Mit dem Pflichtteilsrechner auf dieser Seite siehst du in wenigen Minuten, wie viel Geld dir zusteht, wenn dich ein Elternteil, dein Ehepartner oder ein selbst kinderloses Kind im Testament übergangen hat. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben: die Hälfte dessen, was du ohne Testament geerbt hättest. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Zahl der Kinder, vom Güterstand der Ehe, von Schulden und von Schenkungen in den letzten zehn Jahren ab.

Der Pflichtteilsrechner bildet diese Stellschrauben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab: für Kinder, Ehegatten und Eltern, mit Pflichtteilsergänzung, Anrechnung und Verjährungsdatum. Darunter erklären wir jedes Eingabefeld, rechnen typische Fälle durch und zeigen, wie du deinen Anspruch durchsetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – als Geldbetrag, nicht als Anteil an Haus oder Konto. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatten und, wenn es keine Kinder gibt, die Eltern.
  • Beim Berliner Testament mit zwei Kindern und Zugewinngemeinschaft steht jedem Kind ein Achtel des Nachlasses zu: Bei 390.000 Euro nach Schulden sind das 48.750 Euro.
  • Schenkungen zählen im ersten Jahr vor dem Tod voll, danach je Jahr 10 Prozent weniger; nach zehn Jahren gar nicht mehr. Schenkungen an den Ehegatten werden nicht abgeschmolzen, solange die Ehe besteht.
  • Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem du vom Tod und von der Enterbung erfahren hast – bei Kenntnis 2026 also mit Ablauf des 31. Dezember 2029.
  • Erbschaftsteuer fällt erst an, wenn du den Pflichtteil geltend machst. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro.

So rechnet der Pflichtteilsrechner: vier Schritte zum Anspruch

Ein Pflichtteil entsteht, wenn der Verstorbene, juristisch der Erblasser, dich durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen hat (§ 2303 BGB). Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, dann bist du Erbe und brauchst keinen Pflichtteil. Der Pflichtteilsrechner geht in vier Schritten vor.

1. Gesetzliche Erbquote bestimmen

Zuerst ermittelt der Pflichtteilsrechner, welchen Anteil du ohne Testament bekommen hättest. Kinder erben zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB). Der Ehegatte erhält neben Kindern ein Viertel, neben Eltern oder Großeltern die Hälfte (§ 1931 BGB). In der Zugewinngemeinschaft kommt pauschal ein weiteres Viertel hinzu (§ 1371 Abs. 1 BGB). Enterbte Geschwister und solche, die ausgeschlagen haben, zählen bei der Quote mit (§ 2310 BGB).

2. Pflichtteilsquote halbieren

Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte der Erbquote. Aus einem Viertel wird ein Achtel, aus der Hälfte ein Viertel. Diese Quote zeigt der Pflichtteilsrechner als Bruch und in Prozent an.

3. Nachlasswert am Todestag ansetzen

Maßgeblich sind Bestand und Wert des Nachlasses am Todestag (§ 2311 BGB). Davon zieht der Pflichtteilsrechner die Schulden des Verstorbenen und die Beerdigungskosten ab. Verlangt der Ehegatte den Zugewinnausgleich, mindert auch diese Forderung den Nachlass. Die Quote mal dem Nachlass ergibt den ordentlichen Pflichtteil.

4. Ergänzung addieren, Erhaltenes abziehen

Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren etwas verschenkt, kommt die Pflichtteilsergänzung dazu (§ 2325 BGB). Abgezogen werden Zuwendungen, die du selbst mit Anrechnungsbestimmung bekommen hast, und der Wert eines Erbteils oder Vermächtnisses, das dir trotz allem hinterlassen wurde. Ergebnis ist dein offener Anspruch.

Die Eingabefelder im Pflichtteilsrechner erklärt

Die Grundeinstellung im Pflichtteilsrechner zeigt einen typischen Fall: Ein Elternteil stirbt, der Ehepartner erbt allein, zwei Kinder sind für den ersten Todesfall enterbt.

Wer möchte den Pflichtteil berechnen?

Wähle, ob du als Kind, Ehegatte oder Elternteil rechnest; der Pflichtteilsrechner blendet dann die passenden Felder ein. Eingetragene Lebenspartner gelten als Ehegatten (§ 10 LPartG). Eltern sind nur pflichtteilsberechtigt, wenn der Verstorbene keine Kinder oder Enkel hinterlässt (§ 2309 BGB). Enkel, deren Elternteil gestorben ist, rechnen im Modus Kind und teilen das Ergebnis durch die Zahl der Kinder ihres verstorbenen Elternteils.

