Wohngeld 2027 soll sinken: Die Bundesregierung will die Heizkostenkomponente halbieren, die Wohngeldformel verschärfen und die für den 1. Januar 2027 gesetzlich vorgesehene Anpassung ausfallen lassen. Beschlossen ist das noch nicht. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor, und auch der Bundesrat muss am Ende zustimmen. Laut Entwurfsbegründung würden rund 381.000 Haushalte ihren Anspruch ganz verlieren.

Wir haben die Werte aus dem Entwurf (Bundesrat-Drucksache 474/26, Bundestag-Drucksache 21/8284) in die amtliche Formel eingesetzt und sieben typische Haushalte nachgerechnet: Rentner, Paare, Alleinerziehende, Familien. Du siehst, wie viele Euro im Monat wegfallen, wie weit die Einkommensgrenzen sinken, was für laufende Bescheide gilt und was du noch 2026 tun kannst. Deinen aktuellen Betrag nach geltendem Recht ermittelst du mit unserem Wohngeld-Rechner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngeld 2027 laut Regierungsentwurf: Heizkostenkomponente halbiert (eine Person: 48 statt 96 Euro), Formelwert c plus 58 Prozent, keine Fortschreibung zum 1. Januar 2027. Noch nicht beschlossen, geplanter Start: 1. Januar 2027.
  • Unsere Rechnung: Rentnerin allein (500 Euro Miete, 1.300 Euro Rente) 95 statt 157 Euro im Monat, Familie mit zwei Kindern (3.000 Euro brutto) 493 statt 597 Euro.
  • Rund 381.000 Haushalte fallen laut Entwurf heraus. Bund und Länder sollen beim Wohngeld 2027 zusammen 1,476 Milliarden Euro sparen, ab 2029 jährlich 2,16 Milliarden Euro.
  • Bestandsschutz laut Entwurf: Vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld soll bis zum Ende des Bewilligungszeitraums in alter Höhe weiterlaufen, außer bei einer Neuberechnung nach § 27. Wohngeld 2027 nach neuem Recht würde für neue Bescheide gelten.
  • Verfahren: Stellungnahme des Bundesrats am 25. September, erste Lesung am 8. Oktober, Anhörung am 4. November 2026.

Wohngeld 2027: Was der Gesetzentwurf ändern soll

Der Entwurf heißt „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“. Er verbindet zwei Ziele: Einsparungen im Bundeshaushalt und ein einfacheres Verfahren in den Wohngeldbehörden. Für die Höhe von Wohngeld 2027 zählen vor allem drei Maßnahmen, die die Bundesregierung selbst als Sparmaßnahmen nennt: die ausgesetzte Fortschreibung, die halbierte Heizkostenkomponente und der höhere Parameter c in der Formel des § 19 WoGG.

Punkt 2026 (geltendes Recht) 2027 laut Entwurf
Fortschreibung zum 1. Januar 2027 vorgesehen (§ 43 WoGG) ausgesetzt
Heizkosten-Entlastung, 1 Person 110,40 € 62,40 €
Formelwert c, 1 Person 0,0000408 0,00006446
Höchstbeträge und Klimakomponente Anlage 1 WoGG unverändert
Mietenstufen Daten 2019/2020 neu, Daten 2023/2024
Kein Anspruch unter 10 € im Monat 15 € im Monat
Vermögensgrenze Verwaltungsvorschrift im Gesetz, höchstens 120.000 €
Werbungskosten tatsächliche, wenn höher als Pauschbetrag nur noch Pauschbetrag

Die Höchstbeträge für die Miete und die Klimakomponente bleiben in Euro gleich; die Klimakomponente wandert nur aus § 12 Abs. 7 in die Tabelle der Anlage 1. Auch Mindestwerte und Rundungsregeln der Anlage 3 bleiben. Deshalb lässt sich Wohngeld 2027 nach dem Entwurf exakt nachrechnen – vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat ändern daran nichts mehr.

