Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Frühstart-Rente zahlt der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 Euro pro Monat in ein privates Altersvorsorgedepot.
  • Los geht es zum 1. Januar 2027 – rückwirkend ab 2026 für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. Danach rückt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang nach.
  • Das Guthaben wächst steuerfrei bis zur Rente; zusätzlich dürfen Familie oder Kind bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen – von Anfang an, nicht erst ab 18.
  • Noch ist die Frühstart-Rente kein geltendes Recht: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, das Parlament muss noch zustimmen.

Die Frühstart-Rente ist das erste staatliche Vorsorgedepot für Kinder: 10 Euro monatlich vom Staat, angelegt am Kapitalmarkt, mit Zinseszins über sechs Jahrzehnte. Dieser Ratgeber erklärt, wer die Förderung bekommt, wie das Depot funktioniert, was das Ganze am Ende wert sein kann – und welche Fragen das Gesetzgebungsverfahren noch klären muss.

Was die Frühstart-Rente ist

Hinter der Frühstart-Rente steckt eine einfache Idee: Der Staat legt für jedes Kind früh Geld am Kapitalmarkt an, damit der Zinseszinseffekt möglichst lange arbeiten kann. Gleichzeitig sollen Kinder und Eltern nebenbei den Umgang mit Depot und Kapitalmarkt lernen.

Vorbild sind Länder wie Schweden, wo kapitalgedeckte Vorsorge selbstverständlich ist. Die gesetzliche Rente bleibt bestehen – das neue Depot ergänzt sie nur.

Wer die Frühstart-Rente bekommt

Anspruch haben Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jedes Jahr automatisch der nächste Jahrgang hinzu, der sechs Jahre alt wird.

Ältere Kinder gehen beim Staatsgeld leer aus: Wer vor 2020 geboren wurde, erhält keine Förderung. Für sie lässt der Entwurf aber einen Frühstartrenten-Vertrag aus eigenen Beiträgen zu – ohne Zuschuss, aber mit derselben steuerfreien Ansparphase. Sonst bleibt das selbst besparte Junior-Depot.

10 Euro pro Monat: die Förderung im Detail

Der Staat überweist 10 Euro monatlich, also 120 Euro im Jahr. Über die vollen zwölf Förderjahre kommen so 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen zusammen – plus die Rendite, die sich daraus über die Jahrzehnte entwickelt.

Ein Antrag auf die laufende Zahlung soll nicht nötig sein, sobald das Depot einmal eröffnet ist. Die Details des Verfahrens regelt das Gesetz.

Wichtig für Familien: Neben der staatlichen Zahlung darf zusätzlich eingezahlt werden – nach dem Entwurf bis zu 6.840 Euro im Kalenderjahr. Das Geld dafür dürfen auch Eltern oder Großeltern geben, und zwar ab dem ersten Vertragsjahr, nicht erst ab der Volljährigkeit.

Start 2027 – rückwirkend ab 2026

Das Frühstartrentengesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Kinder des Jahrgangs 2020, die 2026 sechs Jahre alt werden, bekommen die Monate ab Januar 2026 nachgezahlt – ihnen entgeht also nichts.

Wichtig: Beschlossen ist bisher der Regierungsentwurf (Kabinett vom 12. August 2026). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; einzelne Details können sich dabei ändern.

So funktioniert das Depot der Frühstart-Rente

Das Geld fließt nicht auf ein Sparbuch, sondern in ein privates, zertifiziertes Altersvorsorgedepot, das die Eltern für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen – etwa bei Banken, Brokern oder Fondsgesellschaften.

Angelegt wird renditeorientiert am Kapitalmarkt, typischerweise über Fonds oder ETFs. Wie breit gestreute Indexfonds funktionieren, erklärt unser Ratgeber ETF einfach erklärt.