Nachlasswert am Todestag

Trage alles ein, was dem Verstorbenen gehörte: Konten, Depots, Immobilien und Autos zum Verkehrswert am Todestag. Kontostände bekommen die Erben von der Bank, wie im Ratgeber Konto im Todesfall beschrieben. Für Häuser hilft eine erste Schätzung über die Immobilienbewertung.

Nachlassverbindlichkeiten inklusive Bestattung

Hierher gehören Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden des Verstorbenen und die Beerdigung bis zur fertigen Grabstätte, nicht aber die spätere Grabpflege. Vermächtnisse und Auflagen aus dem Testament trägst du nicht ein, denn der Pflichtteil geht ihnen vor (BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 – IV ZR 174/20).

Familienstand des Erblassers

Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung muss notariell vereinbart sein. Wähle „nicht verheiratet“, wenn der Verstorbene ledig, geschieden oder verwitwet war. Gütergemeinschaft bildet der Pflichtteilsrechner nicht ab.

Was bekommt der Ehegatte?

Diese Frage zählt nur bei Zugewinngemeinschaft. Ist der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer, etwa beim Berliner Testament, erhöht sich sein Erbteil um ein Viertel, und die Kinder bekommen eine kleinere Quote. Ist er enterbt ohne Vermächtnis oder schlägt er aus, kann er den Zugewinnausgleich verlangen. Dann richten sich alle Pflichtteile nach seinem nicht erhöhten Erbteil (§ 1371 Abs. 2 BGB).

Zugewinnausgleichsforderung

Nur bei dieser güterrechtlichen Lösung trägst du die Forderung des Ehegatten ein: die Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen beider Partner, begrenzt auf das Nettovermögen (§ 1378 BGB). Der Pflichtteilsrechner zieht sie vom Nachlass ab, bevor er die Pflichtteile berechnet.

Anzahl der Kinder

Zähle alle Kinder des Verstorbenen, auch enterbte, Kinder aus früheren Beziehungen, adoptierte (§ 1754 BGB) und solche, die ausgeschlagen haben. Ein verstorbenes Kind mit eigenen Kindern zählt als ein Kind. Wer per Notarvertrag einen Erbverzicht erklärt hat, zählt nicht mit. Im Modus Kind setzt der Pflichtteilsrechner mindestens ein Kind an, weil du selbst dazugehörst.

Ohne Kinder: Verwandte des Erblassers

Hatte der Verstorbene keine Kinder, aber leben noch Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen oder Großeltern, beträgt der Ehegattenerbteil die Hälfte. Gibt es niemanden aus diesen Gruppen, erbt der Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge alles.

Deine Situation als Elternteil

Leben beide Eltern, teilen sie sich den Elternanteil. Ist der andere Elternteil gestorben, treten dessen Kinder an seine Stelle, also die Geschwister des Verstorbenen. Nur wenn er keine weiteren Nachkommen hatte, erhältst du den ganzen Anteil (§ 1925 BGB).

Was du schon aus dem Nachlass bekommst

Hat dich der Erblasser zu einer kleinen Quote als Miterben eingesetzt oder dir ein Vermächtnis zugewandt, trage dessen Wert ein. Für einen Erbteil rechnest du Erbquote mal Nachlass nach Schulden, ohne Vermächtnisse oder Auflagen abzuziehen, die auf deinem Erbteil lasten (§ 2305 Satz 2 BGB). Der Pflichtteilsrechner zeigt dann den Zusatz- oder Restpflichtteil, der dir noch fehlt.

Zuwendung mit Anrechnungsbestimmung

Hast du zu Lebzeiten Geld oder eine Immobilie bekommen mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass es auf den Pflichtteil angerechnet wird, gehört der Wert zur Zeit der Zuwendung hierher (§ 2315 BGB), nach der Rechtsprechung mit dem Verbraucherpreisindex auf den Todestag hochgerechnet (BGH, Urteil vom 4. Juli 1975 – IV ZR 3/74). Ohne diese Bestimmung bei der Übergabe greift die Anrechnung nicht.

Schenkung an eine andere Person

Trage den Wert einer Schenkung an einen Dritten ein, etwa an ein Geschwisterkind oder eine neue Partnerin. Bei Grundstücken und anderen nicht verbrauchbaren Gegenständen zählt der niedrigere Wert aus Schenkungszeitpunkt und Todestag, bei Geld der Betrag bei der Schenkung (§ 2325 Abs. 2 BGB). Den Wert bei der Schenkung rechnen die Gerichte dafür zuerst mit dem Verbraucherpreisindex auf den Todestag hoch. Mehrere Schenkungen rechnest du im Pflichtteilsrechner einzeln durch.

