Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast du, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
- Die Höhe beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts – 67 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt.
- Die Bezugsdauer liegt je nach Alter und Versicherungszeit zwischen 6 und 24 Monaten.
- Melde dich spätestens 3 Monate vor Jobende arbeitsuchend – sonst droht eine Sperrzeit.
Wer seinen Job verliert, steht nicht sofort ohne Einkommen da: Das Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung, die du dir mit deinen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung selbst erarbeitet hast. Trotzdem verschenken viele Betroffene Geld, weil sie Fristen verpassen oder die Regeln nicht kennen. Dieser Ratgeber erklärt Anspruch, Höhe und Dauer – und die typischen Fallen. Wie hoch dein Anspruch ausfaellt und wie lange er reicht, zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner nach den Regeln des SGB III.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Das Arbeitslosengeld 1 bekommst du, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Du bist arbeitslos, du hast dich persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und du erfüllst die sogenannte Anwartschaftszeit.
Die Anwartschaftszeit bedeutet: In den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung musst du mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auch eine Ausbildung zählt mit, ebenso Zeiten von Krankengeld-Bezug.
Nicht versichert sind dagegen Minijobs, Beamtenverhältnisse und die meisten Selbstständigen. Wer sich selbstständig macht, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig weiterversichern – das muss aber früh beantragt werden.
So hoch ist das Arbeitslosengeld 1
Die Höhe richtet sich nach deinem früheren Verdienst. Die Agentur für Arbeit berechnet aus dem Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ein pauschaliertes Nettoentgelt: Vom Brutto gehen eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent, die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag ab.
Von diesem Leistungsentgelt erhältst du:
- 60 Prozent als Grundsatz,
- 67 Prozent, wenn du oder dein Ehepartner mindestens ein Kind im steuerlichen Sinne habt.
Als Faustregel bleibt damit etwas weniger als 60 beziehungsweise 67 Prozent deines bisherigen Nettogehalts. Berücksichtigt wird das Bruttogehalt dabei nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat (2026). Wie viel Netto dir vorher vom Brutto blieb, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Wichtig für die Steuer: Das Arbeitslosengeld 1 ist selbst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte – eine Steuererklärung ist ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr Pflicht. Derselbe Mechanismus gilt übrigens auch beim Kurzarbeitergeld.
Wie lange wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt?
Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange du in den letzten Jahren versichert warst – und ab 50 zusätzlich vom Alter. Die Staffelung regelt § 147 SGB III:
| Versicherungszeit | Alter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | egal | 6 Monate |
| 16 Monate | egal | 8 Monate |
| 20 Monate | egal | 10 Monate |
| 24 Monate | egal | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 Jahre | 24 Monate |
Für die Versicherungszeit zählt eine erweiterte Rahmenfrist von fünf Jahren. Wer jünger als 50 ist, bekommt das Arbeitslosengeld 1 also höchstens ein Jahr – ältere Beschäftigte mit langer Versicherungszeit bis zu zwei Jahre.
Fristen und Ablauf: So beantragst du die Leistung
Zwei Meldungen sind entscheidend – und beide haben Fristen:
1. Arbeitsuchend melden: spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährst du kürzer vorher von der Kündigung, bleiben dir drei Tage ab Kenntnis. Diese Meldung geht telefonisch oder online.
2. Arbeitslos melden: spätestens am ersten Tag ohne Job, persönlich in der Agentur für Arbeit oder online mit elektronischem Identitätsnachweis. Erst diese Meldung löst den Anspruch aus.
Den eigentlichen Antrag stellst du danach bequem über das Online-Portal der Agentur. Halte Arbeitsbescheinigung, Lebenslauf und Personalausweis bereit, damit die Bearbeitung zügig läuft.
Sperrzeit vermeiden: der teuerste Fehler
Kündigst du selbst oder unterschreibst du einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, verhängt die Agentur in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen. In dieser Zeit fließt kein Arbeitslosengeld 1 – und die Gesamtanspruchsdauer schrumpft zusätzlich um mindestens ein Viertel.
