Mit dem Stundensatz-Rechner findest du heraus, welchen Stundensatz du als Selbstständiger oder Freiberufler 2026 mindestens verlangen musst, damit am Monatsende dein Wunsch-Netto übrig bleibt. Er rechnet rückwärts: vom Betrag, den du privat zur Verfügung haben willst, über Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Betriebsausgaben bis zu den Stunden, die du im Jahr tatsächlich abrechnen kannst.
Gerechnet wird mit den amtlichen Werten 2026: Steuertarif, Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeiträge der Krankenkasse, Gewerbesteuer samt Anrechnung und Umsatzsteuer einschließlich Kleinunternehmerregelung. Darunter erklären wir jedes Eingabefeld, rechnen typische Fälle durch und zeigen Tabellen nach Wunsch-Netto und Auslastung – mit der Formel, um alles in einer eigenen Tabelle nachzubauen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für 3.000 Euro Wunsch-Netto im Monat, 500 Euro Altersvorsorge und 6.000 Euro Betriebsausgaben im Jahr braucht eine freiberufliche Übersetzerin 2026 einen Stundensatz von 67,03 Euro netto, mit Umsatzsteuer 79,76 Euro.
- Entscheidend sind die abrechenbaren Stunden: 2026 hat 261 Werktage von Montag bis Freitag, 7 davon sind bundesweite Feiertage. Nach 25 Urlaubs- und 10 Krankheitstagen bleiben bei 70 Prozent Auslastung rund 1.226 Stunden im Jahr.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte tragen Kranken- und Pflegebeiträge allein: mit Krankengeld mindestens 278,17 Euro und höchstens 1.226,44 Euro im Monat (ein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent).
- Die Gewerbesteuer wird bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent in der Regel vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet. Erst darüber – oder bei sehr niedriger Einkommensteuer – verteuert sie deinen Stundensatz.
- Kleinunternehmer bist du nur, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet; im Gründungsjahr gilt schon die Grenze von 25.000 Euro.
So rechnet der Stundensatz-Rechner: in fünf Schritten zum Stundensatz
Der Stundensatz-Rechner dreht die übliche Rechnung um. Statt zu fragen, was von einem Honorar übrig bleibt, sucht er den Gewinn, bei dem nach allen Abzügen genau dein Wunsch-Netto bleibt. Dafür probiert er so lange verschiedene Gewinne durch, bis die Rechnung auf den Cent aufgeht. Erst danach kommen Betriebsausgaben, Arbeitszeit und Umsatzsteuer ins Spiel.
1. Kranken- und Pflegeversicherung vom Gewinn
Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du den Beitrag allein, bemessen am Gewinn deiner Selbstständigkeit (§ 240 SGB V). Die Kasse rechnet aber mindestens mit 1.318,33 Euro im Monat, einem Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag, und höchstens mit der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, ohne Krankengeld 14,0 Prozent, dazu kommen Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung.
2. Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer
Vom Gewinn zieht der Stundensatz-Rechner deine Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ab (§ 10 EStG). Kranken- und Pflegebeiträge zählen voll, bei Anspruch auf Krankengeld wird der Kassenbeitrag um 4 Prozent gekürzt. Beiträge zur gesetzlichen Rente oder Basisrente sind 2026 bis 30.826 Euro absetzbar. Auf das zu versteuernde Einkommen wendet er den Tarif nach § 32a EStG mit dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro an, dazu Soli oberhalb der Freigrenze und gegebenenfalls Kirchensteuer.
3. Gewerbesteuer, falls du gewerblich tätig bist
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende zahlen sie auf den Gewinn oberhalb eines Freibetrags von 24.500 Euro, bekommen aber bis zum Vierfachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Stundensatz-Rechner berücksichtigt beides und zeigt, welcher Teil am Ende tatsächlich als Kosten bleibt.
4. Umsatz und abrechenbare Stunden
Zum nötigen Gewinn addiert der Rechner deine Betriebsausgaben – das ist der Umsatz, den du im Jahr erwirtschaften musst. Geteilt wird durch die Stunden, die du Kunden tatsächlich berechnen kannst: 261 Werktage im Jahr 2026, minus Feiertage, Urlaub und Krankheitstage, mal Arbeitsstunden pro Tag, mal Auslastung. Das Ergebnis ist dein kostendeckender Mindest-Stundensatz.
5. Sicherheitsaufschlag und Umsatzsteuer
Auf den Mindest-Stundensatz legt der Stundensatz-Rechner deinen Sicherheitsaufschlag, etwa für Zahlungsausfälle, Leerlauf oder Investitionen. Das ist dein empfohlener Netto-Stundensatz. Bei Regelbesteuerung kommen 19 Prozent Umsatzsteuer dazu, die du ans Finanzamt weiterleitest. Als Kleinunternehmer stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Die Formel für deine eigene Tabelle
Wer lieber in Excel oder einer anderen Tabellenkalkulation plant, rechnet so: Stundensatz = (nötiger Gewinn + Betriebsausgaben) ÷ (Arbeitstage × Stunden pro Tag × Auslastung) × (1 + Aufschlag). Den schwierigsten Teil, den nötigen Gewinn vor Steuern und Kassenbeiträgen, liefert dir der Stundensatz-Rechner – in einer einfachen Tabelle steckt die Steuerprogression sonst nur als grobe Schätzung.
