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Das Wichtigste in Kürze

  • Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt einen monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändung.
  • Der Grundfreibetrag liegt bei rund 1.500 € pro Monat (wird jährlich angepasst).
  • Jedes Girokonto lässt sich auf Antrag kostenlos in ein P-Konto umwandeln.
  • Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt; der Freibetrag lässt sich mit Bescheinigung erhöhen.

Bei einer Kontopfändung sichert das P-Konto dein Existenzminimum. Hier erfährst du, wie es funktioniert. Wie du auch mit Schufa-Problemen ein Konto bekommst, zeigt Girokonto ohne Schufa.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit Pfändungsschutz. Wird dein Konto gepfändet, bleibt der geschützte Grundbetrag für Miete, Essen und Alltag verfügbar – das Existenzminimum ist gesichert.

Höhe des Freibetrags

Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei rund 1.500 € und wird jährlich angepasst. Bis zu dieser Grenze kannst du trotz Pfändung frei über dein Guthaben verfügen.

So richtest du es ein

Du hast das Recht, dein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen – kostenlos und ohne neues Konto. Die Bank muss die Umwandlung zeitnah umsetzen. Wichtig: Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.

Freibetrag erhöhen

Hast du Unterhaltspflichten (z. B. Kinder) oder bestimmte Sozialleistungen, lässt sich der Freibetrag mit einer Bescheinigung erhöhen – etwa von Arbeitgeber, Sozialamt oder einer anerkannten Beratungsstelle.

Wer braucht ein P-Konto?

Ein P-Konto ist für alle sinnvoll, bei denen eine Kontopfändung droht oder bereits läuft – etwa wegen offener Schulden, Unterhaltsforderungen oder Steuernachzahlungen. Der Pfändungsschutz greift bis zur Höhe des Freibetrags, sodass dein Existenzminimum für Miete, Lebensmittel und laufende Kosten geschützt bleibt.

Auch vorbeugend kann die Umwandlung sinnvoll sein: Sobald ein Gläubiger das Konto pfändet, ist ohne Schutz zunächst das gesamte Guthaben blockiert. Mit dem Schutz bleibt der Grundfreibetrag dagegen sofort verfügbar.

So wandelst du dein Konto um

Du musst kein neues Konto eröffnen: Jedes bestehende Girokonto lässt sich auf Antrag in ein P-Konto umwandeln – die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet und muss das innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen. Pro Person ist allerdings nur ein einziges solches Konto erlaubt. Die gesetzliche Grundlage steht in § 850k ZPO.

Welcher Betrag ist geschützt?

Geschützt ist ein monatlicher Grundfreibetrag, der regelmäßig angepasst wird. Für Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Partnern sowie für bestimmte Sozialleistungen und Kindergeld lässt sich der Freibetrag erhöhen. Dafür legst du der Bank eine entsprechende Bescheinigung vor.

Bescheinigung für den höheren Freibetrag

Die Bescheinigung stellen unter anderem Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Rechtsanwälte aus. Sie ist kostenlos oder sehr günstig und bei der Bank vorzulegen, damit der erhöhte Freibetrag berücksichtigt wird. Ohne Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag.

Was kostet ein P-Konto?

Ein P-Konto darf nicht teurer sein als ein normales Konto desselben Anbieters – höhere „P-Konto-Gebühren“ sind unzulässig. Achte trotzdem auf die Kontoführungsgebühren und wechsle im Zweifel zu einem günstigen Anbieter, bevor du umwandelst.

Guthaben rechtzeitig nutzen

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben wird in begrenztem Umfang in den Folgemonat übertragen. Größere Ansparungen sind aber nicht möglich, da darüber hinausgehende Beträge gepfändet werden können. Plane dein Guthaben daher innerhalb des Schutzzeitraums.

P-Konto wieder zurückumwandeln

Sind die Schulden beglichen und keine Pfändung mehr aktiv, kannst du das P-Konto jederzeit wieder in ein normales Girokonto zurückwandeln lassen. Ein Anspruch darauf besteht; die Bank setzt es auf deinen Wunsch um.

Pfändungsschutz: was du beachten solltest

Wichtig ist, schnell zu handeln, sobald eine Pfändung droht – der Schutz wirkt nicht rückwirkend für bereits blockierte Beträge, greift aber ab Einrichtung. Informiere dich frühzeitig und nutze eine kostenlose Schuldnerberatung; sie hilft bei Anträgen und Bescheinigungen.

