Der Unterhaltsrechner berechnet den Kindesunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Du trägst das bereinigte Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils ein, gibst an, ob er erwerbstätig ist, wie viele Kinder Unterhalt bekommen und wie alt sie sind. Der Unterhaltsrechner ordnet das Einkommen einer der 15 Einkommensgruppen zu, stuft bei mehr oder weniger als zwei Berechtigten herab oder herauf, liest den Tabellenbedarf je Altersstufe ab, zieht das Kindergeld hälftig oder voll ab, prüft Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag und verteilt im Mangelfall das verfügbare Einkommen anteilig. Am Ende steht der Zahlbetrag je Kind — die Zahl, die im Unterhaltstitel steht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 € bis 5 Jahre, 558 € von 6 bis 11 und 653 € von 12 bis 17 Jahren; Volljährige im Haushalt der Eltern haben 698 € Bedarf.
  • Vom Tabellenbedarf geht das halbe Kindergeld ab: 129,50 € bei Minderjährigen, bei Volljährigen die vollen 259 €.
  • Bei 3.000 € Nettoeinkommen und zwei Kindern von 8 und 4 Jahren zahlt der Unterhaltspflichtige im Beispiel 942 € im Monat.
  • Der Selbstbehalt liegt bei 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige; reicht das Einkommen nicht, kürzt der Unterhaltsrechner anteilig.
  • Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt — bei einem Kind wird eine Gruppe höher, bei drei und mehr eine Gruppe tiefer eingestuft.

Düsseldorfer Tabelle 2026: die Grundlage des Unterhaltsrechners

Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit allen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages herausgegeben. Sie hat keine Gesetzeskraft, sondern ist eine Richtlinie — aber eine, an der sich Jugendämter, Anwälte und Familiengerichte bundesweit orientieren. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf eines Kindes nach dem Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes aus. Der Unterhaltsrechner enthält die Tabelle mit Stand 1. Januar 2026 vollständig.

Die erste Einkommensgruppe bis 2.100 € entspricht dem Mindestunterhalt, den die Mindestunterhaltsverordnung festlegt: 486 € in der ersten, 558 € in der zweiten und 653 € in der dritten Altersstufe. Nach § 1612a BGB sind das 87, 100 und 117 Prozent des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums eines Kindes. Die höheren Gruppen steigern den Mindestunterhalt um einen Prozentsatz von 105 bis 200 Prozent. Für volljährige Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen, gilt die vierte Altersstufe.

Gruppe Netto bis 0–5 6–11 12–17 ab 18 Prozent Kontrollbetrag
1 2.100 € 486 € 558 € 653 € 698 € 100 1.200 / 1.450 €
2 2.500 € 511 € 586 € 686 € 733 € 105 1.750 €
3 2.900 € 535 € 614 € 719 € 768 € 110 1.850 €
4 3.300 € 559 € 642 € 751 € 803 € 115 1.950 €
5 3.700 € 584 € 670 € 784 € 838 € 120 2.050 €
6 4.100 € 623 € 715 € 836 € 894 € 128 2.150 €
7 4.500 € 661 € 759 € 889 € 950 € 136 2.250 €
8 4.900 € 700 € 804 € 941 € 1.006 € 144 2.350 €
9 5.300 € 739 € 849 € 993 € 1.061 € 152 2.450 €
10 5.700 € 778 € 893 € 1.045 € 1.117 € 160 2.550 €
11 6.400 € 817 € 938 € 1.098 € 1.173 € 168 2.850 €
12 7.200 € 856 € 983 € 1.150 € 1.229 € 176 3.250 €
13 8.200 € 895 € 1.027 € 1.202 € 1.285 € 184 3.750 €
14 9.700 € 934 € 1.072 € 1.254 € 1.341 € 192 4.350 €
15 11.200 € 972 € 1.116 € 1.306 € 1.396 € 200 5.050 €

Die Eingabefelder im Unterhaltsrechner

Bereinigtes Nettoeinkommen

Maßgeblich ist nicht das Netto auf der Gehaltsabrechnung, sondern das unterhaltsrechtlich bereinigte Einkommen. Ausgangspunkt ist das Durchschnittsnetto der letzten zwölf Monate einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld und Steuererstattung. Abgezogen werden berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten zur Arbeit, Beiträge zu einer angemessenen zusätzlichen Altersvorsorge und berücksichtigungswürdige Schulden; hinzugerechnet werden ein Wohnvorteil im eigenen Haus und Einkünfte aus Vermietung oder Kapital. Die Details regeln die Leitlinien der Oberlandesgerichte. Der Unterhaltsrechner nimmt den bereinigten Betrag, den du einträgst — wie das Netto aus dem Brutto entsteht, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Erwerbstätig oder nicht