Die Eingabefelder im Stundensatz-Rechner erklärt
Die Grundeinstellung rechnet für eine freiberuflich tätige Person mit einem Kind, freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeld, ohne Kirchensteuer und mit Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer. Einige Felder erscheinen nur, wenn sie zu deiner Auswahl passen.
Krankenversicherung
Wähle, ob du gesetzlich mit oder ohne Krankengeld oder privat versichert bist. Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Kasse nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es per Wahlerklärung vereinbaren oder einen Krankengeld-Wahltarif ihrer Kasse abschließen (§ 53 Abs. 6 SGB V). Mit Wahlerklärung wird es ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt (§ 44 SGB V und § 46 SGB V).
Wunsch-Netto pro Monat
Trage ein, was dir nach Steuern, Kassenbeiträgen und Altersvorsorge für Miete, Leben und Sparziele bleiben soll – dein privates Netto, nicht dein Umsatz. Ein guter Anhaltspunkt ist dein bisheriges Nettogehalt als Angestellter.
Betriebsausgaben pro Jahr
Dazu gehört alles, was dein Geschäft kostet: Büro oder Arbeitszimmer, Software, Technik, Telefon, Fahrten, Fortbildung, Berufshaftpflicht, Steuerberatung und Kontoführung. Bei Regelbesteuerung trägst du Nettobeträge ein, weil du dir die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholst. Als Kleinunternehmer gibst du Bruttobeträge an, denn du kannst keine Vorsteuer abziehen.
Zusatzbeitrag und Kinder
Den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse findest du auf ihrer Website, voreingestellt ist der amtliche Durchschnitt von 2,9 Prozent für 2026. Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 Prozentpunkte mehr. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind je 0,25 Punkte Abschlag (§ 55 SGB XI).
Beitrag zur privaten Krankenversicherung
Als privat Versicherter trägst du den Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung ein. Steuerlich absetzbar ist nur der Anteil für die Basisabsicherung; ihn meldet dein Versicherer der Finanzverwaltung (§ 10 Abs. 2b EStG), und du kannst ihn bei ihm erfragen. Voreingestellt sind 100 Prozent – trag deinen echten Anteil ein, sonst rechnet der Stundensatz-Rechner die Steuer etwas zu niedrig.
Altersvorsorge und Sparbetrag
Hier legst du fest, wie du fürs Alter vorsorgst. Ein eigener Sparbetrag, etwa ein ETF-Sparplan, kommt aus dem Netto. Basisrente und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente sind als Sonderausgaben absetzbar. Bist du rentenversicherungspflichtig, rechnet das Werkzeug mit 18,6 Prozent vom Gewinn oder mit dem Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat.
Veranlagung und Einkommen des Partners
Verheiratete wählen die Zusammenveranlagung und tragen das zu versteuernde Einkommen ihres Partners ein. Der Stundensatz-Rechner ermittelt dann, wie viel Steuer dein Gewinn im Splittingtarif zusätzlich auslöst. Verdient dein Partner nichts, sinkt dein nötiger Stundensatz deutlich; verdient er gut, steigt er.
Kirchensteuer
Als Kirchenmitglied wählst du 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent der Einkommensteuer. Bei Gewerbetreibenden rechnet der Stundensatz-Rechner die Kirchensteuer auf die Einkommensteuer vor der Gewerbesteuer-Anrechnung, so schreibt es § 51a Abs. 2 EStG vor.
Tätigkeit und Hebesatz
Freiberuflich sind etwa Übersetzer, Journalisten, Ingenieure, Architekten, beratende Betriebswirte und unterrichtende Tätigkeiten (§ 18 EStG). Alle anderen Selbstständigen sind meist gewerblich tätig. Dann brauchst du den Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde. Sie legt ihn selbst fest (§ 16 GewStG), du findest ihn meist auf ihrer Website; 2026 beträgt er mindestens 200 Prozent.
Arbeitsstunden pro Woche
Gemeint ist deine gesamte Arbeitszeit, also auch Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung. Der Stundensatz-Rechner verteilt sie auf fünf Arbeitstage pro Woche.
Auslastung
Die Auslastung ist der Anteil deiner Arbeitszeit, den du Kunden tatsächlich in Rechnung stellen kannst. Akquise, Verwaltung und Leerlauf zwischen Aufträgen gehen davon ab. Voreingestellt sind 70 Prozent als Annahme; am besten nimmst du deinen eigenen Wert aus der Zeiterfassung der letzten Monate.