Beachte außerdem, dass der Schutz nur für das Guthaben auf dem Konto gilt. Bargeld oder Vermögen außerhalb des Kontos sind nicht erfasst. Wer mehrere Forderungen hat, sollte mit der Beratungsstelle eine Gesamtstrategie entwickeln, statt nur einzelne Pfändungen abzuwehren.

So richtest du den Pfändungsschutz richtig ein

Jedes Girokonto lässt sich in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln – einen Anspruch darauf hat jeder Kontoinhaber. Der Antrag ist formlos bei der eigenen Bank zu stellen, und die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen. Pro Person ist dabei nur ein einziges solches Konto zulässig.

Der monatliche Grundfreibetrag schützt dein Guthaben automatisch vor einer Pfändung. Wird er nicht voll ausgeschöpft, lässt sich ein Teil in den Folgemonat übertragen. Reicht der Basisbetrag nicht aus, kannst du ihn erhöhen lassen – etwa für unterhaltsberechtigte Kinder oder bei laufenden Sozialleistungen für mehrere Haushaltsmitglieder.

Für die Erhöhung brauchst du eine Bescheinigung. Diese stellen unter anderem die Familienkasse, der Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen aus. Reiche sie bei deiner Bank ein, damit der höhere Freibetrag berücksichtigt und nicht versehentlich pfändbares Guthaben einbehalten wird.

Beachte, dass nur Guthaben bis zur jeweiligen Freigrenze geschützt ist. Höhere Beträge solltest du nicht auf dem Konto ansparen, solange eine Pfändung läuft. Die Kontoführung darf für dich nicht teurer sein als bei einem normalen Konto – verlangt deine Bank mehr, lohnt sich ein Vergleich und gegebenenfalls ein Wechsel.

Häufige Fehler beim Pfändungsschutz vermeiden

Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, der Schutz greife rückwirkend. Tatsächlich wirkt die Umwandlung erst ab dem Zeitpunkt, zu dem das Konto umgestellt ist. Stelle den Antrag deshalb so früh wie möglich, idealerweise bevor eine Pfändung überhaupt zugestellt wird.

Ebenfalls wichtig: Der Schutz ist an eine Person gebunden, nicht an ein Paar. Ein Gemeinschaftskonto lässt sich nicht in ein geschütztes Konto umwandeln. Wer betroffen ist, muss daher rechtzeitig ein eigenes Einzelkonto eröffnen und dieses umstellen lassen.

Achte außerdem auf nicht ausgeschöpfte Freibeträge. Bleibt am Monatsende geschütztes Guthaben übrig, wird es begrenzt in den Folgemonat übertragen. Hebe Beträge also nicht in Panik ab, sondern plane deine Ausgaben über den Monat hinweg sinnvoll ein.

Sonderzahlungen wie Kindergeld, Nachzahlungen von Sozialleistungen oder Pflegegeld genießen oft zusätzlichen Schutz. Lege entsprechende Nachweise bei deiner Bank vor, damit diese Beträge nicht fälschlich als pfändbar behandelt werden. Im Zweifel hilft eine kostenlose Schuldnerberatung weiter.

Wenn die Pfändung beendet ist, kannst du das Konto wieder in ein gewöhnliches Girokonto zurückwandeln lassen. Sprich dafür mit deiner Bank und prüfe, ob anschließend ein günstigeres Kontomodell für dich infrage kommt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Der monatliche Basisfreibetrag wird regelmäßig angepasst und liegt aktuell bei rund 1.560 Euro. Für Unterhaltspflichten und bestimmte Sozialleistungen lässt er sich auf Nachweis erhöhen. Den genauen, jeweils gültigen Betrag nennt dir deine Bank oder eine Schuldnerberatung.

Kann ich trotz Pfändung normal bezahlen?

Ja. Bis zur Höhe des geschützten Freibetrags kannst du wie gewohnt überweisen, abheben und mit Karte zahlen. Nur Guthaben oberhalb der Freigrenze wird einbehalten. Der Zahlungsverkehr im Alltag funktioniert also weiter.

Schadet das Konto meiner Bonität?

Die Umwandlung selbst ist kein negatives Merkmal, wird aber an die Schufa gemeldet und kann von anderen Banken gesehen werden. Sobald die Schulden geregelt sind, lässt sich das Konto zurückwandeln. Es ist ein Schutzinstrument, kein Makel.

Kostet ein P-Konto extra?

Die Umwandlung ist kostenlos. Die Bank darf für das P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares Girokonto.

Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein. Pro Person ist nur ein einziges solches Konto erlaubt – das wird über die Schufa geprüft.


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Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.
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