Das Wichtigste in Kürze

  • Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt zahlt – beantragt wird er beim Jugendamt.
  • 2026 gibt es monatlich 227 Euro (0–5 Jahre), 299 Euro (6–11) und 394 Euro (12–17).
  • Gezahlt wird ohne zeitliche Begrenzung bis maximal zum 18. Geburtstag; für 12- bis 17-Jährige gelten Zusatzbedingungen.
  • Der Staat holt sich das Geld beim säumigen Elternteil zurück – der Unterhaltsanspruch geht auf das Land über.

Wenn der Ex-Partner den Kindesunterhalt schuldig bleibt, dürfen Alleinerziehende nicht auf dem Ausfall sitzen bleiben – dafür gibt es den Unterhaltsvorschuss. Er gehört zu den am häufigsten übersehenen Familienleistungen, obwohl er schnell mehrere tausend Euro im Jahr ausmacht. Dieser Ratgeber erklärt Anspruch, Höhe, Antrag und die Fallstricke bei der Anrechnung. Wie viel Unterhalt der andere Elternteil eigentlich schuldet, zeigt der Unterhaltsrechner.

Was der Unterhaltsvorschuss ist

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Er ersetzt den Mindestunterhalt, den eigentlich der andere Elternteil zahlen müsste – ganz oder anteilig, wenn nur unregelmäßig oder zu wenig gezahlt wird.

Der Name ist Programm: Es ist ein Vorschuss, keine Schenkung an den säumigen Elternteil. Das Land tritt in Vorleistung und fordert das Geld anschließend bei ihm ein.

Unterhaltsvorschuss 2026: diese Beträge gelten

Die Höhe leitet sich vom Mindestunterhalt ab, von dem das Kindergeld für ein erstes Kind – 2026 sind das 259 Euro – abgezogen wird. Daraus ergeben sich drei Stufen.

Kinder bis 5 Jahre erhalten monatlich 227 Euro, Kinder von 6 bis 11 Jahren 299 Euro und Kinder von 12 bis 17 Jahren 394 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das zwischen 2.724 und 4.728 Euro – Geld, das direkt beim Kind ankommt.

Die Voraussetzungen im Überblick

Anspruch besteht, wenn das Kind in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und vom anderen Elternteil keinen, nur unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt erhält.

Auf das Einkommen des betreuenden Elternteils kommt es – anders als bei vielen anderen Leistungen – grundsätzlich nicht an. Auch wer gut verdient, kann Unterhaltsvorschuss für sein Kind erhalten, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.

Sonderregel für 12- bis 17-Jährige

Für ältere Kinder gilt eine Zusatzbedingung: Das Kind darf nicht auf Bürgergeld angewiesen sein. Alternativ reicht es, wenn der betreuende Elternteil im Bürgergeld-Bezug eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto im Monat erzielt.

Hintergrund ist die Abgrenzung zwischen den Sozialleistungen: Der Unterhaltsvorschuss soll Familien stärken, die sich überwiegend selbst tragen oder durch die Leistung aus dem Bürgergeld herauskommen.

Was „alleinerziehend“ konkret bedeutet

Entscheidend ist, dass du ohne Partner mit dem Kind lebst und es überwiegend betreust. Heiratest du oder gehst eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, endet der Anspruch – selbst wenn der neue Partner nicht der andere Elternteil ist.

Auch das Zusammenziehen mit dem anderen Elternteil beendet die Zahlung. Eine unverheiratete neue Partnerschaft in getrennten Wohnungen ist dagegen unschädlich; beim Zusammenwohnen mit neuem Partner ohne Trauschein bleibt der Anspruch ebenfalls bestehen.

Wechselmodell und Umgangsrecht

Beim echten Wechselmodell – das Kind lebt etwa hälftig bei beiden Eltern – scheidet der Unterhaltsvorschuss in der Regel aus, weil kein Elternteil das Kind überwiegend allein betreut.

Regelmäßige Umgangswochenenden und Ferienbesuche beim anderen Elternteil sind dagegen kein Problem. Die Grenze zieht die Praxis ungefähr dort, wo die Mitbetreuung ein Drittel deutlich übersteigt.

Unterhaltsvorschuss beantragen: Schritt für Schritt

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes; viele Bundesländer bieten inzwischen Online-Anträge an. Zum Antrag gehören Geburtsurkunde, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes und Angaben zum anderen Elternteil.

Wichtig ist das Tempo: Rückwirkend wird höchstens für einen Monat vor Antragstellung gezahlt. Wer nach der Trennung Klarheit über ausbleibenden Unterhalt hat, sollte den Antrag sofort stellen – notfalls formlos und mit Unterlagen zum Nachreichen.

Mitwirkungspflicht: Angaben zum anderen Elternteil

Das Jugendamt braucht Informationen, um sich das Geld zurückzuholen: Name, Anschrift, möglichst Arbeitgeber des anderen Elternteils. Wer zumutbare Auskünfte verweigert, verliert den Anspruch.

Zumutbar heißt aber nicht grenzenlos: Ist der Aufenthalt unbekannt oder wäre die Auskunft gefährlich – etwa nach häuslicher Gewalt –, genügt es, das dem Amt nachvollziehbar darzulegen.

