Der Arbeitslosengeld-Rechner rechnet so wie die Agentur für Arbeit: aus dem Brutto der letzten zwölf Monate das tägliche Bemessungsentgelt, davon 20 Prozent Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und Soli — das Leistungsentgelt —, davon 60 Prozent oder 67 Prozent mit Kind, mal 30 Tage im Monat. Dazu ermittelt der Arbeitslosengeld-Rechner die Anspruchsdauer aus Versicherungsmonaten und Alter, die Folgen einer Sperrzeit nach Eigenkündigung, die Anrechnung eines Nebenverdienstes und den Gesamtbetrag, der über die gesamte Bezugsdauer fließt. So weißt du vor dem Termin bei der Agentur, was dich erwartet — und wie groß die Lücke zum bisherigen Netto ist. Wer waehrend der Arbeitslosigkeit krank wird, findet die Krankengeld-Regeln im Krankengeld-Rechner. Bleibt der Job, aber die Arbeit faellt teilweise aus, gilt dieselbe Logik im Kurzarbeitergeld-Rechner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei 3.500 € Brutto in Steuerklasse I zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner 1.413 € im Monat ohne Kind und 1.578 € mit Kind — rund 60 beziehungsweise 67 Prozent des bisherigen Nettos.
  • Die Anspruchsdauer liegt zwischen 6 und 24 Monaten: 12 Monate nach zwei Jahren Beschäftigung unter 50, bis zu 24 Monate ab 58 Jahren nach vier Jahren (§ 147 SGB III).
  • Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag kosten zwölf Wochen Sperrzeit und mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer — im Beispiel 4.240 €.
  • Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € Brutto im Monat steigt das Arbeitslosengeld nicht mehr: höchstens 2.798 € ohne und 3.124 € mit Kind.
  • Im August 2026 bezogen 1.133.000 Menschen Arbeitslosengeld, 109.000 mehr als ein Jahr zuvor; die Arbeitslosenquote lag bei 6,5 Prozent.

Was 2026 gilt: die Regeln hinter dem Arbeitslosengeld-Rechner

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialhilfe. Anspruch hat nach § 137 SGB III, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt: nach § 142 SGB III mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate. Die Höhe regeln die §§ 149 bis 153, die Dauer § 147 — beides bildet der Arbeitslosengeld-Rechner ab. Nicht abgebildet ist das Bürgergeld, das nach dem Arbeitslosengeld oder ohne Anwartschaft greift und 2026 bei 563 € Regelbedarf plus Wohnkosten liegt.

Die Lage am Arbeitsmarkt beschreibt die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Bericht vom 28. August 2026: 3.061.000 Arbeitslose, 54.000 mehr als im Juli und 36.000 mehr als vor einem Jahr, eine Quote von 6,5 Prozent. 1.133.000 Menschen erhielten Arbeitslosengeld — ein Plus von 109.000 gegenüber August 2025 —, während die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten um 116.000 auf 3.754.000 sank. Gemeldet waren 656.000 offene Stellen; 140.000 Beschäftigte waren im Juni in Kurzarbeit.

Die Eingabefelder im Detail: was der Arbeitslosengeld-Rechner wissen will

Monatsbrutto der letzten zwölf Monate

Maßgeblich ist nach § 150 SGB III das beitragspflichtige Bruttoentgelt der abgerechneten Monate im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit — inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, soweit darauf Beiträge gezahlt wurden. Der Arbeitslosengeld-Rechner teilt das Jahresbrutto durch 365 und erhält das tägliche Bemessungsentgelt nach § 151: bei 3.500 € im Monat 115,07 €. Enthält das Jahr weniger als 150 Tage mit Entgelt, erweitert die Agentur den Rahmen auf zwei Jahre; Monate mit Elterngeld oder mit auf unter 80 Prozent reduzierter Arbeitszeit bleiben außen vor. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr wird gekappt.

Steuerklasse zu Jahresbeginn

Nach § 153 SGB III zieht die Agentur die Lohnsteuer nach der Steuerklasse ab, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht. Ein späterer Wechsel zählt nur, wenn er dem Verhältnis der Einkommen der Partner entspricht oder ein niedrigeres Arbeitslosengeld ergibt. Der Unterschied ist groß: Bei 3.500 € Brutto zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner 1.413 € in Klasse I, 1.590 € in Klasse III und 1.191 € in Klasse V. Wer eine Kündigung kommen sieht, prüft den Wechsel deshalb vor dem Jahreswechsel — der Ratgeber Steuerklassen erklärt die Regeln.

