Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Ausbildungsstart 2026 gilt eine gesetzliche Mindestvergütung von 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr – sie steigt bis zum vierten Jahr auf 1.014 Euro.
  • Mit dem ersten Gehalt wirst du eigenes Mitglied der Krankenkasse – die beitragsfreie Familienversicherung endet.
  • Vom Bruttogehalt gehen Sozialabgaben ab; Lohnsteuer fällt bei typischen Azubi-Gehältern in Steuerklasse I meist nicht an.
  • Drei Dinge lohnen sich sofort: ein kostenloses Girokonto, eine private Haftpflichtversicherung (oft noch über die Eltern) und ein kleiner Notgroschen.

Der 1. September ist für hunderttausende junge Menschen der erste Arbeitstag – und der Moment, in dem Finanzen plötzlich real werden. Zum Ausbildungsstart kommen erstes Gehalt, erste Abzüge und erste Verträge zusammen. Dieser Ratgeber sortiert, was Azubis 2026 wirklich brauchen: vom Konto über Versicherungen bis zu den Förderungen, die viele liegen lassen.

Ausbildungsvergütung 2026: das steht dir mindestens zu

Seit 2020 gibt es eine gesetzliche Untergrenze für die Ausbildungsvergütung. Wer 2026 eine Ausbildung beginnt, bekommt im ersten Jahr mindestens 724 Euro brutto im Monat.

In den Folgejahren steigt die Mindestvergütung automatisch: auf 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Gilt in deinem Betrieb ein Tarifvertrag, kann die Vergütung davon abweichen – meist liegt sie deutlich darüber.

Die Beträge gelten für duale Ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung. Rein schulische Ausbildungen, etwa in vielen Pflege- und Sozialberufen alter Ordnung, fallen nicht darunter.

Brutto und Netto: was vom ersten Gehalt übrig bleibt

Auch Azubis zahlen Sozialversicherungsbeiträge: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zusammen geht damit grob ein Fünftel vom Brutto ab.

Lohnsteuer trifft dich dagegen selten: Bei typischen Vergütungen bleibt in Steuerklasse I der monatliche Lohn unter der Schwelle, ab der überhaupt Steuer einbehalten wird. Was genau bei dir übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Eine Besonderheit schützt Geringverdiener: Liegt die Vergütung bei höchstens 325 Euro im Monat, trägt der Betrieb die Sozialbeiträge komplett allein. Das betrifft vor allem einzelne Sonderfälle wie Praktika mit geringer Vergütung.

Das richtige Konto zum Ausbildungsstart

Dein Gehalt braucht ein eigenes Girokonto – spätestens zum Ausbildungsstart. Viele Banken bieten für Azubis und junge Leute dauerhaft gebührenfreie Modelle, teils mit Startguthaben.

Achte auf drei Punkte: keine Kontoführungsgebühr, eine kostenlose Karte und gebührenfreies Geldabheben in deiner Umgebung. Passende Angebote findest du im Ratgeber kostenloses Girokonto; wer Prämien mitnehmen will, schaut zusätzlich in den Ratgeber Girokonto-Prämie.

Krankenkasse: ab jetzt bist du selbst Mitglied

Mit dem ersten Ausbildungstag endet die beitragsfreie Familienversicherung über deine Eltern. Du wirst pflichtversichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse – und darfst sie selbst auswählen.

Die Kassen unterscheiden sich beim Zusatzbeitrag und bei Extras wie Zahnreinigung oder Bonusprogrammen. Ein kurzer Vergleich vor dem Ausbildungsstart spart ab dem ersten Monat Geld; die Anmeldung übernimmt dann dein Betrieb.

Versicherungen: zwei sind wichtig, viele verzichtbar

Beim Thema Versicherungen gilt für Azubis eine einfache Rangfolge. Ganz oben steht die private Haftpflichtversicherung – sie zahlt, wenn du anderen einen Schaden zufügst. Während der ersten Ausbildung bist du oft noch über die Police deiner Eltern mitversichert; frag dort zuerst nach.

An zweiter Stelle folgt die Absicherung deiner Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Ausbildungsstart besonders günstig, weil du jung und meist gesund bist – und der gesetzliche Schutz für Berufsanfänger dünn ist.

Vieles andere kann warten. Handy-, Gepäck- oder Sterbegeldpolicen kosten Beitrag, bringen aber wenig – einen Überblick gibt der Ratgeber Welche Versicherungen sind sinnvoll.

Kindergeld läuft weiter

Gute Nachricht für deine Eltern: Während der ersten Berufsausbildung wird das Kindergeld bis zu deinem 25. Geburtstag weitergezahlt – unabhängig davon, wie viel du verdienst.

Erst bei einer zweiten Ausbildung gelten Einschränkungen bei der Arbeitszeit. Ob das Geld an die Eltern oder direkt an dich fließt, ist Familiensache – ein gemeinsames Gespräch dazu gehört zum Ausbildungsstart dazu.

Zu wenig zum Leben? BAB und Wohngeld prüfen

Reicht die Vergütung nicht – etwa weil du für die Ausbildung umziehen musst –, kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit helfen. Sie ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.

Ob du Anspruch hast, hängt von Vergütung, Miete und dem Einkommen deiner Eltern ab. Der Antrag lohnt sich vor allem bei eigener Wohnung; gestellt wird er bei der Agentur für Arbeit, idealerweise schon vor dem Ausbildungsstart.