Volle Jahre zwischen Schenkung und Todestag

Zähle nur vollendete Jahre: Liegen vier Jahre und sieben Monate dazwischen, trägst du 4 ein. Bei Grundstücken beginnt die Frist mit der Umschreibung im Grundbuch, nicht mit dem Notartermin.

Wer wurde beschenkt?

War der Beschenkte der Ehegatte des Erblassers und bestand die Ehe bis zum Tod, beginnt die Zehnjahresfrist nicht zu laufen. Der Pflichtteilsrechner setzt die Schenkung dann zu 100 Prozent an.

Jahr der Kenntnis

Trage das Jahr ein, in dem du vom Tod und vom enterbenden Testament erfahren hast. Daraus berechnet der Pflichtteilsrechner, wann dein Anspruch verjährt.

Rechenbeispiel aus dem Pflichtteilsrechner: Berliner Testament

Klaus stirbt mit 66 Jahren. Er und seine Frau Petra haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, die beiden Kinder Lena und Jonas sollen erst nach dem Tod des Zweiten erben. Das ist das klassische Berliner Testament (§ 2269 BGB). Für den ersten Todesfall sind die Kinder damit enterbt und können den Pflichtteil verlangen. Klaus hinterlässt 400.000 Euro, die Bestattung und offene Rechnungen kosten 10.000 Euro. Das Paar lebte ohne Ehevertrag.

Schritt Rechnung Ergebnis
Erbteil Petra 1/4 neben Kindern + 1/4 Zugewinn 1/2
Erbteil je Kind 1/2 geteilt durch 2 Kinder 1/4
Pflichtteilsquote je Kind Hälfte von 1/4 1/8 (12,5 %)
Nachlasswert 400.000 € − 10.000 € 390.000 €
Pflichtteil je Kind 1/8 × 390.000 € 48.750 €

Verlangen beide Kinder ihren Pflichtteil, muss Petra 97.500 Euro auszahlen. Wäre Klaus verwitwet gewesen und hätte er eine andere Person als Erben eingesetzt, stünde jedem Kind ein Viertel zu: 97.500 Euro. Die Staffel aus dem Pflichtteilsrechner zeigt, wie Kinderzahl und Güterstand den Pflichtteil bei 390.000 Euro Nachlass verändern:

Kinder Zugewinngemeinschaft, Ehegatte erbt Gütertrennung nicht verheiratet
1 97.500 € (1/4) 97.500 € (1/4) 195.000 € (1/2)
2 48.750 € (1/8) 65.000 € (1/6) 97.500 € (1/4)
3 32.500 € (1/12) 48.750 € (1/8) 65.000 € (1/6)
4 24.375 € (1/16) 36.562,50 € (3/32) 48.750 € (1/8)

Manche Paare ergänzen ihr Berliner Testament um eine Pflichtteilsstrafklausel: Wer nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordert, soll auch nach dem Tod des Zweiten nur den Pflichtteil bekommen. Eine solche Klausel steht nicht im Gesetz, sondern im Testament. Sie verhindert die Forderung nicht, macht sie aber teuer. Lies das Testament deshalb genau, bevor du Geld verlangst.

Pflichtteil des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft

Für Ehegatten gibt es zwei Wege. Bei der erbrechtlichen Lösung erbt der Ehegatte oder bekommt ein Vermächtnis und kann bis zum sogenannten großen Pflichtteil auffüllen: der Hälfte des um ein Viertel erhöhten Erbteils. Neben Kindern ist das ein Viertel des Nachlasses. Bei der güterrechtlichen Lösung verlangt er den tatsächlich berechneten Zugewinnausgleich und zusätzlich den kleinen Pflichtteil aus dem nicht erhöhten Erbteil, neben Kindern ein Achtel.