Die Wahl bestimmt den Selbstbehalt: 1.450 € im Monat für Erwerbstätige, 1.200 € für Nichterwerbstätige, jeweils mit bis zu 520 € Warmmiete. Gegenüber minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit — wer nicht arbeitet, muss sich um zumutbare Arbeit bemühen, sonst rechnen Gerichte mit einem fiktiven Einkommen. Der Unterhaltsrechner nutzt den Selbstbehalt auch als Bedarfskontrollbetrag der ersten Einkommensgruppe.

Kinder und Alter

Für bis zu vier Kinder trägst du das Alter ein. Der Unterhaltsrechner ordnet jedes Kind seiner Altersstufe zu: bis 5 Jahre die erste, 6 bis 11 die zweite, 12 bis 17 die dritte, ab 18 die vierte. Ab 18 rechnet er mit dem vollen Kindergeld als Abzug und nimmt bis 20 an, dass das Kind privilegiert ist — also im Haushalt eines Elternteils lebt und zur Schule geht. Ab 21 behandelt er das Kind als nachrangig mit dem angemessenen Selbstbehalt von 1.750 €.

Weitere Unterhaltsberechtigte

Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Ein getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte mit Unterhaltsanspruch zählt mit. Trägst du eine weitere Person ein, stuft der Unterhaltsrechner bei insgesamt drei Berechtigten eine Gruppe tiefer, bei vier zwei Gruppen tiefer. Ist nur ein Kind zu versorgen, stuft er eine Gruppe höher. Die Düsseldorfer Tabelle formuliert diese Einstufung als Möglichkeit, nicht als Pflicht — Gerichte weichen im Einzelfall ab.

Rechenbeispiel im Unterhaltsrechner: 3.000 € Netto und zwei Kinder

Ein Vater mit 3.000 € bereinigtem Nettoeinkommen, erwerbstätig, zahlt für zwei Kinder von 8 und 4 Jahren, die bei der Mutter leben. Das Einkommen fällt in Gruppe 4 mit 115 Prozent des Mindestunterhalts; mit zwei Berechtigten bleibt es dabei. Der Tabellenbedarf beträgt 642 € für das achtjährige und 559 € für das vierjährige Kind. Davon zieht der Unterhaltsrechner je 129,50 € halbes Kindergeld ab: Zahlbeträge 512,50 € und 429,50 €, zusammen 942 € im Monat oder 11.304 € im Jahr.

Die Kontrolle: Nach dem Unterhalt bleiben dem Vater 2.058 €, mehr als der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 4 von 1.950 €. Die Einstufung hält. Läge der Restbetrag darunter, würde der Unterhaltsrechner eine Gruppe tiefer rechnen, bis der Kontrollbetrag eingehalten ist — so sieht es Anmerkung A III der Tabelle vor.

Weitere Beispiele aus dem Unterhaltsrechner

Ein Kind, 2.400 € Netto: Heraufstufung

Eine Mutter mit 2.400 € zahlt für ein achtjähriges Kind. Ihr Einkommen liegt in Gruppe 2, aber mit nur einem Berechtigten stuft der Unterhaltsrechner in Gruppe 3 herauf: Tabellenbedarf 614 €, Zahlbetrag 484,50 €. Es bleiben ihr 1.915,50 €, der Kontrollbetrag von 1.850 € ist eingehalten.

Vier Kinder und Ehegatte, 4.000 € Netto: Herabstufung

Ein Vater mit 4.000 € zahlt für vier Kinder von 8, 4, 14 und 17 Jahren, außerdem hat die getrennt lebende Ehefrau Unterhaltsanspruch. Fünf Berechtigte bedeuten drei Gruppen tiefer: von Gruppe 6 auf Gruppe 3. Die Zahlbeträge lauten 484,50 €, 405,50 €, 589,50 € und 589,50 €, zusammen 2.069 €. Ihm bleiben 1.931 € — über dem Kontrollbetrag von 1.850 €, aber der Ehegattenunterhalt ist darin noch nicht enthalten.

