Der Vorabpauschale-Rechner zeigt dir in Sekunden, was dein Broker Anfang 2027 für deine ETFs und Fonds vom Verrechnungskonto abbucht — und warum. Fondswert am 1. Januar, geschätzter Wert am Jahresende, Sparrate, Ausschüttungen und Fondstyp eingeben, dazu deinen noch freien Sparer-Pauschbetrag und den Kirchensteuersatz: Der Vorabpauschale-Rechner rechnet die komplette Kette vom Basisertrag über den Wertzuwachs-Deckel und die Teilfreistellung bis zur Steuer durch. Und er merkt sich, was viele vergessen: Jede angesetzte Vorabpauschale mindert später den Gewinn beim Verkauf — sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 % — festgelegt vom Bundesfinanzministerium am 13. Januar 2026, nach 2,53 % im Jahr 2025.
- Formel: Fondswert am 1. Januar × 3,20 % × 70 % = Basisertrag; gedeckelt auf den Wertzuwachs des Jahres, gemindert um Ausschüttungen.
- Bei 50.000 € im Aktien-ETF sind das 1.120 € Vorabpauschale, nach Teilfreistellung 784 € steuerpflichtig — 206,78 € Steuer, oder 0 € mit Freistellungsauftrag.
- Die Steuer gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen; in Verlustjahren fällt keine Vorabpauschale an.
- Alle angesetzten Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen (§ 19 InvStG) — es wird nichts doppelt besteuert.
Was 2026 gilt: der höchste Basiszins seit Einführung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale hängt an einer einzigen Zahl, die jedes Jahr neu festgesetzt wird: dem Basiszins. Nach § 18 Abs. 4 InvStG leitet ihn die Bundesbank am ersten Börsentag des Jahres aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab, das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn per Schreiben. Für 2026 lautet der Wert laut BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026: 3,20 Prozent, ermittelt zum 2. Januar 2026. Das ist der höchste Satz seit Einführung der Vorabpauschale 2018 und ein Anstieg um gut ein Viertel gegenüber den 2,53 Prozent für 2025.
Für Anleger heißt das: Die Steuer, die der Broker Anfang 2027 abbucht, fällt spürbar höher aus als die vom Januar 2026 — bei gleichem Depot rund 26 Prozent mehr. Der Vorabpauschale-Rechner arbeitet durchgehend mit dem neuen Satz. Wer den Vorjahreswert nachrechnen will, setzt im Kopf 2,53 statt 3,20 an; die Tabelle weiter unten zeigt alle Basiszinsen seit 2018.
Die Eingabefelder im Detail: was der Vorabpauschale-Rechner wissen will
Fondswert am 1. Januar 2026
Das erste Feld des Vorabpauschale-Rechners: der Kurswert deiner Anteile am ersten Handelstag des Jahres — genauer: der Rücknahmepreis, den dein Broker in der Jahresübersicht ausweist. Er ist die Bemessungsgrundlage des Basisertrags. Bei mehreren ETFs rechnest du jeden einzeln, weil der Deckel und die Teilfreistellung je Fonds gelten. Anteile, die du erst 2026 gekauft hast, gehören nicht hierher, sondern ins Feld Sparrate.
Fondswert am 31. Dezember 2026
Eine Schätzung, solange das Jahr läuft — und trotzdem entscheidend, denn nach § 18 Abs. 1 InvStG darf der Basisertrag nie höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs zwischen erstem und letztem Rücknahmepreis des Jahres, zuzüglich Ausschüttungen. Liegt der Wert am Jahresende unter dem vom Januar, ist die Vorabpauschale null. Der Vorabpauschale-Rechner zeigt dir, ob dieser Deckel greift; probiere ruhig ein schlechtes und ein gutes Börsenjahr durch.