Wichtig: Wer enterbt ist und kein Vermächtnis bekommt, hat nur den zweiten Weg. Wer erbt, kann ausschlagen und so in die güterrechtliche Lösung wechseln (§ 1371 Abs. 3 BGB). Der Pflichtteilsrechner vergleicht beides. Beispiel mit zwei Kindern und 390.000 Euro Nachlass nach Schulden:

Zugewinnausgleich kleiner Pflichtteil güterrechtlich gesamt großer Pflichtteil (erbrechtlich)
0 € 48.750 € 48.750 € 97.500 €
40.000 € 43.750 € 83.750 € 97.500 €
80.000 € 38.750 € 118.750 € 97.500 €
150.000 € 30.000 € 180.000 € 97.500 €

Ist dem Ehegatten als Erbe oder Vermächtnisnehmer nicht mehr als der große Pflichtteil hinterlassen, lohnt in diesem Beispiel der Zugewinnausgleich ab einer Forderung von rund 55.714 Euro; darunter fährt er mit Erbteil oder Vermächtnis plus Auffüllung besser. Ist ihm mehr hinterlassen, liegt die Grenze entsprechend höher. Die Ausschlagung ist aber endgültig und muss in der Regel binnen sechs Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB). Lass dich vorher beraten. Den Zugewinnausgleich musst du übrigens nicht versteuern (§ 5 Abs. 2 ErbStG).

Die Lösung des Ehegatten wirkt auch auf die Kinder. Angenommen, Klaus hätte nicht Petra, sondern eine Stiftung als Alleinerbin eingesetzt und Petra verlangt 80.000 Euro Zugewinnausgleich: Dann steigt die Quote jedes Kindes auf 3/16, der Nachlass sinkt aber auf 310.000 Euro. Der Pflichtteilsrechner zeigt 58.125 Euro je Kind statt 48.750 Euro.

Gütertrennung: Warum die Quote mit der Kinderzahl springt

Bei Gütertrennung gibt es kein Zugewinnviertel. Dafür gilt eine Sonderregel: Neben einem oder zwei Kindern erben Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB). Mit einem Kind erhält jeder die Hälfte, mit zwei Kindern jeder ein Drittel. Erst ab drei Kindern gilt wieder das Viertel für den Ehegatten.

Für die Kinder ist Gütertrennung deshalb ab zwei Kindern günstiger als die Zugewinngemeinschaft mit erbendem Ehegatten, bei einem Kind gleich. Bei zwei Kindern und 390.000 Euro Nachlass zeigt der Pflichtteilsrechner 65.000 Euro je Kind statt 48.750 Euro. Der Ehegatte selbst kommt neben zwei Kindern auf einen Pflichtteil von 1/6, also ebenfalls 65.000 Euro.

Pflichtteil der Eltern: nur ohne Kinder

Eltern sind nur pflichtteilsberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Kinder oder Enkel hinterlässt. Ein Beispiel: Ein unverheirateter, kinderloser Sohn setzt seine Lebensgefährtin als Alleinerbin ein. Dann steht jedem Elternteil ein Viertel des Nachlasses zu. War der Sohn verheiratet, schrumpft der Elternanteil deutlich:

Familienstand des Verstorbenen Erbquote je Elternteil Pflichtteilsquote Pflichtteil bei 390.000 €
nicht verheiratet 1/2 1/4 97.500 €
Zugewinngemeinschaft, Ehegatte erbt 1/8 1/16 24.375 €
Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich 1/4 1/8 48.750 €
Gütertrennung 1/4 1/8 48.750 €

Die Werte gelten, wenn beide Eltern leben; in der Zeile mit Zugewinnausgleich ist keine Ausgleichsforderung eingetragen. Ist ein Elternteil verstorben und hatte er keine weiteren Nachkommen, verdoppelt sich der Anteil des anderen: Unverheiratet zeigt der Pflichtteilsrechner dann 195.000 Euro. Hatte der verstorbene Elternteil dagegen weitere Kinder, also Geschwister oder Halbgeschwister des Verstorbenen, treten sie an seine Stelle, und es bleibt bei deinem halben Elternanteil.

Pflichtteilsergänzung nach Schenkung: Abschmelzung über zehn Jahre

Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten verschenkt, kann den Pflichtteil nicht einfach aushebeln. Der Pflichtteilsberechtigte darf verlangen, dass die Schenkung dem Nachlass rechnerisch hinzugerechnet wird. Seit 2010 gilt dabei eine Abschmelzung: Im ersten Jahr vor dem Tod zählt die Schenkung voll, in jedem weiteren Jahr ein Zehntel weniger. Sind zehn Jahre seit der Leistung verstrichen, bleibt sie unberücksichtigt (§ 2325 Abs. 3 BGB).

Beispiel: Klaus hat seinem Neffen vor gut vier Jahren 100.000 Euro geschenkt. Vier volle Jahre sind vergangen, die Schenkung liegt also im fünften Jahr und zählt zu 60 Prozent. Der Pflichtteilsrechner setzt 60.000 Euro an. Jedes Kind bekommt ein Achtel davon, also 7.500 Euro Ergänzung. Zusammen mit dem ordentlichen Pflichtteil sind das 56.250 Euro. Die Tabelle zeigt einen Auszug der Staffel, die der Pflichtteilsrechner für jedes Jahr ausgibt.