Der Mangelfall aus der Düsseldorfer Tabelle

Die Tabelle selbst rechnet in Anmerkung C ein Beispiel: 1.750 € Netto, drei Kinder von 18, 7 und 5 Jahren beim anderen Elternteil, das 18-jährige Kind in allgemeiner Schulausbildung. Die Einsatzbeträge sind 439 € (698 € minus 259 €), 428,50 € und 356,50 €, zusammen 1.224 €. Verfügbar sind aber nur 300 € über dem Selbstbehalt von 1.450 €. Der Unterhaltsrechner verteilt sie im Verhältnis der Einsatzbeträge: 107,60 €, 105,02 € und 87,38 € — auf den Cent das Ergebnis der Tabelle.

Kind über 21: nachrangig

Bei 2.500 € Netto und zwei Kindern von 22 und 10 Jahren rechnet der Unterhaltsrechner zunächst Gruppe 2, stuft aber wegen des Kontrollbetrags auf Gruppe 1 herab. Das zehnjährige Kind bekommt 428,50 €. Für das 22-jährige Kind bleibt nach dem angemessenen Selbstbehalt von 1.750 € nur der Rest von 321,50 € statt des vollen Zahlbetrags von 439 €. Zusammen 750 € im Monat.

Hohes Einkommen und Einkommen unter dem Selbstbehalt

Bei 12.000 € Netto endet die Tabelle: Der Unterhaltsrechner rechnet mit Gruppe 15 — 986,50 € und 842,50 € für die Kinder von 8 und 4 Jahren, zusammen 1.829 € — und weist darauf hin, dass darüber der Einzelfall entscheidet. Bei 1.300 € Netto liegt das Einkommen unter dem Selbstbehalt von 1.450 €: Die Verteilungsmasse ist null, der Unterhaltsrechner zeigt 0 €. In der Praxis prüfen Gerichte dann die Erwerbsobliegenheit, und der betreuende Elternteil kann Unterhaltsvorschuss beantragen.

Kindergeld im Unterhaltsrechner: § 1612b BGB

Nach § 1612b BGB ist das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden: zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt, sonst in voller Höhe. Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € je Kind. Der Unterhaltsrechner zieht deshalb bei Minderjährigen 129,50 € und bei Volljährigen 259 € vom Tabellenbedarf ab. Der Anhang der Düsseldorfer Tabelle weist die so entstehenden Zahlbeträge aus: In Gruppe 1 sind es 356,50 €, 428,50 €, 523,50 € und 439 €, in Gruppe 15 842,50 €, 986,50 €, 1.176,50 € und 1.137 €.

Wer das Kindergeld erhält, ist unterhaltsrechtlich zweitrangig — der Abzug gilt unabhängig davon. Steuerlich kann statt des Kindergelds der Kinderfreibetrag günstiger sein; das prüft Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Familien mit niedrigem Einkommen prüfen zusätzlich den Kinderzuschlag-Rechner.

Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag: zwei Grenzen im Unterhaltsrechner

Der notwendige Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 BGB ist das, was dem Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern mindestens bleiben muss: 1.450 € bei Erwerbstätigkeit, 1.200 € ohne, mit bis zu 520 € Warmmiete. Ist die tatsächliche Warmmiete höher und nicht unangemessen, kann der Selbstbehalt erhöht werden. Gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 € mit 650 € Warmmiete.

Der Bedarfskontrollbetrag ist etwas anderes: Er soll eine ausgewogene Verteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Kindern sichern. Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug aller Zahlbeträge weniger als der Kontrollbetrag seiner Gruppe, wird die nächstniedrigere Gruppe angesetzt, deren Kontrollbetrag nicht unterschritten wird. Der Unterhaltsrechner prüft das automatisch und zeigt in der Ergebniszeile, ob und warum er herabgestuft hat.

Mangelfall: wie der Unterhaltsrechner das Einkommen verteilt

Reicht das Einkommen nicht, um alle gleichrangigen Kinder zu bedienen, liegt ein Mangelfall vor. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder stehen nach § 1609 Nr. 1 BGB im ersten Rang, vor Ehegatten und nicht privilegierten Volljährigen. Die Verteilungsmasse ist das Einkommen über dem notwendigen Selbstbehalt. Sie wird im Verhältnis der Einsatzbeträge verteilt — das sind die Zahlbeträge nach Abzug des Kindergelds. Der Unterhaltsrechner zeigt den Kürzungsfaktor in Prozent und markiert jedes gekürzte Kind. Ehegattenunterhalt wird erst bedient, wenn alle Kinder ihren Mindestunterhalt bekommen.