Ist Wohngeld 2027 beschlossen? Der Stand in Bundestag und Bundesrat

Kurz gesagt: nein. Stand 23. Oktober 2026 berät der Bundestag den Entwurf in seinen Ausschüssen. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

Datum Schritt Fundstelle
14.08.2026 Bundesregierung leitet den Entwurf dem Bundesrat zu BR-Drs. 474/26
11.09.2026 federführender Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrats empfiehlt Ablehnung BR-Drs. 474/1/26
25.09.2026 Bundesrat nimmt Stellung: Kritik und Änderungswünsche, keine Ablehnung BR-Drs. 474/26 (Beschluss)
30.09.2026 Entwurf mit Stellungnahme und Gegenäußerung im Bundestag BT-Drs. 21/8284
08.10.2026 erste Lesung, Überweisung an den Ausschuss Plenum Bundestag
04.11.2026 öffentliche Anhörung Ausschuss für Wohnen
offen 2./3. Lesung, Zustimmung des Bundesrats, Verkündung –

Der Entwurf ist als zustimmungsbedürftiges Gesetz formuliert. Ohne Zustimmung des Bundesrats im zweiten Durchgang kann es also nicht in Kraft treten. In seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 warnt er, mehr Haushalte könnten auf Grundsicherung angewiesen sein, und fordert, Mehrkosten der Kommunen vollständig auszugleichen. Unter anderem wollte er den Freibetrag für Alleinerziehende von 1.320 auf 1.920 Euro im Jahr anheben.

Die Bundesregierung lehnt das in ihrer Gegenäußerung ab: Ein höherer Freibetrag würde die Einsparungen schmälern. Zugestimmt hat sie nur einem Vorschlag: den geplanten Verzicht der Wohngeldbehörden auf Erstattungsansprüche (§ 28a) zu streichen. Nach der ersten Lesung am 8. Oktober liegt der Entwurf beim Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, der am 4. November eine öffentliche Anhörung abhält. Für Wohngeld 2027 heißt das: Die Kürzungen stehen weiter im Entwurf, Änderungen sind möglich.

Heizkosten-Entlastung beim Wohngeld 2027: die Komponente soll halbiert werden

Auf die berücksichtigte Miete kommt ein fester Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten – unabhängig davon, was du tatsächlich für Heizung zahlst (§ 12 Abs. 6 WoGG). Er besteht aus zwei Teilen: einem Betrag wegen der CO2-Bepreisung und der dauerhaften Heizkostenkomponente. Nur den zweiten Teil will der Entwurf halbieren.

Personen CO2-Betrag Heizkostenkomponente 2026 → 2027 Gesamt 2026 Gesamt 2027 Minus
1 14,40 € 96 € → 48 € 110,40 € 62,40 € 48 €
2 18,60 € 124 € → 62 € 142,60 € 80,60 € 62 €
3 22,20 € 148 € → 74 € 170,20 € 96,20 € 74 €
4 25,80 € 172 € → 86 € 197,80 € 111,80 € 86 €
5 29,40 € 196 € → 98 € 225,40 € 127,40 € 98 €
jede weitere 3,60 € 24 € → 12 € 27,60 € 15,60 € 12 €

Der Betrag erhöht die Größe M in der Formel, also die zu berücksichtigende Miete. Wie viel Wohngeld 2027 dadurch fehlt, hängt vom Einkommen ab: Je höher es ist, desto weniger schlägt ein Euro Miete durch. Bei der Rentnerin aus unserem Beispiel kostet die Halbierung allein 25 Euro im Monat, also gut die Hälfte der gestrichenen 48 Euro (eigene Rechnung).

Die geplante Formel: Parameter c soll um 58 Prozent steigen

Die Formel lautet: Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y). M ist die berücksichtigte Miete, Y das monatliche Gesamteinkommen. Der Wert c steht vor Y im Quadrat – je höher das Einkommen, desto stärker wirkt er. Für Wohngeld 2027 steigen laut Begründung alle c-Werte um 58 Prozent, a und b bleiben gleich (Anlage 2 WoGG).

Haushaltsgröße c 2026 c 2027 laut Entwurf
1 Person 0,0000408 0,00006446
2 Personen 0,0000304 0,00004803
3 Personen 0,0000245 0,00003871
4 Personen 0,0000176 0,00002781
5 Personen 0,0000172 0,00002718

Die Bundesregierung argumentiert, die Änderung schone Haushalte mit niedrigen Einkommen und verschiebe die Kürzung tendenziell in höhere Einkommensbereiche. Unsere Rechnungen zeigen genau dieses Muster: Nahe der Einkommensgrenze verlieren Haushalte am meisten, manche den ganzen Anspruch. Der Bundesrat sieht besonders erwerbstätige Alleinerziehende betroffen, weil ihnen ein zweites Einkommen im Haushalt fehlt.