Volle Jahre seit der Schenkung zählt zu angesetzter Wert Ergänzung je Kind Pflichtteil + Ergänzung
unter 1 Jahr 100 % 100.000 € 12.500 € 61.250 €
1 bis unter 2 90 % 90.000 € 11.250 € 60.000 €
2 bis unter 3 80 % 80.000 € 10.000 € 58.750 €
4 bis unter 5 60 % 60.000 € 7.500 € 56.250 €
6 bis unter 7 40 % 40.000 € 5.000 € 53.750 €
9 bis unter 10 10 % 10.000 € 1.250 € 50.000 €
10 und mehr 0 % 0 € 0 € 48.750 €

Ausnahme Ehegatte und Nießbrauch

Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe. Hat Klaus seiner Frau vor acht Jahren 100.000 Euro geschenkt, zählt der Betrag deshalb voll: 12.500 Euro Ergänzung je Kind. Auch wer ein Haus verschenkt und sich den Nießbrauch uneingeschränkt vorbehält, setzt die Frist nicht in Gang, weil er den „Genuss“ des Geschenks nicht aufgibt (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 – IV ZR 474/15). Ein Wohnrecht an nur einem Teil des Hauses hindert den Fristbeginn dagegen in der Regel nicht.

Überschuldeter Nachlass

Selbst bei verschuldetem Nachlass kann eine Ergänzung bleiben. Beispiel: 10.000 Euro Vermögen, 50.000 Euro Schulden und 100.000 Euro Schenkung im letzten Lebensjahr. Ein ordentlicher Pflichtteil entsteht nicht. Mit der Schenkung ergibt sich ein fiktiver Nachlass von 60.000 Euro; der Pflichtteilsrechner zeigt ein Achtel davon, 7.500 Euro Ergänzung. Muss der Erbe die Ergänzung nicht zahlen, etwa weil er nur mit dem überschuldeten Nachlass haftet, kannst du dich an den Beschenkten halten (§ 2329 BGB).

Anrechnung, Zusatzpflichtteil und Vermächtnis

Was du selbst schon bekommen hast, kann deinen Anspruch mindern. Drei Fälle unterscheidet das Gesetz, und der Pflichtteilsrechner bildet alle drei ab.

Zuwendung mit Anrechnungsbestimmung: Lena hat zum Studienabschluss 50.000 Euro bekommen, und Klaus hat dabei schriftlich festgehalten, dass das Geld auf ihren Pflichtteil angerechnet wird. Der Betrag wird dem Nachlass hinzugerechnet und dann abgezogen: Ein Achtel von 440.000 Euro sind 55.000 Euro; nach Abzug der 50.000 Euro weist der Pflichtteilsrechner 5.000 Euro aus. Jonas behält seine 48.750 Euro.

Zu kleiner Erbteil: Ist dir ein Erbteil hinterlassen, der kleiner ist als dein Pflichtteil, kannst du die Differenz als Zusatzpflichtteil verlangen, ohne auszuschlagen (§ 2305 BGB). Setzt Klaus Lena zu einem Zehntel ein, ist ihr Erbteil 39.000 Euro wert. Der Pflichtteilsrechner zeigt 9.750 Euro, die ihr noch fehlen. Das entspricht der Differenz der Quoten 1/8 und 1/10, mit der auch der Bundesgerichtshof rechnet (IV ZR 174/20).

Vermächtnis: Ein Vermächtnis wird auf den Pflichtteil angerechnet, soweit sein Wert reicht; den Rest kannst du zusätzlich verlangen. Schlägst du das Vermächtnis aus, bekommst du stattdessen den vollen Pflichtteil in Geld (§ 2307 BGB). Die Ergänzung wegen Schenkungen bleibt dir auch dann, wenn dir genau die Hälfte deines gesetzlichen Erbteils hinterlassen ist (§ 2326 BGB).

Nicht abgebildet ist die Ausgleichung unter Geschwistern nach § 2316 BGB, etwa für eine Ausstattung zur Hochzeit. Sie verschiebt die Beträge zwischen den Kindern.