Kind

Mit einem Kind im steuerlichen Sinne — leibliches, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind, für das ein Kinderfreibetrag zusteht — beträgt der Leistungssatz nach § 149 SGB III 67 statt 60 Prozent. Kinderfreibeträge und Kirchensteuer spielen bei der Lohnsteuer im Arbeitslosengeld-Rechner dagegen keine Rolle, weil das Gesetz nur die Abzüge berücksichtigt, die allen Arbeitnehmern zustehen.

Alter und Versicherungsmonate

Die Anspruchsdauer nach § 147 SGB III hängt davon ab, wie viele Monate du in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt warst und wie alt du bei Anspruchsbeginn bist: 12 Monate Beschäftigung bringen 6 Monate Leistung, 24 Monate bringen 12; wer 50 ist, kann mit 30 Monaten 15 Monate erreichen, ab 55 mit 36 Monaten 18 und ab 58 mit 48 Monaten 24. Der Arbeitslosengeld-Rechner setzt die Tabelle um und rechnet den Gesamtbetrag über die Dauer aus.

Sperrzeit und Nebenverdienst

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt, bekommt nach § 159 SGB III zwölf Wochen Sperrzeit, und nach § 148 SGB III verkürzt sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Ein Nebenjob unter 15 Wochenstunden ist erlaubt; das Nettoeinkommen daraus wird nach § 155 SGB III abzüglich 165 € Freibetrag angerechnet — mehr bleibt frei, wenn der Nebenjob schon zwölf der letzten 18 Monate neben der Beschäftigung lief.

Die Rechenkette: so kommt der Arbeitslosengeld-Rechner auf den Betrag

Schritt eins: 3.500 € Brutto mal zwölf sind 42.000 €, durch 365 Tage ergibt das ein Bemessungsentgelt von 115,07 € pro Tag. Schritt zwei: Davon gehen 20 Prozent Sozialversicherungspauschale ab, dazu die Lohnsteuer der Klasse I samt Soli auf Tagesbasis — es bleiben 78,52 € Leistungsentgelt. Schritt drei: 60 Prozent davon sind 47,11 € Tagessatz, mal 30 Tage 1.413,42 € im Monat. Mit Kind sind es 67 Prozent, also 52,61 € am Tag und 1.578,32 € im Monat. Der Arbeitslosengeld-Rechner zeigt jede dieser Zeilen.

Auffällig ist die Pauschale: 20 Prozent Sozialversicherung sind etwas weniger, als die meisten tatsächlich zahlen — bei 3.500 € Brutto liegt der echte Arbeitnehmeranteil bei gut 21 Prozent, bei Kinderlosen etwas darüber, bei Gutverdienern durch die Beitragsbemessungsgrenzen darunter. Das Leistungsentgelt fällt deshalb minimal höher aus als das echte Netto, und das Arbeitslosengeld landet fast immer knapp über 60 beziehungsweise 67 Prozent des bisherigen Nettos, wie die Tabelle unten zeigt; nur oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze fällt die Quote deutlich ab.

Rechenbeispiele aus dem Arbeitslosengeld-Rechner

Monatsbrutto Leistungsentgelt (30 Tage) ALG ohne Kind ALG mit Kind Netto bisher (ca.)
2.000 € 1.488 € 893 € 997 € 1.486 €
2.500 € 1.784 € 1.070 € 1.195 € 1.780 €
3.000 € 2.073 € 1.244 € 1.389 € 2.068 €
3.500 € 2.356 € 1.413 € 1.578 € 2.348 €
4.000 € 2.632 € 1.579 € 1.763 € 2.622 €
5.000 € 3.164 € 1.898 € 2.120 € 3.150 €
6.000 € 3.662 € 2.197 € 2.453 € 3.663 €
8.450 € 4.663 € 2.798 € 3.124 € 4.909 €

Alle Werte gelten für Steuerklasse I und ein Anspruchsjahr 2026. Zwei Dinge fallen auf: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze bekommt jeder fast exakt 60 Prozent seines Nettos, weil die pauschalen Abzüge das echte Netto gut treffen. Ab 8.450 € Brutto ist Schluss — 2.798 € ohne und 3.124 € mit Kind sind die Höchstbeträge 2026, egal wie viel darüber verdient wurde. Wer mehr verdient hat, sollte die Lücke mit dem Notgroschen abdecken; wer weniger hat, prüft Wohngeld und den Kinderzuschlag, die neben dem Arbeitslosengeld möglich sind.