Urlaubstage
Als Selbstständigem bezahlt dir in der Regel niemand den Urlaub – du finanzierst ihn über deinen Stundensatz. Angestellten stehen mindestens 24 Werktage zu, gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), also 20 Tage bei fünf Arbeitstagen. Voreingestellt sind 25 Tage.
Feiertage auf Werktagen
2026 fallen sieben bundesweite Feiertage auf einen Werktag von Montag bis Freitag; der Tag der Deutschen Einheit und der zweite Weihnachtstag liegen auf einem Samstag. Je nach Bundesland kommen bis zu zwei weitere hinzu – in Bayern etwa Heilige Drei Könige am Dienstag, 6. Januar, und Fronleichnam am Donnerstag, 4. Juni (Art. 1 Bayerisches Feiertagsgesetz).
Krankheitstage
Auch wenn du gesund bist: Plane Tage ein, an denen du nicht arbeiten kannst, etwa wegen eigener Krankheit oder eines kranken Kindes. Voreingestellt sind zehn Tage als Planwert. Ohne Krankengeld bezahlst du jeden dieser Tage aus deinem Stundensatz, mit Krankengeld zumindest die ersten sechs Wochen.
Sicherheitsaufschlag
Der Aufschlag deckt Unvorhergesehenes: Kunden, die nicht zahlen, Aufträge, die ausfallen, oder größere Anschaffungen. Er wird auf den kostendeckenden Stundensatz gerechnet; voreingestellt sind 10 Prozent. Wird der Puffer nicht gebraucht, ist er zusätzlicher Gewinn, auf den dann ebenfalls Steuern und Beiträge anfallen.
Umsatzsteuer
Bei Regelbesteuerung zeigt der Stundensatz-Rechner deinen Satz zusätzlich mit 19 Prozent Umsatzsteuer – das ist der Preis für Privatkunden. Als Kleinunternehmer berechnest du keine Umsatzsteuer, das Werkzeug prüft dann, ob dein Umsatz unter den Grenzen bleibt.
Rechenbeispiel: Übersetzerin Mia will 3.000 Euro netto
Mia arbeitet als freiberufliche Übersetzerin, ist freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeld, hat ein Kind, zahlt keine Kirchensteuer und wird einzeln veranlagt. Sie möchte 3.000 Euro im Monat zur freien Verfügung haben und zusätzlich 500 Euro in einen ETF-Sparplan stecken. Ihre Betriebsausgaben schätzt sie auf 6.000 Euro im Jahr. So rechnet der Stundensatz-Rechner:
| Posten | im Jahr | im Monat |
|---|---|---|
| Wunsch-Netto | 36.000 € | 3.000,00 € |
| + Altersvorsorge (ETF-Sparplan) | 6.000 € | 500,00 € |
| + Krankenversicherung (14,6 % + 2,9 %) | 12.027 € | 1.002,28 € |
| + Pflegeversicherung (3,6 %) | 2.474 € | 206,18 € |
| + Einkommensteuer | 12.226 € | 1.018,83 € |
| = nötiger Gewinn | 68.728 € | 5.727,29 € |
| + Betriebsausgaben | 6.000 € | 500,00 € |
| = Umsatz kostendeckend | 74.728 € | 6.227,29 € |
| + Sicherheitsaufschlag 10 % | 7.473 € | 622,73 € |
| = Umsatz mit Aufschlag | 82.200 € | 6.850,02 € |
Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 54.671 Euro, weil der Rechner 14.020 Euro absetzbare Kranken- und Pflegebeiträge (Kassenbeitrag wegen des Krankengelds um 4 Prozent gekürzt) sowie 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag abzieht. Mia plant 25 Urlaubstage, 7 Feiertage und 10 Krankheitstage ein. Es bleiben 219 Arbeitstage zu je 8 Stunden, bei 70 Prozent Auslastung 1.226,4 abrechenbare Stunden.
Daraus ergibt sich ein kostendeckender Stundensatz von 60,93 Euro. Mit 10 Prozent Aufschlag verlangt Mia 67,03 Euro netto, ein Tagessatz von 536,21 Euro. Privatkunden zahlen mit Umsatzsteuer 79,76 Euro je Stunde. Von ihrem Gewinn gehen 38,9 Prozent an Finanzamt und Krankenkasse.
Stundensatz-Rechner 2026: Tabelle nach Wunsch-Netto
Wie stark der nötige Stundensatz mit dem Wunsch-Netto steigt, zeigt die Tabelle. Alle anderen Angaben entsprechen Mias Fall: freiberuflich, gesetzlich versichert mit Krankengeld, ein Kind, 500 Euro ETF-Sparplan, 6.000 Euro Betriebsausgaben, 1.226,4 Stunden und 10 Prozent Aufschlag. Die Werte stammen aus dem Stundensatz-Rechner.