Kostendeckel: maximal 1 Prozent

Damit die Förderung nicht in Gebühren versickert, deckelt der Entwurf die Effektivkosten in der Ansparphase auf 1 Prozent pro Jahr. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen Anbieter bis zum 18. Geburtstag gar nicht berechnen.

Trotzdem lohnt der Vergleich: Je näher die Gesamtkosten an null liegen, desto mehr bleibt vom Zinseszins. Günstige Anbieter findest du in unserem Depot-Vergleich.

Ab 18: selbst weitersparen

Mit der Volljährigkeit enden die staatlichen Zahlungen – das Depot läuft aber weiter. Der junge Erwachsene zahlt jetzt selbst ein – innerhalb derselben Jahresgrenze von 6.840 Euro, die schon vorher galt – und das Guthaben wächst weiter steuerfrei bis zur Rente.

Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgeprodukt ist möglich. Wer den Sparplan-Gedanken vertiefen will, findet im Ratgeber ETF-Sparplan-Vergleich die Grundlagen.

Auszahlung erst ab 65

Das Guthaben der Frühstart-Rente ist zweckgebunden: Ausgezahlt wird regulär erst ab dem 65. Lebensjahr. Die Förderung soll Altersvorsorge sein, kein Sparkonto für den Führerschein.

Eigene Einzahlungen und Erträge lassen sich zwar vorher entnehmen – dann werden aber die aufgelaufenen Gewinne steuerpflichtig. Der Steuervorteil belohnt also nur das Durchhalten.

Steuern: erst frei, später nachgelagert

In der Ansparphase bleiben Erträge, Dividenden und Kursgewinne komplett steuerfrei – anders als im normalen Depot fällt keine Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale an.

Dafür greift bei der Auszahlung im Alter die nachgelagerte Besteuerung: Die Rente aus dem Depot wird dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert – wie bei anderen geförderten Vorsorgeformen auch.

Was können 10 Euro im Monat bewirken?

Eine Modellrechnung: 10 Euro monatlich vom 6. bis zum 18. Geburtstag ergeben bei angenommenen 6 Prozent Jahresrendite rund 2.000 Euro zum Start ins Erwachsenenleben. Bleibt dieses Geld bis 65 investiert, wachsen daraus bei gleicher Rendite gut 30.000 Euro – ganz ohne eigene Einzahlungen.

Das ist eine Annahme, keine Garantie: Reale Renditen schwanken, Kosten und Inflation schmälern das Ergebnis. Die Größenordnung zeigt aber, warum der frühe Start so wertvoll ist.

Frühstart-Rente, Riester oder Junior-Depot?

Anders als die Riester-Rente verlangt die Frühstart-Rente keine eigenen Beiträge und keine Zulagen-Bürokratie – der Staat zahlt, die Familie muss nur das Depot eröffnen. Sie ersetzt aber keine umfassende Altersvorsorge.

Das klassische Junior-Depot bleibt daneben sinnvoll: Dort können Eltern und Großeltern unbegrenzt einzahlen und das Geld ist nicht bis 65 gebunden – dafür ohne Steuergeschenk.

Was Eltern jetzt tun können

Bis das Gesetz steht, gibt es nichts zu beantragen. Sinnvoll ist trotzdem, sich jetzt mit Depots und ETF-Sparplänen vertraut zu machen – wer das Prinzip versteht, wählt später souverän einen günstigen Anbieter für die Frühstart-Rente aus.

Wer nicht warten will, startet parallel mit einem eigenen Sparplan für das Kind. Schon 25 Euro im Monat summieren sich bis zur Volljährigkeit spürbar – unser Ratgeber Sparplan oder Einmalanlage hilft bei der Entscheidung.

Offene Punkte und Kritik

Diskutiert wird unter anderem, ob 10 Euro monatlich für echte Vorsorgewirkung reichen und wie Kinder aus Familien ohne Bankerfahrung erreicht werden. Auch das Zulassungsverfahren für Anbieter und die genaue Ausgestaltung der Auszahlungsphase präzisiert erst das laufende Gesetzgebungsverfahren.