Anspruchsdauer: wie lange der Arbeitslosengeld-Rechner mit Zahlungen rechnet

Versicherungspflicht in 5 Jahren unter 50 ab 50 ab 55 ab 58
12 Monate 6 Monate 6 6 6
16 Monate 8 8 8 8
20 Monate 10 10 10 10
24 Monate 12 12 12 12
30 Monate 12 15 15 15
36 Monate 12 15 18 18
48 Monate 12 15 18 24

Die Rahmenfrist für die Dauer beträgt fünf Jahre — die Anwartschaftsfrist von 30 Monaten, um 30 Monate erweitert. Wer unter 50 ist, bekommt höchstens zwölf Monate, egal wie lange er gearbeitet hat; erst mit dem Alter wachsen die Stufen auf 15, 18 und 24 Monate. Für die Gesamtsumme heißt das im Standardbeispiel: 16.961 € über zwölf Monate, 33.922 € über 24 Monate ab 58. Ein früherer Restanspruch, der in den letzten fünf Jahren nicht verbraucht wurde, verlängert die Dauer bis zur altersgerechten Höchstgrenze. Der Arbeitslosengeld-Rechner rechnet mit der Tabelle; Sonderfälle wie Teilzeit unter 15 Stunden oder Zeiten in Weiterbildung klärt die Agentur.

Sperrzeit: was Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag kosten

Die Sperrzeit ist der teuerste Fehler rund ums Arbeitslosengeld. Wer das Arbeitsverhältnis selbst löst oder durch vertragswidriges Verhalten die Kündigung auslöst, bekommt zwölf Wochen kein Geld — und die Anspruchsdauer sinkt um die Sperrzeittage, mindestens aber um ein Viertel. Aus zwölf Monaten werden neun, aus 16.961 € werden 12.721 €: 4.240 € weniger, wie der Arbeitslosengeld-Rechner mit aktivierter Sperrzeit zeigt.

Krankenversichert bleibst du auch in der Sperrzeit, weil § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V die Versicherungspflicht ausdrücklich auf Zeiten erstreckt, in denen der Anspruch wegen einer Sperrzeit ruht. Ein wichtiger Grund — etwa Mobbing, ein Umzug zum Partner oder ein Aufhebungsvertrag, der einer sicheren betriebsbedingten Kündigung zuvorkommt — verhindert die Sperrzeit; wie man ihn nachweist, erklärt der Ratgeber zum Aufhebungsvertrag.

Kürzere Sperrzeiten drohen bei abgelehnten Stellenangeboten: drei Wochen beim ersten Mal, sechs beim zweiten, zwölf danach. Wer sich nach einer Kündigung nicht rechtzeitig arbeitsuchend meldet — spätestens drei Monate vor dem Ende oder binnen drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 SGB III) —, verliert eine Woche. Eine Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet; sie führt aber zum Ruhen des Anspruchs, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Was davon steuerlich bleibt, zeigt der Ratgeber Abfindung versteuern.

Nebenverdienst und Zuverdienst im Arbeitslosengeld-Rechner

Bis zu 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche darfst du neben dem Arbeitslosengeld arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Vom Nettoverdienst nach Abzug von Werbungskosten bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird voll vom Arbeitslosengeld abgezogen. 500 € Nebenverdienst kosten im Beispiel 335 € Leistung — unterm Strich bleiben 165 € mehr im Monat. Wer den Nebenjob schon mindestens zwölf der letzten 18 Monate neben der Hauptbeschäftigung hatte, behält den bisherigen Durchschnittsverdienst anrechnungsfrei; in einer geförderten Weiterbildung liegt der Freibetrag bei 400 €. Der Arbeitslosengeld-Rechner nimmt den Nettoverdienst als Eingabe und weist die Anrechnung aus.

Arbeitslosengeld-Rechner für Paare: Steuerklasse III, IV und V

Die Steuerklasse ist die einzige Stellschraube, die Paare vor der Arbeitslosigkeit noch drehen können — und sie wirkt stark. Bei 3.500 € Brutto zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner 1.413 € in Klasse I oder IV, 1.590 € in Klasse III und 1.191 € in Klasse V: zwischen III und V liegen 399 € im Monat, über zwölf Monate rund 4.785 €. Der Grund ist die Lohnsteuer im Leistungsentgelt: In Klasse V bleiben von 115,07 € Bemessungsentgelt nur 66,15 € übrig, in Klasse III 88,31 €.