| Wunsch-Netto/Monat | nötiger Gewinn/Jahr | Stundensatz netto | mit 19 % USt | Tagessatz (8 Std.) |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 45.730 € | 46,40 € | 55,21 € | 371,19 € |
| 2.500 € | 56.952 € | 56,46 € | 67,19 € | 451,71 € |
| 3.000 € | 68.728 € | 67,03 € | 79,76 € | 536,21 € |
| 3.500 € | 78.691 € | 75,96 € | 90,40 € | 607,70 € |
| 4.000 € | 88.948 € | 85,16 € | 101,34 € | 681,30 € |
| 5.000 € | 111.561 € | 105,44 € | 125,48 € | 843,56 € |
| 6.000 € | 134.041 € | 125,61 € | 149,47 € | 1.004,86 € |
Zwischen 2.000 und 3.000 Euro Netto kostet jeder zusätzliche Netto-Euro knapp zwei Euro Gewinn vor Steuern, weil Steuer und Kassenbeiträge mitwachsen. Ab 69.750 Euro Gewinn im Jahr steigt der Kassenbeitrag nicht mehr; ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen gilt dafür der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Bei 5.000 Euro Netto fällt zudem erstmals Solidaritätszuschlag an, laut Rechner 1.116 Euro im Jahr – gerechnet ohne Kinderfreibetrag; mit dem Freibetrag für Mias Kind fiele er niedriger aus.
Auslastung: der stärkste Hebel im Stundensatz-Rechner
Niemand kann alle Arbeitsstunden abrechnen. Wie stark die Auslastung wirkt, zeigt die Staffel, die der Stundensatz-Rechner unter jedem Ergebnis ausgibt – hier für Mias Fall mit einem Jahresumsatz von 82.200 Euro:
| Auslastung | abrechenbare Stunden/Jahr | Stundensatz netto | Tagessatz (8 Std.) | mit 19 % USt |
|---|---|---|---|---|
| 50 % | 876 | 93,84 € | 750,69 € | 111,66 € |
| 60 % | 1.051 | 78,20 € | 625,57 € | 93,05 € |
| 70 % | 1.226 | 67,03 € | 536,21 € | 79,76 € |
| 80 % | 1.402 | 58,65 € | 469,18 € | 69,79 € |
| 90 % | 1.577 | 52,13 € | 417,05 € | 62,04 € |
Zwischen 50 und 90 Prozent Auslastung liegen bei gleichem Netto über 41 Euro je Stunde. Gerade am Anfang wird leicht unterschätzt, wie viel Zeit Akquise, Angebote, Rechnungen und Steuerkram fressen. Erfasse deshalb ein paar Monate lang alle Arbeitsstunden und vergleiche sie mit den abgerechneten – das ist die belastbarste Zahl für das Feld Auslastung.
Urlaub, Krankheit, Kosten, Puffer: die Stellschrauben im Überblick
Jede Zeile ändert gegenüber Mias Grundfall genau eine Angabe, alles andere bleibt gleich. Die Werte sind Netto-Stundensätze mit Sicherheitsaufschlag aus dem Stundensatz-Rechner.
| Variante | Stundensatz netto | Abweichung |
|---|---|---|
| Grundfall (25 Urlaubs-, 10 Krankheitstage, 40 Stunden) | 67,03 € | – |
| 20 statt 25 Urlaubstage | 65,53 € | −1,50 € |
| 30 statt 25 Urlaubstage | 68,59 € | +1,56 € |
| 5 statt 10 Krankheitstage | 65,53 € | −1,50 € |
| 30 statt 40 Wochenstunden | 89,37 € | +22,34 € |
| Betriebsausgaben 0 statt 6.000 € | 61,64 € | −5,39 € |
| Betriebsausgaben 12.000 € | 72,41 € | +5,38 € |
| Betriebsausgaben 24.000 € | 83,17 € | +16,14 € |
| Ohne Sicherheitsaufschlag | 60,93 € | −6,10 € |
| 20 statt 10 % Aufschlag | 73,12 € | +6,09 € |
Laut Stundensatz-Rechner verschieben fünf Urlaubs- oder Krankheitstage den Satz um rund 1,50 Euro – Erholung ist also bezahlbar, wenn du sie einpreist. Viel stärker wirkt die Wochenarbeitszeit: Wer nur 30 Stunden arbeiten will, braucht für dasselbe Netto gut 89 Euro. Betriebsausgaben schlagen eins zu eins auf den Umsatz durch: Der nötige Gewinn bleibt gleich, jeder Euro Kosten muss zusätzlich hereinkommen – mit 10 Prozent Aufschlag sind es 1,10 Euro.
Krankenversicherung für Selbstständige: Mindestbeitrag, Krankengeld, PKV
Für Selbstständige ist die Krankenversicherung oft einer der größten Posten – in Mias Fall liegen Kranken- und Pflegebeitrag zusammen sogar über der Einkommensteuer. Freiwillig Versicherte tragen den Beitrag allein, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Die Kasse setzt ihn zunächst vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid fest und rechnet später mit dem tatsächlichen Gewinn ab, bei Gründern nach den voraussichtlichen Einnahmen (§ 240 Abs. 4a SGB V).
