungspflichtig und rutschst in den Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000 €. Dort steigen die Abgaben gleitend an, dafür bekommst du vollen Versicherungsschutz und Rentenpunkte auf den kompletten Bruttolohn. Rechne diesen Fall im Midijob-Rechner durch.
Zählt ein Minijob für das Arbeitslosengeld?
Nein. Ein Minijob ist in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei — es werden keine Beiträge gezahlt, und die Zeit begründet keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Umgekehrt darfst du während des Bezugs von Arbeitslosengeld I einen Minijob ausüben: Du musst ihn der Agentur für Arbeit melden, ein Freibetrag bleibt anrechnungsfrei, darüber wird die Leistung gekürzt. Der Minijob-Rechner hilft dir dabei, die Stundenzahl im Blick zu behalten: Wichtig ist die Grenze von 15 Wochenstunden — wer sie überschreitet, gilt nicht mehr als arbeitslos.
Kann ich als Rentner einen Minijob ausüben?
Ja, und zwar ohne Hinzuverdienstgrenze: Bei Altersrenten sind die Grenzen entfallen, du darfst also unbegrenzt dazuverdienen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bist du in der Rentenversicherung versicherungsfrei — der Arbeitgeber zahlt seine Pauschale trotzdem. Du kannst freiwillig auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Eigenanteil leisten, dann erhöht der Minijob deine laufende Rente jedes Jahr etwas — im Minijob-Rechner entspricht das der Einstellung „versicherungspflichtig“. Für Erwerbsminderungsrenten gelten dagegen weiterhin eigene Grenzen; dort lohnt die Rückfrage bei der Rentenversicherung vor Aufnahme des Jobs.
Rechnet der Minijob-Rechner auch Minijobs im Privathaushalt?
Nein, er bildet den gewerblichen Minijob ab. Für Minijobs in Privathaushalten gelten deutlich niedrigere Pauschalen, weil der Gesetzgeber Haushaltshilfen fördern will. Für die genauen Sätze ist die Minijob-Zentrale die verbindliche Quelle — der Minijob-Rechner auf dieser Seite rechnet bewusst nur den gewerblichen Fall.
Fazit: kleine Grenze, große Wirkung
Der Minijob ist die einfachste Beschäftigungsform, die das deutsche Sozialrecht kennt — solange man die beiden Zahlen im Blick behält, mit denen der Minijob-Rechner arbeitet, um die sich alles dreht: 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr. Der Minijob-Rechner nimmt dir das Nachschlagen ab und zeigt zusätzlich, was viele nie erfahren: dass hinter deinen 603 € Arbeitgeberkosten von fast 800 € stehen.
Die wichtigste Entscheidung bleibt die Rentenversicherung. Ein paar Euro mehr im Monat gegen Beitragszeiten und Absicherung — diese Abwägung kann dir kein Minijob-Rechner abnehmen, aber er kann sie in Zahlen sichtbar machen. Und falls du merkst, dass die Grenze zu eng wird: Der Schritt in den Übergangsbereich ist selten der Nachteil, für den er gehalten wird.

