Der Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt dir in wenigen Sekunden, wie viel Förderung du ab 2027 für ein Altersvorsorgedepot bekommst: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und den zusätzlichen Steuervorteil aus der Günstigerprüfung. Danach rechnet er vor, wie groß das Kapital bis zum Rentenbeginn werden kann und welche monatliche Auszahlung ein Auszahlungsplan bis 85 daraus macht – als Modellrechnung mit deinen eigenen Annahmen zu Rendite und Kosten.
Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026. Was das Produkt ist, wer es anbietet und was Riester-Sparer wissen müssen, erklärt unser Ratgeber Altersvorsorgedepot. Hier geht es ums Rechnen: Wir erklären jedes Eingabefeld, rechnen typische Fälle mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner durch und sagen offen, was das Modell nicht kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundzulage: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro – höchstens 540 Euro im Jahr. Zulagen gibt es erst ab 120 Euro im Jahr.
- Kinderzulage: 1 Euro je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro je Kind. Wer zu Beginn des Jahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro Bonus.
- Beispiel aus dem Rechner: 100 Euro im Monat, 45.000 Euro Jahresbrutto, keine Kinder. Das ergibt 390 Euro Zulage plus 81 Euro Steuervorteil – eine Förderquote von 39,3 Prozent.
- Modellrechnung für dieselbe Person ab 30 bis zur Rente mit 67, 5 Prozent Rendite vor und 1 Prozent Kosten: rund 131.407 Euro Kapital und 722,62 Euro im Monat bis 85, vor Steuern.
- Die Förderung gilt für neue Verträge ab dem 1. Januar 2027. Im Alter wird der geförderte Teil voll versteuert.
So rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner: fünf Schritte
Der Altersvorsorgedepot-Rechner folgt den Regeln, die das Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 ins Einkommensteuergesetz (EStG) und ins Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) schreibt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Förderung rechnet er exakt nach Gesetz, die Wertentwicklung als Modell mit gleichbleibender Rendite.
1. Grundzulage nach deinem Eigenbeitrag
Vom Jahresbeitrag bekommst du 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf den Teil von 360,01 bis 1.800 Euro (§ 84 EStG neue Fassung). Bei 1.200 Euro im Jahr sind das 180 Euro plus 210 Euro, zusammen 390 Euro. Liegt dein Eigenbeitrag unter 120 Euro, gibt es gar keine Zulage – auch keine anteilige (§ 86 EStG neue Fassung).
2. Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
Für jedes Kind, für das dir gegenüber Kindergeld festgesetzt wird, legt der Staat noch einmal 100 Prozent deines Eigenbeitrags drauf, höchstens 300 Euro je Kind (§ 85 EStG neue Fassung). Den Höchstbetrag erreichst du schon mit 25 Euro im Monat. Bist du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25, kommen im ersten Jahr einmalig 200 Euro hinzu (§ 84 Satz 2 EStG neue Fassung). Die Kinderzulage zählt der Altersvorsorgedepot-Rechner so viele Jahre, wie du Kindergeld angibst.
3. Günstigerprüfung: der Steuervorteil obendrauf
Deine Beiträge bis 1.800 Euro plus die Zulage darfst du ab 2027 als Sonderausgaben abziehen (§ 10a Abs. 1 EStG neue Fassung; bis Ende 2026 gelten noch 2.100 Euro einschließlich Zulage). Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage (§ 10a Abs. 2 EStG). Nur der Teil darüber kommt als Erstattung zurück. Den Berufseinsteigerbonus rechnet es dabei nicht an (§ 2 Abs. 6 Satz 2 EStG).
Der klarstellende Verweis, der dafür neu in § 10a Abs. 2 EStG steht, zeigt nach einer späten Änderung im Finanzausschuss zwar auf den falschen Satz (Absatz 1 Satz 5 statt Satz 6). Der Altersvorsorgedepot-Rechner folgt aber der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 21/4088, S. 60); betroffen wäre ohnehin nur das Bonusjahr.
Für die Steuer nutzt der Altersvorsorgedepot-Rechner den Einkommensteuertarif 2026 aus § 32a EStG, denselben wie unser Einkommensteuer-Rechner. Er vergleicht die Steuer auf dein Einkommen mit und ohne Abzug.
