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Das Konto im Todesfall ist für Angehörige oft die erste praktische Hürde nach dem Verlust: Miete, Strom und Bestattung müssen bezahlt werden — doch wer darf überhaupt verfügen? Die gute Nachricht vorweg: Ein Konto wird beim Tod des Inhabers nicht gesperrt, Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter. Aus dem Girokonto wird ein Nachlasskonto, an dem die Erben gemeinsam berechtigt sind. Dieser Ratgeber erklärt, wie Angehörige Zugriff erhalten, warum die Vollmacht über den Tod hinaus alles vereinfacht — und welche Schritte in welcher Reihenfolge zu erledigen sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Konto im Todesfall läuft weiter: Es wird nicht eingefroren, laufende Zahlungen werden weiter ausgeführt.
  • Erben treten per Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) in alle Rechte und Pflichten ein — bei mehreren Erben nur gemeinsam.
  • Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erspart Erbschein und wochenlanges Warten — sie ist das wichtigste Vorsorge-Dokument fürs Konto.
  • Ohne Vollmacht braucht die Bank einen Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Konto im Todesfall: was tatsächlich passiert

Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen automatisch auf die Erben über — die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Das Konto gehört damit ab der Todessekunde den Erben, praktisch bleibt aber alles zunächst wie es war: Guthaben bleibt stehen, Daueraufträge für Miete oder Versicherungen laufen weiter, eingehende Zahlungen werden gutgeschrieben.

Erfährt die Bank vom Todesfall — meist durch die Angehörigen oder das Standesamt —, sperrt sie lediglich Karten und Online-Zugänge des Verstorbenen, um Missbrauch zu verhindern. Wichtig für die Praxis: Wer als Bevollmächtigter weiter verfügen darf, sollte das rasch klären, denn Bestattungskosten, offene Rechnungen und die Wohnungsauflösung warten nicht. Und noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Auch ein Gemeinschaftskonto ändert seinen Charakter — beim verbreiteten Oder-Konto bleibt der überlebende Partner voll verfügungsberechtigt, muss den Nachlassanteil aber intern mit den Erben abrechnen; die Grundlagen dazu stehen im Ratgeber Gemeinschaftskonto.

Konto im Todesfall: der Königsweg ist die Vollmacht

Die wirksamste Vorsorge ist eine Bankvollmacht über den Tod hinaus (auch: transmortale Vollmacht) — erteilt zu Lebzeiten auf dem Formular der Bank, mit Unterschrift beider Seiten. Der Bevollmächtigte kann danach ohne Erbschein sofort verfügen: Bestattung bezahlen, Miete überweisen, Konten auflösen. Das spart Wochen an Wartezeit und Erbschein-Kosten, die sich am Nachlasswert bemessen und schnell dreistellig werden.

Drei Praxis-Hinweise dazu: Erstens die Vollmacht direkt bei der Bank erteilen (eine allgemeine Vorsorgevollmacht akzeptieren viele Institute nur zögerlich), zweitens mehrere Personen bevollmächtigen, falls eine ausfällt, und drittens im Familienkreis offen kommunizieren — der Bevollmächtigte handelt später im Interesse aller Erben und ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Wer die Vorsorge rund ums Konto im Todesfall komplett denkt, kombiniert sie mit Testament und der Regelung fürs Immobilienvermögen; wie das steuerlich wirkt, zeigt der Erbschaftsteuer-Rechner.

Konto im Todesfall ohne Vollmacht: so weisen Erben sich aus

Fehlt die Vollmacht, verlangt die Bank einen Erbnachweis. Zwei Wege führen zum Ziel: Der Erbschein vom Nachlassgericht — sicher, aber langsam (mehrere Wochen) und kostenpflichtig nach Nachlasswert. Oder das notarielle Testament samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts — das müssen Banken als Nachweis akzeptieren, es ist schneller und günstiger. Genau deshalb ist ein notarielles Testament auch aus Bank-Sicht oft die bessere Wahl als das handschriftliche.

Bei mehreren Erben gilt anschließend: Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verfügen — jede Überweisung braucht alle Unterschriften, bis der Nachlass geteilt ist. Praktisch hilft eine schriftliche Vollmacht der Miterben an eine Person, die die Abwicklung übernimmt. Für die Bestattungskosten zeigen sich die meisten Banken übrigens kulant und zahlen die Rechnung des Bestatters direkt vom Konto — auch ohne vollständigen Erbnachweis.