Mit kleinem Gehalt planen: die einfache Budgetregel

Gerade zum Ausbildungsstart verzeiht ein Azubi-Gehalt keine Planlosigkeit. Bewährt hat sich eine einfache Aufteilung: feste Kosten zuerst, dann ein fester Sparbetrag, der Rest ist frei verfügbar.

Schon 25 oder 50 Euro im Monat ergeben nach einem Jahr einen spürbaren Puffer. Wohin damit? Auf ein Tagesgeldkonto als Notgroschen – getrennt vom Girokonto, damit das Geld nicht nebenbei verschwindet. Beim Planen hilft der Haushaltsrechner.

Vermögenswirksame Leistungen: Geld vom Chef mitnehmen

Viele Betriebe zahlen auch Azubis vermögenswirksame Leistungen – bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zum Gehalt. Der Anspruch steht oft im Tarifvertrag und muss aktiv genutzt werden.

Dazu eröffnest du einen VL-Vertrag, etwa einen ETF-Sparplan, und reichst die Daten in der Personalabteilung ein. Wer das nicht tut, verschenkt schlicht Geld – frag in der ersten Woche nach.

Nebenjob in der Ausbildung: erlaubt, aber mit Regeln

Ein Nebenjob ist grundsätzlich möglich, solange er die Ausbildung nicht beeinträchtigt und dein Betrieb informiert ist. Beliebt ist der Minijob mit seiner Verdienstgrenze von 603 Euro.

Beachte das Arbeitszeitgesetz: Ausbildung und Nebenjob zählen zusammen. Für Minderjährige gelten über das Jugendarbeitsschutzgesetz strengere Grenzen – unter 18 ist ein zusätzlicher Job kaum drin.

Steuererklärung: für Azubis oft freiwillig, manchmal lukrativ

Pflicht ist die Steuererklärung für die meisten Azubis nicht. Sie kann sich trotzdem lohnen – etwa wenn im Jahr des Ausbildungsstarts nur wenige Monate Gehalt geflossen sind oder Fahrtkosten zur Berufsschule zusammenkommen.

Kosten der ersten Ausbildung zählen als Sonderausgaben bis 6.000 Euro pro Jahr. Wie der Einstieg gelingt, erklärt der Ratgeber Steuererklärung einfach erklärt.

Vier teure Fehler zum Ausbildungsstart

Erstens: den ersten Handy- oder Ratenvertrag unterschreiben, weil das Gehalt jetzt „da ist“ – kleine Raten fressen kleine Gehälter. Zweitens: die Kontoauszüge ignorieren und Abos laufen lassen.

Drittens: den Dispo als Verlängerung des Gehalts begreifen – mit zweistelligen Zinsen ist er die teuerste Art zu leihen. Viertens: Versicherungsvertreter im Familienumfeld alles bündeln lassen, statt Preise zu vergleichen.

Ausbildungsstart-Checkliste: die ersten 30 Tage

Woche eins: Girokonto eröffnen, Krankenkasse wählen, Unterlagen für die Personalabteilung abgeben (Steuer-ID, Sozialversicherungsausweis, Kontodaten). Woche zwei: Haftpflicht über die Eltern klären, VL-Anspruch erfragen.

Woche drei: Dauerauftrag für den Sparbetrag einrichten, BAB-Anspruch prüfen. Woche vier: erste Gehaltsabrechnung kontrollieren – jede Position verstehen hilft, Fehler früh zu erkennen. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Gehaltsabrechnung verstehen.

Mehr zum Thema: Für Eltern wichtig: Das Kindergeld ab 18 läuft in der Ausbildung weiter – aber nur mit den richtigen Nachweisen bei der Familienkasse.

Häufige Fragen zum Ausbildungsstart

Wie viel verdiene ich im ersten Ausbildungsjahr?

Mindestens 724 Euro brutto monatlich bei Ausbildungsbeginn 2026. Mit Tarifvertrag liegt die Vergütung häufig deutlich höher – je nach Branche teils über 1.200 Euro.

Muss ich als Azubi Steuern zahlen?

Sozialabgaben ja, Lohnsteuer meist nein: Bei üblichen Azubi-Gehältern bleibt in Steuerklasse I keine Steuer hängen. Erst bei höheren Vergütungen oder Nebeneinkünften ändert sich das.

Bleibe ich bei meinen Eltern krankenversichert?

Nein. Mit dem Ausbildungsstart wirst du eigenes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kasse darfst du frei wählen, die Anmeldung erledigt dein Ausbildungsbetrieb.

Was ist, wenn meine Vergütung nicht zum Leben reicht?

Prüfe die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit, besonders bei eigener Wohnung. Auch Wohngeld kann infrage kommen, wenn kein BAB-Anspruch besteht.

Darf mein Betrieb die Probezeit unbezahlt lassen?

Nein. Die Vergütung steht dir ab dem ersten Tag zu, auch in der Probezeit. Vereinbarungen unterhalb der gesetzlichen Mindestvergütung sind unwirksam.

Quellen & weiterführende Informationen

Fazit: die ersten Wochen entscheiden über Jahre

Der Ausbildungsstart ist der beste Moment, um Geld-Gewohnheiten zu setzen: ein kostenloses Konto, ein automatischer Sparbetrag, die zwei wirklich wichtigen Versicherungen – mehr braucht es am Anfang nicht.

Wer diese Basics in den ersten 30 Tagen nach dem Ausbildungsstart erledigt, hat den Kopf frei für das, worum es eigentlich geht: einen guten Start in den Beruf.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Berufsbildungsgesetz, Tarifverträge und die Auskünfte von Krankenkasse und Agentur für Arbeit im Einzelfall. Stand: August 2026.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.