Wichtig ist die Untergrenze: Die Kasse rechnet mindestens mit 1.318,33 Euro im Monat. Mit Krankengeld, 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und einem Kind sind das 278,17 Euro Mindestbeitrag, auch wenn dein Gewinn darunter liegt oder du gar nichts verdienst. Nach oben ist bei 5.812,50 Euro Schluss; mehr als 1.226,44 Euro im Monat zahlst du 2026 in dieser Konstellation nicht.
| Variante (sonst wie Mia) | Kranken- und Pflegebeitrag/Jahr | Stundensatz netto |
|---|---|---|
| gesetzlich mit Krankengeld (14,6 %) | 14.502 € | 67,03 € |
| gesetzlich ohne Krankengeld (14,0 %) | 13.911 € | 66,25 € |
| gesetzlich mit Krankengeld, kinderlos | 15.029 € | 67,50 € |
| privat versichert, 650 € Beitrag im Monat | 7.800 € | 60,77 € |
Der Verzicht aufs Krankengeld spart im Beispiel nur 78 Cent je Stunde, dafür bist du bei langer Krankheit ohne Einkommensersatz. Im Beispiel ist die private Versicherung günstiger. Ihr Beitrag richtet sich aber nicht nach dem Einkommen, sondern nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Welche Seite langfristig passt, klärt unser Vergleich private oder gesetzliche Krankenversicherung. Einen hohen Zusatzbeitrag senkst du mit einem Kassenwechsel; im Stundensatz-Rechner siehst du sofort, was er je Stunde bringt.
Altersvorsorge: Rentenpflicht nach § 2 SGB VI oder freiwillig
Viele Selbstständige sind nicht gesetzlich rentenversichert und müssen selbst vorsorgen. Pflichtversichert sind aber bestimmte Gruppen, darunter Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Angestellte, Hebammen, Künstler und Publizisten, in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker sowie Selbstständige ohne eigene Angestellte, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten (§ 2 SGB VI).
Der Beitragssatz beträgt 2026 weiterhin 18,6 Prozent (Bekanntmachung der Beitragssätze 2026). Ohne Einkommensnachweis zahlst du den Regelbeitrag aus der Bezugsgröße von 3.955 Euro, also 735,63 Euro im Monat. Mit Nachweis zählt dein Arbeitseinkommen, mindestens 603 Euro und höchstens 8.450 Euro im Monat (§ 165 SGB VI). Gründer zahlen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Start grundsätzlich nur auf die halbe Bezugsgröße, rund 368 Euro im Monat.
Im Stundensatz-Rechner wirkt das deutlich: Wäre Mia mit 18,6 Prozent ihres Gewinns rentenversicherungspflichtig, statt 500 Euro privat zu sparen, bräuchte sie 71,16 Euro je Stunde; ihr Rentenbeitrag läge bei 1.136,72 Euro im Monat. Zahlt sie die 500 Euro in eine Basisrente statt in einen ETF-Sparplan, sinkt ihr Satz dank Steuerabzug auf 63,32 Euro. Die Basisrente zahlt allerdings nur eine lebenslange Rente frühestens ab 62 und lässt sich weder beleihen noch vorzeitig auszahlen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Ein Handwerksbeispiel: Ein Tischlermeister, eingetragen in die Handwerksrolle, will 3.000 Euro netto, hat 24.000 Euro Betriebsausgaben, arbeitet 45 Stunden bei 75 Prozent Auslastung, ist rentenversicherungspflichtig und zahlt Gewerbesteuer bei 400 Prozent Hebesatz. Der Stundensatz-Rechner kommt auf 72,43 Euro netto, mit Umsatzsteuer 86,19 Euro. Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen kann er sich von der Rentenpflicht befreien lassen (§ 6 SGB VI). Alle Wege fürs Alter vergleicht der Ratgeber Altersvorsorge für Selbstständige; gegen Einkommensausfall schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gewerbesteuer: wann der Hebesatz deinen Stundensatz erhöht
Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende, nicht Freiberufler. Der Gewerbeertrag – vereinfacht der Gewinn – wird auf volle 100 Euro abgerundet, um 24.500 Euro Freibetrag gekürzt und mit 3,5 Prozent zum Steuermessbetrag (§ 11 GewStG). Den multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe, wird aber mit dem Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, höchstens in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer und der Einkommensteuer, die auf den gewerblichen Gewinn entfällt (§ 35 EStG).
Wäre Mia gewerblich tätig, zahlte sie bei 400 Prozent Hebesatz 6.188 Euro Gewerbesteuer – und bekäme genau diesen Betrag auf die Einkommensteuer angerechnet. Ihr Stundensatz bliebe bei 67,03 Euro. Bei 490 Prozent steigt die Gewerbesteuer auf 8.009 Euro, angerechnet werden nur 6.538 Euro. Der Stundensatz-Rechner zeigt dann 69,32 Euro, also 2,29 Euro mehr je Stunde.
