Der Auslandskrankenversicherung-Vergleich zeigt dir Jahrestarife, die Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und den Rücktransport auf beliebig vielen Urlaubsreisen absichern. Das ist nötig, weil deine gesetzliche Krankenkasse im Ausland nur eingeschränkt zahlt – und den Rücktransport nach Deutschland grundsätzlich gar nicht.
Unten findest du die Tarife für Singles, Paare, Familien und Reisende ab 65. Danach erklären wir, wann die Kasse zahlt, auf welche Klauseln es ankommt und was du im Schadenfall tust. Alle Tarife haben wir am 11. Oktober 2026 mit den Versicherungsbedingungen der Anbieter abgeglichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in EU, EWR und Schweiz nur nach den Regeln des Gastlands, in Abkommensstaaten oft nur Notfälle und im Rest der Welt grundsätzlich nichts. Den Rücktransport übernimmt sie nicht (§ 60 Abs. 4 SGB V).
- Im Auslandskrankenversicherung-Vergleich kosten Jahresverträge für Singles bis 64 Jahre ab 15,90 Euro, Familientarife ab 34,80 Euro im Jahr (Stand 11.10.2026 laut Tarifbedingungen).
- Wichtigstes Kriterium ist ein Rücktransport, sobald er medizinisch sinnvoll ist – nicht erst, wenn er notwendig ist. Das bieten alle fünf Anbieter im Vergleich.
- Jede einzelne Reise ist begrenzt, hier auf 45 bis 70 Tage. Für längere Aufenthalte brauchst du eine Langzeitpolice.
- Mit dem Alter steigen die Beiträge kräftig, beim Münchener Verein ab 75 auf mehr als das Fünffache. Ein Höchstalter für den Abschluss nennt kein Tarif.
So liest du den Auslandskrankenversicherung-Vergleich
Jede Karte zeigt einen Jahrestarif für beliebig viele Urlaubsreisen, sortiert nach dem Jahresbeitrag. Die Reiter zeigen Single (Beispielalter 35), Paar ohne Kinder, Familie (Single oder Paar mit Kind) und Single ab 65 (Beispielalter 70).

- Reisedauer: bis 70 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
Alle Leistungen anzeigen

- Reisedauer: bis 70 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
Alle Leistungen anzeigen

- Reisedauer: bis 2 Monate je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
Alle Leistungen anzeigen

- Reisedauer: bis 45 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
Alle Leistungen anzeigen

- Reisedauer: bis 10 Wochen je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
Alle Leistungen anzeigen

- Reisedauer: bis 60 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
Alle Leistungen anzeigen

- Reisedauer: bis 45 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
Alle Leistungen anzeigen

- Reisedauer: bis 70 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
Alle Leistungen anzeigen

- Reisedauer: bis 70 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 2 Monate je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 10 Wochen je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 70 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 70 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 45 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 2 Monate je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 10 Wochen je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 2 Monate je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 70 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
- Rücktransport: ja
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- Reisedauer: bis 70 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
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- Reisedauer: bis 60 Tage je Reise
- Selbstbehalt: keiner
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- Reisedauer: bis 45 Tage je Reise
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- Reisedauer: bis 10 Wochen je Reise
- Selbstbehalt: keiner
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Auf jeder Karte stehen Jahresbeitrag, Höchstdauer je Reise, Selbstbehalt und Rücktransport, unter „Alle Leistungen anzeigen“ zusätzlich Altersstufe, Rooming-in (Unterkunft einer Begleitperson im Krankenhaus), Notfallversorgung und Telefonkosten. Die Merkmale im Auslandskrankenversicherung-Vergleich stammen aus Anbieterdaten und zeigen meist nur „ja“ oder „nein“. Wie ein Tarif sie genau regelt, haben wir in den Bedingungen nachgelesen; wo die Daten davon abweichen, steht auf der Karte der korrigierte Wert. Weicht ein Beitrag von der Tarifübersicht des Anbieters ab, gilt der Beitrag beim Anbieter.
Wichtig zur Einordnung: Der Auslandskrankenversicherung-Vergleich finanziert sich über Provisionen bei Abschlüssen und ist keine vollständige Marktübersicht. Derzeit (Oktober 2026) fließen sechs Angebote von fünf Versicherern ein: Münchener Verein und MAXCARE (vermittelt dessen Tarife), ERGO mit dem DKV-Tarif ReiseMed, die Deutsche Familienversicherung, American Express mit AXA Partners sowie Redion. Zum Vergleich: Die Stiftung Warentest hat 89 Tarife untersucht.