Die Agentur akzeptiert einen Wechsel während des Jahres nur, wenn die neue Kombination dem Verhältnis der Einkommen entspricht — verdient der Partner das Doppelte, wird der Wechsel in Klasse III abgelehnt — oder wenn sie ein niedrigeres Arbeitslosengeld ergibt. Ein Wechsel, der zu Jahresbeginn schon gilt, zählt dagegen immer. Wer eine Kündigung für das nächste Jahr erwartet, stellt die Klassen deshalb bis Ende November um; die Steuer gleicht sich in der Veranlagung aus. Alleinerziehende in Klasse II bekommen mit Kind im Beispiel 1.645 €, weil der Entlastungsbetrag die Lohnsteuer senkt und der Leistungssatz 67 Prozent beträgt. Der Arbeitslosengeld-Rechner rechnet alle Klassen durch.

Krankenversicherung, Rente, Weiterbildung: was neben dem Arbeitslosengeld läuft

Während des Bezugs — und nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V auch während einer Sperrzeit — bist du über die Agentur gesetzlich kranken- und pflegeversichert, ohne eigene Beiträge. In die Rentenversicherung zahlt die Agentur nach § 166 SGB VI Beiträge auf 80 Prozent des Bemessungsentgelts, bei 3.500 € Brutto also auf 2.800 € — die Lücke in der Rentenbiografie bleibt klein. Wer in einer geförderten Weiterbildung ist, bekommt das Arbeitslosengeld weiter und darf 400 € statt 165 € anrechnungsfrei dazuverdienen.

Der Arbeitslosengeld-Rechner zeigt die Rentenwirkung nicht als eigene Zeile, aber die Größenordnung ist einfach: Ein Jahr Arbeitslosengeld bei 3.500 € Brutto bringt Rentenpunkte auf 2.800 € Monatsentgelt statt auf 3.500 € — rund 0,16 Punkte weniger als bei weiterer Beschäftigung, etwa 7 € Monatsrente. Gegenüber der Einkommenslücke von 935 € im Monat ist das der kleinere Verlust.

Was der Arbeitslosengeld-Rechner nicht abbildet

Vier Dinge klärt nur die Agentur: den genauen Bemessungszeitraum bei wechselnden Jobs oder Elternzeit; die fiktive Bemessung nach Qualifikationsstufen, wenn im Bemessungsrahmen keine 150 Tage Entgelt liegen; den Programmablaufplan des Vorjahres, den der Arbeitslosengeld-Rechner durch den Steuertarif 2026 ersetzt; und Restansprüche aus früheren Arbeitslosigkeiten. Auch das Ruhen bei Abfindung, Urlaubsabgeltung oder Krankengeld rechnet er nicht. Die Größenordnung stimmt trotzdem auf wenige Euro — wer mit dem Ergebnis zum Termin geht, kann den Bescheid prüfen.

Arbeitslosengeld und Budget: die Lücke schließen

Bei 3.500 € Brutto fehlen mit Arbeitslosengeld rund 935 € im Monat gegenüber dem bisherigen Netto, bei 5.000 € Brutto sind es 1.252 €. Über ein Jahr sind das 11.000 bis 15.000 € — die Summe, die ein Notgroschen von drei bis sechs Nettogehältern abfedern soll. Der Haushaltsrechner zeigt, welche Ausgaben sich kurzfristig senken lassen; Beiträge zu Riester oder betrieblicher Altersvorsorge lassen sich pausieren, Kreditraten mit dem Gläubiger stunden. Und die Rentenpunkte laufen weiter: Die Agentur zahlt Rentenbeiträge auf 80 Prozent des Bemessungsentgelts — die Lücke in der Rentenbiografie bleibt klein.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld-Rechner

Wie genau ist der Arbeitslosengeld-Rechner?

Er folgt den §§ 149 bis 153 SGB III Schritt für Schritt und nutzt für die Lohnsteuer den Tarif 2026 mit Vorsorgepauschale statt des Programmablaufplans; im Vergleich mit dem Brutto-Netto-Rechner weicht das bisherige Netto um wenige Euro ab. Abweichungen im Bescheid entstehen durch Einmalzahlungen, unvollständige Bemessungszeiträume oder Restansprüche.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3.000 € brutto?