Volljährige Kinder: Schule, Ausbildung, Studium

Volljährige Kinder, die bei einem Elternteil wohnen, haben den Bedarf der vierten Altersstufe. Anders als bei Minderjährigen haften beide Eltern anteilig nach ihren Einkommen, und das Kind muss seinen Unterhalt selbst geltend machen. Ausbildungsvergütung wird nach Abzug einer Pauschale für ausbildungsbedingten Mehrbedarf angerechnet. Studierende mit eigenem Haushalt haben nach der Düsseldorfer Tabelle in der Regel einen Bedarf von 990 € im Monat, darin bis 440 € Warmmiete; Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren kommen hinzu. Der Unterhaltsrechner rechnet den Fall des zu Hause wohnenden Volljährigen; für Studierende mit eigener Wohnung setzt du den Bedarf von 990 € an und verteilst ihn auf beide Eltern.

Was der Unterhaltsrechner nicht abbildet

Beim Wechselmodell, in dem das Kind je zur Hälfte bei beiden Eltern lebt, tragen beide Eltern den Barunterhalt anteilig nach ihrem Einkommen, und der Bedarf wird aus beiden Einkommen bestimmt — ein anderes Rechenschema. Mehrbedarf wie Kita-Beiträge, Nachhilfe oder Krankheitskosten und Sonderbedarf wie eine Klassenfahrt kommen zum Tabellenunterhalt hinzu und werden anteilig verteilt. Ehegattenunterhalt bemisst die Tabelle mit 45 Prozent des anrechenbaren Erwerbseinkommens beziehungsweise der Differenz, das ist eine eigene Rechnung. Und die Bereinigung des Einkommens — Fahrtkosten, Altersvorsorge, Schulden, Wohnvorteil — musst du vor der Eingabe selbst vornehmen.

Jugendamt, Unterhaltstitel, Unterhaltsvorschuss

Das Jugendamt berät kostenlos, berechnet den Unterhalt und beurkundet eine Verpflichtungserklärung, die als Unterhaltstitel vollstreckbar ist. Als Beistand kann es den Unterhalt für das Kind auch geltend machen. Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein und holt sich das Geld beim Pflichtigen zurück. Ein Titel — Jugendamtsurkunde, gerichtlicher Vergleich oder Beschluss — ist für den betreuenden Elternteil wichtig, weil nur er Vollstreckung ermöglicht. Der Unterhaltsrechner ist die Vorbereitung auf dieses Gespräch: Wer seine Zahl kennt, verhandelt auf Augenhöhe.

Trennung mit Kindern: die weiteren Rechner

Der Kindesunterhalt ist ein Baustein der Trennungsrechnung. Der betreuende Elternteil mit niedrigem Einkommen prüft Wohngeld und Kinderzuschlag, in der Elternzeit Elterngeld — der Elternzeit-Rechner zeigt die Fristen. Der zahlende Elternteil sollte mit dem Haushaltsrechner prüfen, ob das Budget nach dem Unterhalt trägt, und mit dem Einkommensteuer-Rechner, was der Wechsel der Steuerklasse nach der Trennung ausmacht. Hintergründe zur Tabelle selbst liefert der Ratgeber Düsseldorfer Tabelle.

Ehegattenunterhalt neben dem Kindesunterhalt

Der Unterhaltsrechner rechnet den Kindesunterhalt; ein getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte kann daneben eigene Ansprüche haben. Die Düsseldorfer Tabelle setzt dafür 45 Prozent des anrechenbaren Erwerbseinkommens an, wenn der Berechtigte kein eigenes Einkommen hat, sonst 45 Prozent der Differenz beider Erwerbseinkommen; für sonstige Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz. Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten liegt bei 1.600 € für Erwerbstätige und 1.475 € für Nichterwerbstätige, das Existenzminimum des berechtigten Ehegatten bei 1.450 € beziehungsweise 1.200 €. Kinder gehen vor: Erst wenn ihr Mindestunterhalt gedeckt ist, wird Ehegattenunterhalt bedient.