Nachlasswert ermitteln: Immobilie, Schulden, Bestattung

Der größte Hebel beim Pflichtteil ist der Wert des Nachlasses. Eine Bewertung, die der Erblasser selbst im Testament vorgenommen hat, ist nicht maßgebend; der Wert wird, wenn nötig, geschätzt (§ 2311 Abs. 2 BGB). Bei Immobilien zählt der Verkehrswert am Todestag. Ein Gutachten kannst du vom Erben verlangen, die Kosten trägt der Nachlass. Je belastbarer der Wert, desto verlässlicher das Ergebnis im Pflichtteilsrechner. Wie Erben mit einem Haus umgehen, beschreibt der Ratgeber Immobilie erben.

Abziehen darfst du Schulden des Verstorbenen und die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), nicht aber Grabpflege, Vermächtnisse und Auflagen – auch keine im Testament angeordnete Grabpflege (BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 – IV ZR 174/20).

Müsste der Erbe für die sofortige Zahlung etwa das Familienheim aufgeben, kann er Stundung verlangen, wenn das wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre; ist der Anspruch unbestritten, entscheidet das Nachlassgericht (§ 2331a BGB). Deine Interessen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Der Anspruch selbst bleibt in voller Höhe bestehen.

Pflichtteil geltend machen: Auskunft (§ 2314), Fristen, Schritte

Der Pflichtteil entsteht mit dem Tod, ist vererblich und übertragbar (§ 2317 BGB). Er kommt aber nicht von allein. So gehst du vor:

  1. Testament prüfen: Nach der Eröffnung teilt dir das Nachlassgericht den Inhalt mit, der dich betrifft (§ 348 FamFG). Prüfe, ob du enterbt bist, einen zu kleinen Erbteil hast oder ein Vermächtnis bekommst.
  2. Auskunft verlangen: Als Nicht-Erbe hast du Anspruch auf ein Verzeichnis aller Nachlassgegenstände, auf Wertermittlung und auf ein notarielles Verzeichnis (§ 2314 BGB). Frage ausdrücklich auch nach Schenkungen der letzten zehn Jahre.
  3. Anspruch beziffern: Rechne mit dem Pflichtteilsrechner und den Angaben aus dem Verzeichnis. Bei Immobilien und Firmen verlangst du ein Gutachten.
  4. Schriftlich fordern: Setze dem Erben eine Zahlungsfrist. Zahlt er nach dieser Mahnung nicht, kommt er in Verzug und schuldet Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 286, 288 BGB).
  5. Verjährung im Blick behalten: Notfalls hemmen Mahnbescheid, Klage oder echte Verhandlungen den Fristablauf (§§ 203, 204 BGB).

Die Frist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt am Ende des Jahres, in dem du vom Tod und von der Enterbung erfahren hast (§ 199 BGB). Unabhängig von deiner Kenntnis endet sie spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall. Den Anspruch gegen einen Beschenkten musst du binnen drei Jahren ab dem Erbfall verfolgen (§ 2332 BGB).

Kenntnis von Tod und Enterbung Verjährung mit Ablauf des
2024 31.12.2027
2025 31.12.2028
2026 31.12.2029

Kontoauszüge der letzten Jahre sind eine wichtige Quelle für Schenkungen. Hatte der Verstorbene eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt, kann der Bevollmächtigte sie schnell beschaffen.

Erbschaftsteuer auf den Pflichtteil

Steuerpflichtig ist der Pflichtteil erst, wenn du ihn geltend machst; erst dann entsteht die Steuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG). Der Erbe kann den geltend gemachten Pflichtteil von seinem Erwerb abziehen (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG).

Die Freibeträge sind hoch: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 100.000 Euro für Eltern bei einem Erwerb von Todes wegen (§ 16 ErbStG). Mitgezählt werden Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren. Der Pflichtteilsrechner vergleicht deinen Anspruch mit dem Freibetrag: Die 48.750 Euro aus dem Beispiel bleiben steuerfrei. Was oberhalb der Freibeträge fällig wird, zeigt der Erbschaftsteuer-Rechner.

Beim Berliner Testament kann der Pflichtteil steuerlich sogar sinnvoll sein. Ohne Pflichtteil bleibt der Freibetrag der Kinder gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil ungenutzt, weil sie erst später alles vom Überlebenden erben. Fordern sie den Pflichtteil, nutzen sie je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Ob sich das lohnt, hängt von der Vermögenshöhe und einer möglichen Strafklausel ab.

Enterbt trotz Testament: Entziehung und Verzicht

Kinder haben auch dann einen Pflichtteil, wenn das Testament sie ausdrücklich enterbt. Entziehen kann der Erblasser den Pflichtteil nur aus vier schweren Gründen: wenn das Kind ihm oder nahen Angehörigen nach dem Leben trachtet, ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen sie begeht, die Unterhaltspflicht ihm gegenüber böswillig verletzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird und seine Teilhabe am Nachlass deshalb unzumutbar ist (§ 2333 BGB). Funkstille oder Streit reichen nicht.

