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Das Basiskonto ist eines der wenigen Bankprodukte, auf das ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht: Seit dem Zahlungskontengesetz muss jede Bank mit Privatkundengeschäft jedem Verbraucher in Deutschland ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen — unabhängig von Schufa-Score, Einkommen, Job oder festem Wohnsitz. Trotzdem scheitern Menschen bis heute an Bankschaltern, weil sie ihr Recht nicht kennen oder überhöhte Gebühren akzeptieren. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie der Antrag formal läuft, welche Ablehnungsgründe zulässig sind — und wie du gegen zu teure Konditionen vorgehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsanspruch für alle Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU — auch für Wohnungslose, Geflüchtete und Menschen mit negativer Schufa.
  • Es läuft strikt auf Guthabenbasis: kein Dispo, keine Überziehung — dafür Überweisung, Lastschrift, Karte und Bargeld.
  • Die Bank muss binnen 10 Geschäftstagen entscheiden; die Ablehnung ist nur in engen Fällen zulässig und muss begründet werden.
  • Das Entgelt muss angemessen sein — Gerichte haben mehrfach überhöhte Basiskonto-Gebühren für unwirksam erklärt.

Wer Anspruch hat — und was das Konto können muss

Der Anspruch aus dem Zahlungskontengesetz gilt für jeden Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU. Ausdrücklich eingeschlossen sind Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete — und ebenso alle mit negativen Schufa-Einträgen, Privatinsolvenz oder Pfändung; die Details regelt § 31 ZKG. Funktional ist das Basiskonto ein vollwertiges Alltagskonto: Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und eine Zahlungskarte gehören zum Pflichtumfang. Der einzige echte Unterschied zum normalen Girokonto: Es wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt — ein Dispositionskredit ist ausgeschlossen, was für viele Betroffene eher Schutz als Einschränkung bedeutet. Online-Banking, App und Kartenzahlung funktionieren wie gewohnt; wer bisher am Girokonto ohne Schufa gescheitert ist, hat hier den gesetzlich garantierten Weg.

So beantragst du ein Basiskonto

Der Ablauf ist formalisiert und dauert selten länger als zwei Wochen. Schritt 1: Bank wählen — jede Bank mit Privatkundengeschäft ist verpflichtet, also auch Sparkassen, Volksbanken und Direktbanken. Schritt 2: Das amtliche Antragsformular verwenden; die Banken müssen es bereitstellen, viele halten es auf der Website versteckt. Wichtig: ausdrücklich ein „Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz“ beantragen, nicht nur allgemein nach einem Konto fragen.

Schritt 3: Identität nachweisen (Ausweis, Pass mit Meldebestätigung, bei Geflüchteten Ankunftsnachweis oder Duldung). Schritt 4: Entscheidung abwarten — die Bank hat zehn Geschäftstage Zeit und muss eine Ablehnung schriftlich begründen. Kommt keine Antwort oder eine unbegründete Absage, folgt der nächste Schritt: das kostenlose Verwaltungsverfahren bei der BaFin, das die Bank zur Eröffnung verpflichten kann — die Verbraucherseite der BaFin führt durch das Verfahren. Alternativ steht der Zivilrechtsweg offen.

Wann die Bank ablehnen darf

Die Ablehnungsgründe sind abschließend und eng: Der Antragsteller hat bereits ein nutzbares Zahlungskonto in Deutschland; er hat in den letzten drei Jahren gegenüber dieser Bank eine Straftat begangen (Betrug, Geldwäsche); er hat falsche Angaben gemacht; oder es besteht ein konkreter Bezug zu Terrorismusfinanzierung beziehungsweise Geldwäsche-Verdacht.

Kein zulässiger Grund sind dagegen: negative Schufa, Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen, Privatinsolvenz, laufende Pfändungen, Wohnungslosigkeit oder fehlende Staatsangehörigkeit eines EU-Landes. Wird eines dieser Argumente vorgebracht, lohnt der schriftliche Hinweis aufs Gesetz — häufig löst sich der Fall schon dadurch. Wichtig auch: Ein bestehendes, aber gepfändetes Konto ist kein „nutzbares“ Konto; ebenso wenig eines, das die Bank gekündigt hat. In diesen Fällen bleibt der Anspruch bestehen — und lässt sich mit dem P-Konto kombinieren, indem das Basiskonto anschließend in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird.