Keine Erhöhung zum 1. Januar: Die Fortschreibung soll ausfallen

Eigentlich wäre Wohngeld 2027 turnusgemäß gestiegen. § 43 WoGG passt Höchstbeträge, die Formelwerte b und c und die Mindestwerte alle zwei Jahre zum 1. Januar an, zuletzt zum 1. Januar 2025. Maßstab sind Mieten und Verbraucherpreise; für 2027 hätte der Jahresdurchschnitt 2025 mit dem von 2023 verglichen werden müssen (§ 43 Abs. 3).

Der Entwurf setzt diese Anpassung einmalig aus (§ 43 Abs. 11 neu). Die Höchstbeträge für Wohngeld 2027 bleiben damit auf dem Stand von 2025. Wie hoch die Anpassung ausgefallen wäre, beziffert der Entwurf nicht. Als Anhaltspunkt: Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Verbraucherpreise 2024 und 2025 um jeweils 2,2 Prozent, die Nettokaltmieten 2025 um 2,1 Prozent. Eine Erhöhung für Wohngeld 2027 gibt es nach dem Entwurf also nicht – im Gegenteil.

Nach dem Wortlaut entfällt nur die Anpassung zum 1. Januar 2027, der Zweijahresrhythmus des § 43 Abs. 1 bliebe stehen. Zugleich kündigt die Bundesregierung an, Themen wie die Dynamisierung im Zuge der Sozialstaatsreform weiter zu bearbeiten. Was danach kommt, ist offen.

Neue Mietenstufen ab 2027 geplant: Wer auf- und wer absteigt

Weil der Entwurf das Wohngeld strukturell ändert, hat das Statistische Bundesamt die Mietenstufen neu berechnet – auf Basis der Wohngeldstatistik 2023 und 2024 statt 2019 und 2020. Die neue Liste steht im Entwurf als Anlage zur Wohngeldverordnung (Artikel 2) und soll ab 1. Januar 2027 gelten. Von 1.602 Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern behalten 1.065 ihre Stufe, 411 steigen auf, 126 steigen ab. Bei 278 Kreisen sind es 60 Auf- und 15 Abstufungen.

Stadt Stufe 2026 Stufe 2027 (Entwurf) Höchstbetrag plus Klimakomponente, 1 Person
Hamburg VI V 634,20 € → 581,20 €
Kiel V IV 581,20 € → 530,20 €
Halle (Saale), Magdeburg III II 475,20 € → 427,20 €
Essen III IV 475,20 € → 530,20 €
Münster IV V 530,20 € → 581,20 €
Berlin, Bremen IV IV unverändert
München VII VII unverändert

Eine höhere Stufe hebt den Höchstbetrag. Das hilft aber nur, wenn deine Miete über dem bisherigen Höchstbetrag liegt. Eine niedrigere Stufe kann die Kürzung beim Wohngeld 2027 dagegen verstärken. Die Stufe deiner Gemeinde findest du in der Anlage des Gesetzentwurfs (Drucksachenseiten 13 bis 64, im PDF ab Seite 17), die heutige Einstufung in der Anlage zur Wohngeldverordnung.

Wohngeld 2027 durchgerechnet: sieben Haushalte im Vergleich

Wir rechnen wie die Wohngeldbehörde: Vom Jahresbrutto geht der Werbungskosten-Pauschbetrag ab (1.230 Euro bei Arbeitslohn, 102 Euro je Rente), vom Rest die Pauschalabzüge nach § 16 WoGG: 30 Prozent bei Beschäftigten, die Lohnsteuer zahlen, 10 Prozent bei Rentnern mit Kranken- und Pflegeversicherung ohne Steuer. Alleinerziehende bekommen 1.320 Euro Freibetrag; Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss setzen wir nicht an. Kindergeld zählt nicht. Für Wohngeld 2027 bleiben Miete und Einkommen gleich – so siehst du allein die Wirkung der Reform.

Haushalt Stufe, Miete, Brutto im Monat 2026 2027 (Entwurf) Differenz
A Rentnerin allein II, 500 €, Rente 1.300 € 157 € 95 € −62 € (−39 %)
B Rentnerpaar III, 650 €, Renten 2.000 € 127 € 36 € −91 € (−72 %)
C Single, berufstätig III, 550 €, 1.600 € 235 € 178 € −57 € (−24 %)
D Alleinerziehend, 1 Kind IV, 700 €, 1.900 € 448 € 379 € −69 € (−15 %)
E Paar, 2 Kinder, ein Verdiener IV, 950 €, 3.000 € 597 € 493 € −104 € (−17 %)
F Rentner allein, Hamburg VI → V, 650 €, Rente 1.400 € 211 € 122 € −89 € (−42 %)
G Rentnerin allein, Essen III → IV, 520 €, Rente 1.300 € 181 € 143 € −38 € (−21 %)