Zu Lebzeiten des Erblassers kannst du nur per notariellem Vertrag mit ihm verzichten (§§ 2346, 2348 BGB). Ein voller Erbverzicht nimmt dich aus der Quotenberechnung heraus, die Geschwister bekommen dann mehr. Ein reiner Pflichtteilsverzicht lässt die Quoten der anderen unverändert; im Pflichtteilsrechner zählst du dieses Kind also weiter mit. Umgekehrt schützt Enterbung nicht vor Pflichten zu Lebzeiten: Ob Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen, prüft der Elternunterhalt-Rechner.

Was 2026 gilt – und was sich ändern könnte

Am Pflichtteilsrecht selbst hat sich 2026 nichts geändert; die Abschmelzung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2010. Ein Gesetzentwurf zur Änderung ist uns nicht bekannt. Neu ist aber ein Urteil zur Pflichtteilsergänzung: Überträgt jemand ein Grundstück gegen eine Leibrente, beginnt die Zehnjahresfrist für den verschenkten Mehrwert trotzdem mit der Eintragung im Grundbuch, auch wenn die Rente durch eine Reallast gesichert ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 2026 – IV ZR 141/25). Anders als beim Nießbrauch behält der Übergeber hier keine Herrschaft über das Haus.

Bei der Erbschaftsteuer könnte sich mehr bewegen. Das Bundesverfassungsgericht hat für den 12. Oktober 2026 die mündliche Verhandlung über einen Antrag der Bayerischen Staatsregierung angesetzt, der unter anderem rügt, dass die persönlichen Freibeträge und Steuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst wurden (Pressemitteilung Nr. 48/2026). Für den 13. Oktober war ein Verfahren zur Verschonung von Betriebsvermögen terminiert (Pressemitteilung Nr. 49/2026). Eine Entscheidung hat das Gericht bis zum 22. Oktober 2026 nicht veröffentlicht; bis dahin gelten die bisherigen Freibeträge. Sobald sich etwas ändert, passen wir den Pflichtteilsrechner an.

Was der Pflichtteilsrechner nicht abbildet

Der Pflichtteilsrechner liefert eine fundierte Schätzung, aber keine verbindliche Zahl. Nicht abgebildet sind Gütergemeinschaft, Fälle mit ausländischem Erbrecht, Vor- und Nacherbschaft sowie Beschränkungen eines Erbteils durch Testamentsvollstreckung oder Auflagen nach § 2306 BGB. Den Voraus des Ehegatten, also Hausrat und Hochzeitsgeschenke, rechnet der Pflichtteilsrechner nicht heraus.

Vereinfacht sind die Schenkungen: Der Pflichtteilsrechner kennt ein Schenkungsfeld, und den maßgeblichen Wert ermittelst du selbst, also nach dem Niederstwertprinzip und mit dem Kaufkraftausgleich auf den Todestag. Diesen Ausgleich lassen unsere Rechenbeispiele der Übersicht halber weg. Liegt eine Schenkung viele Jahre zurück, steigt dadurch die Ergänzung; bei einer Zuwendung mit Anrechnungsbestimmung wächst entsprechend der Abzug. Eigene Geschenke ohne Anrechnungsbestimmung können deine Ergänzung mindern (§ 2327 BGB), auch das ist nicht eingerechnet. Beim Sonderfall der Großeltern rechnet er pauschal mit der Hälfte für den Ehegatten.

Die größte Unsicherheit liegt im Wert: Immobilien, Firmenbeteiligungen und Kunst müssen bewertet werden, und schon kleine Wertunterschiede verändern den Pflichtteil spürbar. Der Pflichtteilsrechner ersetzt keine Rechtsberatung. Bei hohen Beträgen, Schenkungen mit Nießbrauch oder einer Pflichtteilsstrafklausel lohnt sich ein Fachanwalt für Erbrecht.

Häufige Fragen zum Pflichtteilsrechner

Wie hoch ist der Pflichtteil in Prozent?

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie viel Prozent des Nachlasses das sind, hängt von der Familie ab. Ein Kind neben einem erbenden Ehegatten in Zugewinngemeinschaft bekommt bei zwei Kindern 12,5 Prozent, ohne Ehegatten 25 Prozent. Der Ehegatte neben Kindern erhält als großen Pflichtteil 25 Prozent. Der Pflichtteilsrechner zeigt die genaue Quote für deinen Fall.