Was ein Basiskonto kosten darf

Hier liegt in der Praxis der größte Konfliktpunkt: Das Gesetz erlaubt ein angemessenes Entgelt — was das heißt, mussten Gerichte klären. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Banken Basiskonten nicht als Sonderprodukt teurer bepreisen dürfen als vergleichbare Standardkonten; Monatsgebühren jenseits von etwa 8 bis 10 € plus hohe Einzelposten für Überweisungen wurden als unangemessen verworfen.

Praktisch heißt das: Vergleiche das Entgelt mit dem einfachsten Girokonto derselben Bank — liegt es deutlich darüber, ist Widerspruch aussichtsreich, und zu viel Gezahltes lässt sich zurückfordern. Noch besser: Vergleiche vor dem Antrag mehrere Institute, denn die Spannen sind erheblich; welche Konten generell dauerhaft günstig sind, zeigt der Girokonto-Vergleich. Und wer wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt, kann jederzeit in ein reguläres, oft kostenloses Girokonto wechseln — der Kontowechselservice gilt auch hier.

Basiskonto in der Praxis: was Betroffene berichten

Zwischen Rechtsanspruch und Bankschalter liegt manchmal ein weiter Weg. Häufigste Hürde ist die Beratung selbst: Wer nur nach „einem Konto“ fragt, bekommt oft die Antwort, es sei wegen der Schufa leider nichts möglich — die Verpflichtung greift nämlich erst beim ausdrücklichen Basiskonto-Antrag auf dem vorgeschriebenen Formular. Wer das Wort nennt und auf das Zahlungskontengesetz verweist, erlebt die Beratung erfahrungsgemäß deutlich kooperativer.

Zweite Hürde ist die Bearbeitungszeit: Zehn Geschäftstage sind Pflicht, in der Praxis melden sich manche Institute gar nicht. Dann hilft ein kurzes Erinnerungsschreiben mit Fristsetzung und dem Hinweis auf das BaFin-Verfahren — das kostet nichts und wirkt meist innerhalb weniger Tage. Und für Menschen ohne festen Wohnsitz gilt: Eine c/o-Adresse bei Beratungsstelle, Sozialamt oder Angehörigen genügt als Zustelladresse, der Kontoanspruch bleibt davon unberührt.

Häufige Fragen zum Basiskonto

Bekomme ich ein Basiskonto trotz negativer Schufa?

Ja — die Schufa spielt für den Anspruch keine Rolle, weil das Konto ohne Kreditrisiko auf Guthabenbasis geführt wird. Eine Ablehnung mit Schufa-Begründung ist rechtswidrig.

Bekomme ich eine EC- oder Kreditkarte zum Basiskonto?

Eine Zahlungskarte gehört zum gesetzlichen Leistungsumfang — üblicherweise eine Girocard oder Debitkarte. Eine echte Kreditkarte mit Verfügungsrahmen ist dagegen nicht Teil des Anspruchs.

Kann die Bank mein Basiskonto wieder kündigen?

Nur aus den gesetzlichen Gründen — etwa bei Straftaten zulasten der Bank, falschen Angaben oder wenn das Konto über zwei Jahre ungenutzt bleibt. Eine grundlose Kündigung ist unzulässig.

Wie lange dauert die Eröffnung?

Die Bank muss binnen zehn Geschäftstagen nach vollständigem Antrag entscheiden. In der Praxis geht es oft schneller; bei Verzögerung hilft der Verweis auf die gesetzliche Frist.

Fazit: Ein Recht, das man kennen muss

Das Basiskonto beendet die Ausgrenzung vom Zahlungsverkehr — aber nur für die, die ihren Anspruch kennen und einfordern. Antrag ausdrücklich als Basiskonto stellen, Frist im Blick behalten, Ablehnungen schriftlich begründen lassen und überhöhte Gebühren nicht hinnehmen: Mit diesen vier Schritten kommt praktisch jeder zu einem funktionierenden Konto — und damit zurück in die Normalität von Miete, Gehalt und Lastschrift. Wer sich den Weg allein nicht zutraut, findet bei Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen kostenlose Unterstützung: Dort kennt man die Formulare, die richtigen Formulierungen und die Ansprechpartner der örtlichen Institute — und begleitet im Zweifel auch zum Termin in der Filiale.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.
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