Die Beiträge im Auslandskrankenversicherung-Vergleich auf einen Blick
Jahresbeiträge laut Tarifbedingungen und Anbieterseiten, Stand 11. Oktober 2026. American Express und Redion veröffentlichen nur ihren Einstiegspreis, die übrigen Stufen nennt der Tarifrechner. Im Vergleich oben stehen für American Express deshalb die Werte aus den Anbieterdaten; Redion fehlt dort bei Paaren und Familien, weil die gelieferten Beiträge nicht plausibel sind.
| Anbieter (Tarif) | Single bis 64 | Familie bis 64 | Höchstdauer je Reise | Rücktransport laut Bedingungen |
|---|---|---|---|---|
| Münchener Verein (501/502), auch über MAXCARE | 15,90 € | 34,80 € | 70 Tage | medizinisch sinnvoll und vertretbar |
| Deutsche Familienversicherung | 20,00 € | 40,00 € | 2 Monate | medizinisch sinnvoll und vertretbar, auch bei mehr als 14 Tagen Klinik |
| American Express (AXA Partners) | ab 21,56 € | 38,81 € laut Anbieterdaten (nicht veröffentlicht) | 45 Tage, gegen Aufpreis 60 | medizinisch sinnvoll und vertretbar |
| ERGO (DKV ReiseMed RD / RDN) | 24,80 € | 55,10 € | 10 Wochen | medizinisch sinnvoll und vertretbar |
| Redion | ab 47,00 € | nicht veröffentlicht | 60 Tage | medizinisch sinnvoll, auch bei mehr als 14 Tagen Klinik |
Für Paare ohne Kinder lohnt eine eigene Rechnung: Beim Münchener Verein kosten zwei Single-Verträge zusammen 31,80 Euro, der Familientarif 34,80 Euro, bei der DKV sind es 49,60 gegenüber 55,10 Euro. Bei der Deutschen Familienversicherung kostet beides 40 Euro. Ab drei Personen ist der Familientarif bei allen drei Anbietern günstiger (eigene Berechnung). Im Reiter „Paar ohne Kinder“ liegt American Express mit einem Paartarif für 30,19 Euro vorn – ein Wert aus den Anbieterdaten, den der Anbieter selbst nicht veröffentlicht.
Warum die Krankenkasse im Ausland nicht reicht
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruht dein Anspruch auf Kassenleistungen, solange du im Ausland bist – ausdrücklich auch dann, wenn du während eines vorübergehenden Aufenthalts erkrankst. Die Ausnahmen hängen vom Reiseland ab.
EU, EWR und Schweiz: Schutz nach den Regeln des Gastlands
In allen EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich hast du Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen – aber zu denselben Bedingungen wie die Versicherten des Gastlands, betont das Bundesgesundheitsministerium. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte.
Das heißt: Du zahlst die dortigen Eigenanteile. In Frankreich musst du Arztbesuche laut Merkblatt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zunächst selbst bezahlen, 30 Prozent der Vertragssätze bleiben als Zuzahlung bei dir; Ärzte des sogenannten 2. Sektors legen ihre Honorare zudem frei und meist höher fest. Im Krankenhaus trägst du in den ersten 30 Tagen grundsätzlich 20 Prozent der Gesamtkosten; die Tagespauschale von 23 Euro wird nach französischem Recht auf diesen Anteil angerechnet (Art. L174-4 Code de la sécurité sociale). In Spanien zahlst du für Medikamente im Allgemeinen 50 Prozent.
Behandelt dich ein Privatarzt, der die EHIC nicht akzeptiert, erstattet die Kasse höchstens die Kosten einer Behandlung in Deutschland, abzüglich Zuzahlungen und eines Verwaltungsabschlags von bis zu 5 Prozent (§ 13 Abs. 4 SGB V). Die DVKA empfiehlt in ihren Urlaubsmerkblättern deshalb „dringend“ eine private Auslandsreise-Krankenversicherung.
Abkommensstaaten und der Rest der Welt
Mit Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen, die auch die Krankenversicherung umfassen. In der Türkei hast du laut DVKA aber nur Anspruch auf sofort notwendige Leistungen, also Behandlungen, die binnen 24 Stunden nötig sind; private Kliniken zahlst du selbst. In allen anderen Ländern, etwa den USA, Kanada oder Thailand, zahlt die Kasse grundsätzlich nichts. Laut Auswärtigem Amt sind Behandlungen in den USA teuer und erfolgen gegen Vorkasse.
Eine enge Ausnahme regelt § 18 Abs. 3 SGB V: Findest du wegen einer Vorerkrankung oder deines Alters nachweislich keinen privaten Schutz und hat die Kasse das vor der Reise festgestellt, zahlt sie unverzüglich nötige Behandlungen außerhalb von EU und EWR – bis zum Inlandsniveau und höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr.