In Steuerklasse I 1.244 € im Monat ohne Kind und 1.389 € mit Kind — 41,46 beziehungsweise 46,30 € pro Tag. In Klasse III liegt der Betrag höher, in Klasse V niedriger; den Wert für dein Brutto liefert der Arbeitslosengeld-Rechner oben.

Zählt Weihnachtsgeld zum Bemessungsentgelt?

Ja, soweit es im Bemessungszeitraum abgerechnet und beitragspflichtig war. Das Jahresbrutto inklusive Sonderzahlungen geteilt durch 365 ergibt das tägliche Bemessungsentgelt. Trage deshalb das Durchschnittsbrutto einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld ein, nicht nur das Grundgehalt.

Was passiert nach dem Arbeitslosengeld?

Ist der Anspruch verbraucht, bleibt das Bürgergeld: 2026 bei 563 € Regelbedarf für Alleinstehende plus angemessene Wohnkosten, abhängig von Vermögen und Partnereinkommen. Der Übergang sollte drei Monate vor Ende des Arbeitslosengelds beim Jobcenter beantragt werden, damit keine Lücke entsteht.

Bekomme ich Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag?

Ja, aber in der Regel mit zwölf Wochen Sperrzeit und einem Viertel weniger Anspruchsdauer — es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor, etwa eine ohnehin drohende betriebsbedingte Kündigung, der der Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung im üblichen Rahmen zuvorkommt. Der Arbeitslosengeld-Rechner zeigt die Sperrzeit-Variante mit einem Klick.

Zählt die Steuerklasse, wenn ich mitten im Jahr wechsle?

Nur eingeschränkt: Maßgeblich ist die Klasse zu Jahresbeginn; ein Wechsel wird berücksichtigt, wenn er dem Verhältnis der Einkommen beider Partner entspricht oder das Arbeitslosengeld senkt. Ein Wechsel in Klasse III nur zur Erhöhung des Arbeitslosengelds wird abgelehnt, wenn der Partner das deutlich höhere Einkommen hat.

Wie lange muss ich gearbeitet haben?

Mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten (§ 142 SGB III). Wer überwiegend kurz befristet gearbeitet hat — Verträge bis 14 Wochen — und im Jahr höchstens das Anderthalbfache der Bezugsgröße verdient hat, erfüllt die Anwartschaft schon mit sechs Monaten. Für die Dauer zählt dann die Beschäftigung der letzten fünf Jahre, wie der Arbeitslosengeld-Rechner sie abfragt.

Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein, aber sie kann den Anspruch nach § 158 SGB III ruhen lassen: Endet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht das Arbeitslosengeld bis zu dem Tag, an dem die Frist geendet hätte — längstens ein Jahr und begrenzt auf 25 bis 60 Prozent der Abfindung, je nach Alter und Betriebszugehörigkeit. Wer die Kündigungsfrist einhält, bekommt Abfindung und Arbeitslosengeld ungekürzt.

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Nach § 38 SGB III spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses — erfährst du später davon, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Die Meldung geht online, telefonisch oder persönlich; sie ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Wer die Frist versäumt, kassiert eine Woche Sperrzeit — beim Standardbeispiel aus dem Arbeitslosengeld-Rechner rund 330 € Verlust.

Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld 2026?

2.798 € im Monat ohne Kind und 3.124 € mit Kind in Steuerklasse I, jeweils bei einem Brutto ab 8.450 € im Monat — der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr. In Klasse III liegt das Maximum höher, weil weniger Lohnsteuer abgezogen wird; der Arbeitslosengeld-Rechner zeigt es mit einem Klick auf die Klasse.

Fazit: erst rechnen, dann verhandeln

Das Arbeitslosengeld ersetzt 60 bis 67 Prozent des Nettos, die Lücke ist planbar — wenn man sie kennt. Der Arbeitslosengeld-Rechner zeigt Betrag, Dauer und Gesamtsumme, macht die Kosten einer Sperrzeit sichtbar und beziffert, was ein Nebenjob wirklich bringt. Wer die Zahlen vor dem Aufhebungsvertrag oder der Kündigung kennt, verhandelt Abfindung, Freistellung und Kündigungsfrist mit klarem Blick auf das, was danach kommt.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.