Liegt dein Gewinn bei höchstens 24.500 Euro, fällt keine Gewerbesteuer an, und der Stundensatz-Rechner zeigt dieselben Werte wie für Freiberufler. Den gesetzlichen Mindesthebesatz von 200 Prozent hebt der Gesetzgeber ab 2027 auf 280 Prozent an; das betrifft nur Gemeinden mit bislang sehr niedrigem Satz. Zur Gewerbesteuer kommen für Gewerbetreibende oft Beiträge zur Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer – trag sie bei den Betriebsausgaben ein.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmer im Stundensatz-Rechner
Der Stundensatz-Rechner gibt den Satz immer zuerst netto aus. Bei Regelbesteuerung kommen 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu, die du für das Finanzamt einnimmst; für dein Einkommen spielen sie keine Rolle. Geschäftskunden ziehen sie als Vorsteuer ab, für Privatkunden ist der Bruttopreis entscheidend. Netto und brutto umrechnen kannst du mit dem Mehrwertsteuerrechner.
Als Kleinunternehmer sind deine Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Im Gründungsjahr gilt laut Finanzverwaltung statt 100.000 Euro schon die Grenze von 25.000 Euro (BMF-Schreiben vom 18. März 2025, Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE). Das lohnt sich vor allem bei Privatkunden, kostet dich aber den Vorsteuerabzug. Der Stundensatz-Rechner warnt, sobald dein geplanter Umsatz über einer der Grenzen liegt.
Ein Beispiel für einen kleinen Start: 1.200 Euro Wunsch-Netto, 3.000 Euro Betriebsausgaben, keine Altersvorsorge, 20 Wochenstunden bei 70 Prozent Auslastung. Daraus werden 39,07 Euro je Stunde und 23.960 Euro Umsatz – knapp unter 25.000 Euro, du bleibst also auch im Folgejahr Kleinunternehmer. Schon das Wunsch-Netto aus Mias Fall sprengt die Grenze deutlich. Details und Fallstricke erklärt unser Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
Stundensatz ist nicht Stundenlohn: der Vergleich mit Angestellten
Ein Stundensatz von 67 Euro wirkt hoch, wenn man ihn mit einem Angestelltengehalt vergleicht. Doch Angestellte bekommen Urlaub, Feiertage und Krankheitstage bezahlt, ihr Arbeitgeber trägt etwa die Hälfte der Sozialbeiträge, stellt Arbeitsplatz und Technik und trägt das Auftragsrisiko. Als Selbstständiger finanzierst du all das über deine abgerechneten Stunden.
Zum Vergleich: Für rund 3.000 Euro netto braucht ein Angestellter in Steuerklasse I mit einem Kind etwa 4.700 Euro brutto; unser Brutto-Netto-Rechner zeigt 2.994,45 Euro netto. Das sind bei 40 Wochenstunden 27,12 Euro je bezahlter Stunde, wie sie der Stundenlohnrechner ausweist. Mias Stundensatz liegt beim knapp 2,5-Fachen – obwohl ihr am Ende ähnlich viel bleibt.
Faustregeln wie „das Zwei- bis Dreifache des Angestellten-Stundenlohns“ taugen deshalb höchstens als Plausibilitätscheck. Je nach Auslastung, Kosten und Versicherung liegt dein Faktor darüber oder darunter – den echten Wert liefert der Stundensatz-Rechner.
Vom Stundensatz zum Angebot: Tagessatz, Pauschale, Preiserhöhung
Viele Auftraggeber denken in Tagessätzen. Häufig wird ein Tag mit acht Stunden angesetzt; der Stundensatz-Rechner zeigt diesen Wert direkt an. Vereinbare schriftlich, was ein Tag umfasst und wie Mehrstunden abgerechnet werden, sonst wird aus dem Tagessatz schnell ein Zehn-Stunden-Tag zum Preis von acht.
Bei Festpreisen schätzt du den Aufwand in Stunden, multiplizierst ihn mit deinem Satz und legst einen Projektpuffer für Abstimmungen und Korrekturschleifen darauf. Prüfe deine Preise mindestens einmal im Jahr: Steigen Kassenbeiträge, Kosten oder dein Wunsch-Netto, zeigt der Stundensatz-Rechner sofort, wie viel du nachziehen musst.
Umfragen von Plattformen nennen Durchschnittswerte für Branchen wie Beratung, IT oder Handwerk – nützlich als Marktcheck. Liegt der Markt unter deinem kostendeckenden Satz aus dem Stundensatz-Rechner, hilft kein Rabatt, sondern nur eine andere Positionierung, mehr Auslastung oder niedrigere Kosten.
Steuern vorauszahlen, Rücklagen bilden: Liquidität im Blick
Der Stundensatz-Rechner rechnet mit Jahreswerten, im Alltag fließt das Geld ungleichmäßig. Das Finanzamt verlangt Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 EStG), die Gemeinde Gewerbesteuer-Vorauszahlungen jeweils am 15. Februar, Mai, August und November (§ 19 GewStG). Setzt das Finanzamt sie erst nach deiner ersten Steuererklärung fest, können Nachzahlung und neue Vorauszahlungen zusammenfallen.