Der Rücktransport ist immer deine Sache
„Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen“, heißt es in § 60 Abs. 4 SGB V. Das gilt in jedem Reiseland, auch in der EU. Ein Rücktransport im Ambulanzflugzeug kann laut Stiftung Warentest je nach Entfernung weit über 100.000 Euro kosten. Genau diese Lücke schließen die Tarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich.
Was eine Auslandskrankenversicherung zahlt
Eine Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Kosten einer unerwarteten Krankheit oder eines Unfalls auf Reisen, egal ob dein Reiseland zur EU gehört. Typisch versichert sind laut PKV-Verband ambulante Behandlungen bei freier Arztwahl, Krankenhausaufenthalte, Arznei- und Verbandmittel, Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz, Krankentransporte im Ausland und erstmals benötigte Hilfsmittel. Dazu kommen Rücktransport, Überführung oder Bestattung und je nach Tarif Suche, Rettung und Bergung.
Über eine rund um die Uhr erreichbare Notrufnummer vermittelt der Versicherer Ärzte und organisiert den Rücktransport, Klinikrechnungen begleicht er oft direkt. Nicht versichert sind Behandlungen, die vor der Abreise feststanden oder der Grund der Reise waren. Vorsicht bei Restkosten-Klauseln: Dann zahlt ein Tarif nur, was die gesetzliche Kasse nicht übernimmt, und du musst zweimal abrechnen. Davor warnt die Verbraucherzentrale.
Die wichtigsten Kriterien im Auslandskrankenversicherung-Vergleich
Die meisten Jahrestarife ähneln sich auf den ersten Blick, die Unterschiede stecken in wenigen Klauseln. Diese Punkte prüfst du bei jedem Tarif aus dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich, bevor du abschließt.
Rücktransport: „medizinisch sinnvoll“ statt „notwendig“
Gute Tarife zahlen den Rücktransport, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – etwa wenn allein die Aussicht auf eine bessere Heilung zu Hause besteht. Tarife, die nur einen „medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten“ Rücktransport bezahlen, solltest du laut Verbraucherzentrale meiden: Notwendig ist er nur, wenn du im Gastland nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kannst.
Im Auslandskrankenversicherung-Vergleich erfüllen alle fünf Anbieter diesen Maßstab. Die Deutsche Familienversicherung und Redion zahlen den Rücktransport ausdrücklich auch, wenn du voraussichtlich länger als 14 Tage im Krankenhaus liegen müsstest. Beim Münchener Verein und bei der DKV fliegt eine Begleitperson nur auf Kosten des Versicherers mit, wenn sie dort selbst versichert ist.
Höchstdauer je Reise
Die Stiftung Warentest empfiehlt mindestens sechs, besser acht Wochen je Reise. Im Auslandskrankenversicherung-Vergleich reicht die Spanne von 45 Tagen bei American Express (gegen Aufpreis 60) bis zu 70 Tagen beim Münchener Verein und zehn Wochen bei der DKV. Alle Tarife zahlen über die Höchstdauer hinaus weiter, solange du krankheitsbedingt nicht zurückreisen kannst, beim Münchener Verein allerdings nur, wenn der Vertrag fortbesteht. Dauert eine Reise länger als erlaubt, sind bei den meisten Anbietern die ersten Tage bis zur Höchstdauer versichert – bei American Express ist eine Reise, die länger dauert als die vereinbarten 45 oder 60 Tage, dagegen gar nicht versichert.
Selbstbehalt und Vorerkrankungen
Die Verbraucherzentrale rät von Jahresverträgen mit Selbstbeteiligung ab. Alle Tarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich kommen laut Bedingungen ohne Selbstbehalt aus. Bei Vorerkrankungen bewertet die Stiftung Warentest es positiv, wenn nur Behandlungen ausgeschlossen sind, die vor der Reise geplant waren oder laut ärztlicher Diagnose feststanden, und wenn eine Verschlechterung auf der Reise versichert ist.
Im Auslandskrankenversicherung-Vergleich versichern Münchener Verein, DKV und Redion die Verschlechterung ausdrücklich; die Deutsche Familienversicherung schließt ebenfalls nur feststehende Behandlungen aus. American Express schließt Vorerkrankungen weiter gefasst aus – etwa, wenn du wegen der Krankheit in den letzten zwölf Monaten im Krankenhaus warst oder in den letzten drei Monaten Medikamente begonnen oder umgestellt hast. Chronisch Kranke sollten sich vor der Abreise vom Arzt bestätigen lassen, dass nichts gegen die Reise spricht.
Zahnbehandlung, Pandemie und Restkosten
Versichert ist in der Regel die schmerzstillende Zahnbehandlung samt einfacher Füllungen, Reparaturen und provisorischem Zahnersatz – keine neue Krone. Bei American Express ist das auf 1.000 Euro begrenzt, provisorischer Zahnersatz ist dort laut Bedingungen nach einem Unfall versichert. Für planbare Behandlungen zu Hause ist eine Zahnzusatzversicherung das passende Produkt.