Monatliche Sparrate in 2026
Für Anteile, die im Jahresverlauf gekauft werden, gilt die Zwölftelung nach § 18 Abs. 2: Die Vorabpauschale mindert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Kaufmonat vorangeht. Ein Kauf im Januar zählt voll, einer im Juli zur Hälfte, einer im Dezember nur zu einem Zwölftel. Über zwölf gleiche Sparraten ergibt das im Schnitt den Faktor 6,5 statt 12 — der Rechner berücksichtigt das automatisch und weist den Sparraten-Anteil separat aus. Bei 300 € im Monat sind das 43,68 € Basisertrag.
Ausschüttungen in 2026
Ausschüttende Fonds zahlen Erträge aus, die ohnehin versteuert werden. Deshalb werden sie von der Vorabpauschale abgezogen: Übersteigen die Ausschüttungen den Basisertrag, ist die Vorabpauschale null — der Ausschütter hat seine Steuer bereits über die Ausschüttung gezahlt. Für thesaurierende ETFs bleibt das Feld im Vorabpauschale-Rechner auf null; genau für sie wurde die Vorabpauschale erfunden.
Fondstyp und Teilfreistellung
Nach § 20 InvStG bleiben bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent, bei inländischen Immobilienfonds 60 Prozent, bei Auslandsimmobilienfonds 80 Prozent. Anleihen-ETFs, Geldmarktfonds und Gold-ETCs bekommen keine Teilfreistellung. Ein Welt-ETF ist ein Aktienfonds — im Vorabpauschale-Rechner also die erste Option. Die Teilfreistellung gilt übrigens auch beim Verkauf, nicht nur für die Vorabpauschale.
Noch freier Sparer-Pauschbetrag
Nach § 20 Abs. 9 EStG bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Trage ein, was davon Anfang 2027 noch nicht durch Zinsen, Dividenden oder Verkaufsgewinne aus 2026 verbraucht ist — und ob ein Freistellungsauftrag bei diesem Broker liegt. Ohne Auftrag zieht der Broker die volle Steuer ein, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholst.
Kirchensteuer
Kirchenmitglieder zahlen 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge. Weil sie als Sonderausgabe abziehbar ist, ermäßigt sich die Abgeltungsteuer nach § 32d EStG von 25 auf 24,45 Prozent; zusammen mit Soli und Kirchensteuer ergibt das rund 28 statt 26,375 Prozent. Der Vorabpauschale-Rechner rechnet die Formel exakt nach — der Broker führt die Kirchensteuer automatisch ab, wenn du keinen Sperrvermerk gesetzt hast.
Warum es die Vorabpauschale gibt — und was der Vorabpauschale-Rechner daraus macht
Bis 2017 konnten thesaurierende ausländische Fonds Erträge jahrzehntelang steuerfrei ansammeln — versteuert wurde erst beim Verkauf, oft mit erheblichem Aufwand. Die Investmentsteuerreform 2018 ersetzte das durch eine pauschale Mindestbesteuerung: Der Staat unterstellt jedem Fonds jährlich einen Mindestertrag in Höhe des risikolosen Zinses, abzüglich 30 Prozent Sicherheitsabschlag — daher der Faktor 70 Prozent. Dieser fiktive Ertrag wird besteuert, egal ob der Fonds ausschüttet. Im Gegenzug gilt die Teilfreistellung, und beim Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen nach § 19 InvStG vom Gewinn abgezogen. Unterm Strich ist die Vorabpauschale eine Vorauszahlung, keine Mehrbelastung — der Vorabpauschale-Rechner weist deshalb den Merkposten für den Verkauf aus — nur die Liquidität verschiebt sich nach vorn.
Die Rechenkette Schritt für Schritt
Der Vorabpauschale-Rechner zeigt jeden Schritt als eigene Zeile und als Balken. Erstens der Basisertrag: Fondswert am 1. Januar mal Basiszins mal 70 Prozent, bei 50.000 € also 50.000 × 3,20 % × 0,7 = 1.120 €. Zweitens der Deckel: Ist der Wertzuwachs des Jahres plus Ausschüttungen kleiner als der Basisertrag, gilt der kleinere Wert; bei einem Zuwachs von nur 500 € sind es 500 €. Drittens die Ausschüttungen, die abgezogen werden — das Ergebnis ist die Vorabpauschale.