4. Ansparphase: Beiträge, Zulagen, Rendite minus Kosten
Deine Beiträge fließen jeweils zum Monatsanfang ins Depot. Die Zulage eines Jahres bucht der Rechner zur Mitte des Folgejahres ein, denn der Anbieter meldet die Daten erst nach Jahresende (§ 89 EStG). Verzinst wird mit deiner Rendite abzüglich der Effektivkosten. So rechnet auch das Bundesfinanzministerium: 5 Prozent Rendite und 1 Prozent Effektivkosten ergeben 4 Prozent netto.
5. Auszahlungsplan bis 85
Zum Rentenbeginn verteilt der Altersvorsorgedepot-Rechner das Kapital in gleichen Monatsraten bis zum gewählten Endalter und verzinst den Rest mit der Rendite, die du für die Auszahlungsphase annimmst. Auf Wunsch zieht er vorher eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent ab. Zum Schluss schätzt er grob die Steuer auf die Auszahlung.
Die Eingabefelder im Altersvorsorgedepot-Rechner erklärt
Die Grundeinstellung im Altersvorsorgedepot-Rechner: 30 Jahre, keine Kinder, 100 Euro im Monat, 45.000 Euro Jahresbrutto. Am stärksten wirken Beitrag, Startalter, Kinder und Kosten.
Eigenbeitrag pro Monat
Trage ein, was du selbst einzahlst, ohne Zulagen. Gefördert werden bis zu 150 Euro im Monat, also 1.800 Euro im Jahr. Einzahlen darfst du bis 570 Euro im Monat, denn ein Vertrag nimmt höchstens 6.840 Euro Beiträge im Jahr auf; Zulagen und Erträge zählen dabei nicht mit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG neue Fassung). Vermögenswirksame Leistungen zählen nicht als Eigenbeitrag (§ 82 Abs. 4 EStG).
Alter zu Beginn und gewünschter Rentenbeginn
Aus beiden Feldern ergibt sich die Spardauer. Als Startalter zählt dein Alter am 1. Januar des ersten Sparjahres. Ausgezahlt wird frühestens mit 65 und spätestens mit 70, früher nur, wenn du schon vorher eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehst, etwa eine Altersrente (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG neue Fassung). Der Altersvorsorgedepot-Rechner lässt deshalb nur 65 bis 70 zu.
Kinder und Jahre mit Kindergeld
Zähle nur Kinder, für die die Familienkasse dir das Kindergeld festsetzt. Bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts bekommt 2027 grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage, auf Antrag beider der Vater (§ 85 Abs. 2 EStG). Im zweiten Feld gibst du an, wie viele Jahre es im Schnitt noch Kindergeld gibt – längstens bis 25, wenn ein Kind in Ausbildung ist (§ 32 Abs. 4 EStG).
Berufseinsteigerbonus
Den Bonus von 200 Euro gibt es einmalig. Der Altersvorsorgedepot-Rechner rechnet ihn nur ein, wenn dein Startalter unter 25 liegt. Hast du den Bonus schon für einen Riester-Vertrag bekommen, wähle „nicht mitrechnen“: Das Gesetz spricht wie bisher von „einmalig 200 Euro“, und laut Gesetzesbegründung bleibt die bisherige Regelung erhalten (BT-Drucksache 21/4088, S. 64).
Steuervorteil: Jahresbrutto, Einkommen oder ohne
Als Angestellte gibst du dein Jahresbrutto ein, der Altersvorsorgedepot-Rechner schätzt daraus das zu versteuernde Einkommen. Genauer wird es mit dem Wert aus deinem letzten Steuerbescheid. Willst du nur die Zulagen sehen, wähle „nicht berechnen“. Selbstständige nutzen am besten das zu versteuernde Einkommen.
Veranlagung und Brutto des Partners
Bei Zusammenveranlagung rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner mit dem Splittingtarif auf euer gemeinsames Einkommen. Er geht davon aus, dass nur du sparst. Sparen beide in einen geförderten Vertrag, prüft das Finanzamt beide Zulagen gemeinsam – das bildet der Rechner nicht ab.
Rendite vor Kosten
Die Rendite ist eine Annahme, keine Prognose. Der Altersvorsorgedepot-Rechner startet mit 5 Prozent wie das Rechenbeispiel des Bundesfinanzministeriums. Ein Aktienfonds kann langfristig mehr bringen, ein Anleihefonds deutlich weniger.
Effektivkosten
Die Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte die Kosten deine jährliche Rendite mindern (§ 2a AltZertG neue Fassung). Du findest sie im individuellen Produktinformationsblatt. Im Standarddepot sind höchstens 1,0 Prozent erlaubt; diesen Deckel nimmt der Altersvorsorgedepot-Rechner als Startwert. Ein frei gestaltetes Depot hat keinen Deckel.