Keiner der Tarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich schließt Pandemien generell aus. Unterschiede gibt es bei Reisewarnungen: Redion leistet nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts bestand. American Express schließt Reisen in Länder aus, für die das Auswärtige Amt von allen Reisen abrät oder schon bei der Buchung abgeraten hatte.
Nachrangig gegenüber anderen Kostenträgern leisten laut Bedingungen alle Anbieter. Münchener Verein, DKV, Deutsche Familienversicherung und Redion gehen aber in Vorleistung, wenn du den Schaden zuerst bei ihnen meldest. American Express zahlt dagegen erst, wenn kein anderer Versicherer oder staatlicher Träger leisten muss, dieser die Leistung bestreitet oder seine Zahlung nicht reicht. Alle Tarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich gelten weltweit samt USA und Kanada; Redion schließt einige Länder wie Russland, Belarus, Iran und Nordkorea aus. Wartezeiten gibt es keine – eine schon begonnene Reise lässt sich aber nicht nachträglich versichern.
Jahresvertrag oder Einzelreise?
Ein Jahresvertrag versichert beliebig viele Auslandsreisen eines Versicherungsjahres, begrenzt ist nur die Dauer jeder einzelnen Reise. Er verlängert sich automatisch, wenn du nicht kündigst. Alle Tarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich sind Jahresverträge. Eine Einzelreisepolice brauchst du vor allem für Reisen, die länger dauern als die Höchstdauer – dann als Langzeitpolice.
Lies auch, was dein Tarif als „Ausland“ definiert. Laut PKV-Verband kann ein Versicherer das Land ausnehmen, in dem du einen Wohnsitz hast oder dessen Staatsangehörigkeit du besitzt. Beim Münchener Verein etwa besteht kein Schutz in Ländern, in denen du einen ständigen Wohnsitz hast. Wer regelmäßig Familie im Herkunftsland besucht, prüft genau diese Klausel.
Gesundheitsfragen, Widerruf und Kündigung
Fragt der Versicherer im Antrag in Textform nach deiner Gesundheit, musst du die dir bekannten erheblichen Umstände angeben, nach denen er fragt (§ 19 VVG). Viele Jahrestarife verzichten darauf; der Münchener Verein wirbt mit einem Abschluss ohne Gesundheitsprüfung. Nach dem Abschluss kannst du 14 Tage lang ohne Begründung in Textform widerrufen (§ 8 VVG). Bei Verträgen mit weniger als einem Monat Laufzeit, etwa für eine kurze Einzelreise, gibt es kein Widerrufsrecht.
Jede automatische Verlängerung darf höchstens ein Jahr betragen, die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein und zwischen einem und drei Monaten liegen (§ 11 VVG). Kürzere Fristen zu deinen Gunsten sind erlaubt (§ 18 VVG). Bei Münchener Verein, DKV und Redion kündigst du mit einem Monat Frist zum Ende des Versicherungsjahres, bei der Deutschen Familienversicherung ohne Frist, bei American Express sechs Wochen vorher.
Familie und Kinder im Auslandskrankenversicherung-Vergleich
Mit einem Familientarif versicherst du dich, deinen Partner und eure Kinder in einem Vertrag. Wer dazugehört, regelt jeder Versicherer selbst, meist wird ein gemeinsamer Haushalt vorausgesetzt. Laut PKV-Verband sind die Kinder dann auf jeder Auslandsreise versichert, auch wenn sie ohne Eltern unterwegs sind.
Im Auslandskrankenversicherung-Vergleich sind die Unterschiede groß. Beim Münchener Verein sind unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 25. Geburtstag mitversichert, bei der DKV Kinder bis zum 25. Geburtstag. Bei der Deutschen Familienversicherung endet der Schutz mit dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch, bei Redion umfasst der Familientarif bis zu sieben Personen unter 28 Jahren. American Express versichert unterhaltsberechtigte Kinder nur bis zum 18. Geburtstag.
Muss ein minderjähriges Kind ins Krankenhaus, zahlen im Auslandskrankenversicherung-Vergleich Münchener Verein, DKV und Deutsche Familienversicherung die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-in), Redion bei jeder betreuungsbedürftigen Person. In den Bedingungen von American Express fanden wir keine ausdrückliche Rooming-in-Regel, nur bis zu 75 Euro pro Nacht, höchstens 750 Euro, für verlängerte Aufenthalte von Angehörigen.
Zu Hause sind Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung meist beitragsfrei mitversichert. Im Ausland gelten für sie aber dieselben Grenzen wie für dich: Leistungen nur nach den Regeln des Gastlands und kein Rücktransport.