Viertens die Teilfreistellung: Beim Aktien-ETF bleiben 30 Prozent steuerfrei, aus 1.120 € werden 784 € steuerpflichtig. Fünftens der Sparer-Pauschbetrag, soweit noch frei. Sechstens die Steuer: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Soli darauf, zusammen 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer rund 28. Bei 784 € ohne freien Pauschbetrag sind das 206,78 € — mit 1.000 € Pauschbetrag null.
Rechenbeispiel: 50.000 € im Welt-ETF
Standardfall des Vorabpauschale-Rechners: 50.000 € am 1. Januar 2026, 54.000 € am Jahresende, thesaurierender Aktien-ETF, keine Sparrate. Basisertrag 1.120 €, Wertzuwachs 4.000 € — der Deckel greift nicht. Vorabpauschale 1.120 €, steuerpflichtig 784 €. Ergebnis je nach Situation:
| Situation | Steuer Anfang 2027 | Belastung des Depots |
|---|---|---|
| Freistellungsauftrag 1.000 € liegt vor | 0,00 € | 0,00 % |
| Pauschbetrag verbraucht, keine Kirchensteuer | 206,78 € | 0,41 % |
| Pauschbetrag verbraucht, 9 % Kirchensteuer | 219,48 € | 0,44 % |
| Verlustjahr: 48.000 € am Jahresende | 0,00 € | 0,00 % |
| Nur 500 € Zuwachs (Deckel greift) | 92,31 € | 0,18 % |
Die Belastung liegt selbst im teuersten Fall unter einem halben Prozent des Depotwerts — unangenehm, weil sie im Januar ohne Verkauf fällig wird, aber kein Grund, thesaurierende ETFs zu meiden. Und die 1.120 € sind nicht verloren: Beim Verkauf mindern sie den steuerpflichtigen Gewinn um genau diesen Betrag.
Vorabpauschale nach Depotgröße: die Staffel für 2026
Für einen thesaurierenden Aktien-ETF ohne Ausschüttungen, bei dem der Wertzuwachs den Basisertrag übersteigt:
| Depotwert 1. Januar | Vorabpauschale | Steuer ohne Pauschbetrag | mit 1.000 € Pauschbetrag |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 224,00 € | 41,36 € | 0,00 € |
| 25.000 € | 560,00 € | 103,39 € | 0,00 € |
| 50.000 € | 1.120,00 € | 206,78 € | 0,00 € |
| 100.000 € | 2.240,00 € | 413,56 € | 149,81 € |
| 250.000 € | 5.600,00 € | 1.033,90 € | 770,15 € |
| 500.000 € | 11.200,00 € | 2.067,80 € | 1.804,05 € |
Die Faustformel für 2026: Vorabpauschale = Depotwert × 2,24 Prozent; Steuer beim Aktien-ETF = Depotwert × 0,41 Prozent. Bis rund 63.800 € Depotwert deckt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € die gesamte Steuer ab, bei Paaren bis rund 127.500 €. Der Vorabpauschale-Rechner zeigt die Staffel unter dem Ergebnis, mit deinem Depotwert hervorgehoben.