Rendite in der Auszahlungsphase und Endalter
In der Auszahlungsphase liegt das Geld oft vorsichtiger, im Standarddepot zu Beginn höchstens 30 Prozent im chancenreicheren Fonds (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG neue Fassung). Voreingestellt sind 2 Prozent nach Kosten. Das Endalter muss mindestens 85 sein; wählst du 90 oder 95, sinkt die Monatsrate, das Geld reicht dafür länger.
Teilauszahlung zu Rentenbeginn
Das Gesetz erlaubt, zu Beginn bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszuzahlen. Ob dein Vertrag das vorsieht, steht in den Bedingungen. Der Betrag ist im Jahr der Auszahlung steuerpflichtig.
Steuersatz im Alter
Voreingestellt sind 20 Prozent. Diese Annahme stammt aus unserer eigenen Rechnung mit dem Tarif 2026: Wer alleinstehend 1.600 Euro gesetzliche Rente mit Rentenbeginn 2026 bezieht, zahlt auf 300 Euro Zusatzrente im Monat rund 19,6 Prozent Einkommensteuer. Bei kleiner Rente sind es weniger, bei hohen Alterseinkünften mehr.
Rechenbeispiel aus dem Altersvorsorgedepot-Rechner: 100 Euro ab 30
Lena ist 30, angestellt, hat keine Kinder und verdient 45.000 Euro brutto im Jahr. Ab Januar 2027 zahlt sie 100 Euro im Monat ins Standarddepot und will mit 67 in Rente gehen. Der Altersvorsorgedepot-Rechner schätzt ihr zu versteuerndes Einkommen auf 34.959 Euro, ihr Grenzsteuersatz liegt bei 30 Prozent.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Eigenbeitrag im Jahr | 1.200,00 € |
| Grundzulage (180 € + 210 €) | 390,00 € |
| Sonderausgabenabzug (1.200 € + 390 €) | 1.590 € |
| Steuerersparnis durch den Abzug | 471 € |
| Zusätzliche Erstattung (471 € − 390 €) | 81,00 € |
| Förderung im Jahr / Förderquote | 471,00 € / 39,3 % |
| Kapital mit 67 (5 % vor, 1 % Kosten) | 131.407 € |
| davon Eigenbeiträge / Zulagen / Erträge | 44.400 € / 14.430 € / 72.577 € |
| Auszahlung bis 85, vor Steuern | 722,62 € im Monat |
| grob nach 20 % Steuer | 578,10 € im Monat |
Von jedem Euro, den Lena spart, legt der Staat knapp 40 Cent drauf. Die 390 Euro Zulage landen in ihrem Depot, die 81 Euro Erstattung auf ihrem Konto. Über 37 Jahre summiert sich die Förderung auf 14.430 Euro Zulagen und 2.997 Euro Steuervorteil, wenn ihr Einkommen gleich bleibt.
Mehr als die Hälfte des Endkapitals stammt in diesem Modell aus Erträgen. Die Kosten fressen davon einen großen Teil: Ohne Effektivkosten wären es 163.921 Euro, also 32.514 Euro mehr.
Staffel aus dem Altersvorsorgedepot-Rechner: Förderung nach Monatsbeitrag
Die Tabelle zeigt Lenas Fall mit verschiedenen Monatsbeiträgen – alle anderen Angaben bleiben gleich. Dieselbe Staffel zeigt der Altersvorsorgedepot-Rechner, wenn du „Verlauf im Detail anzeigen“ aufklappst.
| Beitrag/Monat | Zulagen/Jahr | Steuervorteil/Jahr | Förderquote | Kapital mit 67 | Auszahlung/Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 € | 60,00 € | 0,00 € | 50 % | 14.824 € | 82 € |
| 25 € | 150,00 € | 0,00 € | 50 % | 37.059 € | 204 € |
| 30 € | 180,00 € | 0,00 € | 50 % | 44.471 € | 245 € |
| 50 € | 240,00 € | 10,00 € | 41,7 % | 69.310 € | 381 € |
| 100 € | 390,00 € | 81,00 € | 39,3 % | 131.407 € | 723 € |
| 150 € | 540,00 € | 150,00 € | 38,3 % | 193.504 € | 1.064 € |
| 200 € | 540,00 € | 150,00 € | 28,7 % | 243.581 € | 1.339 € |
| 300 € | 540,00 € | 150,00 € | 19,2 % | 343.736 € | 1.890 € |
Von 10 bis 30 Euro im Monat bekommst du die vollen 50 Prozent als Zulage. Danach sinkt die Förderquote, weil jeder weitere Euro nur noch 25 Cent bringt. Den größten Betrag holst du mit 150 Euro im Monat heraus. Jeder Euro darüber bekommt weder Zulage noch Steuervorteil – die Quote fällt deutlich. Ob sich Beiträge oberhalb der Förderung lohnen, steht weiter unten.