Senioren im Auslandskrankenversicherung-Vergleich: Altersstufen und Preise
Keiner der Tarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich nennt in seinen Bedingungen ein Höchstalter für den Abschluss. Der Münchener Verein wirbt ausdrücklich mit einem Schutz „ohne Gesundheitsprüfung und Altersgrenze“. Teurer wird es trotzdem: Alle Anbieter staffeln den Beitrag nach Altersgruppen.
| Anbieter (Single-Tarif) | bis 64 Jahre | 65 Jahre | 70 Jahre | 75 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Deutsche Familienversicherung | 20,00 € | 40,00 € | 40,00 € | 50,00 € |
| Münchener Verein / MAXCARE | 15,90 € | 46,80 € | 46,80 € | 83,30 € |
| ERGO (DKV ReiseMed RD) | 24,80 € | 62,90 € | 85,40 € | 85,40 € |
Jahresbeiträge laut Tarifbedingungen, Stand 11.10.2026. American Express und Redion veröffentlichen ihre Seniorenstufen nicht. Im Reiter „Single ab 65“ stehen für beide die Werte aus den Anbieterdaten: für 70-Jährige 56 Euro bei Redion und 78,38 Euro bei American Express.
Die Reihenfolge im Auslandskrankenversicherung-Vergleich ändert sich mit dem Alter: Bis 64 ist der Münchener Verein am günstigsten, ab 65 unter den Anbietern mit veröffentlichten Seniorenpreisen die Deutsche Familienversicherung. Mit 75 zahlst du dort 50 Euro, beim Münchener Verein 83,30 Euro – mehr als das Fünffache seines Einstiegsbeitrags (eigene Berechnung). Im Familientarif zählt die älteste Person; ab 75 kostet er bei der Deutschen Familienversicherung 100 Euro, beim Münchener Verein 182,40 Euro.
Bestandskunden zahlen den höheren Beitrag bei allen drei Anbietern ab dem Versicherungsjahr nach dem jeweiligen Geburtstag. Vergleiche deshalb mit 65, 70 und 75 neu. Wer im Winter mehrere Monate im Süden verbringt, braucht wegen der Höchstdauer ohnehin eine Langzeitpolice. Lehnen dich Versicherer wegen Vorerkrankung oder Alter ab, kläre vor Reisen außerhalb von EU und EWR mit deiner Kasse die Ausnahme nach § 18 Abs. 3 SGB V.
Lange Reisen, Work & Travel und Auslandssemester
Wer länger unterwegs ist, als die Jahresverträge im Auslandskrankenversicherung-Vergleich erlauben, braucht eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Die Stiftung Warentest verweist für Reisen über 70 Tage auf solche Tarife, die bis zu fünf Jahre abdecken – etwa für Work & Travel, ein Praktikum oder das Überwintern. Schließe sie für die gesamte Dauer ab: Laut PKV-Verband reicht für eine Reise von 12,5 Monaten ein Vertrag über 12 Monate nicht.
Fürs Auslandssemester gilt: Bleibst du gesetzlich versichert, bekommst du in der EU mit der EHIC die notwendigen Leistungen des Gastlands, Rücktransport und Leistungen außerhalb des dortigen Katalogs sind laut DVKA aber ausgeschlossen. In Ländern ohne Abkommen kann deine Kasse nicht zahlen. Die Jahrestarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich passen hier meist nicht, weil ein Semester länger dauert als die Höchstdauer. Wie sich gesetzliche und private Absicherung unterscheiden, erklärt unser Ratgeber PKV oder GKV.
Private Krankenversicherung und Kreditkarten-Versicherungen
Privat Vollversicherte sind nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009, § 1 Abs. 4) in Europa versichert, außerhalb Europas im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts. Kannst du wegen einer Behandlung nicht ohne Gefahr zurückreisen, verlängert sich der Schutz um höchstens zwei Monate. Einen Rücktransport regeln die Musterbedingungen nicht – das steht in deinem Tarif. Mit einer Reisepolice behältst du zudem laut Stiftung Warentest deine Beitragsrückerstattung und schonst deine Selbstbeteiligung.
Auf den Reiseschutz einer Kreditkarte solltest du dich laut Stiftung Warentest nicht verlassen: Ob alle Familienmitglieder versichert sind, die Summe reicht und ein Rücktransport dazugehört, ist unsicher. Oft greift der Schutz nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Prüfe deshalb die Bedingungen oder nimm einen Tarif aus dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich. Die Police von American Express ist übrigens auch ohne deren Karte abschließbar. Mehr zum Bezahlen im Urlaub steht im Ratgeber Kreditkarte im Ausland, Karten ohne Jahresgebühr im Kreditkarten-Vergleich.
