Unser Mehrwertsteuerrechner rechnet in beide Richtungen: Netto plus Mehrwertsteuer ergibt brutto — oder aus einem Bruttopreis wird die enthaltene Steuer herausgerechnet. Betrag eintippen, Richtung und Steuersatz wählen, fertig. Ob Angebot, Rechnung, Kleingewerbe oder einfach die Frage, wie viel Steuer im Einkauf steckt: Der Mehrwertsteuerrechner liefert die Antwort auf den Cent.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland kennt zwei Sätze: 19 % Regelsatz und 7 % ermäßigt (u. a. Lebensmittel, Bücher, ÖPNV).
- Herausrechnen heißt teilen, nicht abziehen: Brutto ÷ 1,19 — nicht Brutto minus 19 %.
- Der Mehrwertsteuerrechner beherrscht beide Richtungen und beide Sätze.
- Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer meinen im Alltag dasselbe.
So benutzt du den Mehrwertsteuerrechner
Gib den Betrag ein und wähle, was er darstellt: Ein Nettobetrag wird um die Mehrwertsteuer erhöht (klassisch für Angebote und Rechnungen), aus einem Bruttobetrag rechnet der Mehrwertsteuerrechner die enthaltene Steuer heraus (praktisch für Kassenbons und Preisvergleiche). Dazu noch den Steuersatz — 19 oder 7 Prozent — und alle drei Werte stehen da: brutto, netto und die Steuer dazwischen.
Betrag: die Zahl, von der alles ausgeht
Ins erste Feld gehört der Geldbetrag, mit dem du arbeitest — der Preis aus dem Angebot, die Summe vom Kassenbon oder das Honorar, das du berechnen willst. Der Mehrwertsteuerrechner akzeptiert Beträge mit Komma genauso wie runde Summen und rechnet auf den Cent genau. Ein Tipp für Vielrechner: Bei Rechnungen mit mehreren Positionen zu unterschiedlichen Steuersätzen rechnest du jede Position einzeln — die Sätze dürfen auf einer Rechnung nebeneinander stehen, müssen aber getrennt ausgewiesen werden.
Richtung: netto oder brutto?
Das zweite Feld entscheidet über die Rechenrichtung. „Netto“ heißt: Dein Betrag ist der Preis ohne Steuer, der Mehrwertsteuerrechner schlägt die Mehrwertsteuer drauf — der Standardfall für Angebote und Ausgangsrechnungen. „Brutto“ heißt: Dein Betrag enthält die Steuer bereits, der Rechner holt sie heraus — richtig für Kassenbons, Eingangsrechnungen und überall dort, wo du wissen willst, wie viel Steuer im Endpreis steckt. Wer hier die Richtung verwechselt, bekommt systematisch falsche Werte, denn aufschlagen und herausrechnen sind mathematisch nicht symmetrisch.
Steuersatz: 19 oder 7 Prozent
Im dritten Feld wählst du zwischen Regelsatz und ermäßigtem Satz. Im Zweifel gilt: 19 Prozent ist der Normalfall, 7 Prozent die begründungspflichtige Ausnahme für Güter des Grundbedarfs. Welche Waren und Leistungen ermäßigt sind, regelt die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz — die wichtigsten Fälle stehen in der Tabelle weiter unten. Für Rechnungen aus dem Ausland lässt sich die Logik übertragen: Die Formel bleibt dieselbe, nur der Satz ändert sich.
Gerade das Herausrechnen sorgt im Alltag für Fehler: Von 119 € Bruttopreis sind nicht 19 % (22,61 €) Steuer, sondern 19 €. Der Grund: Die 19 Prozent beziehen sich immer auf den Nettobetrag. Richtig lautet die Formel also Brutto ÷ 1,19 = Netto — der Mehrwertsteuerrechner nimmt dir diese Stolperfalle ab.
19 oder 7 Prozent: Welcher Satz gilt wofür?
Der Regelsatz von 19 Prozent gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent greift bei Gütern des Grundbedarfs — allerdings mit teils kuriosen Abgrenzungen:
| 7 % (ermäßigt) | 19 % (Regelsatz) |
|---|---|
| Grundnahrungsmittel, Obst, Milch | Softdrinks, Säfte, Alkohol |
| Bücher, Zeitungen, E-Books | Elektronik, Kleidung, Möbel |
| ÖPNV, Bahn-Fernverkehr | Flüge, Taxi über 50 km |
| Hotelübernachtung | Minibar & Getränke im Hotel |
| Speisen im Restaurant (seit 2026) | Getränke im Restaurant |
| Trinkwasser aus der Leitung | Mineralwasser aus der Flasche |
Die vollständige Liste der ermäßigten Umsätze steht in § 12 UStG samt Anlage 2 — im Zweifel lohnt der Blick ins Gesetz, denn Fehler beim Satz werden bei Betriebsprüfungen teuer.