Der Basiszins: warum die Steuer jedes Jahr anders ausfällt
| Jahr | Basiszins | Steuer je 50.000 € Aktien-ETF |
|---|---|---|
| 2018 | 0,87 % | 56,22 € |
| 2019 | 0,52 % | 33,60 € |
| 2020 | 0,07 % | 4,52 € |
| 2021 | −0,45 % | keine Vorabpauschale |
| 2022 | −0,05 % | keine Vorabpauschale |
| 2023 | 2,55 % | 164,78 € |
| 2024 | 2,29 % | 147,98 € |
| 2025 | 2,53 % | 163,49 € |
| 2026 | 3,20 % | 206,78 € |
Die Spalte rechts zeigt, was der Vorabpauschale-Rechner je Jahr für 50.000 € im Aktien-ETF ausgegeben hätte. In der Nullzinsphase war die Vorabpauschale ein Randthema, 2021 und 2022 fiel sie wegen negativer Basiszinsen ganz aus. Seit 2023 ist sie zurück, und mit 3,20 Prozent für 2026 erreicht sie ihren bisherigen Höchststand. Der Basiszins für 2027 wird erst im Januar 2027 bekannt — er hängt am Zinsniveau der Bundesanleihen zum Jahreswechsel, das die Bundesbank täglich veröffentlicht.
Drei Spezialfälle, die der Vorabpauschale-Rechner sichtbar macht
Das Verlustjahr: Steht der ETF am 31. Dezember tiefer als am 1. Januar, ist die Vorabpauschale null — der Rechner meldet das ausdrücklich. Ein Verlustjahr wird aber nicht vorgetragen: Im Folgejahr gilt wieder der neue Jahresanfangswert. Der Ausschütter: Zahlt ein ETF mehr aus, als der Basisertrag beträgt, fällt keine Vorabpauschale an; die Ausschüttung selbst wird normal versteuert. Der Sparplan: Wer erst 2026 anfängt, zahlt fast nichts — 300 € im Monat ergeben nur 43,68 € Basisertrag, weil jede Rate nur anteilig zählt. Erst der Bestand vom 1. Januar des Folgejahres schlägt voll durch.
Vorabpauschale-Rechner für Paare, Kinder und mehrere Jahre
Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, haben nach § 20 Abs. 9 EStG einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 € — er lässt sich frei auf beide Depots und mehrere Broker verteilen. Im Vorabpauschale-Rechner trägst du den Teil ein, der für das jeweilige Depot freigestellt ist. Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag von 1.000 €; mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben ihre Kapitalerträge sogar bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei. Ein Junior-Depot mit 20.000 € im Welt-ETF erzeugt 448 € Vorabpauschale und damit keinerlei Steuer.
Über mehrere Jahre wächst die Vorabpauschale mit dem Depot: Wer heute 50.000 € hält und mit 6 Prozent Rendite rechnet, steht in zwölf Jahren bei rund 100.000 € — und damit bei der doppelten Pauschale, sofern der Basiszins gleich bleibt. Spätestens dann reicht der Pauschbetrag nicht mehr, und die Januar-Abbuchung wird zur festen Größe im Budget. Wie sich das Depot entwickelt, zeigt der Zinseszinsrechner; wer auf ein Zielkapital hinspart, findet die Vorabpauschale als Kostenposten im Rechner für finanzielle Freiheit wieder.
Vorabpauschale-Rechner und Verkauf: das Gesamtbild nach zehn Jahren
Ein Beispiel für die Verrechnung nach § 19 InvStG: Du kaufst für 50.000 € einen thesaurierenden Aktien-ETF und verkaufst nach zehn Jahren für 100.000 €. Der Gewinn beträgt 50.000 €; ohne Vorabpauschalen wären davon nach Teilfreistellung 35.000 € steuerpflichtig — 9.231,25 € Abgeltungsteuer inklusive Soli. Hat der Broker in den zehn Jahren Vorabpauschalen von zusammen 12.000 € angesetzt und versteuert, wird der Gewinn um diese 12.000 € gemindert: 38.000 € × 70 % = 26.600 € steuerpflichtig, also 7.015,75 € Steuer beim Verkauf.