Lege deshalb die Beträge, die der Stundensatz-Rechner für Steuern ausweist, und die Umsatzsteuer sofort nach jedem Zahlungseingang zur Seite, am einfachsten auf einem eigenen Konto. Warum Privat- und Geschäftsgeld getrennt gehören, erklärt unser Ratgeber zum Geschäftskonto für Selbstständige; passende Angebote zeigt der Geschäftskonto-Vergleich. Für auftragsschwache Monate gehört zusätzlich eine Reserve von einigen Monatsausgaben dazu.
Was 2026 gilt – und was sich 2027 ändert
Der Stundensatz-Rechner arbeitet mit den Werten 2026. Für 2027 steht einiges fest, anderes ist noch im Verfahren. Die Tabelle zeigt den Stand vom 23. Oktober 2026:
| Größe | 2026 | 2027 | Stand |
|---|---|---|---|
| Bezugsgröße (Monat) | 3.955 € | 4.130 € | Kabinettsbeschluss, Bundesrat stimmt noch zu |
| Mindestbemessung Krankenkasse (Monat) | 1.318,33 € | 1.376,67 € | folgt aus der Bezugsgröße |
| Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (Monat) | 5.812,50 € | 6.375 € | Kabinettsbeschluss |
| Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung (Monat) | 5.812,50 € | 6.075 € | Kabinettsbeschluss, folgt der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (Monat) | 8.450 € | 8.850 € | Kabinettsbeschluss |
| Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze | 13,90 € / 603 € | 14,60 € / 633 € | Mindestlohn beschlossen, Grenze folgt per Formel |
| Mindesthebesatz Gewerbesteuer | 200 % | 280 % | beschlossen |
| Grundfreibetrag Einkommensteuer | 12.348 € | 12.564 € | Regierungsentwurf |
| Ø-Zusatzbeitrag Krankenkasse | 2,9 % | offen | Bekanntgabe steht aus (gesetzliche Frist: 1. November) |
Die Rechengrößen 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen (Bundesarbeitsministerium). Die Grenze der Krankenversicherung liegt 2027 um 3.600 Euro im Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V von 72.900 Euro (§ 223 Abs. 4 SGB V), die Pflegeversicherung bleibt an diese Grenze gekoppelt (§ 55 Abs. 2 SGB XI). Den neuen Mindesthebesatz regelt das Gesetz vom 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197). Die Einkommensteuer-Werte stammen aus dem Regierungsentwurf zur Steuerreform 2027, der noch nicht beschlossen ist; der Stundensatz-Rechner stellt erst nach dem Beschluss um. Den Rentenbeitragssatz für 2027 hat die Bundesregierung noch nicht bekannt gemacht.
Was der Stundensatz-Rechner nicht abbildet
Der Stundensatz-Rechner ist für hauptberuflich Selbstständige mit einer Tätigkeit gedacht. Nicht berücksichtigt sind Kinderfreibeträge bei Soli und Kirchensteuer, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen etwa für Mieten und Zinsen, die halben Beiträge über die Künstlersozialkasse und die Sonderregeln für Existenzgründer in der Rentenversicherung. Bist du nebenberuflich selbstständig und über deinen Job versichert, passt die Rechnung nicht, weil Lohn und Gewinn gemeinsam versteuert werden.
Auch die Krankenkasse rechnet in Einzelfällen anders, etwa wenn dein Ehepartner privat versichert ist und sein Einkommen teilweise einbezogen wird. Weitere Einkünfte wie Mieten oder Kapitalerträge erhöhen deine Steuer; für mehrere Einkunftsarten nutzt du den Einkommensteuer-Rechner. Die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe und Steuerermäßigungen etwa für Handwerkerleistungen bleiben außen vor.
Saisonale Schwankungen, Vorfinanzierung und offene Rechnungen kennt der Stundensatz-Rechner ebenfalls nicht. Brauchst du Geld für Anschaffungen, bevor die ersten Honorare fließen, findest du Wege im Ratgeber Kredit für Selbstständige.
Häufige Fragen zum Stundensatz-Rechner
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbstständiger?
Ermittle zuerst den Gewinn, den du für dein Wunsch-Netto brauchst – also inklusive Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge. Addiere deine Betriebsausgaben und teile die Summe durch deine abrechenbaren Stunden im Jahr. Zum Schluss kommen ein Sicherheitsaufschlag und gegebenenfalls 19 Prozent Umsatzsteuer dazu. Den Gewinn bestimmt der Stundensatz-Rechner automatisch.
Welchen Stundensatz brauche ich für 3.000 Euro netto?