Familien: So wirkt die Kinderzulage
Für Eltern ist das Altersvorsorgedepot besonders stark gefördert. Beispiel aus dem Altersvorsorgedepot-Rechner: Mia ist 35 und verdient 30.000 Euro brutto. Sie bekommt die Kinderzulage für zwei Kinder, für die es im Schnitt noch 15 Jahre Kindergeld gibt. Sie geht mit 67 in Rente.
| Mias Eigenbeitrag | 25 € im Monat | 150 € im Monat |
|---|---|---|
| Grundzulage im ersten Jahr | 150,00 € | 540,00 € |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 600,00 € | 600,00 € |
| Zulagen im ersten Jahr | 750,00 € | 1.140,00 € |
| Förderquote im ersten Jahr | 250 % | 63,3 % |
| Zulagen über 32 Jahre | 13.800 € | 26.280 € |
| Kapital mit 67 | 51.389 € | 171.453 € |
| Auszahlung bis 85, vor Steuern | 282,59 € | 942,84 € |
Mit 25 Euro im Monat bekommt Mia das Zweieinhalbfache ihres Beitrags als Zulage. Am Ende haben Zulagen mehr zum Kapital beigetragen als ihre eigenen Einzahlungen von 9.600 Euro. Einen Steuervorteil gibt es nicht: Bei ihrem Einkommen ist die Zulage höher als die Steuerersparnis durch den Abzug.
Mit 150 Euro bringt jeder zusätzliche Euro nur noch die Grundzulage. Erst wenn die Kinderzulage wegfällt, rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner auch einen Steuervorteil ein – über die ganze Laufzeit 901 Euro.
Früh anfangen: Bonus und Startalter im Altersvorsorgedepot-Rechner
Je länger Zulagen und Erträge arbeiten, desto mehr wird daraus. Die Tabelle zeigt den Höchstbeitrag von 150 Euro im Monat bei unterschiedlichem Startalter, Rente mit 67, sonst wie in Lenas Beispiel.
| Startalter | Eigenbeiträge | Zulagen | Kapital mit 67 | Auszahlung/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 20 | 84.600 € | 25.580 € | 316.054 € | 1.738,02 € |
| 25 | 75.600 € | 22.680 € | 248.253 € | 1.365,17 € |
| 30 | 66.600 € | 19.980 € | 193.504 € | 1.064,10 € |
| 40 | 48.600 € | 14.580 € | 111.519 € | 613,26 € |
| 50 | 30.600 € | 9.180 € | 56.133 € | 308,68 € |
| 60 | 12.600 € | 3.780 € | 18.716 € | 102,92 € |
Wer mit 20 startet, bekommt die 200 Euro Bonus zusätzlich und hat mit 67 im Modell mehr als das Dreieinhalbfache seiner Einzahlungen. Ein Beispiel für Berufseinsteiger: Jonas ist 23, verdient 28.000 Euro brutto und spart 50 Euro im Monat. Im ersten Jahr bekommt er 240 Euro Grundzulage und 200 Euro Bonus, zusammen 440 Euro – 73,3 Prozent seines Beitrags. Mit 67 stehen im Modell 98.964 Euro im Depot.
Auch ein später Start bringt die volle Förderung, nur wird das Kapital kleiner. Mit 55 Jahren, 60.000 Euro brutto und 150 Euro im Monat zeigt der Altersvorsorgedepot-Rechner 540 Euro Zulage und 248 Euro Steuervorteil im Jahr. Nach zwölf Jahren stehen 35.596 Euro zur Verfügung, das reicht für 195,75 Euro im Monat bis 85.