Neu seit 2026: 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie
Die größte Änderung seit Jahren: Zum 1. Januar 2026 wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt. Beschlossen hat das der Gesetzgeber im Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrat: 19. Dezember 2025). Damit endet die alte Unterscheidung nach dem Verzehrort, die jahrelang für Kopfschütteln sorgte: Dieselbe Pizza kostete zum Mitnehmen 7, am Tisch 19 Prozent.
Die neue Regel gilt breiter, als viele denken: Sie erfasst nicht nur Restaurants und Cafés, sondern auch Bäckereien und Metzgereien mit Sitzplätzen, Foodtrucks, Cateringunternehmen sowie das Essen in Kitas, Schulen, Kantinen und Krankenhäusern. Getränke bleiben die Ausnahme: Ob Cola, Bier oder Cappuccino — im Lokal wie im Lieferdienst gelten weiterhin 19 Prozent (Ausnahmen wie Milch bleiben bei 7). Auf deinem Kassenbon stehen deshalb künftig fast immer zwei Steuersätze nebeneinander, und genau dabei hilft der Mehrwertsteuerrechner beim Nachprüfen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Restaurantabend über 76,50 € brutto teilt sich in 55 € Speisen und 21,50 € Getränke. In den Speisen stecken 55 ÷ 1,07 × 0,07 = 3,60 € Mehrwertsteuer, in den Getränken 21,50 ÷ 1,19 × 0,19 = 3,43 € — zusammen also nur gut 7 € Steuer statt über 12 € nach altem Recht. Ob die Wirte die Ersparnis an die Gäste weitergeben, entscheiden sie selbst; Branchenbeobachter erwarten eher stabile Preise und höhere Margen. Fürs Nachrechnen des eigenen Bons ändert das nichts — die Sätze stehen fest.
Die Formeln im Überblick: aufschlagen, herausrechnen, Steueranteil
Der Mehrwertsteuerrechner nutzt drei simple Formeln, die du auch im Kopf oder in jeder Tabellenkalkulation anwenden kannst:
| Rechnung | Formel (19 %) | Formel (7 %) | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Netto → Brutto | Netto × 1,19 | Netto × 1,07 | 100 € → 119 € bzw. 107 € |
| Brutto → Netto | Brutto ÷ 1,19 | Brutto ÷ 1,07 | 119 € → 100 €; 107 € → 100 € |
| Steuer im Bruttopreis | Brutto × 19/119 | Brutto × 7/107 | 119 € → 19 €; 107 € → 7 € |
Der Bruch 19/119 (rund 15,97 Prozent) ist dabei der eleganteste Weg, die enthaltene Steuer direkt aus dem Bruttobetrag zu ziehen, ohne den Umweg über das Netto. Beim ermäßigten Satz entspricht 7/107 rund 6,54 Prozent des Bruttopreises. Wer diese beiden Faktoren kennt, prüft jeden Beleg in Sekunden — und der Mehrwertsteuerrechner liefert die Gegenprobe.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer: Wo ist der Unterschied?
Praktisch keiner: „Umsatzsteuer“ ist der juristische Begriff aus dem Gesetz, „Mehrwertsteuer“ der umgangssprachliche — auf Rechnungen sind beide Bezeichnungen üblich und korrekt. Der Name Mehrwertsteuer beschreibt dabei das System ganz gut: Durch den Vorsteuerabzug zahlt jedes Unternehmen in der Kette effektiv nur Steuer auf seinen eigenen Wertzuwachs; die volle Last trägt am Ende der private Endverbraucher.
Für Selbstständige: Vorsteuer, Voranmeldung, Kleinunternehmer
Wer selbstständig ist, begegnet der Mehrwertsteuer von zwei Seiten: Auf eigene Rechnungen schlägst du sie auf und führst sie ans Finanzamt ab, aus Eingangsrechnungen holst du sie als Vorsteuer zurück. Verrechnet wird beides in der Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER. Eine Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt, kann ohne Umsatzsteuer fakturieren — verzichtet damit aber auch auf den Vorsteuerabzug. Wichtig seit der Reform: Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort — der Umsatz, der sie reißt, ist bereits steuerpflichtig. Für die saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen lohnt ein eigenes Konto; die besten Anbieter zeigt der Geschäftskonto-Vergleich.