Die Differenz von 2.215,50 € entspricht genau dem, was über die Jahre bereits an Vorabpauschalen-Steuer gezahlt wurde. Der Vorabpauschale-Rechner nennt den Betrag deshalb in jeder Rechnung als Merkposten. Wichtig beim Depotübertrag: Die Bank muss die angesetzten Vorabpauschalen an den neuen Broker übermitteln; fehlen sie dort, verlangt das Finanzamt beim Verkauf die Nachweise aus den alten Steuerbescheinigungen. Was ein breit gestreuter ETF überhaupt ist und wie er funktioniert, erklärt ETF einfach erklärt.
Konto decken oder zahlen lassen? Die Januar-Checkliste zum Vorabpauschale-Rechner
Nach § 18 Abs. 3 InvStG gilt die Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen — die Steuer für 2026 wird also Anfang Januar 2027 fällig. Der Broker bucht sie vom Verrechnungskonto ab; ist es nicht gedeckt, verkauft er je nach Bank Anteile oder mahnt. Deshalb im Dezember: erstens das Ergebnis des Vorabpauschale-Rechners für jeden ETF notieren, zweitens die Summe auf dem Verrechnungskonto bereithalten, drittens den Freistellungsauftrag prüfen — liegt er beim richtigen Broker und in ausreichender Höhe? Wer bei mehreren Banken Erträge hat, verteilt die 1.000 € sinnvoll; die Aufteilung lässt sich jederzeit ändern. Was der Freistellungsauftrag im Detail regelt, erklärt der Ratgeber zum Freistellungsauftrag.
Mehrere ETFs und Broker: so rechnest du sauber
Der Deckel und die Teilfreistellung gelten je Fonds, der Sparer-Pauschbetrag je Person. Rechne deshalb jeden ETF einzeln durch den Vorabpauschale-Rechner — ein Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung neben einem Anleihen-ETF ohne — und addiere die steuerpflichtigen Beträge, bevor du den Pauschbetrag abziehst. Bei mehreren Brokern gilt der Pauschbetrag nur dort, wo ein Freistellungsauftrag liegt; was ein Broker zu viel einbehält, kommt über die Steuererklärung zurück. Ein günstiges Depot mit sauberer Steuerbescheinigung erleichtert das erheblich, siehe Depot-Vergleich.
Vorabpauschale in der Steuererklärung: meist erledigt, manchmal Geld wert
Für die meisten Anleger ist die Sache mit dem Abzug durch den Broker erledigt — der Vorabpauschale-Rechner zeigt vorab, ob er stimmt — die Abgeltungsteuer hat abgeltende Wirkung. In drei Fällen lohnt die Anlage KAP: wenn kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt (Günstigerprüfung, etwa bei Studierenden oder in Teilzeit) oder wenn Verluste aus anderen Kapitalanlagen zu verrechnen sind. Und beim Verkauf gilt § 19 InvStG: Der Broker zieht die während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen automatisch vom Gewinn ab — beim Depotwechsel sollten diese Daten mitwandern, sonst wird die Steuererklärung zur Pflicht. Wie die Erklärung generell abläuft, zeigt der Ratgeber Steuererklärung einfach erklärt.
Häufige Fragen zum Vorabpauschale-Rechner
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
3,20 Prozent, festgelegt im BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 auf Basis der Bundesbank-Rendite zum 2. Januar. 2025 waren es 2,53, 2024 2,29 Prozent. Der Basisertrag beträgt damit 2,24 Prozent des Fondswerts vom 1. Januar.
Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?
Am ersten Werktag 2027 gilt sie als zugeflossen; die Broker buchen die Steuer in den ersten Januartagen vom Verrechnungskonto ab. Der Vorabpauschale-Rechner zeigt den Betrag, den du bis dahin bereithalten solltest.
Muss ich die Vorabpauschale zahlen, wenn mein ETF im Minus ist?
Nein. Liegt der Wert am Jahresende unter dem vom 1. Januar, ist die Vorabpauschale null. Bei kleinem Plus greift der Deckel: Dann ist der Wertzuwachs die Obergrenze.
Fällt die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs an?