Was Krankheit im Ausland kosten kann
Seriöse Durchschnittswerte für Behandlungskosten im Ausland gibt es nicht. Diese belegten Beispiele zeigen aber, was ohne einen Tarif aus dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich an dir hängen bleibt:
| Situation | Was du ohne private Police selbst trägst | Quelle |
|---|---|---|
| Arztbesuch in Frankreich | Honorar zunächst komplett, am Ende mindestens 30 % der Vertragssätze | DVKA, Stand 01.01.2026 |
| Krankenhaus in Frankreich | 20 % der Gesamtkosten (erste 30 Tage), die Tagespauschale von 23 Euro wird darauf angerechnet | DVKA, Stand 01.01.2026; Art. L174-4 Code de la sécurité sociale |
| Medikamente in Spanien | im Allgemeinen 50 % der Kosten | DVKA, Stand 01.02.2026 |
| Privatklinik in der Türkei | alle Kosten, bei Vertragskliniken der SGK die Mehrkosten | DVKA, Stand 01.04.2026 |
| Behandlung in den USA | alle Kosten, Bezahlung vorab | Auswärtiges Amt |
| Rücktransport im Ambulanzflugzeug | alle Kosten, je nach Entfernung weit über 100.000 Euro | Stiftung Warentest |
Ein Rechenbeispiel nach den DVKA-Angaben (eigene Berechnung): Liegst du in Frankreich fünf Tage im Krankenhaus, trägst du 20 Prozent der Gesamtkosten, also 200 Euro je 1.000 Euro. Bei 4.000 Euro Krankenhauskosten wären das 800 Euro. Die Tagespauschale von 5 × 23 = 115 Euro ist darin enthalten, weil sie auf deinen Anteil angerechnet wird. Der günstigste Jahrestarif im Auslandskrankenversicherung-Vergleich kostet 15,90 Euro.
Auch einzelne Medikamente können teuer werden: Tollwut-Immunglobulin nach einem Tierbiss kostet in den USA laut Auswärtigem Amt bis über 20.000 US-Dollar. Und konsularische Hilfe in einer Notlage musst du dem Staat ersetzen (§ 5 Abs. 5 Konsulargesetz).
Im Schadenfall: so gehst du vor
Ob die Erstattung klappt, entscheidet sich oft in den ersten Stunden – egal, welchen Tarif aus dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich du gewählt hast. Diese Schritte empfehlen Stiftung Warentest, PKV-Verband und DVKA:
- Vor der Reise: Notrufnummer des Versicherers und Versicherungsnummer ins Handgepäck und ins Handy. Gesetzlich Versicherte nehmen zusätzlich die Gesundheitskarte mit der EHIC mit.
- Im Notfall: Vor teuren Maßnahmen wie einer Krankenhausbehandlung oder einem Rücktransport rufst du den Notruf deines Versicherers an. Verlass dich nicht darauf, dass die Klinik das tut – ruf selbst an oder bitte Mitreisende.
- Nichts unterschreiben: Unterschreibe nichts ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Überhöhte Rechnungen können gekürzt werden.
- Belege sammeln: Quittierte Rechnungen möglichst auf Deutsch oder Englisch, mit Name, Geburtsdatum, Diagnose, Behandlungszeitraum, Leistungen und Preisen. Bei E-Rezepten fragst du nach einem Papierausdruck.
- Einreichen: Nach der Rückkehr schickst du alles an den Versicherer und achtest auf die Fristen in deinen Bedingungen.
Lehnt der Versicherer ab, hilft der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, der die Auslandsreisekrankenversicherung ausdrücklich als Thema nennt. Das Verfahren ist kostenfrei, er spricht aber nur Schlichtungsvorschläge aus. Der allgemeine Versicherungsombudsmann ist für Krankenversicherungen nicht zuständig (§ 2 Abs. 4 VomVO), wohl aber etwa für eine Reiserücktrittsversicherung. Ob dein Versicherer teilnimmt, verrät der Auslandskrankenversicherung-Vergleich nicht – frag im Zweifel nach.
Steuern: Kannst du die Beiträge absetzen?
Grundsätzlich ja, praktisch meist nicht. Die Auslandsreisekrankenversicherung gehört nicht zur unbegrenzt absetzbaren Basisabsicherung, sondern zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Für sie gilt zusammen mit den Basisbeiträgen ein Höchstbetrag von 2.800 Euro im Jahr, bei Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern mit Zuschuss oder Beihilfe typischerweise 1.900 Euro (§ 10 Abs. 4 EStG).