Preise vergleichen: Netto denken spart Geld
Auch als Privatperson lohnt der Netto-Blick des Mehrwertsteuerrechners: B2B-Shops und Großhändler werben oft mit Nettopreisen, die im Warenkorb plötzlich 19 Prozent teurer werden. Handwerker-Angebote wiederum weisen mal netto, mal brutto aus — vergleichbar werden sie erst auf derselben Basis. Und wer Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen will, braucht ohnehin den sauberen Ausweis von Arbeitskosten und Mehrwertsteuer auf der Rechnung — die Details erklärt unser Ratgeber zu Handwerkerleistungen & Steuern.
Online-Handel und Auslandskäufe: wann welche Steuer greift
Beim Einkauf im deutschen Onlineshop ist die Welt einfach: Der ausgewiesene Preis ist brutto, die enthaltene Steuer prüfst du bei Bedarf mit dem Mehrwertsteuerrechner. Spannender wird es über Grenzen hinweg. Bestellst du als Privatperson in einem Shop aus einem anderen EU-Land, zahlst du seit der EU-Reform in aller Regel die deutsche Mehrwertsteuer — größere Händler rechnen sie über das One-Stop-Shop-Verfahren direkt ab, der Preis an der Kasse ist also final.
Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern gibt es dagegen keine Freigrenze mehr: Schon ab dem ersten Cent Warenwert fällt Einfuhrumsatzsteuer an — der Höhe nach identisch mit der Mehrwertsteuer, also 19 oder 7 Prozent. Dazu können ab 150 € Warenwert Zölle kommen, und manche Paketdienste verlangen zusätzlich eine Auslagepauschale. Das vermeintliche Schnäppchen aus Übersee rechnet sich deshalb erst nach dem Aufschlag ehrlich: Bruttopreis der Ware plus Steuer plus Gebühren — der Mehrwertsteuerrechner hilft beim Aufschlagen der 19 Prozent auf den Warenwert.
Für Selbstständige gilt bei Leistungen zwischen Unternehmen in der EU häufig das Reverse-Charge-Verfahren: Die Rechnung kommt netto und ohne Steuerausweis, du meldest die Steuer selbst an und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer wieder ab. Auf solchen Rechnungen muss der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ stehen — fehlt er, lohnt die Rückfrage vor der Zahlung.
Kuriose Grenzfälle: wenn der Steuersatz Haarspalterei wird
Die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz sorgt für Abgrenzungen, die man kaum erfinden könnte: Kuhmilch ist mit 7 Prozent begünstigt, der Haferdrink daneben im Regal kostet 19. Hundefutter läuft ermäßigt, Babywindeln voll. Das gedruckte Buch und das E-Book liegen seit 2019 einträchtig bei 7 Prozent — Hörbücher auf CD ebenfalls, das Streaming-Abo dagegen bei 19. Und Periodenprodukte wurden erst 2020 nach öffentlicher Debatte vom Regelsatz auf 7 Prozent umgestuft.
Für den Alltag heißt das: Verlass dich nicht auf Bauchgefühl, sondern auf den Beleg. Händler und Gastronomen müssen den angewandten Satz ausweisen; ob er plausibel ist, zeigt eine kurze Gegenrechnung im Mehrwertsteuerrechner. Für Unternehmer gilt die Regel doppelt — wer dauerhaft den falschen Satz ausweist, schuldet im Zweifel die Differenz und riskiert Ärger bei der Betriebsprüfung.
Brutto und netto: beim Preis etwas anderes als beim Gehalt
Ein häufiges Missverständnis zum Schluss: Die Begriffe brutto und netto meinen bei Preisen etwas anderes als auf der Gehaltsabrechnung. Beim Preis liegt zwischen beiden nur die Mehrwertsteuer — genau die Differenz, die der Mehrwertsteuerrechner ausweist. Beim Lohn dagegen trennen Steuern und Sozialabgaben das Brutto vom Netto, und die Rechnung ist ungleich komplexer. Wer wissen will, was vom Gehalt übrig bleibt, ist deshalb beim Brutto-Netto-Rechner richtig; für alles mit Preisschild bleibt es bei diesem Rechner hier.
