Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt dir, was von Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen und ETF-Erträgen nach Steuern übrig bleibt — und an welchen Stellen die Steuer kleiner wird: durch den Sparer-Pauschbetrag, die Teilfreistellung bei Fonds, die Verrechnung von Verlusten und die Günstigerprüfung, die bei niedrigem Einkommen den persönlichen Steuersatz statt der pauschalen 25 Prozent anwendet. Erträge nach Art eingeben, Fondstyp und Kirchensteuer wählen — der Abgeltungssteuer-Rechner liefert Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer getrennt, den Steuersatz auf den steuerpflichtigen Teil, die effektive Belastung der Bruttoerträge und den Nettoertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus 5,5 Prozent Soli, zusammen 26,375 Prozent; mit Kirchensteuer rund 28 Prozent (27,82 Prozent bei 8, 27,995 Prozent bei 9 Prozent).
- Der Sparer-Pauschbetrag stellt 1.000 € frei, 2.000 € bei Zusammenveranlagung — bei 3.500 € Erträgen aus Zinsen, Dividenden und einem Aktien-ETF zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner 540,69 € Steuer.
- Aktien-ETFs bekommen 30 Prozent Teilfreistellung: 10.000 € Gewinn kosten 1.582,50 € statt 2.373,75 € bei Zinsen.
- Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt — nach dem Tarif 2026 bis etwa 24.000 € zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende.
- Das Aufkommen der Abgeltungsteuer stieg 2025 laut Bundesfinanzministerium um ein Viertel auf 24,2 Milliarden Euro.
Was 2026 gilt: die Regeln hinter dem Abgeltungssteuer-Rechner
Kapitalerträge werden seit 2009 nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit einem gesonderten Tarif besteuert. § 32d EStG legt ihn auf 25 Prozent fest; die Bank behält die Steuer direkt ein, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und bei Kirchenmitgliedern die Kirchensteuer. Weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe wirkt, ermäßigt sich der Satz nach der Formel des Gesetzes auf 25 geteilt durch 4 plus Kirchensteuersatz — 24,45 Prozent bei 9 Prozent und 24,51 Prozent bei 8 Prozent Kirchensteuer. Der Abgeltungssteuer-Rechner rechnet exakt mit dieser Formel und weist alle drei Bestandteile aus. Amtlich heißt die Steuer übrigens Abgeltungsteuer mit einem s; im Sprachgebrauch hat sich das doppelte s durchgesetzt.
Steuerfrei bleibt nach § 20 Abs. 9 EStG der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € je Person, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Damit die Bank ihn berücksichtigt, braucht sie nach § 44a EStG einen Freistellungsauftrag — oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts, wenn absehbar keine Steuer anfällt; sie gilt höchstens drei Jahre. Um wie viel Geld es geht, zeigt das Bundesfinanzministerium: 2025 flossen laut Monatsbericht rund 24,2 Milliarden Euro Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, 25,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Bank bescheinigt Erträge, Steuer und Verluste jedes Jahr in der Steuerbescheinigung nach § 43a EStG; sie ist die Grundlage für jede Korrektur in der Steuererklärung.
Die Eingabefelder im Detail: was der Abgeltungssteuer-Rechner wissen will
Zinsen, Dividenden, Fondserträge
Der Abgeltungssteuer-Rechner trennt drei Ertragsarten, weil sie unterschiedlich behandelt werden. Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Anleihen sind voll steuerpflichtig. Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf einzelner Aktien ebenfalls — aber Aktienverluste dürfen nur mit ihnen verrechnet werden. Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne aus Fonds und ETFs bekommen die Teilfreistellung. Trage die Jahressummen ein, wie sie in der Steuerbescheinigung der Bank stehen; die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs liefert der Vorabpauschale-Rechner.
Fondstyp und Teilfreistellung
Nach § 20 InvStG bleiben bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent, bei Auslandsimmobilienfonds 80 Prozent. Anleihen-ETFs, Geldmarktfonds und Gold-ETCs gehen leer aus. Ein Welt-ETF ist ein Aktienfonds — der Abgeltungssteuer-Rechner zieht dann 30 Prozent ab, bevor Pauschbetrag und Steuer greifen. Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne gleichermaßen.
Verluste und Verlustart
Verluste aus Kapitalvermögen mindern nach § 20 Abs. 6 EStG nur Kapitalerträge, nie Lohn oder Miete. Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen sogar nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden; Verluste aus Fonds, Anleihen oder Zertifikaten mit allen Kapitalerträgen. Der Abgeltungssteuer-Rechner verrechnet entsprechend und weist aus, was als Vortrag ins nächste Jahr wandert. Bei mehreren Depots braucht die Verrechnung eine Verlustbescheinigung der Bank — mehr im Ratgeber Verlustverrechnung.