Liegen schon deine Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung darüber, scheidet ein Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen ganz aus. Zahlst du etwa 3.000 Euro Basisbeiträge, bringt die Reisepolice steuerlich nichts. Für deine Wahl im Auslandskrankenversicherung-Vergleich spielt die Steuer deshalb keine Rolle. Details erklärt der Ratgeber Sonderausgaben.
Häufige Fehler bei der Auslandskrankenversicherung
- Reise zu lang: Was über die Höchstdauer hinausgeht, ist nicht versichert – bei American Express die ganze Reise, wenn sie die vereinbarten 45 oder 60 Tage überschreitet.
- Erst im Urlaub abschließen: Der Schutz gilt nicht rückwirkend, eine begonnene Reise ist nicht versicherbar.
- Nur auf die Kreditkarte vertrauen: Ohne Blick in die Bedingungen weißt du nicht, ob Familie, Rücktransport und hohe Summen abgedeckt sind.
- Notruf auslassen: Wer vor einer stationären Behandlung oder einem Rücktransport nicht anruft, riskiert Ärger bei der Erstattung.
- Kinder über der Altersgrenze: Je nach Tarif endet der Schutz mit 18, 25 oder 28 Jahren oder mit dem Unterhaltsanspruch.
- Mit 65 nicht nachrechnen: Mit jeder Altersstufe kann ein anderer Tarif aus dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich günstiger sein.
Unsere Methodik: So entsteht der Auslandskrankenversicherung-Vergleich
Die Tarifdaten stammen aus der Schnittstelle des Affiliate-Netzwerks financeads. Für jeden Reiter fragt der Auslandskrankenversicherung-Vergleich den Jahresbeitrag einer Beispielperson ab: Single mit 35 Jahren, Paar ohne Kinder, Familie und Single mit 70 Jahren. Sortiert wird nur nach dem Beitrag, eine Note vergeben wir nicht. Reiserücktrittsversicherungen und Reisepakete filtern wir heraus; bietet ein Anbieter mehrere Varianten an, zeigen wir die günstigste und nennen die längere als Zusatz.
Gelistet sind nur Tarife, für die wir bei einem Abschluss eine Provision erhalten. Sie beeinflusst die Reihenfolge nicht, bestimmt aber, wer erscheint.
Am 11. Oktober 2026 haben wir die veröffentlichten Beiträge sowie Reisedauer, Altersgrenzen, Selbstbehalt und Rücktransport jedes Tarifs mit den Bedingungen der Anbieter abgeglichen. Wo die Daten nachweislich in die Irre führen, korrigiert die Redaktion den Auslandskrankenversicherung-Vergleich: Bei Münchener Verein, MAXCARE und ERGO/DKV zeigen wir statt veralteter Schnittstellenwerte die Beiträge laut Tarifbedingungen, Reisedauer und einzelne Leistungsmerkmale sind bei mehreren Tarifen berichtigt, und Redion blenden wir bei Paaren und Familien aus. Die Paar-, Familien- und Seniorenbeiträge von American Express und die Seniorenbeiträge von Redion stammen aus den Anbieterdaten, weil beide sie nicht veröffentlichen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des Anbieters.
Häufige Fragen zum Auslandskrankenversicherung-Vergleich
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich nur in der EU reise?
Ja, sie ist sehr zu empfehlen. Mit der EHIC bekommst du in der EU nur die Leistungen des Gastlands und zahlst dessen Zuzahlungen. Akzeptiert ein Arzt die Karte nicht, rechnet er privat und teurer ab, und den Rücktransport nach Deutschland zahlt die Krankenkasse nach § 60 Abs. 4 SGB V grundsätzlich nicht. Jahrestarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich gibt es für Singles ab 15,90 Euro im Jahr.
Wie lange darf eine Reise mit einem Tarif aus dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich dauern?
Das hängt vom Tarif ab. Im Auslandskrankenversicherung-Vergleich liegt die Höchstdauer je Reise zwischen 45 und 70 Tagen, die Zahl der Reisen pro Jahr ist unbegrenzt. Für Work & Travel, ein Auslandssemester oder das Überwintern brauchst du eine Langzeitpolice, die du für die gesamte Dauer abschließt.
Was bedeutet „medizinisch sinnvoller Rücktransport“?
Der Versicherer holt dich nach Hause, sobald das aus medizinischer Sicht sinnvoll und vertretbar ist, etwa weil die Heilung in Deutschland besser verlaufen dürfte. Bei der Formulierung „medizinisch notwendig“ zahlt er nur, wenn du vor Ort nicht ausreichend behandelt werden kannst. Alle Tarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich verwenden die günstigere Formulierung.
Familientarif oder zwei Einzelverträge: Was ist im Auslandskrankenversicherung-Vergleich günstiger?