Rechenweg für Haushalt A: Die Miete von 500 Euro wird in Stufe II auf 427,20 Euro gekappt (408 Euro Höchstbetrag plus 19,20 Euro Klimakomponente). 2026 kommen 110,40 Euro Heizkosten-Entlastung dazu, M beträgt 537,60 Euro. Das Einkommen: (15.600 − 102) × 0,9 ÷ 12 = 1.162,35 Euro. Die Formel ergibt 156,66 Euro, gerundet 157 Euro. 2027 sinkt M auf 489,60 Euro, c steigt auf 0,00006446 – Ergebnis 95,48 Euro, gerundet 95 Euro.

Zerlegt man die Kürzung, kostet bei A die Heizkosten-Halbierung allein 25 Euro, der höhere c-Wert allein 37 Euro. Beim Rentnerpaar mit 2.000 Euro wiegt c schwerer: 65 der 91 Euro gehen auf die Formel. In Hamburg kommen zwei Effekte zusammen: Die Reform allein senkt das Wohngeld auf 146 Euro, die Abstufung kappt die Miete zusätzlich bei 581,20 statt 634,20 Euro. In Essen dämpft die Aufstufung die Kürzung: Ohne neue Stufe wären es 120 Euro, mit Stufe IV 143 Euro.

Ein Detail für Beschäftigte: Die geplante Steuerreform 2027 – ebenfalls nur ein Entwurf – soll den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro anheben. Weil Wohngeld 2027 nur noch Pauschbeträge abzieht, läge das Wohngeld in den Beispielen C, D und E dann um je 5 Euro höher. Für 2026 kannst du alle Beispiele mit unserem Wohngeld-Rechner nachrechnen; beim Rentnerpaar gibst du zwei Personen mit eigener Rente an.

Wohngeld 2027 Tabelle: Beträge und Einkommensgrenzen

Zwei Personen, Mietenstufe IV, 750 Euro Miete, ein Verdiener

Brutto im Monat Wohngeld 2026 Wohngeld 2027 (Entwurf) Differenz
1.000 €* 630 € 566 € −64 €
1.500 € 521 € 455 € −66 €
2.000 € 368 € 295 € −73 €
2.500 € 206 € 120 € −86 €
2.750 € 122 € 28 € −94 €
3.000 € 36 € 0 € −36 €

Annahme: 30 Prozent Pauschalabzug, der Verdiener zahlt also Lohnsteuer, Kranken- und Rentenversicherung. *Bei 1.000 Euro brutto fällt keine Einkommensteuer an, dort rechnen wir mit 20 Prozent. Wichtig für Ehepaare mit nur einem Verdiener: Nach unserer Überschlagsrechnung fällt bei ihnen 2026 bis rund 2.700 Euro brutto im Monat keine Einkommensteuer an. Dann zieht die Wohngeldbehörde nur 20 Prozent ab, und das Wohngeld fällt niedriger aus – bei 2.000 Euro brutto etwa 281 statt 368 Euro für 2026 und 202 statt 295 Euro nach dem Entwurf.

Das Muster: Bei kleinen Einkommen fehlen gut 60 Euro, und die stammen größtenteils aus der Heizkosten-Halbierung. Weiter oben greift der höhere c-Wert immer stärker, bis der Anspruch ganz endet. Bei 3.000 Euro brutto bleibt beim Wohngeld 2027 nichts mehr übrig.

Einkommensgrenzen 2026 und 2027

Die Tabelle zeigt das höchste Monatsbrutto, bei dem noch ein Anspruch besteht – Mietenstufe IV, Miete genau in Höhe von Höchstbetrag plus Klimakomponente, ohne Freibeträge, Pauschalabzug wie in den Beispielen: Rentner 10 Prozent ohne Steuer, Beschäftigte 30 Prozent (eigene Rechnung).

Haushalt (berücksichtigte Miete) Grenze 2026 Grenze 2027 (Entwurf) Minus
Rentner allein (530,20 €) 1.721 € 1.563 € 158 €
berufstätig allein (530,20 €) 2.304 € 2.101 € 203 €
Rentnerpaar (643,80 €) 2.328 € 2.104 € 224 €
2 Personen, ein Verdiener (643,80 €) 3.074 € 2.786 € 288 €
3 Personen (766,60 €) 3.818 € 3.453 € 365 €
4 Personen (892,40 €) 5.125 € 4.602 € 523 €
5 Personen (1.021,20 €) 5.863 € 5.228 € 635 €

Die Grenzen sinken um rund 9 bis 11 Prozent. Wer knapp darunter liegt, verliert den Anspruch. Freibeträge, etwa für Alleinerziehende, verschieben die Grenze nach oben, eine niedrigere Miete nach unten.