Sparer-Pauschbetrag und verbrauchter Anteil
1.000 € oder 2.000 € — je nachdem, ob du allein oder zusammen veranlagt wirst. Hast du Freistellungsaufträge bei mehreren Banken und ist ein Teil dort schon aufgebraucht, trägst du ihn als verbraucht ein. Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt außerdem, wenn der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wird — dieser Rest verfällt am Jahresende, wie im Ratgeber Freistellungsauftrag erklärt.
Kirchensteuer und übriges Einkommen
Kirchenmitglieder wählen 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent; die Bank ruft das Merkmal automatisch beim Bundeszentralamt ab, sofern kein Sperrvermerk gesetzt ist. Das übrige zu versteuernde Einkommen braucht der Abgeltungssteuer-Rechner nur für die Günstigerprüfung: Trägst du es ein, vergleicht er die Abgeltungssteuer mit der Steuer nach dem Tarif 2026 und sagt dir, ob sich der Antrag in der Anlage KAP lohnt.
Rechenbeispiel: 3.500 € Kapitalerträge im Abgeltungssteuer-Rechner
800 € Zinsen, 1.200 € Dividenden und 1.500 € aus einem Aktien-ETF: Von den ETF-Erträgen bleiben 450 € durch die Teilfreistellung steuerfrei, es bleiben 3.050 € Kapitaleinkünfte. Minus 1.000 € Pauschbetrag sind 2.050 € steuerpflichtig. Darauf 25 Prozent Kapitalertragsteuer, 512,50 €, plus 28,19 € Soli — zusammen 540,69 €. Die effektive Belastung der Bruttoerträge liegt bei 15,4 Prozent, nicht bei 26,375. Mit 9 Prozent Kirchensteuer sind es 573,90 €, mit 2.000 € Pauschbetrag für Paare nur 276,94 €. Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt jede dieser Zeilen.
| Bruttoerträge | Steuer mit 1.000 € Pauschbetrag | effektiv | Steuer ohne Pauschbetrag | netto |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € Zinsen | 0,00 € | 0 % | 263,75 € | 1.000,00 € |
| 3.000 € Zinsen | 527,50 € | 17,6 % | 791,25 € | 2.472,50 € |
| 5.000 € Zinsen | 1.055,00 € | 21,1 % | 1.318,75 € | 3.945,00 € |
| 10.000 € Zinsen | 2.373,75 € | 23,7 % | 2.637,50 € | 7.626,25 € |
| 10.000 € Aktien-ETF | 1.582,50 € | 15,8 % | 1.846,25 € | 8.417,50 € |
| 20.000 € Zinsen | 5.011,25 € | 25,1 % | 5.275,00 € | 14.988,75 € |
Zwei Muster: Erstens nähert sich die effektive Belastung erst bei hohen Erträgen den 26,375 Prozent, weil der Pauschbetrag bei kleinen Beträgen den Großteil abdeckt. Zweitens macht die Teilfreistellung den Aktien-ETF bei gleichem Ertrag um 791,25 € günstiger als Zinsen — der eigentliche Grund, warum ETF-Anleger effektiv nur 18,5 Prozent zahlen. Wie das bei Tagesgeld und Festgeld aussieht, zeigen die Ratgeber Tagesgeld und Steuern und der Festgeldrechner mit Steuerausweis.
Günstigerprüfung: wann der Abgeltungssteuer-Rechner zur Veranlagung rät
Nach § 32d Abs. 6 EStG kannst du beantragen, dass deine Kapitalerträge zum übrigen Einkommen gerechnet und mit dem normalen Tarif besteuert werden — das Finanzamt wendet das nur an, wenn es günstiger ist. Der Abgeltungssteuer-Rechner rechnet den Vergleich: Bei 15.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen kosten die 2.050 € steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte nach Tarif 425 € statt 540,69 € — die Prüfung lohnt sich. Bei 25.000 € ergibt der Tarif schon 550 €, der Grenzsteuersatz liegt über 25 Prozent, die Abgeltungssteuer bleibt günstiger.