Gut zu wissen: Drei MwSt-Fälle aus dem Alltag
Gebrauchtwaren vom Händler: Beim Gebrauchtwagen- oder Second-Hand-Kauf gilt oft die Differenzbesteuerung — der Händler versteuert nur seine Marge, auf der Rechnung darf dann keine Mehrwertsteuer ausgewiesen sein. Für Privatkäufer egal, für Unternehmer wichtig: kein Vorsteuerabzug möglich. Einkaufen außerhalb der EU: Als Reisender kannst du dir über Tax-Free-Verfahren die ausländische Mehrwertsteuer erstatten lassen — umgekehrt wird bei der Einreise ab bestimmten Warenwerten deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällig, die wie die Mehrwertsteuer 19 oder 7 Prozent beträgt. Bewirtung absetzen: Geschäftsessen sind zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar — die enthaltene Vorsteuer dagegen zu 100 Prozent. Auch hier hilft der Mehrwertsteuerrechner beim sauberen Aufteilen des Bewirtungsbelegs.
Rechnung schreiben: Diese Angaben verlangt das Finanzamt
Wer Rechnungen stellt, braucht mehr als den richtigen Betrag aus dem Mehrwertsteuerrechner. Die Pflichtangaben regelt § 14 UStG; dazu gehören unter anderem Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung — und eben Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reicht der Bruttobetrag mit Steuersatz; die enthaltene Steuer rechnet der Empfänger dann selbst heraus, exakt wie im Mehrwertsteuerrechner. Fehlerhafte Rechnungen gefährden den Vorsteuerabzug des Kunden — die häufigste Ursache für Rückfragen und verspätete Zahlungen.
Profi-Tipp: Mehrwertsteuerrechner mit Skonto kombinieren
Bei Handwerker- und Lieferantenrechnungen lohnt der Doppelblick: Skonto wird vom Bruttobetrag abgezogen, die abziehbare Vorsteuer berechnet sich dann aus dem tatsächlich gezahlten Betrag. Wer 3 Prozent Skonto zieht, muss also auch die Vorsteuer entsprechend kürzen — der Mehrwertsteuerrechner liefert dir dafür in Sekunden den korrigierten Netto- und Steuerbetrag. Kleiner Aufwand, sauberer Buchungssatz, keine Rückfragen vom Steuerbüro.
Drei Beispielrechnungen aus der Praxis
Die Freelancer-Rechnung. Eine Designerin vereinbart 2.500 € netto für einen Auftrag. Der Mehrwertsteuerrechner macht daraus 2.975 € brutto — 475 € Umsatzsteuer, die sie in der nächsten Voranmeldung ans Finanzamt abführt. Ihr Kunde wiederum holt sich dieselben 475 € als Vorsteuer zurück, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist: Zwischen Unternehmen ist die Mehrwertsteuer nur ein durchlaufender Posten. Genau deshalb verhandeln Geschäftskunden immer über Nettopreise.
Der Kassenbon aus dem Restaurant. 76,50 € Gesamtbetrag, davon 55 € Speisen (7 %) und 21,50 € Getränke (19 %). Der Mehrwertsteuerrechner zeigt in zwei Durchgängen: 3,60 € Steuer in den Speisen, 3,43 € in den Getränken. Wer den Bon als Bewirtungsbeleg absetzen will, braucht genau diese Aufteilung — und sollte prüfen, dass das Lokal beide Sätze getrennt ausweist.
Der Skonto-Fall. Eine Handwerkerrechnung über 4.760 € brutto (4.000 € netto + 760 € MwSt) wird mit 3 Prozent Skonto binnen zehn Tagen bezahlt: 4.617,20 €. Die abziehbare Vorsteuer berechnet sich jetzt aus dem gezahlten Betrag: 4.617,20 × 19/119 = 737,20 € statt 760 €. Wer hier die volle Vorsteuer bucht, hat bei der nächsten Prüfung ein Problem — der Mehrwertsteuerrechner liefert den korrigierten Wert in einem Schritt.
Häufige Fragen zum Mehrwertsteuerrechner
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?
Der Regelsatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent — beide unverändert seit 2007. Neu ist seit 2026 lediglich die Zuordnung von Restaurant-Speisen zum ermäßigten Satz. Im EU-Vergleich liegt Deutschland damit im unteren Mittelfeld: Nachbarländer wie Dänemark (25 %) oder Österreich (20 %) verlangen mehr, die Schweiz mit 8,1 Prozent deutlich weniger.