Wer ist vom Wohngeld 2027 betroffen? 381.000 Haushalte würden herausfallen

Betroffen sind alle Wohngeldhaushalte, denn Heizkosten-Halbierung und Formeländerung sollen für jeden neuen Bescheid gelten. Wie viele den Anspruch ganz verlieren, hat das Institut der deutschen Wirtschaft im Auftrag des Bundes per Mikrosimulation geschätzt: rund 381.000 Haushalte. Etwa 143.000 davon wechseln in die Grundsicherung – laut Begründung 68.000 Haushalte ins SGB II und 75.000 ins SGB XII, bezogen auf das Jahr 2029.

Zur Einordnung: 2023 bezogen laut Wohngeld- und Mietenbericht 1.173.550 Haushalte Wohngeld. In 53 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte bezog die Person mit dem Haupteinkommen eine Rente oder Pension, in 37 Prozent war sie erwerbstätig. Rund 397.000 Familien mit 883.000 Kindern unter 18 Jahren erhielten Wohngeld.

Haushaltswirkung in Mio. Euro 2027 2028 2029 2030
Wohngeld Bund −738 −1.018 −1.080 −1.080
Wohngeld Länder −738 −1.018 −1.080 −1.080
SGB II (Bund und Kommunen) +227 +397 +504 +504
SGB XII (Bund) +114 +212 +224 +224
Kinderzuschlag (Bund) −21 −59 −72 −72
Gesamt −1.156 −1.486 −1.504 −1.504

Die reinen Wohngeld-Einsparungen von Bund und Ländern betragen 1.476 Millionen Euro 2027 und 2.036 Millionen Euro 2028. Netto, nach Mehrausgaben in der Grundsicherung und Einsparungen beim Kinderzuschlag, bleiben 1,156 bis 1,504 Milliarden Euro. Dass die Einsparung erst 2029 voll wirkt, liegt am Bestandsschutz für laufende Bescheide.

Wohngeld 2027 für Rentner: die größte Gruppe

Rund die Hälfte der Wohngeldhaushalte sind Rentnerhaushalte, heißt es in der Begründung. Für sie gelten beim Wohngeld 2027 dieselben Kürzungen. In unseren Rechnungen verlieren Rentner prozentual viel, weil ihre Beträge oft klein sind und ihr Einkommen nahe an der Grenze liegt: die Rentnerin mit 1.300 Euro 39 Prozent, das Paar mit 2.000 Euro 72 Prozent, der Hamburger Rentner 42 Prozent.

Zwei Punkte im Entwurf betreffen Ältere direkt. Den Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr soll es künftig bei einem Grad der Behinderung von 100 oder mindestens Pflegegrad 3 geben (§ 17 Nr. 1 neu). Wer Pflegegrad 3 hat, braucht dafür keinen Schwerbehindertenausweis mehr. Nach dem Wortlaut reicht eine Schwerbehinderung mit einem Grad unter 100 und Pflegegrad 1 oder 2 dann aber nicht mehr – bisher genügte das bei häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege. Und den für 2027 gewährten Zuschlag für Kindererziehungszeiten nach § 307d SGB VI, oft Mütterrente genannt, soll das Wohngeldamt nicht als Einkommen anrechnen (§ 47 neu).

Beim Pauschalabzug gilt: 10 Prozent, wenn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, weitere 10 Prozent, wenn Einkommensteuer zu zahlen ist (§ 16 WoGG). Was von deiner Rente netto bleibt, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner. Reicht die Rente mit gekürztem Wohngeld nicht mehr, kann Grundsicherung im Alter in Frage kommen; die Bundesregierung rechnet mit 75.000 Haushalten, die ins SGB XII wechseln.

Wohngeld 2027 für Familien und Alleinerziehende

In Euro fällt die Kürzung beim Wohngeld 2027 für Familien oft besonders hoch aus: Die Heizkosten-Entlastung sinkt für vier Personen um 86 Euro, und der Anspruch reicht weniger weit ins mittlere Einkommen. Die Familie aus Beispiel E verliert 104 Euro im Monat, 1.248 Euro im Jahr.

