Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen sind Extra-Geld vom Arbeitgeber – je nach Branche bis zu 40 Euro im Monat, die viele Beschäftigte schlicht verfallen lassen.
  • Der Staat legt mit der Arbeitnehmersparzulage bis zu 123 Euro pro Jahr obendrauf – seit 2024 gelten deutlich höhere Einkommensgrenzen (40.000/80.000 Euro).
  • Für die meisten ist ein VL-Fondssparplan auf Aktienfonds oder ETFs die renditestärkste Wahl.
  • Anspruch besteht nur, wenn du aktiv wirst: Vertrag abschließen und dem Arbeitgeber die Bescheinigung geben.

Kaum eine Geldquelle wird so oft verschenkt wie vermögenswirksame Leistungen: Geld, das dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlt – wenn du ihn darum bittest. Millionen Beschäftigte haben den Anspruch, nutzen ihn aber nicht. Dieser Ratgeber zeigt, wie du vermögenswirksame Leistungen beantragst, welche Anlageform sich lohnt und wie du die staatliche Zulage mitnimmst.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL oder VwL) sind Zahlungen deines Arbeitgebers in einen Sparvertrag, der auf deinen Namen läuft. Geregelt ist das im Fünften Vermögensbildungsgesetz.

Ob und wie viel dir zusteht, steht im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Üblich sind je nach Branche zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat – im öffentlichen Dienst eher wenig, in der Metall- und Bankenbranche oft der Höchstbetrag.

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten. Auch Teilzeitkräfte und viele Minijobber können VL erhalten, wenn der Tarifvertrag das vorsieht.

Wichtig: Der Arbeitgeber zahlt nicht automatisch. Du musst einen VL-Vertrag abschließen und die Bescheinigung des Anbieters in der Personalabteilung einreichen. Erst dann fließt das Geld – rückwirkend gibt es nichts.

Arbeitnehmersparzulage: der staatliche Bonus

Zusätzlich zum Arbeitgeber-Geld fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage. Sie beträgt:

  • 20 Prozent auf bis zu 400 Euro Jahresbeitrag beim Fondssparplan – maximal 80 Euro pro Jahr
  • 9 Prozent auf bis zu 470 Euro beim Bausparvertrag oder bei der Baukredit-Tilgung – maximal 43 Euro pro Jahr

Beide Förderwege lassen sich kombinieren – zusammen also bis zu 123 Euro jährlich. Die Zulage beantragst du mit der Steuererklärung; der Anbieter übermittelt die Daten elektronisch ans Finanzamt.

Einkommensgrenzen seit 2024 deutlich höher

Lange galten für die Sparzulage sehr niedrige Einkommensgrenzen. Seit 2024 liegt die Grenze einheitlich bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare.

Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger als dein Bruttogehalt, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgehen. Auch mit einem Brutto um 50.000 Euro liegst du als Single oft noch unter der Grenze – ein Blick in den letzten Steuerbescheid lohnt sich.

Diese Anlageformen gibt es

Für VL stehen mehrere Vertragsarten zur Wahl:

  • Fondssparplan: Einzahlung in Aktienfonds oder ETFs – höchste Renditechance, 20-Prozent-Zulage
  • Bausparvertrag: sicher, aber mager verzinst – 9-Prozent-Zulage, sinnvoll mit konkretem Bau- oder Kaufplan
  • Baukredit-Tilgung: VL fließen direkt in die Rückzahlung deiner Baufinanzierung – oft die beste „Rendite“, nämlich der gesparte Kreditzins
  • Banksparplan: sicher, aber ohne staatliche Zulage und mit niedrigen Zinsen

Warum der Fondssparplan meist gewinnt

Wer keine Immobilie abbezahlt, fährt mit dem Fondssparplan in der Regel am besten. Die Zulage ist mehr als doppelt so hoch wie beim Bausparen, und ein breit gestreuter Aktienfonds bringt langfristig die höchste Renditeerwartung.

Achte auf die Kosten: Klassische aktive VL-Fonds verlangen oft Ausgabeaufschläge und über 1,5 Prozent Jahresgebühr. Einige Anbieter führen VL-Verträge inzwischen auch als günstigen ETF-Sparplan. Was ETFs so stark macht, erklärt der Ratgeber ETF einfach erklärt.

Sperrfrist: sieben Jahre Geduld

VL-Verträge laufen nach einem festen Muster: sechs Jahre einzahlen, danach ruht der Vertrag bis zum Ende des siebten Jahres. Erst dann kannst du über Guthaben und Zulagen frei verfügen.

Bei vorzeitiger Kündigung verfällt in der Regel die Arbeitnehmersparzulage – das eingezahlte Geld samt Kursgewinnen bleibt natürlich deins. Ausnahmen gelten etwa bei längerer Arbeitslosigkeit.

Nach Ablauf startest du einfach den nächsten Vertrag. Wer das konsequent macht, baut mit fremdem Geld Vermögen auf – Jahr für Jahr.

Vermögenswirksame Leistungen und Steuern

VL sind steuer- und sozialabgabenpflichtiger Arbeitslohn. Von 40 Euro brutto kommen je nach Steuerklasse netto etwa 20 bis 30 Euro „Eigenanteil“ bei dir an – der Rest ist trotzdem geschenktes Geld, das du sonst nie sehen würdest.

Auf Kursgewinne im Fondssparplan fällt später Abgeltungssteuer an, soweit dein Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Wie du den optimal verteilst, zeigt der Ratgeber Freistellungsauftrag. Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist steuerfrei.