Wie viel Pflichtteil bekommen Kinder beim Berliner Testament?

Leben die Eltern in Zugewinngemeinschaft und erbt der überlebende Elternteil allein, steht jedem Kind ein Achtel des Nachlasses zu, wenn es zwei Kinder gibt. Bei drei Kindern ist es ein Zwölftel. Grundlage ist der Nachlass nach Schulden und Bestattung. Mit dem Pflichtteilsrechner trägst du Vermögen, Schulden und Kinderzahl ein und siehst den Betrag in Euro.

Bekommen Kinder trotz Testament einen Pflichtteil?

Ja. Gerade weil ein Testament sie enterbt, steht ihnen der Pflichtteil zu. Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Nur bei schweren Verfehlungen wie einem Verbrechen gegen den Erblasser kann er entzogen werden, und auch das nur, wenn der Grund im Testament angegeben ist (§ 2336 BGB). Mit einem notariellen Pflichtteilsverzicht kann ein Kind zu Lebzeiten selbst verzichten.

Wie berechnet der Pflichtteilsrechner eine Schenkung vor einigen Jahren?

Er rechnet die Schenkung anteilig dem Nachlass hinzu: Im ersten Jahr vor dem Tod voll, danach je vollem Jahr 10 Prozent weniger. Eine Schenkung von 100.000 Euro vor gut vier Jahren zählt mit 60.000 Euro. Davon bekommst du deine Pflichtteilsquote als Ergänzung. Schenkungen an den Ehegatten zählen voll, solange die Ehe besteht.

Wann verjährt der Pflichtteil?

Nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember des Jahres, in dem du vom Tod und von deiner Enterbung erfahren hast. Wer es 2026 erfährt, muss den Anspruch bis Ende 2029 durchsetzen oder die Verjährung hemmen, etwa durch Klage oder Mahnbescheid. Eine bloße Zahlungsaufforderung reicht dafür nicht.

Wie wird eine Immobilie beim Pflichtteil bewertet?

Mit dem Verkehrswert am Todestag, also dem Preis, der damals im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen gewesen wäre. Eine Wertangabe im Testament zählt nicht. Du kannst vom Erben verlangen, dass der Wert ermittelt wird, in der Praxis durch ein Sachverständigengutachten, das der Nachlass bezahlt. Den ermittelten Wert trägst du im Pflichtteilsrechner als Teil des Nachlasses ein, Kredite auf dem Haus als Verbindlichkeit.

Muss ich auf den Pflichtteil Erbschaftsteuer zahlen?

Nur, wenn er zusammen mit anderen Erwerben von derselben Person aus zehn Jahren deinen Freibetrag übersteigt. Kinder haben 400.000 Euro frei, Ehegatten 500.000 Euro, Eltern 100.000 Euro. Die Steuer entsteht erst, wenn du den Pflichtteil verlangst. Der Erbe darf den geltend gemachten Pflichtteil bei seiner eigenen Steuer abziehen.

Wie genau ist der Pflichtteilsrechner?

Die Quoten und die Abschmelzung rechnet er nach dem Gesetz; wir haben die Engine mit über 450 Testfällen gegen eine eigenständige Nachrechnung geprüft. Unsicher sind die Eingaben: Nachlasswert, Schulden, Zugewinnausgleich und der Wert von Schenkungen. Je genauer das Nachlassverzeichnis, desto verlässlicher das Ergebnis. Verbindlich ist nur eine Einigung mit den Erben oder ein Urteil.

Quellen & weiterführende Informationen

Fazit: Erst die Quote, dann der Wert

Der Pflichtteil folgt einer klaren Formel: die halbe gesetzliche Erbquote mal Nachlass nach Schulden, plus abgeschmolzene Schenkungen, minus das, was du schon bekommen hast. Mit dem Pflichtteilsrechner siehst du in wenigen Minuten, welche Quote dir zusteht und um welchen Betrag es geht. Danach entscheidet der Wert: Verlange Auskunft über Nachlass und Schenkungen und lass Immobilien bewerten. Achte auf die Verjährung, damit dein Anspruch nicht nach drei Jahren verloren ist.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Beispielzahlen sind mit dem Pflichtteilsrechner berechnet und beruhen auf den genannten Annahmen; maßgeblich sind die tatsächlichen Werte und das Testament im Einzelfall. Die Angaben zur Erbschaftsteuer geben den Rechtsstand vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder. Stand: 22. Oktober 2026.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.