Laut Begründung verlieren Familien, die aus dem Wohngeld fallen, auch den Kinderzuschlag; der Bund spart dort ab 2029 jährlich 72 Millionen Euro. Prüfe beide Leistungen deshalb gemeinsam – wie, erklärt unser Ratgeber zum Kinderzuschlag, die Höhe schätzt der Kinderzuschlag-Rechner.

Am Wohngeld hängen weitere Vorteile: Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder (§ 6b BKGG) und der Erlass von Kita-Beiträgen (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Der Bundesrat bat, diese Folgen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf: Oft greife dann eine andere dort genannte Sozialleistung, sonst werde die Zumutbarkeit im Einzelfall geprüft.

Für Alleinerziehende bleibt der Freibetrag bei 1.320 Euro im Jahr. Mit den vom Bundesrat geforderten 1.920 Euro läge Haushalt D bei 402 statt 379 Euro (eigene Rechnung). Unterhalt und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zählen als Einkommen – mehr dazu im Ratgeber Unterhaltsvorschuss. Bei Kindern im Wechselmodell soll ihr eigenes Einkommen künftig in jedem Elternhaushalt zur Hälfte zählen, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss aber voll (§ 5 Abs. 4 neu).

Studierende, Azubis und Eigentümer mit Lastenzuschuss

Studierende und Auszubildende

Für sie ändert der Entwurf beim Wohngeld 2027 in der Sache wenig. Wohngeld gibt es weiterhin nicht, wenn allen Haushaltsmitgliedern BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zusteht – auch wenn die Förderung wegen des Elterneinkommens bei null liegt (§ 20 WoGG). Ob du gefördert würdest, klärt der BAföG-Rechner. Lebst du mit Kind oder einem Partner ohne Förderanspruch zusammen, kann der Haushalt Wohngeld bekommen; BAföG-Zuschüsse zählen dann zur Hälfte als Einkommen.

Lastenzuschuss für Eigentümer

Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, bekommt Wohngeld als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt die Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung. Ist das Haus abbezahlt, setzt die Behörde 36 Euro je Quadratmeter und Jahr für Instandhaltung und Betrieb plus Grundsteuer an (§ 13 Abs. 2 WoGV). Die Heizkosten-Entlastung kommt auch hier hinzu – und wird ebenso halbiert.

Beispiel (eigene Rechnung): Rentnerin, abbezahltes Haus mit 100 Quadratmetern, 300 Euro Grundsteuer im Jahr, Mietenstufe I, 1.200 Euro Rente. Belastung: (3.600 + 300) ÷ 12 = 325 Euro im Monat. Wohngeld 2026: 140 Euro, Wohngeld 2027 nach dem Entwurf: 82 Euro. Laut Wohngeld- und Mietenbericht erhielten 2023 rund 84.000 Haushalte einen Lastenzuschuss, 85 Prozent davon in den Mietenstufen I bis III.

Vermögensgrenze, 15-Euro-Grenze und weitere geplante Änderungen

Bisher stand die Vermögensgrenze nur in der Verwaltungsvorschrift. Für Wohngeld 2027 schreibt der Entwurf sie ins Gesetz: Erhebliches Vermögen liegt in der Regel vor, wenn das verwertbare Vermögen 60.000 Euro für die erste und 30.000 Euro für jede weitere Person übersteigt. Neu ist eine Obergrenze von 120.000 Euro (§ 21 Abs. 2 neu). Ab vier Personen wird es damit strenger: Nach dem bisherigen Richtwert wären es 150.000 Euro.

Unter 15 statt bisher 10 Euro im Monat soll es kein Wohngeld mehr geben (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 neu, bisher § 21 WoGG). Weitere Punkte, die Wohngeld 2027 nach dem Entwurf verändern:

  • Werbungskosten: nur noch der Pauschbetrag, bei Arbeitslohn derzeit 1.230 Euro im Jahr. Höhere Fahrtkosten mindern das Einkommen nicht mehr.
  • Minijob: Der pauschal versteuerte Lohn zählt ohne Abzug von Werbungskosten.
  • Einkommenskatalog: Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung und der Sparer-Pauschbetrag werden nicht mehr als Einkommen hinzugerechnet.
  • Auszahlung: nur noch aufs Konto. Wer keins hat, hat Anspruch auf ein Basiskonto.
  • Mitteilungspflichten: Steigt das Einkommen um mehr als 15 Prozent oder sinkt die Miete entsprechend, zählt das erst, wenn die Änderung mindestens drei zusammenhängende Monate dauert (§ 27 neu).