Was bedeutet Differenzbesteuerung beim Gebrauchtkauf?
Händler von Gebrauchtwaren — vom Autohaus bis zur Secondhand-Plattform — versteuern oft nur ihre Marge statt des vollen Verkaufspreises. Auf der Rechnung steht dann der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ und keine ausgewiesene Mehrwertsteuer. Für Privatkäufer ändert sich nichts am Preis; Unternehmer können aus solchen Rechnungen aber keine Vorsteuer ziehen — der Mehrwertsteuerrechner hilft hier nur bei der Frage, was ein vergleichbares Neuprodukt netto kosten würde.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis heraus?
Teilen statt abziehen: Brutto ÷ 1,19 ergibt den Nettobetrag beim Regelsatz (÷ 1,07 beim ermäßigten Satz). Die Differenz zwischen brutto und netto ist die enthaltene Steuer — genau das erledigt der Mehrwertsteuerrechner automatisch.
Warum ergibt 19 % von 119 € nicht die enthaltene Steuer?
Weil sich der Steuersatz auf den Nettowert bezieht, nicht auf den Bruttowert. In 119 € brutto stecken 100 € netto und 19 € Steuer — das sind rund 16 Prozent vom Bruttopreis, aber eben 19 Prozent vom Nettopreis.
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Lebensmittel?
Grundnahrungsmittel liegen bei 7 Prozent, Getränke außer Milch und Leitungswasser meist bei 19 Prozent. Die frühere Unterscheidung nach dem Verzehrort ist seit 2026 Geschichte: Speisen kosten jetzt überall 7 Prozent Mehrwertsteuer — ob zum Mitnehmen, geliefert oder am Tisch im Restaurant. Nur bei Getränken bleibt es bei 19 Prozent.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein — mit der Kleinunternehmerregelung stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und vermerkst den Grund (§ 19 UStG) auf der Rechnung. Dafür bekommst du keine Vorsteuer erstattet; ob sich das lohnt, hängt von deinen Investitionen ab.
Gilt im Restaurant jetzt wirklich 7 Prozent Mehrwertsteuer?
Ja — seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft, auf alle Speisen: im Lokal, beim Mitnehmen, im Lieferdienst und im Catering. Getränke sind ausgenommen und bleiben bei 19 Prozent. Auf dem Kassenbon stehen deshalb meist beide Sätze getrennt.
Warum kosten Getränke weiterhin 19 Prozent?
Der Gesetzgeber hat die Senkung bewusst auf Speisen beschränkt — Getränke galten schon vor der Reform fast immer als Regelsatz-Umsatz, auch beim Mitnehmen. Ausnahmen wie Milch oder Leitungswasser bleiben bei 7 Prozent. Für Mischbons rechnest du beide Anteile getrennt durch den Mehrwertsteuerrechner.
Wie berechne ich 19 Prozent Mehrwertsteuer schnell im Kopf?
Aufschlagen: Betrag plus ein Fünftel ist eine brauchbare Näherung (exakt: × 1,19). Herausrechnen: rund ein Sechstel des Bruttopreises ist Steuer (exakt: × 19/119 ≈ 15,97 %). Für centgenaue Werte — etwa auf Rechnungen — nimmst du besser den Mehrwertsteuerrechner als die Kopfrechnung.
Ist der Mehrwertsteuerrechner auch für Österreich oder die Schweiz nutzbar?
Die Rechenlogik ist identisch, nur die Sätze weichen ab (Österreich 20/10/13 %, Schweiz 8,1/2,6 %). Für deutsche Sätze wählst du einfach 19 oder 7 Prozent — andere Sätze rechnest du mit der Formel Brutto ÷ (1 + Satz).
Fazit: Kleine Formel, täglicher Nutzen
Kaum ein Rechner ist so oft im Einsatz wie der Mehrwertsteuerrechner: Angebote schreiben, Rechnungen prüfen, Preise vergleichen, Bewirtungsbelege aufteilen. Merke dir die eine Regel — herausrechnen heißt teilen — und lass den Rechner den Rest erledigen. So sind Netto, Brutto und Steuer nie mehr als drei Sekunden entfernt. Und wenn es um mehr geht als Preise: Alle 33 kostenlosen Rechner von Sparnia — vom Kredit- bis zum Rentenpunkte-Rechner — findest du gesammelt in der Finanzrechner-Übersicht.

