Das Wichtigste in Kürze
- Wer seine Lebensversicherung kündigen will, bekommt nur den Rückkaufswert – der liegt gerade in den ersten Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
- Der Verkauf am Zweitmarkt bringt je nach Police einige Prozent bis rund 15 Prozent mehr als die Kündigung.
- Alte Verträge mit Garantiezins bis 4 Prozent sind oft zu wertvoll zum Aufgeben – Beitragsfreistellung erhält sie ohne weitere Zahlungen.
- Bei Verträgen von 1994 bis 2007 kann ein Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung mehr bringen als jede Kündigung.
Die Beiträge drücken, das Geld wird woanders gebraucht, die Rendite enttäuscht: Es gibt viele Gründe, über das Ende einer Kapitallebensversicherung nachzudenken. Doch wer vorschnell seine Lebensversicherung kündigen lässt, verschenkt oft tausende Euro. Dieser Ratgeber sortiert die Optionen – Kündigung, Verkauf, Beitragsfreistellung, Widerruf – und zeigt den klaren Weg zur richtigen Entscheidung.
Der Rückkaufswert: das bekommst du bei der Kündigung
Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte, bekommt den Rückkaufswert nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz ausgezahlt: das angesparte Deckungskapital, gemindert um mögliche Stornoabzüge, plus zugeteilte Überschüsse.
Das Problem: In den ersten Vertragsjahren fließen die Beiträge zu großen Teilen in Abschluss- und Vertriebskosten. Der Rückkaufswert liegt deshalb oft jahrelang unter der Summe der Einzahlungen – eine frühe Kündigung besiegelt diesen Verlust endgültig.
Lebensversicherung kündigen: wann es trotzdem richtig ist
Es gibt Fälle, in denen du die Lebensversicherung kündigen solltest: wenn der Vertrag jung ist, kaum Garantiezins bietet und du das Geld in eine rentablere Anlage umleiten kannst. Ein teurer Vertrag ab etwa 2012 mit Garantiezins unter 1,25 Prozent ist selten ein Schatz.
Auch eine akute Notlage kann ein Grund sein, die Lebensversicherung kündigen zu müssen – etwa um teure Schulden abzulösen. Ein Dispo mit zweistelligen Zinsen frisst mehr, als fast jede Police erwirtschaftet. Vorher lohnt aber immer der Blick auf die sanfteren Alternativen.
Der Garantiezins-Check: Altverträge sind Gold wert
Bevor du irgendetwas unterschreibst, schau auf das Abschlussjahr: Verträge von Mitte 1994 bis Mitte 2000 garantieren 4 Prozent Zins auf den Sparanteil, bis Ende 2003 noch 3,25 Prozent. Solche Konditionen bekommst du heute nirgendwo mehr.
Diese Altverträge zu beenden, ist fast immer ein Fehler. Wer die Beiträge nicht mehr stemmen kann oder will, stellt besser beitragsfrei, statt die Lebensversicherung kündigen zu lassen – der Garantiezins läuft dann auf dem angesparten Kapital weiter.
Option 1: Beitragsfreistellung statt Kündigung
Die Beitragsfreistellung nach § 165 Versicherungsvertragsgesetz stoppt deine Zahlungen, lässt den Vertrag aber bestehen: Das vorhandene Kapital bleibt investiert und verzinst sich weiter bis zum Ablauf.
Die Versicherungssumme sinkt entsprechend, und ein enthaltener Risikoschutz schrumpft mit. Dafür bleiben Garantiezins und Steuervorteile erhalten. Für wertvolle Altverträge ist das meist die klügste Lösung – und sie ist oft wieder umkehrbar, falls du später weiterzahlen willst.
Option 2: die Lebensversicherung verkaufen
Statt die Lebensversicherung kündigen zu lassen, kannst du sie am Zweitmarkt verkaufen: Spezialisierte Aufkäufer übernehmen den Vertrag, führen ihn weiter und zahlen dir dafür mehr als den Rückkaufswert – je nach Police einige Prozent bis rund 15 Prozent Aufschlag.
Voraussetzung ist meist eine klassische Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit ausreichendem Rückkaufswert, oft ab etwa 5.000 bis 10.000 Euro. Fondsgebundene Policen nehmen viele Ankäufer nicht oder nur mit Abschlag.
Seriös verkaufen: daran erkennst du faire Ankäufer
Seriöse Anbieter erstellen kostenlose, unverbindliche Angebote, zahlen den Kaufpreis in einer Summe und verlangen keine Vorabgebühren. Viele sind im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) organisiert – ein brauchbares erstes Filterkriterium.
Hole mindestens zwei Angebote ein und vergleiche sie mit dem aktuellen Rückkaufswert, den dir dein Versicherer schriftlich nennen muss. Liegt kein Angebot spürbar darüber, ist der Verkauf den Aufwand nicht wert.
Option 3: der Widerrufsjoker bei alten Verträgen
Millionen Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Die Folge nach der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Europäischem Gerichtshof: Der Widerruf ist teils noch heute möglich.
Bei erfolgreichem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt – du bekommst Beiträge plus gezogene Nutzungen zurück, abzüglich des Risikoschutzes. Das bringt oft deutlich mehr als der Rückkaufswert. Lass die Belehrung von einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt prüfen, bevor du anderweitig handelst.
