Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld zahlt die Krankenkasse, wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.
  • Es beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber 90 Prozent des Nettolohns.
  • 2026 sind maximal 135,63 Euro pro Kalendertag möglich – vor Abzug der Sozialbeiträge.
  • Die Zahlung endet spätestens nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.

Wer länger als sechs Wochen krank ist, merkt schnell: Das Krankengeld ersetzt den Lohn nur teilweise. Aus einem gewohnten Nettogehalt wird eine spürbar kleinere Zahlung – und gleichzeitig laufen Miete, Versicherungen und Kredite unverändert weiter. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich die Leistung berechnet, wie lange sie fließt und was danach kommt. Was nach der sechsten Woche netto uebrig bleibt, rechnet der Krankengeld-Rechner mit den Werten 2026 vor.

Krankengeld: Wann die Krankenkasse übernimmt

Die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt dein Arbeitgeber den Lohn weiter. Erst danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein – das ist der klassische Fall.

Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit und eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf diese Leistung. Pflichtversicherte Arbeitnehmer haben ihn automatisch.

Der Anspruch entsteht ab dem Tag der ärztlichen Feststellung. Wer die Folgebescheinigung zu spät holt, riskiert eine Lücke – und mit ihr im schlimmsten Fall den gesamten Anspruch.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Kasse zahlt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, gedeckelt auf 90 Prozent des Netto. Maßgeblich ist der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit.

Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate – etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld – erhöhen die Bemessungsgrundlage anteilig. Das wird oft übersehen und lohnt eine Nachfrage bei der Kasse.

Als grobe Orientierung bleiben rund 75 bis 80 Prozent des gewohnten Nettolohns. Was dein aktuelles Netto überhaupt ist, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Der Höchstbetrag 2026

Nach oben ist die Leistung gedeckelt. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, die 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich liegt.

Daraus ergibt sich ein kalendertägliches Höchstregelentgelt von 193,75 Euro. Davon 70 Prozent bedeutet: maximal 135,63 Euro Krankengeld pro Kalendertag, also rund 4.069 Euro in einem 30-Tage-Monat.

Wer mehr verdient, erhält trotzdem nicht mehr. Genau hier entsteht bei Gutverdienern die größte Einkommenslücke – oft mehrere Tausend Euro im Monat.

Krankengeld netto: was übrig bleibt

Das errechnete Krankengeld ist nicht das, was auf dem Konto landet. Von der Bruttoleistung gehen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Beiträge zur Krankenversicherung werden dagegen nicht abgezogen – die trägt die Kasse während des Bezugs selbst. Unter dem Strich verlierst du rund zwölf Prozent.

Beim Höchstsatz bleiben so etwa 112 bis 114 Euro pro Tag übrig. Das entspricht knapp 3.400 Euro im Monat – bei einem Bruttogehalt, das deutlich höher lag.

Steuerfrei, aber nicht folgenlos

Krankengeld ist steuerfrei. Trotzdem taucht es in deiner Steuererklärung auf, denn es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet: Die Leistung erhöht den Steuersatz, mit dem dein übriges Einkommen versteuert wird. Wer im selben Jahr auch Arbeitslohn bezogen hat, muss deshalb häufig mit einer Nachzahlung rechnen.

Ab 410 Euro solcher Lohnersatzleistungen im Jahr bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Steuererklärung einfach erklärt.

78 Wochen: wie lange Krankengeld gezahlt wird

Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. In diese Frist werden die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet.

Unterm Strich überweist die Krankenkasse also maximal 72 Wochen lang. Das sind etwa anderthalb Jahre – danach ist der Anspruch erschöpft.

Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine zweite Erkrankung hinzu, verlängert das die Frist nicht. Entscheidend ist der Beginn, nicht die Zahl der Diagnosen.

Wann eine neue Frist beginnt

Eine neue Dreijahresfrist startet, wenn du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wirst, nachdem der alte Zeitraum abgelaufen ist – und du zwischenzeitlich mindestens sechs Monate nicht deswegen krank warst.

Zusätzlich musst du in dieser Zeit erwerbstätig oder als arbeitsuchend gemeldet gewesen sein. Beide Bedingungen gelten zusammen, nicht alternativ.

Für eine völlig andere Erkrankung entsteht dagegen ein eigener Anspruch mit eigener Frist. Die Kassen prüfen das im Einzelfall über die Diagnoseschlüssel.

Aussteuerung: der kritische Moment

Endet das Krankengeld nach 78 Wochen, spricht man von Aussteuerung. Wer dann immer noch nicht arbeiten kann, steht ohne Lohnersatz da.

Die Krankenkasse kündigt diesen Termin schriftlich an – meist mehrere Monate vorher. Dieses Schreiben ist kein Formkram, sondern der Startschuss für die nächsten Schritte.