Bestandsschutz: Was beim Wohngeld 2027 für laufende Bescheide gelten soll

Wer vor dem 1. Januar 2027 einen Bescheid bekommen hat, dessen Bewilligungszeitraum ins Jahr 2027 reicht, behält das bewilligte Wohngeld bis zum Ende dieses Zeitraums (§ 42e Abs. 1 des Entwurfs). Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate, bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen bis zu 24 Monate (§ 25 Abs. 1 WoGG).

Der Schutz endet, wenn neu zu entscheiden ist: bei einem Erhöhungsantrag oder einer Neuberechnung von Amts wegen nach § 27 WoGG, etwa weil das Einkommen um mehr als 15 Prozent steigt. Dann gilt ab 1. Januar 2027 das neue Recht (§ 42e Abs. 2). Für Anträge, die 2026 gestellt, aber erst 2027 entschieden werden, gilt bis Dezember altes, danach neues Recht. Wäre der Betrag ab Januar niedriger, bleibt es für den restlichen Bewilligungszeitraum beim Dezember-Betrag (§ 42e Abs. 3).

Folgebescheide: Nach § 41 Abs. 2 WoGG bleibt es bei dem Recht, das bei der Entscheidung galt. Bewilligt die Behörde deinen Weiterleistungsantrag noch 2026, ist der neue Zeitraum nach dem Wortlaut von § 42e Abs. 1 geschützt, auch wenn er erst im Januar 2027 beginnt. Entscheidet sie erst 2027 über einen Zeitraum ab Januar, gilt neues Recht. Das ist unsere Lesart; wie die Behörden verfahren, ist noch offen.

Unsere Einschätzung zum Erhöhungsantrag: Er setzt voraus, dass sich das Wohngeld dadurch erhöht. Lass dir vorher ausrechnen, ob Wohngeld 2027 nach neuem Recht wirklich über deinem geschützten Betrag liegt.

Was du jetzt tun kannst: Checkliste vor dem Jahreswechsel

Bevor Wohngeld 2027 nach neuem Recht greifen soll, bleiben gut zwei Monate. Diese Schritte lohnen sich jetzt:

  1. Anspruch prüfen: Rechne deinen Betrag nach geltendem Recht mit dem Wohngeld-Rechner 2026 aus.
  2. Neuantrag noch 2026 stellen: Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst (§ 25 Abs. 2 WoGG). Ein Antrag bis Ende Dezember sichert nach § 42e für den ganzen Bewilligungszeitraum mindestens den Betrag nach altem Recht – sofern du die Voraussetzungen schon erfüllst und das Gesetz so kommt.
  3. Weiterleistungsantrag rechtzeitig: etwa zwei Monate vor Ablauf. Ein früherer Antrag gilt als am Ersten des zweiten Monats vor Ablauf gestellt (§ 22 Abs. 4 WoGG). Endet dein Zeitraum am 31. Dezember, zählt nach unserer Lesart, ob die Behörde noch 2026 entscheidet – reich den Antrag also jetzt ein.
  4. Erhöhungsantrag noch 2026: wenn deine berücksichtigte Miete um mehr als 10 Prozent gestiegen, dein Einkommen um mehr als 10 Prozent gesunken oder dein Haushalt gewachsen ist und sich das Wohngeld dadurch erhöht (§ 27 Abs. 1).
  5. Kosten prüfen: Kontrolliere eine Mieterhöhung und deine Nebenkostenabrechnung – zu viel gezahlte Miete gleicht Wohngeld nur teilweise aus.
  6. Alternativen prüfen: Kinderzuschlag, Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) oder Grundsicherung im Alter. Beim Grundsicherungsgeld sind die Wohnkosten Teil des Bedarfs (§ 19 SGB II).
  7. Freibeträge angeben: Alleinerziehend, Schwerbehinderung, laut Entwurf ab 2027 auch Pflegegrad 3 – nur was im Antrag steht, wird berücksichtigt.

Häufige Fragen zu Wohngeld 2027

Ist Wohngeld 2027 schon beschlossen?

Nein. Die Kürzungen stehen in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 474/26, BT-Drs. 21/8284). Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen, den Entwurf zu Wohngeld 2027 aber nicht abgelehnt. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober in erster Lesung beraten, die Anhörung folgt am 4. November. Danach müssen Bundestag und – weil das Gesetz zustimmungsbedürftig ist – der Bundesrat zustimmen. Geplant ist der Start am 1. Januar 2027.

Wird das Wohngeld 2027 erhöht?