Die Schwelle liegt nach dem Tarif 2026 bei etwa 24.000 € zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und rund 49.000 € für Paare — typisch für Rentner, Studierende, Teilzeitkräfte und Eltern in Elternzeit. Wer darunter liegt, kreuzt in der Anlage KAP die Günstigerprüfung an; ein Fehler ist ausgeschlossen, weil das Finanzamt bei der Prüfung automatisch die günstigere Variante wählt. Was der Tarif auf dein Einkommen bedeutet, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Verluste verrechnen: Aktien sind ein eigener Topf
Der Abgeltungssteuer-Rechner unterscheidet zwei Verlusttöpfe, weil das Gesetz es tut. 1.500 € Verlust aus Aktienverkäufen mindern im Beispiel nur die 1.200 € Dividenden und Aktiengewinne — 300 € wandern als Vortrag ins nächste Jahr, die Steuer sinkt auf 224,19 €. Dieselben 1.500 € Verlust aus einem Fonds oder Zertifikat werden dagegen mit allen Erträgen verrechnet; die Steuer fällt auf 145,06 €. Die Bank führt beide Töpfe automatisch, aber nur innerhalb ihres Hauses: Wer bei einem Broker Verluste und bei einem anderen Gewinne hat, braucht bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, um in der Steuererklärung zu verrechnen.
Freistellungsauftrag richtig verteilen
Der Pauschbetrag gilt einmal pro Person, kann aber auf beliebig viele Banken verteilt werden. Wer bei der Hausbank 1.000 € freistellt, aber die Erträge beim Broker erzielt, zahlt dort volle Steuer und muss sich den Pauschbetrag in der Steuererklärung zurückholen. Umgekehrt verfällt, was nicht genutzt wird: Bei nur 300 € Zinsen zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner 700 € ungenutzten Pauschbetrag. Ein Ausweg ist, Kursgewinne bis zur Grenze steuerfrei zu realisieren und sofort wieder anzulegen — bei einem Aktien-ETF sind das wegen der Teilfreistellung bis zu 1.428 € Gewinn je Person und Jahr.
Zusammen veranlagte Paare erteilen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € und verteilen ihn frei, auch auf Einzeldepots; Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag von 1.000 € und mit Nichtveranlagungsbescheinigung sogar Erträge bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. Der Abgeltungssteuer-Rechner rechnet jede dieser Konstellationen mit dem passenden Pauschbetrag durch.
ETF-Anleger: Teilfreistellung, Vorabpauschale, Verkauf
Bei Fonds trifft die Abgeltungssteuer dreimal: auf Ausschüttungen, auf die jährliche Vorabpauschale thesaurierender Fonds und auf den Gewinn beim Verkauf. In allen drei Fällen gilt die Teilfreistellung, und beim Verkauf werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen — nichts wird doppelt besteuert. Der Abgeltungssteuer-Rechner nimmt die Fondserträge als Summe; wie sich ein ETF-Depot über Jahre steuerlich verhält, erklärt der Ratgeber ETF und Steuern, die Dividendenseite der Beitrag zu Dividenden-ETFs.
Ein Rechenbeispiel für den Verkauf: 10.000 € Gewinn aus einem Aktien-ETF ergeben 7.000 € steuerpflichtige Einkünfte; nach 1.000 € Pauschbetrag bleiben 6.000 €, darauf 1.582,50 € Steuer — 15,8 Prozent des Gewinns. Beim Anleihen-ETF ohne Teilfreistellung kosten 5.000 € Gewinn 1.055 €, 21,1 Prozent. Wer beide Fondsarten hält, verkauft steueroptimal zuerst die Anteile mit der höheren Teilfreistellung — oder gar nicht, denn unrealisierte Gewinne bleiben bis auf die Vorabpauschale unversteuert.
Abgeltungssteuer-Rechner für Zinsen: Tagesgeld, Festgeld und die Zuflussfalle
Zinsen sind die einfachste Ertragsart: keine Teilfreistellung, kein eigener Verlusttopf, voller Satz auf alles über dem Pauschbetrag. Die Falle steckt im Zeitpunkt. Die Steuer entsteht mit dem Zufluss — und bei einem mehrjährigen Festgeld mit Zinsgutschrift am Ende fließen alle Zinsen in einem einzigen Jahr zu. Beispiel: 20.000 € zu 3 Prozent über drei Jahre bringen 5.400 € Zinsen. Werden sie jährlich gutgeschrieben, bleiben jedes Jahr 800 € über dem Pauschbetrag, das kostet 211 € Steuer im Jahr, 633 € insgesamt. Werden sie endfällig gutgeschrieben, treffen 5.400 € auf einen einzigen Pauschbetrag: 4.400 € steuerpflichtig, 1.160,50 € Steuer — 527,50 € mehr, weil zwei Pauschbeträge verfallen sind.
Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt jeweils das Jahr, das du eingibst; für Festgeld mit endfälliger Gutschrift rechnest du also die Gesamtzinsen in einem Jahr. Wer die Wahl hat, nimmt die jährliche Gutschrift oder verteilt die Anlage auf mehrere Laufzeiten, damit der Pauschbetrag jedes Jahr greift. Bei Tagesgeld stellt sich die Frage nicht — die Zinsen kommen monatlich oder jährlich, der Freistellungsauftrag bei dieser Bank fängt sie ab.
Abgeltungssteuer-Rechner für Paare, Kinder und Rentner
Zusammen veranlagte Paare nutzen im Abgeltungssteuer-Rechner den gemeinsamen Pauschbetrag von 2.000 € — im Standardbeispiel sinkt die Steuer damit von 540,69 auf 276,94 €. Der gemeinsame Freistellungsauftrag darf auf Einzeldepots beider Partner und auf Gemeinschaftskonten verteilt werden; entscheidend ist nur die Summe. Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag von 1.000 € und darüber hinaus die Möglichkeit einer Nichtveranlagungsbescheinigung: Solange ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € bleibt, fällt gar keine Steuer an, die Bank zahlt brutto aus. Ein Juniordepot mit Aktien-ETF bleibt so über Jahre komplett steuerfrei — mit Bedacht, denn das Geld gehört dann dem Kind.
Rentner sind die typischen Gewinner der Günstigerprüfung. Wer 18.000 € zu versteuerndes Einkommen hat und 4.000 € Zinsen bekommt, zahlt nach Tarif weniger als 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil; der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt die Ersparnis, sobald das übrige Einkommen eingetragen ist. Dazu kommt die Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner mit kleiner Rente — sie erspart nicht nur den Steuerabzug, sondern auch die Steuererklärung.
Die Steuerbescheinigung lesen: die Zeilen, die der Abgeltungssteuer-Rechner nachbildet
Die Jahressteuerbescheinigung der Bank folgt derselben Logik wie der Rechner: Höhe der Kapitalerträge, davon Gewinne aus Aktienveräußerungen, Ersatzbemessungsgrundlage bei fehlenden Anschaffungsdaten, nicht ausgeglichene Verluste getrennt nach Aktien und sonstigen Verlusten, angerechnete ausländische Quellensteuer, in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, gezahlte Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer. Wer die Bescheinigung neben das Ergebnis des Abgeltungssteuer-Rechners legt, erkennt sofort, ob der Freistellungsauftrag gegriffen hat, ob Verluste verrechnet wurden und ob Quellensteuer fehlt — die drei häufigsten Gründe, warum sich die Anlage KAP trotz Abgeltungswirkung lohnt.
Ausländische Broker: wenn niemand die Abgeltungssteuer einbehält
Depots bei Brokern ohne deutsche Niederlassung führen keine Kapitalertragsteuer ab. Die Steuerpflicht bleibt trotzdem — sie hängt am Wohnsitz, nicht an der Bank. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale gehören dann in die Anlage KAP und bei Fonds in die Anlage KAP-INV; das Finanzamt setzt die Abgeltungssteuer im Bescheid fest, und die Zahlung wird mit dem Bescheid fällig statt direkt bei der Gutschrift. Der Sparer-Pauschbetrag wird erst in der Veranlagung berücksichtigt, ein Freistellungsauftrag ist bei einem ausländischen Institut nicht möglich. Verluste laufen ebenfalls über die Erklärung, mit derselben Trennung von Aktien- und sonstigen Verlusten.
Ausländische Quellensteuer — etwa auf US-Dividenden — wird nach § 32d Abs. 1 auf die deutsche Steuer angerechnet, in Höhe der nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zulässigen Quellensteuer; wer den ermäßigten Satz nicht beantragt hat, bleibt auf der Differenz sitzen und muss sie im Ausland zurückfordern. Der Rechner zeigt die deutsche Steuer vor Anrechnung; die Anrechnung reduziert den ausgewiesenen Betrag, ändert aber nichts an Pauschbetrag, Teilfreistellung und Verlustverrechnung.
Was der Abgeltungssteuer-Rechner nicht abbildet
Vier Sonderfälle bleiben der Steuererklärung vorbehalten: ausländische Quellensteuer, die bis zu 15 Prozent auf die deutsche Steuer angerechnet wird; Altbestände, die vor 2009 gekauft wurden und beim Verkauf steuerfrei bleiben; die Option nach § 32d Abs. 2 für unternehmerische Beteiligungen ab 25 Prozent; und Gewinne aus Kryptowährungen oder Gold, die als private Veräußerungsgeschäfte mit dem persönlichen Steuersatz und einjähriger Spekulationsfrist laufen, nicht mit der Abgeltungssteuer. Für alles andere — Zinsen, Dividenden, Aktien, Fonds — ist der Abgeltungssteuer-Rechner die Größenordnung, die auch in der Steuerbescheinigung stehen wird.