Steuervorteil nach Einkommen: die Günstigerprüfung in Zahlen
Der Steuervorteil hängt an deinem Grenzsteuersatz. Die Tabelle zeigt für den Höchstbeitrag von 1.800 Euro, ohne Kinder, was die Günstigerprüfung zusätzlich zur Zulage von 540 Euro bringt. Abgezogen werden dabei 2.340 Euro – diesen Höchstbetrag nennt auch das Bundesfinanzministerium. Gerechnet mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner im Modus „zu versteuerndes Einkommen“.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuervorteil allein | Förderquote allein | Steuervorteil Ehepaar (Splitting) | Förderquote Ehepaar |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 29 € | 31,6 % | 0 € | 30 % |
| 30.000 € | 111 € | 36,2 % | 0 € | 30 % |
| 40.000 € | 191 € | 40,6 % | 34 € | 31,9 % |
| 50.000 € | 272 € | 45,1 % | 74 € | 34,1 % |
| 60.000 € | 354 € | 49,7 % | 116 € | 36,4 % |
| 70.000 € | 434 € | 54,1 % | 156 € | 38,7 % |
| 80.000 € | 443 € | 54,6 % | 196 € | 40,9 % |
| 100.000 € | 443 € | 54,6 % | 278 € | 45,4 % |
Im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent wächst der Vorteil nicht weiter: 2.340 Euro mal 42 Prozent ergeben 982,80 Euro Ersparnis, abzüglich 540 Euro Zulage bleiben gerundet 443 Euro. Mehr gibt es erst im 45-Prozent-Bereich ab 277.826 Euro. Paare mit Splittingtarif haben bei gleichem gemeinsamen Einkommen einen niedrigeren Grenzsteuersatz und deshalb weniger Vorteil. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer rechnet der Rechner nicht ein.
Den Steuervorteil bekommst du nur über die Steuererklärung; deine Beiträge meldet der Anbieter elektronisch (§ 10a Abs. 5 EStG). Die Erstattung fließt auf dein Konto, nicht ins Depot. Selbstständige brauchen die Steuererklärung ohnehin – ohne sie gibt es für sie nicht einmal die Zulage (§ 10a Abs. 1 Satz 5 EStG neue Fassung).
Effektivkosten: Was ein Prozent über 37 Jahre ausmacht
Kosten wirken wie eine negative Rendite, Jahr für Jahr. Lenas Fall mit 100 Euro im Monat, 5 Prozent Rendite vor Kosten und verschiedenen Effektivkosten:
| Effektivkosten | Kapital mit 67 | davon Erträge | Auszahlung/Monat bis 85 |
|---|---|---|---|
| 0,0 % | 163.921 € | 105.091 € | 901,42 € |
| 0,2 % | 156.743 € | 97.913 € | 861,95 € |
| 0,5 % | 146.636 € | 87.806 € | 806,37 € |
| 1,0 % (Deckel Standarddepot) | 131.407 € | 72.577 € | 722,62 € |
| 1,5 % | 117.978 € | 59.148 € | 648,78 € |
Zwischen 0,2 und 1,0 Prozent Kosten liegen im Altersvorsorgedepot-Rechner gut 25.000 Euro Kapital und fast 140 Euro Monatsrente. Der Kostendeckel im Standarddepot (§ 2a Abs. 2 AltZertG neue Fassung) schützt vor teuren Ausreißern, ist aber kein Gütesiegel. Vergleiche die Effektivkosten in den Produktinformationsblättern. Wie günstig ein ungefördertes ETF-Depot sein kann, zeigt unser ETF-Sparplan-Vergleich.
Genauso stark wirkt die Rendite selbst. Mit 3 Prozent vor Kosten zeigt der Altersvorsorgedepot-Rechner für Lena 86.411 Euro, mit 7 Prozent 205.862 Euro. Weil ein Altersvorsorgedepot keine Garantie hat, kann es auch schlechter laufen – rechne deshalb immer mit einer vorsichtigen Variante.
Auszahlung: Auszahlungsplan bis 85, länger oder mit Teilbetrag
Ausgezahlt wird als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG neue Fassung). Beim Auszahlungsplan legt der Anbieter die Rate spätestens alle drei Jahre neu fest, mindestens mit 80 Prozent des Restkapitals geteilt durch die restlichen Monate. Ein Rest wird am Ende ausgezahlt.
Der Altersvorsorgedepot-Rechner vereinfacht das zu einer gleichbleibenden Rate. So verändern die Einstellungen Lenas Auszahlung aus 131.407 Euro:
| Variante | Monatlich vor Steuern |
|---|---|
| bis 85, 2 % Rendite (Grundeinstellung) | 722,62 € |
| bis 85, 0 % Rendite | 608,37 € |
| bis 85, 4 % Rendite | 846,79 € |
| bis 90, 2 % Rendite | 592,25 € |
| bis 95, 2 % Rendite | 509,07 € |
| 30 % Teilauszahlung (39.422 €), dann bis 85 | 505,84 € |
Der Auszahlungsplan bis 85 bringt die höchste Rate, aber danach ist das Depot leer. Wer älter wird, hat dann nur noch die übrigen Renten. Die Leibrente zahlt lebenslang; ihre Höhe hängt von den Rechnungsgrundlagen des Anbieters ab – deshalb rechnet der Rechner sie nicht. Wie lange ein Kapital bei anderen Entnahmen reicht, prüfst du mit dem Entnahmerechner.