Option 4: Policendarlehen für den Geldbedarf
Brauchst du nur vorübergehend Geld, musst du den Vertrag gar nicht anfassen: Ein Policendarlehen beleiht die Versicherung bis etwa zur Höhe des Rückkaufswerts. Der Vertrag läuft unverändert weiter, inklusive Garantiezins und Todesfallschutz.
Die Zinsen dafür liegen häufig unter denen eines Ratenkredits, und eine Bonitätsprüfung entfällt meist, weil die Police als Sicherheit dient. Zurückzahlen kannst du flexibel – spätestens verrechnet der Versicherer bei Ablauf.
Steuern: der große Unterschied zwischen Alt und Neu
Bei Verträgen mit Abschluss vor 2005 sind die Erträge bei Auszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden. Dieses Privileg ist ein weiteres Argument, Altverträge durchzuhalten.
Bei Verträgen ab 2005 gilt: Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag, ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Wer die Lebensversicherung kündigen will, bevor diese Fristen erreicht sind, zahlt auf den vollen Ertrag Abgeltungssteuer.
Nicht vergessen: der Risikoschutz im Vertrag
Viele Kapitalpolicen enthalten einen Todesfallschutz oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Mit der Kündigung erlischt beides – und ein neuer Schutz wird mit höherem Alter oder Vorerkrankungen teuer oder unmöglich.
Kläre vor dem Ende des Vertrags, wie du Hinterbliebene ersatzweise absicherst – etwa über eine günstige Risikolebensversicherung – und ob eine BU-Zusatzklausel eigenständig fortgeführt werden kann. Erst wenn der Schutz ersetzt ist, solltest du die Lebensversicherung kündigen.
Der klare Entscheidungsweg in vier Fragen
Frage eins: Garantiezins über 2,25 Prozent? Dann behalten oder beitragsfrei stellen. Frage zwei: Vertrag von 1994 bis 2007? Dann zuerst den Widerruf prüfen lassen. Frage drei: Verkauf möglich? Dann Angebote gegen den Rückkaufswert stellen.
Erst wenn alle drei Wege ausscheiden, solltest du die Lebensversicherung kündigen – mit Plan für das freiwerdende Geld. Ob das in den Schuldenabbau, die Altersvorsorge oder einen ETF-Sparplan fließt, hängt von deiner Situation ab.
So läuft die Kündigung praktisch ab
Willst du nach der Prüfung tatsächlich deine Lebensversicherung kündigen, geht das formlos schriftlich zum Ende der Versicherungsperiode – je nach Vertrag Monats-, Quartals- oder Jahresende. Der Versicherer bestätigt den Termin und rechnet den Rückkaufswert ab.
Fordere vorher eine schriftliche Aufstellung an: Rückkaufswert, Stornoabzug, Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven. Diese Zahlen brauchst du ohnehin für den Vergleich mit Verkaufsangeboten – und als Kontrolle der späteren Abrechnung.
Häufige Fragen zum Thema Lebensversicherung kündigen
Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich meine Lebensversicherung kündige?
Du erhältst den Rückkaufswert: das angesparte Kapital abzüglich Stornokosten plus Überschüsse. Gerade in den ersten Jahren liegt er wegen der Abschlusskosten oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
Ist es besser, die Lebensversicherung zu verkaufen statt zu kündigen?
Häufig ja: Zweitmarkt-Ankäufer zahlen je nach Police einige Prozent bis rund 15 Prozent mehr als den Rückkaufswert. Vergleiche immer mindestens zwei Angebote mit der aktuellen Rückkaufswert-Auskunft deines Versicherers.
Kann ich eine beitragsfreie Lebensversicherung später kündigen?
Ja. Die Beitragsfreistellung ist keine Einbahnstraße: Der Vertrag bleibt bestehen und kann später gekündigt, verkauft oder bis zum Ablauf gehalten werden. Du gewinnst also vor allem Bedenkzeit.
Welche Fristen gelten, wenn ich die Lebensversicherung kündigen will?
Üblich ist die Kündigung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, häufig mit einer Frist von einem Monat. Die genaue Regelung steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Muss ich den Rückkaufswert versteuern?
Bei Altverträgen vor 2005 sind die Erträge nach zwölf Jahren Laufzeit und fünf Beitragsjahren steuerfrei. Bei neueren Verträgen fällt auf den Ertrag Abgeltungssteuer an – oder bei Auszahlung ab 62 und zwölf Jahren Laufzeit die günstigere hälftige Besteuerung.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 169 VVG – gesetzliche Regelung des Rückkaufswerts
- § 165 VVG – Recht auf Beitragsfreistellung
- Verbraucherzentrale – Beratung zu Kündigung, Verkauf und Widerruf von Policen
Fazit: erst rechnen, dann trennen
Wer seine Lebensversicherung kündigen will, sollte das erst nach dem Garantiezins-Check, der Widerrufsprüfung und dem Blick auf den Zweitmarkt tun – die Kündigung ist die letzte Option, nicht die erste. Wer diese Reihenfolge einhält, holt aus einem ungeliebten Vertrag oft tausende Euro mehr heraus.
Und bei den echten Schätzen mit 3 bis 4 Prozent Garantie gilt: durchhalten oder beitragsfrei stellen. Solche Konditionen bekommst du auf sicherem Kapital nie wieder – das weiß auch dein Versicherer, der dich lieber heute als morgen aus dem Vertrag hätte.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob Kündigung, Verkauf, Widerruf oder Beitragsfreistellung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; im Zweifel hilft eine unabhängige Beratung. Stand: August 2026.