Steuerlich unterscheiden sich beide Arten: Ehegattenunterhalt kann der Zahlende mit Zustimmung des Empfängers nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG bis zu 13.805 € im Jahr als Sonderausgaben abziehen — das sogenannte Realsplitting, bei dem der Empfänger die Beträge versteuert. Kindesunterhalt ist dagegen in der Regel nicht abziehbar, weil Kindergeld und Kinderfreibetrag die Kinder bereits berücksichtigen.

Unterhalt für die Vergangenheit, dynamischer Titel, Abänderung

Unterhalt gibt es nicht rückwirkend ab Trennung, sondern nach § 1613 BGB erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Pflichtige zur Auskunft über Einkommen und Vermögen aufgefordert wurde, in Verzug geriet oder der Anspruch rechtshängig wurde. Wer zahlen soll, sollte deshalb früh Auskunft geben; wer Unterhalt braucht, sollte früh schriftlich auffordern. Viele Titel werden dynamisch als Prozentsatz des Mindestunterhalts formuliert — dann steigt der Zahlbetrag mit jeder neuen Tabelle automatisch, ohne dass der Titel geändert werden muss. Der Unterhaltsrechner zeigt den Prozentsatz der Einkommensgruppe dafür an. Ändern sich Einkommen, Altersstufe oder die Zahl der Berechtigten wesentlich, kann jeder Beteiligte eine Abänderung verlangen.

Häufige Fragen zum Unterhaltsrechner

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

486 € bis 5 Jahre, 558 € von 6 bis 11 und 653 € von 12 bis 17 Jahren. Nach Abzug des halben Kindergelds sind das Zahlbeträge von 356,50 €, 428,50 € und 523,50 €.

Wie viel Unterhalt bei 3.000 € Netto?

Für zwei Kinder von 8 und 4 Jahren 942 € im Monat: 512,50 € und 429,50 € in Einkommensgruppe 4. Der Unterhaltsrechner rechnet jede Kombination aus Einkommen und Alter.

Wird das Kindergeld abgezogen?

Ja, nach § 1612b BGB zur Hälfte bei Minderjährigen — 129,50 € — und voll bei Volljährigen, also 259 €.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens bleiben muss: 1.450 € bei Erwerbstätigkeit, 1.200 € ohne, gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern 1.750 €.

Was passiert bei drei oder mehr Kindern?

Die Tabelle gilt für zwei Berechtigte. Bei drei wird eine Gruppe tiefer eingestuft, bei vier zwei Gruppen tiefer. Reicht das Einkommen trotzdem nicht, rechnet der Unterhaltsrechner den Mangelfall.

Zählt der neue Partner des Zahlenden?

Nein. Nur unterhaltsberechtigte Personen zählen: Kinder und ein getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte mit Anspruch. Kinder aus einer neuen Beziehung zählen als weitere Berechtigte.

Gilt die Düsseldorfer Tabelle in ganz Deutschland?

Ja, alle Oberlandesgerichte wenden sie an; die Leitlinien der einzelnen Gerichte ergänzen sie bei Details der Einkommensbereinigung.

Ersetzt der Unterhaltsrechner das Jugendamt?

Nein. Er rechnet nach der Tabelle mit deinen Angaben; verbindlich sind Jugendamt, Anwalt oder Gericht — vor allem bei der Bereinigung des Einkommens.

Fazit: Der Unterhaltsrechner übersetzt die Tabelle in deinen Zahlbetrag

Die Düsseldorfer Tabelle liest sich leicht, aber der Weg vom Tabellenbedarf zum Zahlbetrag hat vier Stufen: Einstufung nach Zahl der Berechtigten, Abzug des Kindergelds, Kontrolle über den Bedarfskontrollbetrag und im Ernstfall die Verteilung im Mangelfall. Der Unterhaltsrechner geht alle vier Schritte und zeigt, wo er warum eingegriffen hat. Das Beispiel mit 3.000 € und zwei Kindern endet bei 942 €, das Mangelfallbeispiel der Tabelle bei 300 € — beides nachvollziehbar bis auf den Cent. Was der Staat vorschießt, wenn nichts kommt, erklärt Unterhaltsvorschuss; was das Budget danach hergibt, der Haushaltsrechner.

Stand 6. September 2026. Der Unterhaltsrechner wird mit jeder neuen Düsseldorfer Tabelle — in der Regel zum 1. Januar — und bei Änderungen von Mindestunterhalt oder Kindergeld aktualisiert.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.