Steuern im Alter: was vom Auszahlungsplan bleibt
In der Ansparphase zahlst du auf Erträge im Altersvorsorgedepot keine Steuern. Dafür sind die Auszahlungen später sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG: Soweit sie auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen daraus beruhen, sind sie voll steuerpflichtig – mit deinem persönlichen Steuersatz im Alter.
Wie viel das ist, hängt von deinen übrigen Alterseinkünften ab. Mit 20 Prozent schätzt der Altersvorsorgedepot-Rechner für Lena 578,10 Euro netto statt 722,62 Euro. Was von deiner gesetzlichen Rente übrig bleibt, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen auf die Leistungen keine Beiträge, denn bei ihnen zählen im Alter nur Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 237 und § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Bei freiwillig Versicherten zählt dagegen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 Abs. 1 SGB V).
Mehr als 150 Euro im Monat: der ungeförderte Teil
Beiträge über 1.800 Euro im Jahr bringen weder Zulage noch Steuerabzug. Einen Vorteil haben sie trotzdem: Im Depot fallen keine laufenden Steuern an, und im Alter wird beim Auszahlungsplan nur der Ertrag versteuert. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und fließt das Geld nach dem 62. Geburtstag, sogar nur die Hälfte davon (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und § 52 Abs. 28 Satz 7 EStG).
Beispiel: Lena zahlt 300 Euro statt 100 Euro im Monat. Der Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt 343.736 Euro Kapital und 1.890,24 Euro Monatsrate vor Steuern. Weil nur rund 70 Prozent davon steuerpflichtig sind, bleiben grob 1.625,64 Euro. Dafür bindest du das Geld bis zur Rente; eine vorzeitige Auszahlung kostet die Förderung auf den geförderten Teil (§ 93 EStG). Ein frei verfügbarer ETF-Sparplan kann deshalb die bessere Ergänzung sein.
Wer gefördert wird – und wann der Rechner nicht passt
Unmittelbar gefördert werden vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, wenn sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben (§ 10a Abs. 1 Satz 1 EStG neue Fassung). Neu sind ab 2027 Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG), wenn sie für das Jahr eine Steuererklärung abgeben und noch keine 67 sind, sowie angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung werden mittelbar gefördert, wenn sie mindestens 120 Euro im Jahr in einen eigenen Vertrag einzahlen (§ 79 Satz 2 EStG neue Fassung; bis 2026 sind es 60 Euro). Ihre Grundzulage richtet sich nach den Beiträgen des berechtigten Partners und beträgt höchstens 175 Euro (§ 84 Satz 3 und 4 EStG neue Fassung). Diesen Fall rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner nicht. Gefördert werden zudem höchstens zwei Verträge, die nach 2026 abgeschlossen werden (§ 82 Abs. 5 EStG neue Fassung).
Was 2026 gilt – und was sich 2027 ändert
Bis Ende 2026 gibt es nur die Riester-Förderung. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, behalten als Bestandsverträge das alte Recht, solange du nicht ins neue wechselst (§ 52 Abs. 50a EStG neue Fassung). Gewechselt wird per Erklärung oder automatisch, sobald du ab 2027 einen neuen zertifizierten Vertrag abschließt (Satz 4 und 6). Mit dem Neustart gelten die Regeln, nach denen der Altersvorsorgedepot-Rechner arbeitet:
| Regel | Stand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Zulagen, 120-Euro-Mindestbeitrag, Abzug bis 1.800 € plus Zulage | Gesetz, gilt ab 1. Januar 2027 | Art. 2, Art. 14 Abs. 2 BGBl. 2026 I Nr. 156 |
| Altersvorsorgedepot, Standarddepot, Kostendeckel 1,0 %, Auszahlung ab 65, bis mindestens 85 | Gesetz, gilt ab 1. Januar 2027 | Art. 6 BGBl. 2026 I Nr. 156 |
| Kinderzulage an den Elternteil mit Kindergeld, Wohnförderkonto über fünf Jahre | Gesetz, gilt ab 1. Januar 2028 | Art. 3 BGBl. 2026 I Nr. 156 |
| Einkommensteuertarif 2027 (Grundfreibetrag 12.564 €) | Regierungsentwurf, Gesetzgebungsverfahren läuft | BR-Drs. 507/26 |
| Standarddepot eines öffentlichen Trägers | braucht eine Verordnung; Abstimmung laut Bundesregierung im Juni 2026 nicht abgeschlossen | § 1 Abs. 1e AltZertG neue Fassung, BT-Drs. 21/6726 |
Der neue Tarif würde den Steuervorteil kaum verschieben. Nach unserer Rechnung mit dem Entwurf aus der Bundesrat-Drucksache 507/26 ändert er sich bei 1.800 Euro Beitrag für Einkommen bis 249.999 Euro (Paare bis 499.998 Euro) um höchstens 8 Euro im Jahr. Die Details zum Entwurf stehen im Ratgeber Steuerreform 2027. Die Frühstart-Rente für Kinder hat der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen, das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Sie ist ein eigenes Gesetzesvorhaben und im Rechner nicht enthalten; mehr im Ratgeber Frühstart-Rente.