Häufige Fragen zum Abgeltungssteuer-Rechner
Wie genau ist der Abgeltungssteuer-Rechner?
Er rechnet nach § 32d EStG mit der exakten Kirchensteuerformel, dem Sparer-Pauschbetrag, der Teilfreistellung nach § 20 InvStG und den beiden Verlusttöpfen des § 20 Abs. 6. Abweichungen zur Steuerbescheinigung entstehen durch Quellensteuer, Altbestände oder Verlusttöpfe aus Vorjahren, die der Rechner nicht kennt.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2026?
25 Prozent plus 5,5 Prozent Soli darauf, zusammen 26,375 Prozent des steuerpflichtigen Ertrags. Mit Kirchensteuer sind es 27,82 Prozent bei 8 Prozent und 27,995 Prozent bei 9 Prozent, weil die Kapitalertragsteuer auf 24,51 beziehungsweise 24,45 Prozent ermäßigt wird. Der Soli gilt hier ohne Freigrenze.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Nicht, wenn die Bank die Steuer vollständig einbehalten hat — das ist die abgeltende Wirkung. Angeben musst du Erträge ohne Steuerabzug, etwa von ausländischen Brokern, und du solltest angeben, wenn du Pauschbetrag, Verluste oder die Günstigerprüfung nutzen willst. Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt dir, ob sich das lohnt.
Wird die Kirchensteuer automatisch abgezogen?
Ja, die Bank fragt das Kirchensteuermerkmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behält die Kirchensteuer mit ein. Wer das nicht will, setzt dort einen Sperrvermerk — muss die Kirchensteuer dann aber in der Steuererklärung nachzahlen.
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne?
Ja, für alle Kapitalerträge zusammen: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Vorabpauschalen. Der Abgeltungssteuer-Rechner zieht ihn von der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte ab, nach Teilfreistellung und Verlustverrechnung.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn dein Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt — nach dem Tarif 2026 bis etwa 24.000 € zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 49.000 € für Paare. Der Antrag kostet nichts und kann nicht schaden, weil das Finanzamt nur die günstigere Variante anwendet.
Wie hoch ist der Soli auf Kapitalerträge?
5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer, also 1,375 Prozentpunkte auf den steuerpflichtigen Ertrag. Anders als bei der Lohnsteuer gibt es beim Steuerabzug durch die Bank keine Freigrenze — der Soli fällt ab dem ersten steuerpflichtigen Euro an. Der Abgeltungssteuer-Rechner weist ihn getrennt aus.
Kann ich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen?
Ja, über die Anlage KAP nach § 32d Abs. 4 EStG: bei nicht genutztem Pauschbetrag, nicht verrechneten Verlusten, fehlender Anrechnung ausländischer Quellensteuer oder einem zu Unrecht einbehaltenen Betrag. Die Erklärung kann vier Jahre rückwirkend abgegeben werden; die Steuerbescheinigung der Bank ist der Beleg.
Was passiert mit Verlusten beim Bankwechsel?
Beim Depotübertrag zu einer anderen Bank werden die Verlusttöpfe nicht automatisch mitgenommen. Entweder du beantragst bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und verrechnest in der Steuererklärung, oder du lässt die Töpfe beim Übertrag ausdrücklich übertragen — beides zeigt der Abgeltungssteuer-Rechner als Vortrag, den es nicht zu verlieren gilt.
Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer ist die Erhebungsform: Die Bank behält 25 Prozent an der Quelle ein. Abgeltungssteuer beschreibt die Wirkung: Mit dem Einbehalt ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten, eine Veranlagung ist nur noch freiwillig oder in Sonderfällen nötig.
Fazit: 26,375 Prozent sind die Obergrenze, nicht die Regel
Wer den Pauschbetrag voll nutzt, in Aktien-ETFs mit Teilfreistellung investiert, Verluste verrechnet und bei niedrigem Einkommen die Günstigerprüfung beantragt, zahlt effektiv deutlich weniger als den nominalen Satz — im Beispiel 15,4 statt 26,375 Prozent. Der Abgeltungssteuer-Rechner macht diese Hebel sichtbar, bevor die Steuerbescheinigung kommt, und zeigt, wo sich ein Blick in die Anlage KAP lohnt.