Konto im Todesfall: die Checkliste Schritt für Schritt

1. Bank informieren mit Sterbeurkunde (mehrere beglaubigte Kopien beim Standesamt besorgen — man braucht sie überall). 2. Verfügungsberechtigung klären: Vollmacht vorhanden? Sonst Erbnachweis beschaffen. 3. Zahlungen sichten: Welche Daueraufträge und Lastschriften laufen — was muss weiterlaufen (Miete, Versicherung), was kündigen (Abos, Mitgliedschaften, Mobilfunk)?

4. Renten- und Sozialleistungen melden: Überzahlte Rentenzahlungen für die Zeit nach dem Tod fordert die Rentenversicherung zurück — sie direkt zurückzubuchen erspart Ärger. 5. Wertpapierdepots übertragen: Sie gehen ebenfalls auf die Erben über, ein Verkauf ist erst nach Umschreibung möglich. 6. Konto auflösen oder weiterführen: Erst wenn alle offenen Posten abgewickelt sind. 7. Nachlassverzeichnis erstellen: Alle Konten, Depots, Versicherungen und Verbindlichkeiten auflisten — Grundlage für Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung; wie Immobilien im Nachlass behandelt werden, erklärt der Ratgeber Immobilie erben.

Gemeinschaftskonto, Depot, Kredit: die Sonderfälle

Nicht jedes Konto im Todesfall folgt demselben Muster — je nach Kontoart gelten eigene Regeln. Beim Oder-Konto bleibt der überlebende Partner sofort voll verfügungsberechtigt — praktisch der einfachste Fall, wirtschaftlich muss er den Erbanteil aber später ausgleichen. Beim selteneren Und-Konto dagegen geht ohne alle Erben nichts, hier hakt es regelmäßig.

Beim Depot gilt: Wertpapiere gehen unverändert über, verkauft werden kann erst nach Umschreibung auf die Erben — bei schwankenden Kursen ein Zeitfaktor, den man kennen sollte. Und laufende Kredite sterben nicht mit: Die Erben übernehmen auch Verbindlichkeiten, weshalb ein Konto im Todesfall immer die vollständige Bilanz braucht, bevor das Erbe angenommen wird. Ist der Nachlass überschuldet, bleibt die Ausschlagung binnen sechs Wochen — danach haften Erben mit dem Privatvermögen. Genau deshalb lohnt beim Konto im Todesfall der frühe Blick auf sämtliche Umsätze der letzten Monate: Sie zeigen laufende Verpflichtungen zuverlässiger als jeder Aktenordner.

Häufige Fragen zum Konto im Todesfall

Wird das Konto im Todesfall gesperrt?

Nein — das ist der häufigste Irrtum. Das Konto läuft weiter, nur Karten und Online-Zugang des Verstorbenen werden deaktiviert. Verfügungen sind über Bevollmächtigte oder nach Erbnachweis möglich.

Darf ich als Kind einfach Geld vom Konto der Eltern abheben?

Nur mit Vollmacht oder als nachgewiesener Erbe. Abhebungen mit der Karte des Verstorbenen ohne Berechtigung können strafbar sein — auch wenn sie „im Sinne des Verstorbenen“ gedacht waren.

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert: Bei 50.000 € sind es rund 330 €, bei 250.000 € etwa 1.070 € — jeweils doppelt, weil Antrag und Erteilung berechnet werden. Ein notarielles Testament ist meist die günstigere Vorsorge.

Erfährt das Finanzamt von den Konten?

Ja — Banken müssen Guthaben und Depotbestände zum Todestag dem Erbschaftsteuer-Finanzamt melden. Verschweigen bringt nichts, Freibeträge decken die meisten Fälle ohnehin ab.

Fazit: Vorsorgen kostet zehn Minuten, Nachsorgen kostet Wochen

Beim Konto im Todesfall entscheidet ein einziges Dokument über den Unterschied zwischen handlungsfähig und blockiert: die Bankvollmacht über den Tod hinaus. Die Vollmacht fürs Konto im Todesfall zu erteilen dauert einen Termin, während ihr Fehlen die Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit wochenlang zum Nachlassgericht schickt. Wer das Thema Konto im Todesfall für die eigene Familie noch offen hat, erledigt es beim nächsten Bankbesuch — es ist das unspektakulärste Geschenk, das man Hinterbliebenen machen kann.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.
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