Klar ist: Die Frühstart-Rente ist ein Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge – den Aufbau eigener Rücklagen ersetzt sie nicht.

Umzug, Geschwister, Auslandsjahr: praktische Fälle

Bei mehreren Kindern läuft für jedes ein eigenes Depot mit eigener Förderung – eine Familie mit drei Kindern ab Jahrgang 2020 sammelt also dreimal 1.440 Euro staatliche Einzahlungen plus Rendite.

Zieht die Familie ins Ausland, endet die laufende Förderung, denn sie ist an den Wohnsitz in Deutschland geknüpft. Das bereits angesparte Guthaben bleibt aber im Depot investiert und wächst weiter.

Worauf es bei der Anbieterwahl ankommt

Sobald die ersten zertifizierten Produkte auf dem Markt sind, zählen drei Kriterien: möglichst niedrige Gesamtkosten deutlich unter dem 1-Prozent-Deckel, eine breit gestreute Aktienanlage statt teurer Mischprodukte – und ein Anbieter, der auch nach dem 18. Geburtstag mit günstigen Konditionen überzeugt.

Ein späterer Wechsel bleibt zwar möglich, kostet aber Aufwand. Wer von Anfang an auf einen soliden, kostengünstigen Anbieter setzt, erspart sich das.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?

Die Eltern eröffnen dafür einmalig ein zertifiziertes Depot beim Anbieter ihrer Wahl; die staatlichen Zahlungen sollen danach automatisch fließen. Bleibt die Familie untätig, verfällt die Förderung aber nicht: Der Entwurf sieht dann eine kollektive Anlage über ein Sondervermögen vor, das die Deutsche Bundesbank verwaltet – der Anspruch lässt sich später in ein eigenes Depot übertragen.

Mein Kind ist 2018 geboren – bekommt es die Förderung?

Staatliches Geld gibt es erst ab Jahrgang 2020. Für ältere Kinder zwischen 6 und 18 erlaubt der Entwurf aber einen Frühstartrenten-Vertrag ohne Förderung – mit derselben steuerfreien Ansparphase. Alternativ bleibt das Junior-Depot.

Kann das Kind mit 18 das Geld abheben?

Das staatliche Guthaben ist bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Eigene spätere Einzahlungen und Erträge sind vorher entnehmbar, verlieren dann aber die Steuerfreiheit auf die Gewinne.

Ist das Guthaben bei Bürgergeld oder BAföG geschützt?

Der Entwurf selbst regelt das nicht ausdrücklich. Er bestimmt aber, dass das Guthaben zweckgebunden, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht pfändbar ist. Wie Ämter es bei Bürgergeld oder BAföG behandeln, klärt sich erst im weiteren Verfahren.

Wo eröffne ich das Depot für die Frühstart-Rente?

Bei jedem Anbieter, dessen Produkt zertifiziert ist – von der Filialbank bis zum Online-Broker. Entscheidend sind niedrige Kosten und eine breit gestreute Anlage.

Quellen & weiterführende Informationen

Fazit: kleiner Betrag, großer Hebel

Die Frühstart-Rente bringt Kindern ab Jahrgang 2020 ein steuerfreies Startdepot mit 1.440 Euro staatlicher Einzahlung – und dank sechs Jahrzehnten Anlagehorizont kann daraus eine fünfstellige Summe werden. Die Familie muss dafür kaum etwas tun.

Wer mehr für den Nachwuchs will, kombiniert die Förderung mit einem eigenen Sparplan im Junior-Depot. So entsteht aus 10 staatlichen Euro der Grundstein für echte finanzielle Bildung.


Hinweis: Die Frühstart-Rente befindet sich im Gesetzgebungsverfahren; Details können sich noch ändern. Dieser Ratgeber ersetzt keine Finanz- oder Steuerberatung. Stand: August 2026.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.