Was angerechnet wird – und was nicht

Zahlt der andere Elternteil unregelmäßig oder teilweise, wird der gezahlte Unterhalt vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Ebenfalls angerechnet wird eine Halbwaisenrente, falls der andere Elternteil verstorben ist.

Eigenes Einkommen des Kindes spielt erst eine Rolle, wenn es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht – dann zählt etwa die Hälfte der Ausbildungsvergütung. Kindergeld wird nicht zusätzlich abgezogen; es steckt bereits in der Berechnung der Beträge.

Der Rückgriff: Der Staat holt sich das Geld

Mit der Zahlung geht der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des Vorschusses auf das Land über. Das Jugendamt fordert den Betrag beim säumigen Elternteil ein – notfalls per Lohnpfändung oder Vollstreckung.

Für zahlungsunwillige Elternteile wird es also nicht billiger, nur weil der Staat einspringt. Wie viel Unterhalt eigentlich geschuldet wäre, zeigt die Düsseldorfer Tabelle.

Kombination mit anderen Leistungen

Der Unterhaltsvorschuss lässt sich mit weiteren Familienleistungen kombinieren. Das Kindergeld läuft ohnehin parallel; zusätzlich kommen je nach Einkommen der Kinderzuschlag und Wohngeld infrage – Letzteres überschlägst du mit dem Wohngeld-Rechner.

Beim Bürgergeld gilt umgekehrt: Der Unterhaltsvorschuss zählt dort als Einkommen des Kindes und mindert die Leistung. Für Alleinerziehende ist außerdem die Steuerklasse II mit dem Entlastungsbetrag relevant.

Wie lange wird gezahlt?

Eine zeitliche Begrenzung gibt es seit der Reform 2017 nicht mehr – gezahlt wird, solange die Voraussetzungen vorliegen, längstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Ändern sich die Verhältnisse – Heirat, Zusammenziehen, regelmäßige Unterhaltszahlungen –, musst du das dem Jugendamt unverzüglich melden. Zu Unrecht erhaltene Beträge fordert das Amt zurück, notfalls mit Bußgeld obendrauf.

Drei häufige Fehler beim Unterhaltsvorschuss

Erstens: zu spät beantragen. Jeder Monat Zögern ist wegen der Ein-Monats-Grenze unwiederbringlich verloren. Zweitens: den Antrag scheuen, weil der Ex-Partner „eigentlich zahlen will“ – gelegentliche Teilzahlungen genügen bereits für einen anteiligen Anspruch.

Drittens: Änderungen verschweigen. Gerade die Heirat wird oft nicht gemeldet und führt später zu empfindlichen Rückforderungen. Wer sauber meldet, behält den vollen Schutz der Leistung.

Knappes Budget: den Alltag trotzdem planbar machen

Alleinerziehende stemmen Haushalt, Betreuung und Job oft mit einem einzigen Einkommen. Umso wichtiger ist ein realistischer Monatsplan: feste Kosten, Rücklagen und ein kleiner Puffer für Unvorhergesehenes – der Haushaltsrechner hilft beim Sortieren.

Kommt Geld vom Jugendamt regelmäßig an, lohnt ein eigener Dauerauftrag auf ein Extra-Konto: ein kleiner Notgroschen fängt kaputte Waschmaschinen ab, und was fürs Kind übrig bleibt, wächst auf einem Kinderkonto zweckgebunden mit.

Häufige Fragen zum Unterhaltsvorschuss

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

Monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für 6- bis 11-Jährige und 394 Euro für 12- bis 17-Jährige. Teilzahlungen des anderen Elternteils werden abgezogen.

Wird mein Einkommen als Alleinerziehende geprüft?

Grundsätzlich nein – dein Verdienst spielt keine Rolle. Nur bei Kindern ab 12 Jahren gibt es die Zusatzbedingung rund um Bürgergeld und die 600-Euro-Grenze.

Bekomme ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend?

Höchstens für einen Monat vor der Antragstellung – und auch nur, wenn die Voraussetzungen damals schon vorlagen und du dich um den Unterhalt bemüht hast. Deshalb: sofort beantragen.

Was passiert, wenn ich wieder heirate?

Mit der Heirat endet der Anspruch, auch wenn dein neuer Partner nicht der Vater oder die Mutter des Kindes ist. Die Änderung musst du dem Jugendamt umgehend melden.

Muss der andere Elternteil das Geld zurückzahlen?

Ja. Der Unterhaltsanspruch geht auf das Land über, das Jugendamt treibt die Beträge ein – bis hin zur Lohnpfändung. Der Vorschuss entlastet das Kind, nicht den Schuldner.

Quellen & weiterführende Informationen

Fazit: schnell beantragen, sauber melden

Der Unterhaltsvorschuss ist keine Almosen-Leistung, sondern ein klarer Rechtsanspruch des Kindes – bis zu 4.728 Euro im Jahr, unabhängig von deinem eigenen Verdienst.

Zwei Regeln machen den Unterschied: den Antrag stellen, sobald der Unterhalt ausbleibt, und jede Änderung der Lebenssituation umgehend melden. Dann trägt die Leistung zuverlässig bis zum 18. Geburtstag – oder bis der andere Elternteil wieder zahlt.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Unterhaltsvorschussgesetz und die Entscheidung des zuständigen Jugendamts im Einzelfall. Stand: August 2026.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.