Wer hier nicht handelt, verliert bares Geld. Denn Ansprüche entstehen nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Was nach dem Krankengeld kommt

Drei Wege sind üblich. Erstens: die Nahtlosigkeitsregelung. Du meldest dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und erhältst Arbeitslosengeld, obwohl du noch arbeitsunfähig bist.

Melde dich dafür spätestens einen Monat vor dem Ende – die Kasse empfiehlt sogar drei Monate Vorlauf. Details zur Leistung findest du unter Arbeitslosengeld 1.

Zweitens: der Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt. Drittens: eine medizinische Reha, die häufig ohnehin vorgeschaltet wird.

Die Einkommenslücke absichern

Zwischen bisherigem Netto und dem Krankengeld klafft eine Lücke – bei Gutverdienern eine erhebliche. Zwei Bausteine schließen sie.

Ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben überbrückt die ersten Monate. Für den Fall, dass die Arbeitskraft dauerhaft ausfällt, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Krankentagegeldversicherung setzt früher an: Sie stockt genau die Differenz auf und zahlt in der Regel ab dem 43. Krankheitstag.

Selbstständige und freiwillig Versicherte

Freiwillig versicherte Selbstständige haben standardmäßig keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie zahlen den ermäßigten Beitragssatz – und bekommen im Krankheitsfall nichts.

Wer sich absichern will, wählt den allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch ab dem 43. Tag oder schließt einen Wahltarif der Kasse ab. Beides kostet Beitrag, verhindert aber den Totalausfall.

Privat Versicherte regeln das über eine Krankentagegeldversicherung im Vertrag. Grundlagen dazu im Ratgeber private oder gesetzliche Krankenversicherung.

Kinderkrankengeld ist etwas anderes

Wenn dein Kind krank ist und betreut werden muss, gibt es Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Der Anspruch ist auf eine feste Zahl von Tagen pro Kind und Elternteil begrenzt und hat mit der 78-Wochen-Frist nichts zu tun. Beide Leistungen laufen getrennt voneinander.

Typische Fehler, die Geld kosten

Der häufigste: die Folgebescheinigung zu spät holen. Sie muss lückenlos an die vorige anschließen, sonst ruht die Zahlung.

Der zweite: die Krankenkasse nicht informieren. Die Bescheinigung muss innerhalb einer Woche bei ihr sein – auch wenn die elektronische Meldung inzwischen vieles automatisiert.

Der dritte: eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit unterschätzen. Der Anspruch bleibt zwar bestehen, die Mitgliedschaft ändert sich aber – ein Fall für ein klärendes Gespräch mit der Kasse.

Mehr zum Thema: Werdende Mütter erhalten in den Schutzfristen statt Krankengeld das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss – die Regeln stehen im eigenen Ratgeber.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 3.000 Euro brutto?

70 Prozent von 3.000 Euro sind 2.100 Euro brutto im Monat, also rund 70 Euro pro Kalendertag. Nach Abzug der Sozialbeiträge bleiben etwa 61 bis 62 Euro täglich. Die 90-Prozent-Netto-Grenze wird in diesem Bereich meist nicht wirksam.

Wird Krankengeld auf die Rente angerechnet?

Während des Bezugs werden Rentenbeiträge gezahlt – die Zeit zählt also als Beitragszeit. Die Bemessungsgrundlage ist allerdings niedriger als dein früherer Lohn, weshalb weniger Entgeltpunkte entstehen.

Darf ich während des Bezugs verreisen?

Innerhalb Deutschlands ja, solange die Genesung nicht gefährdet wird. Für Auslandsaufenthalte brauchst du vorher die Zustimmung deiner Krankenkasse – sonst kann die Zahlung eingestellt werden.

Was passiert bei einer Kündigung?

Der Anspruch bleibt bestehen, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die Zahlung läuft in unveränderter Höhe weiter, bis die Arbeitsunfähigkeit endet oder die 78 Wochen erreicht sind.

Kann ich nebenbei etwas dazuverdienen?

Nein. Wer arbeitsunfähig ist, darf nicht arbeiten – auch nicht geringfügig. Einzige Ausnahme ist die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.

Quellen & weiterführende Informationen

Fazit: die Lücke kennen, bevor sie da ist

Krankengeld verhindert den Absturz, ersetzt den Lohn aber nur zum Teil – und endet nach spätestens 78 Wochen. Wer die Zahlen einmal für das eigene Gehalt durchrechnet, weiß, wie groß die Lücke wirklich wäre.

Zwei Termine sind entscheidend: die lückenlose Folgebescheinigung und die rechtzeitige Meldung vor der Aussteuerung. Beides kostet wenige Minuten und sichert Ansprüche über Monate.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Regelungen des SGB V und die Entscheidung deiner Krankenkasse im Einzelfall. Stand: August 2026.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.