Wann sich das Altersvorsorgedepot nicht lohnt
Die Zulagen sind großzügig, aber das Geld ist bis zur Rente gebunden. Prüfe diese Fälle im Altersvorsorgedepot-Rechner besonders genau:
- Weniger als 10 Euro im Monat: Unter 120 Euro im Jahr gibt es keine Zulage.
- Kurze Spardauer, hohe Kosten: Wer mit 60 startet, 150 Euro im Monat zahlt und 1,5 Prozent Kosten hat, kommt bis 67 auf 2.025 Euro Erträge – weniger als die 3.780 Euro Zulagen.
- Kein Notgroschen: Wer vorzeitig an das Geld muss, zahlt Zulagen und Steuervorteile zurück.
- Riester-Altvertrag mit Kindern: Mit zwei nach 2007 geborenen Kindern und kleinem Einkommen kann das alte Recht günstiger sein. Ein neuer Vertrag ab 2027 beendet aber den Bestandsschutz auch für den Altvertrag – Details im Ratgeber Riester-Rente.
- Hohe Steuer im Alter: Wer im Ruhestand einen hohen Steuersatz erwartet, verliert einen Teil des Vorteils.
Wie viel du überhaupt zusätzlich brauchst, zeigt der Rentenlücken-Rechner. Einen Überblick über alle Bausteine gibt der Ratgeber Altersvorsorge.
Was der Altersvorsorgedepot-Rechner nicht abbildet
Der Altersvorsorgedepot-Rechner ist eine Modellrechnung, keine Garantie. Er rechnet mit einer gleichbleibenden Rendite. In Wirklichkeit schwanken die Kurse, auch kurz vor der Rente. Die gesetzliche Umschichtung im Standarddepot – fünf Jahre vor der Auszahlung höchstens 50 Prozent im chancenreicheren Fonds, zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent – bildet er nicht ab. Du kannst das berücksichtigen, indem du eine vorsichtigere Rendite einträgst.
Außerdem geht er von gleichem Einkommen und Förderung bis zum Rentenbeginn aus. Selbstständige verlieren die Förderung aber mit 67, Angestellte, sobald sie nach der Regelaltersgrenze eine Vollrente beziehen und nicht mehr rentenversicherungspflichtig sind. Nicht enthalten sind mittelbar geförderte Ehepartner, die gemeinsame Günstigerprüfung, wenn beide sparen, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Garantieprodukte und die Leibrente. Die Steuer im Alter ist nur grob geschätzt.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot-Rechner
Wie viel Zulage bekomme ich mit 50 Euro im Monat?
Mit 50 Euro im Monat, also 600 Euro im Jahr, beträgt die Grundzulage 240 Euro: 180 Euro für die ersten 360 Euro und 60 Euro für die restlichen 240 Euro. Für jedes Kind mit Kindergeld kommen 300 Euro hinzu, unter 25 einmalig 200 Euro Bonus. Den Steuervorteil zeigt dir der Altersvorsorgedepot-Rechner nach deinem Einkommen.
Ab welchem Beitrag gibt es die volle Zulage?
Die volle Kinderzulage von 300 Euro je Kind gibt es schon ab 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 25 Euro im Monat. Die volle Grundzulage von 540 Euro erreichst du erst mit 1.800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat. Prozentual am stärksten gefördert sind Beiträge bis 30 Euro im Monat.
Wie genau ist der Altersvorsorgedepot-Rechner?