Nach dem Entwurf nicht. Die gesetzlich vorgesehene Anpassung an Mieten und Preise zum 1. Januar 2027 soll einmalig ausfallen. Zusätzlich werden die Heizkostenkomponente halbiert und der Formelwert c um 58 Prozent erhöht. Bei gleicher Miete und gleichem Einkommen sinkt Wohngeld 2027 deshalb – in unseren Beispielen um 38 bis 104 Euro im Monat.

Wird Wohngeld 2027 abgeschafft?

Nein, der Entwurf behält das Wohngeld bei und vereinfacht das Verfahren. Langfristig kann sich das ändern: Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat empfohlen, zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen, darunter das Wohngeld, in einem einheitlichen System zusammenzuführen. Ein Konzept dafür erarbeitet laut Gegenäußerung das Bundesarbeitsministerium. Beschlossen ist dazu nichts.

Wer ist von den Kürzungen beim Wohngeld 2027 betroffen?

Alle Haushalte, deren Wohngeld ab 2027 nach neuem Recht berechnet wird – Mieter wie Eigentümer, Rentner wie Familien. Rund 381.000 Haushalte verlieren den Anspruch laut Entwurf ganz, etwa 143.000 davon wechseln in die Grundsicherung. Laufende Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums geschützt sein, deshalb würde die Kürzung schrittweise bis 2029 wirken.

Welche Einkommensgrenze gilt für Wohngeld 2027?

Eine feste Grenze gibt es nicht; sie hängt von Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe ab. Nach unserer Rechnung sinkt sie um rund 9 bis 11 Prozent. Beispiel Mietenstufe IV: Ein alleinstehender Beschäftigter mit 530,20 Euro berücksichtigter Miete hätte 2026 bis 2.304 Euro brutto Anspruch, nach dem Entwurf bis 2.101 Euro. Bei vier Personen sinkt die Grenze von 5.125 auf 4.602 Euro.

Gibt es beim Wohngeld 2027 eine Vermögensgrenze?

Ja, sie soll erstmals im Gesetz stehen. Erhebliches Vermögen liegt in der Regel vor, wenn das verwertbare Vermögen 60.000 Euro für die erste und 30.000 Euro für jede weitere Person übersteigt, höchstens jedoch 120.000 Euro für den ganzen Haushalt. Bisher stand der Richtwert nur in der Verwaltungsvorschrift, ohne Obergrenze.

Was bedeutet Wohngeld 2027 für Rentner?

Rentner sind etwa die Hälfte aller Wohngeldhaushalte und von allen Kürzungen erfasst. Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.300 Euro Rente und 500 Euro Miete in Stufe II bekäme nach unserer Rechnung 95 statt 157 Euro. Laut Entwurf neu: Den Freibetrag von 1.800 Euro soll es künftig ab Pflegegrad 3 auch ohne Schwerbehinderung geben, und der Kindererziehungszuschlag für 2027 soll nicht als Einkommen zählen.

Gibt es schon einen Rechner für Wohngeld 2027?

Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, rechnet unser Wohngeld-Rechner nach geltendem Recht 2026. Für die Werte nach dem Entwurf nutze unsere sieben Beispielhaushalte und die Einkommenstabelle in diesem Ratgeber. Such dir den Haushalt, der deinem am nächsten kommt: Die Differenz in Euro gibt dir eine gute Orientierung, verbindlich ist aber nur der Bescheid.

Quellen & weiterführende Informationen

Fazit: Wohngeld 2027 soll sinken – noch bleibt Zeit zum Handeln

Kommt der Entwurf so durch, sinkt Wohngeld 2027 spürbar: In unseren Beispielen fehlen 38 bis 104 Euro im Monat, die Einkommensgrenzen sinken um rund ein Zehntel, und etwa 381.000 Haushalte verlieren den Anspruch. Am härtesten trifft es Haushalte nahe der Grenze, oft Rentner. Beschlossen ist aber noch nichts – Anhörung, Bundestag und Bundesrat stehen aus.

Wichtig ist der Stichtag: Was vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wird oder für einen 2026 beginnenden Zeitraum beantragt ist, bleibt nach dem Entwurf bis zum Ende des Bewilligungszeitraums geschützt. Prüfe deinen Anspruch deshalb jetzt mit dem Wohngeld-Rechner, stell fällige Anträge noch 2026 und behalte Kinderzuschlag und Grundsicherung als Alternativen im Blick.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Werte für 2027 stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 474/26, BT-Drs. 21/8284), der im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden kann; die Beträge haben wir selbst nach § 19 WoGG berechnet. Verbindlich ist allein der Bescheid deiner Wohngeldbehörde. Stand: 23. Oktober 2026.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.