Rechenbeispiel: Das kommt zusammen

Angenommen, dein Arbeitgeber zahlt 40 Euro monatlich in einen VL-Fondssparplan und dein Einkommen liegt unter der Grenze. Dann fließen 480 Euro pro Jahr, dazu 80 Euro Sparzulage.

Über die sieben Vertragsjahre sind das 2.880 Euro vom Arbeitgeber plus rund 480 Euro vom Staat. Mit einer durchschnittlichen Fondsrendite von 6 Prozent pro Jahr wächst das Guthaben auf gut 4.000 Euro – ohne dass du selbst einen Cent eingezahlt hast.

Zahlt dein Arbeitgeber weniger, kannst du die Differenz aus eigenem Netto aufstocken, um die volle Zulage mitzunehmen. Wie sich regelmäßiges Sparen langfristig auswirkt, zeigt der Sparrechner.

Lohnt das Aufstocken aus eigener Tasche?

Ja – wenn dadurch die staatliche Förderung steigt. Bekommst du etwa nur 13 Euro VL, fehlen dir gut 20 Euro monatlich zur voll geförderten 400-Euro-Marke beim Fondssparplan. Diese Lücke selbst zu füllen bringt 20 Prozent staatlichen Aufschlag – das schafft keine sichere Geldanlage sonst.

Liegst du über den Einkommensgrenzen, entfällt die Zulage. Dann sind vermögenswirksame Leistungen zwar immer noch geschenktes Arbeitgeber-Geld, aber ein eigener, flexibler ETF-Sparplan ohne Sperrfrist ist für zusätzliches Sparen meist die bessere Wahl – Konditionen zeigt der ETF-Sparplan-Vergleich.

Extra-Förderung: die Wohnungsbauprämie

Fließen deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag, kommt eine zweite Förderung infrage: die Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf bis zu 700 Euro Sparleistung (Paare: 1.400 Euro) pro Jahr.

Hier gelten eigene Einkommensgrenzen von 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro. Ob sich Bausparen für dich überhaupt rechnet, klärt der Ratgeber Bausparvertrag.

Was passiert bei Jobwechsel oder Elternzeit?

Der VL-Vertrag gehört dir, nicht dem Arbeitgeber. Beim Jobwechsel reichst du die Bescheinigung einfach beim neuen Arbeitgeber ein – zahlt der keine oder weniger VL, kannst du selbst weiter einzahlen, damit der Vertrag durchläuft.

In Elternzeit, bei Arbeitslosigkeit oder im Sabbatical darfst du die Raten aussetzen oder aus eigener Tasche weiterzahlen. Wichtig ist nur, den Vertrag nicht vorschnell zu kündigen, sonst ist die Zulage weg.

Drei Fehler, die Geld kosten

Erstens: gar nicht erst nachfragen. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen steht oft im Tarifvertrag – wer ihn nicht abruft, verschenkt bis zu 480 Euro jährlich. Ein Blick in die Gehaltsabrechnung und den Arbeitsvertrag schafft Klarheit.

Zweitens: teure Produkte unterschreiben. Manche Vermittler nutzen VL als Türöffner für provisionsstarke Fonds oder überdimensionierte Bausparverträge.

Drittens: die Zulage vergessen. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur auf Antrag über die Steuererklärung – auch rückwirkend für bis zu vier Jahre.

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Nur wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag das vorsehen. Viele Arbeitgeber zahlen aber freiwillig oder auf Nachfrage – fragen kostet nichts.

Kann ich vermögenswirksame Leistungen in einen bestehenden ETF-Sparplan fließen lassen?

Nein, du brauchst einen speziellen VL-Vertrag bei einem Anbieter, der VL-Konten führt. Einige Depotanbieter bieten VL-fähige ETF-Sparpläne an – die Auswahl ist aber kleiner als bei normalen Sparplänen.

Was passiert nach den sieben Jahren?

Das Guthaben ist frei verfügbar. Du kannst es auszahlen lassen, umschichten – etwa ins eigene Depot – oder liegen lassen. Parallel startest du am besten sofort einen neuen VL-Vertrag.

Sind vermögenswirksame Leistungen sozialversicherungspflichtig?

Ja, VL gelten als Arbeitslohn. Es fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Netto bleibt trotzdem ein klares Plus, weil der Arbeitgeber das Geld zusätzlich zahlt.

Bekomme ich die Sparzulage auch als Azubi?

Ja – gerade Auszubildende profitieren, weil ihr zu versteuerndes Einkommen fast immer unter der Grenze liegt. Viele Ausbildungstarifverträge sehen VL ausdrücklich vor.

Quellen & weiterführende Informationen

Fazit: Kleines Geld, große Wirkung

Vermögenswirksame Leistungen sind der seltene Fall, in dem sich Rendite ohne Risiko einsammeln lässt: Arbeitgeber-Geld plus Staatszulage, und du musst nur den Vertrag anstoßen. Wer den Anspruch nicht nutzt, lässt über ein Berufsleben gerechnet schnell fünfstellige Summen liegen.

Die Reihenfolge ist einfach: Anspruch klären, bei laufender Baufinanzierung in die Tilgung lenken, sonst einen günstigen Fondssparplan wählen – und die Sparzulage in der Steuererklärung mitnehmen.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Finanz- oder Steuerberatung. Förderbeträge und Einkommensgrenzen können sich ändern; maßgeblich sind Gesetz und Anbieterbedingungen. Stand: August 2026.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.