Die Zulagen rechnet er exakt nach dem Gesetz, den Steuervorteil mit dem amtlichen Tarif 2026. Kapital und Auszahlung sind Modellrechnungen mit deinen Annahmen zu Rendite und Kosten. Wir haben die Engine mit einer unabhängigen Nachrechnung in 480 Fällen geprüft. Einen Steuerbescheid oder ein Produktinformationsblatt ersetzt das Ergebnis nicht.
Kann ich den Altersvorsorgedepot-Rechner als Selbstständiger nutzen?
Ja. Ab 2027 sind Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit gefördert, wenn sie eine Steuererklärung abgeben und noch keine 67 sind. Trage im Altersvorsorgedepot-Rechner am besten dein zu versteuerndes Einkommen ein. Bedenke, dass die Förderung mit 67 endet, auch wenn die Auszahlung erst später beginnt.
Bekomme ich die Zulage und den Steuervorteil zusammen?
Nicht doppelt. Das Finanzamt rechnet die Zulage auf die Steuerersparnis an und erstattet nur den Teil, der darüber hinausgeht. Die Zulage fließt ins Depot, die Erstattung auf dein Konto. Der Berufseinsteigerbonus wird nicht angerechnet. Bei kleinen Einkommen ist die Zulage meist höher als die Ersparnis, dann gibt es nur die Zulage.
Wann wird die Zulage gutgeschrieben?
Erst nach Ablauf des Beitragsjahres. Mit einer Dauervollmacht beantragt der Anbieter sie für dich und übermittelt die Daten bis Ende des Folgejahres. Ohne Vollmacht hast du bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr Zeit für den Antrag. Der Altersvorsorgedepot-Rechner bucht die Zulage deshalb zur Mitte des Folgejahres ein.
Kann ich mit 63 an das Geld?
Nur, wenn du dann schon eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehst, etwa eine vorgezogene Altersrente oder eine Beamtenpension. Sonst beginnt die Auszahlung frühestens mit 65 und spätestens mit 70, deshalb lässt der Altersvorsorgedepot-Rechner nur diese Spanne zu. Innerhalb von mindestens fünf Jahren wählst du den Start frei, mit drei Monaten Vorlauf. Eine Auszahlung außerhalb dieser Regeln gilt als schädliche Verwendung und kostet die Förderung.
Was passiert, wenn das Depot im Minus ist?
Ein Altersvorsorgedepot hat keine Garantie, das Risiko trägst du. Ein Minus kurz vor der Rente kannst du abfedern, indem du den Beginn innerhalb des Zeitfensters verschiebst. Im Standarddepot schichtet der Anbieter vorher in den vorsichtigen Fonds um. Im Altersvorsorgedepot-Rechner spielst du schwache Jahre mit einer niedrigen Rendite durch. Wer Sicherheit will, wählt ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 mit den neuen §§ 10a, 84 bis 86 EStG und § 1, § 2a AltZertG
- Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- BT-Drucksache 21/4088 – Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung zur Günstigerprüfung
- BT-Drucksache 21/4996 – Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit der endgültigen Zulagenhöhe
- § 10a EStG – Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026
- § 22 EStG – Besteuerung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
- § 89 EStG – Antrag auf Zulage und Fristen
- BT-Drucksache 21/6726 – Antwort der Bundesregierung zum öffentlichen Standarddepot
- Bundesrat-Drucksache 507/26 – Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027
Fazit: Der Altersvorsorgedepot-Rechner macht die Förderung greifbar
Das Altersvorsorgedepot belohnt vor allem kleine Beiträge und Familien: 50 Prozent Zulage bis 30 Euro im Monat, 300 Euro je Kind schon ab 25 Euro. Wer gut verdient, holt über die Günstigerprüfung beim Grenzsteuersatz von 42 Prozent bis zu 443 Euro im Jahr zusätzlich heraus (gerechnet ohne Soli und Kirchensteuer). Was am Ende daraus wird, entscheiden Spardauer, Rendite und Kosten.
Spiel deine Zahlen im Altersvorsorgedepot-Rechner durch, rechne mit einer vorsichtigen Rendite und vergleiche ab Januar 2027 die Effektivkosten der Angebote. Mindestens 120 Euro im Jahr solltest du einplanen – darunter fließt keine Zulage.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Anlage- oder Steuerberatung. Alle Rechenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) und dem Einkommensteuertarif 2026. Renditen sind Annahmen, keine Prognosen; ein Altersvorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie. Maßgeblich sind das Produktinformationsblatt und die Vertragsbedingungen deines Anbieters. Stand: 23. Oktober 2026.