Ab drei Personen ist der Familientarif bei den Anbietern mit veröffentlichten Preisen günstiger. Für Paare lohnt das Nachrechnen: Beim Münchener Verein zahlen zwei Singles zusammen 31,80 Euro, der Familientarif kostet 34,80 Euro. Bei der Deutschen Familienversicherung kostet beides 40 Euro (Stand 11.10.2026). Prüfe auch, bis zu welchem Alter Kinder mitversichert sind.
Gibt es im Auslandskrankenversicherung-Vergleich eine Altersgrenze?
Für den Abschluss nicht: Keiner der Tarife im Auslandskrankenversicherung-Vergleich nennt in seinen Bedingungen ein Höchstalter. Ab 65 steigt der Beitrag aber deutlich, beim Münchener Verein etwa von 15,90 auf 46,80 Euro und ab 75 auf 83,30 Euro im Jahr. Die Deutsche Familienversicherung verlangt ab 65 Jahren 40 Euro, ab 75 Jahren 50 Euro.
Zahlt die Versicherung bei Vorerkrankungen?
Behandlungen, die schon vor der Reise geplant waren oder feststanden, zahlt keine Auslandskrankenversicherung. Gute Tarife zahlen aber, wenn sich eine bestehende Krankheit auf der Reise verschlechtert. Findest du wegen einer Vorerkrankung keinen privaten Schutz, kann deine Krankenkasse nach vorheriger Feststellung für Reisen außerhalb von EU und EWR bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr einspringen.
Reicht die Auslandskrankenversicherung meiner Kreditkarte?
Oft nicht. Die Stiftung Warentest rät davon ab, sich darauf zu verlassen, weil unsicher ist, ob alle Familienmitglieder versichert sind, die Summe reicht und ein Rücktransport dazugehört. Häufig greift der Schutz nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Ein separater Jahrestarif aus dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich ist günstig und klar geregelt.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Theoretisch als sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Praktisch bringt das fast nie etwas, denn der Höchstbetrag von 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro ist meist schon durch die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Dann sind weitere Versicherungsbeiträge steuerlich wirkungslos.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 16 SGB V, § 18 SGB V, § 60 SGB V und § 13 SGB V – Leistungen der Krankenkasse im Ausland
- Bundesgesundheitsministerium: Versicherungsschutz im Ausland
- DVKA: Urlaubsmerkblätter, etwa Frankreich, Spanien und Türkei; DVKA: Häufige Fragen
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 und PKV-Info Auslandsreisekrankenversicherung (Stand 2018)
- § 10 EStG – Sonderausgaben und Höchstbeträge
- § 8 VVG, § 11 VVG und § 19 VVG – Widerruf, Kündigung, Anzeigepflicht
- § 5 Konsulargesetz und Auswärtiges Amt: Reisehinweise USA
- Stiftung Warentest: Auslandskrankenversicherung im Vergleich und Verbraucherzentrale: Auslandsreisekrankenversicherung
- PKV-Ombudsmann: Häufige Fragen – kostenfreie Schlichtung
- Münchener Verein: Bedingungen Tarif 501/502 (PDF) und MAXCARE: Impressum (Risikoträger Münchener Verein)
- DKV: Bedingungen ReiseMed RD / RDN und Beiträge nach Altersgruppen (PDF)
- Deutsche Familienversicherung: Versicherungsbedingungen und Beitragsanhang (PDF)
- American Express / AXA Partners: Versicherungsbedingungen (PDF) und Redion: Bedingungen Jahresschutz 2026 (PDF)
Fazit: Auslandskrankenversicherung-Vergleich vor jeder Reise
Eine Auslandskrankenversicherung kostet wenig und schließt eine Lücke, die keine Krankenkasse füllt: Behandlungen außerhalb von EU und Abkommensstaaten, die Eigenanteile im Gastland und vor allem den Rücktransport. Für gesetzlich Versicherte ist sie auf jeder Auslandsreise sinnvoll, für privat Versicherte eine preiswerte Ergänzung.
Entscheidend im Auslandskrankenversicherung-Vergleich sind nicht ein paar Euro Beitrag, sondern die Bedingungen: Rücktransport schon bei „medizinisch sinnvoll“, eine passende Höchstdauer je Reise, kein Selbstbehalt, klare Regeln für Vorerkrankungen und ab 65 eine bezahlbare Altersstaffel. Welche Policen sonst wichtig sind, zeigt unser Überblick Welche Versicherungen sind sinnvoll?, worauf du verzichten kannst, steht unter Überflüssige Versicherungen. Für Stornokosten vor der Reise ist die Reiserücktrittsversicherung zuständig.
Hinweis: Dieser Auslandskrankenversicherung-Vergleich ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und das Versicherungsvertragsgesetz. Beiträge und Leistungen können sich jederzeit ändern. Stand: 11. Oktober 2026.