Nur, wenn die Ausschüttungen kleiner sind als der Basisertrag — dann auf die Differenz. Bei 3,20 Prozent Basiszins reicht eine Ausschüttungsrendite von 2,24 Prozent, damit keine Vorabpauschale entsteht.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt besteuert?
Nein. Nach § 19 InvStG werden alle angesetzten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen, und zwar in voller Höhe. Der Rechner weist den Merkposten aus.
Wie rechnet der Vorabpauschale-Rechner bei Sparplänen?
Mit der Zwölftelung nach § 18 Abs. 2 InvStG: Jede Rate zählt nur für die Monate ab dem Kauf. Über ein Jahr gleicher Raten ergibt das den Faktor 6,5 statt 12 — der Rechner rechnet das automatisch.
Lohnt es sich, wegen der Vorabpauschale auf Ausschütter umzusteigen?
Steuerlich nicht: Ausschüttungen werden sofort voll versteuert, die Vorabpauschale nur pauschal und später verrechnet. Thesaurierer bleiben beim Vermögensaufbau im Vorteil; die Vorabpauschale ist eine Liquiditätsfrage, keine Renditefrage.
Gilt der Sparer-Pauschbetrag automatisch?
Nur mit Freistellungsauftrag beim jeweiligen Broker. Ohne ihn wird die volle Steuer einbehalten und erst mit der Steuererklärung erstattet — bei 50.000 € im Aktien-ETF also 206,78 €, die ein Jahr lang beim Finanzamt liegen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorabpauschale und Abgeltungsteuer?
Die Vorabpauschale ist keine Steuer, sondern eine Bemessungsgrundlage: der fiktive Mindestertrag, den das Gesetz deinem Fonds für das Jahr unterstellt. Die Abgeltungsteuer ist der Steuersatz, der darauf angewendet wird — 25 Prozent plus Soli, also 26,375 Prozent. Der Vorabpauschale-Rechner rechnet beides in einer Kette: erst die Pauschale nach § 18 InvStG, dann die Teilfreistellung, dann den Pauschbetrag, zuletzt den Steuersatz.
Gilt die Vorabpauschale auch bei einem ausländischen Broker?
Ja, die Steuerpflicht hängt an deinem Wohnsitz, nicht am Depot. Ein ausländischer Broker führt aber keine deutsche Abgeltungsteuer ab — du musst die Vorabpauschale selbst in der Anlage KAP-INV der Steuererklärung angeben, und die Steuer wird mit dem Bescheid fällig statt im Januar. Der Vorabpauschale-Rechner liefert dafür die Beträge je Fonds; die Jahresanfangs- und Jahresendwerte findest du im Depotauszug des Brokers.
Kann ich die Vorabpauschale vermeiden?
Nur in zwei Fällen fällt sie von selbst aus: im Verlustjahr und bei Ausschüttern, deren Ausschüttung den Basisertrag übersteigt. Ansonsten lässt sie sich nicht umgehen, wohl aber neutralisieren — mit einem Freistellungsauftrag, der den Sparer-Pauschbetrag ausschöpft, und bei Paaren mit der Verteilung der 2.000 € auf beide Depots. Der Vorabpauschale-Rechner zeigt sofort, ob dein Pauschbetrag reicht.
Fazit: fünf Minuten Rechnen ersetzen die Januar-Überraschung
Die Vorabpauschale ist die am meisten missverstandene Steuer im ETF-Depot: nicht zusätzlich, sondern vorgezogen; nicht hoch, aber ungünstig terminiert. Mit dem Basiszins von 3,20 Prozent fällt sie 2026 so hoch aus wie nie — und bleibt trotzdem unter einem halben Prozent des Depotwerts. Der Vorabpauschale-Rechner zeigt den Betrag, den Deckel und den Merkposten für den Verkauf; der Rest ist ein gedecktes Verrechnungskonto und ein richtig platzierter Freistellungsauftrag.