Das hängt vor allem von Auslastung, Kosten und Versicherung ab. Im Beispiel einer freiberuflichen Übersetzerin mit 500 Euro Altersvorsorge, 6.000 Euro Betriebsausgaben, 1.226 abrechenbaren Stunden und 10 Prozent Aufschlag sind es 67,03 Euro netto. Bei nur 50 Prozent Auslastung steigt der Satz auf 93,84 Euro, bei 90 Prozent sinkt er auf 52,13 Euro.
Wie viele Stunden kann ich als Selbstständiger im Jahr abrechnen?
2026 hat 261 Werktage von Montag bis Freitag, sieben davon sind bundesweite Feiertage. Ziehst du 25 Urlaubs- und 10 Krankheitstage ab, bleiben 219 Arbeitstage. Bei acht Stunden am Tag und 70 Prozent Auslastung sind das rund 1.226 abrechenbare Stunden. Deine eigene Zahl ermittelst du am besten aus der Zeiterfassung.
Ist der Stundensatz im Stundensatz-Rechner netto oder brutto?
Das Hauptergebnis ist ein Nettosatz ohne Umsatzsteuer, so wie ihn Geschäftskunden vergleichen. Darunter zeigt der Stundensatz-Rechner den Bruttosatz mit 19 Prozent Umsatzsteuer, den Privatkunden zahlen. Als Kleinunternehmer stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, dann sind beide Werte gleich.
Warum ist mein Stundensatz so viel höher als mein früherer Stundenlohn?
Weil du als Selbstständiger Urlaub, Feiertage, Krankheit, Leerlauf und Akquise selbst bezahlst und Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge ohne Arbeitgeberanteil trägst. Dazu kommen Betriebsausgaben. Im Beispiel liegt der Stundensatz beim knapp 2,5-Fachen des Stundenlohns eines Angestellten mit demselben Netto.
Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer einrechnen?
Nein. Freiberufler nach § 18 EStG, etwa Übersetzer, Ingenieure oder Journalisten, zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende zahlen sie auf den Gewinn über 24.500 Euro, bekommen sie bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent aber meist vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet. Im Zweifel klärt das Finanzamt bei der Anmeldung deiner Tätigkeit, wie sie eingestuft wird.
Wie genau ist der Stundensatz-Rechner?
Steuern und Beiträge rechnet er nach den gesetzlichen Werten 2026 auf den Cent; wir haben die Engine mit einer unabhängigen Nachrechnung in mehr als 5.000 Fällen abgeglichen. Die größte Unsicherheit liegt in deinen Annahmen zu Auslastung, Kosten und Krankheitstagen. Eine Steuer- oder Unternehmensberatung ersetzt das Ergebnis nicht.
Was ist ein guter Stundensatz für Berater oder Handwerker?
Einen amtlichen Richtwert gibt es nicht. Gut ist ein Satz, der deine Kosten deckt und am Markt durchsetzbar ist. Ein Berater mit 4.000 Euro Wunsch-Netto, 8.000 Euro Betriebsausgaben, privater Krankenversicherung für 700 Euro, 1.000 Euro Basisrente und 60 Prozent Auslastung braucht laut Stundensatz-Rechner 96,32 Euro netto; der Tischlermeister aus unserem Beispiel 72,43 Euro.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif ab 2026
- § 10 EStG – Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben, Höchstbeträge
- § 35 EStG – Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
- § 11 GewStG – Freibetrag und Steuermesszahl
- § 240 SGB V – Beiträge freiwilliger Mitglieder, Mindestbemessung
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 – Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenzen
- Bundesanzeiger vom 10. November 2025 – durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026
- § 165 SGB VI – Rentenbeiträge selbstständig Tätiger
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung
- Bundesarbeitsministerium – Sozialversicherungsrechengrößen 2027 (Kabinettsbeschluss)
- BGBl. 2026 I Nr. 197 – Mindesthebesatz der Gewerbesteuer ab 2027
Fazit: Erst rechnen, dann Preise nennen
Ein Stundensatz ist kein Bauchgefühl, sondern das Ergebnis aus Wunsch-Netto, Steuern, Kassenbeiträgen, Altersvorsorge, Kosten und abrechenbaren Stunden. Für 3.000 Euro netto braucht unsere Beispiel-Übersetzerin 67,03 Euro je Stunde – deutlich mehr, als ein Vergleich mit dem Angestelltengehalt vermuten lässt. Der größte Hebel ist die Auslastung, der größte Fehler, unbezahlte Zeit zu vergessen.
Trag deine eigenen Zahlen in den Stundensatz-Rechner ein, prüf das Ergebnis jedes Jahr und erhöhe deine Preise, bevor die Rechnung nicht mehr aufgeht.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Alle Rechenbeispiele sind eigene Berechnungen mit dem Stundensatz-Rechner nach Rechtsstand 2026 (Einkommensteuer nach § 32a EStG, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nach § 240 SGB V, ohne Kinderfreibeträge bei Soli und Kirchensteuer). Werte für 2027 beruhen teilweise auf Entwürfen und Kabinettsbeschlüssen und können sich noch ändern. Stand: 23. Oktober 2026.