Bei sechs Monaten Anspruch verlierst du so schnell mehrere Tausend Euro. Auch eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann eine einwöchige Sperrzeit auslösen. Was bei Abfindungen zusätzlich zu beachten ist, liest du im Ratgeber Abfindung versteuern.
Nebenverdienst: Was ist erlaubt?
Während des Bezugs darfst du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Vom Nebeneinkommen bleiben dir 165 Euro im Monat anrechnungsfrei – alles darüber wird vom Arbeitslosengeld 1 abgezogen.
Ab 15 Wochenstunden giltst du dagegen nicht mehr als arbeitslos, und die Zahlung endet komplett. Die Stundengrenze ist also wichtiger als die Höhe des Verdienstes.
Kranken- und Rentenversicherung laufen weiter
Ein oft übersehener Vorteil: Während des Bezugs zahlt die Agentur für Arbeit deine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Du bleibst also ohne eigene Kosten versichert, und auch deine spätere Rente sammelt weiter Ansprüche – wenn auch auf reduzierter Basis.
Endet der Anspruch, ohne dass du einen neuen Job hast, kannst du Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter beantragen. Die sind allerdings bedürftigkeitsgeprüft – Erspartes und Partnereinkommen zählen mit. Oft ist stattdessen Wohngeld eine Option: Ob dir bei geringem Einkommen ein Zuschuss zur Miete zusteht, zeigt der Wohngeld-Rechner. Ein finanzielles Polster hilft, diese Lücke zu überbrücken: Wie groß es sein sollte, zeigt der Ratgeber Notgroschen.
Häufige Fehler beim Arbeitslosengeld
Der häufigste Fehler ist die verpasste Arbeitsuchendmeldung – drei Monate vor Jobende vergehen schneller als gedacht. Trage dir die Frist direkt nach Erhalt der Kündigung in den Kalender ein.
Ebenfalls teuer: den Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor die Sperrzeitfrage geklärt ist. Und wer Urlaub plant, sollte wissen, dass jede Ortsabwesenheit vorab genehmigt werden muss – sonst ruht die Zahlung.
Krank während des Bezugs: Was passiert?
Wirst du während des Bezugs arbeitsunfähig, zahlt die Agentur für Arbeit die Leistung zunächst bis zu sechs Wochen weiter – ganz wie ein Arbeitgeber. Dauert die Krankheit länger, übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Wichtig ist die Meldung: Die Arbeitsunfähigkeit musst du der Agentur unverzüglich anzeigen, sonst drohen Zahlungsunterbrechungen. Nach der Genesung meldest du dich formlos zurück.
Weiterbildung statt Lücke im Lebenslauf
Die Zeit der Arbeitslosigkeit lässt sich nutzen: Über einen Bildungsgutschein finanziert die Agentur für Arbeit anerkannte Weiterbildungen und Umschulungen – von der Fahrerlaubnis bis zur IT-Zertifizierung. Während einer geförderten Weiterbildung kann sich zudem die Bezugsdauer verlängern.
Sprich das Thema aktiv im Beratungsgespräch an. Ein konkreter Qualifizierungswunsch mit Bezug zum Arbeitsmarkt hat deutlich bessere Chancen auf Bewilligung als eine vage Anfrage.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld 1
Wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich bei 3.000 Euro brutto?
Das hängt von Steuerklasse und Kinderfreibetrag ab. Als grobe Orientierung: Bei 3.000 Euro brutto liegt das pauschalierte Netto je nach Steuerklasse bei rund 2.000 bis 2.200 Euro – davon erhältst du 60 oder 67 Prozent. Den exakten Betrag liefert der offizielle Rechner der Agentur für Arbeit.
Wann muss ich mich spätestens melden?
Arbeitsuchend: drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise drei Tage nach Kenntnis der Kündigung. Arbeitslos: spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Beide Fristen sind unabhängig voneinander – und beide können bei Versäumnis Geld kosten.
Bekomme ich Arbeitslosengeld 1 nach einem Aufhebungsvertrag?
Grundsätzlich ja, aber meist erst nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen. Die entfällt nur, wenn ein wichtiger Grund vorlag – etwa eine ohnehin drohende betriebsbedingte Kündigung zum selben Termin. Lass den Vertrag im Zweifel vorher prüfen.
Was passiert nach dem Ende der Bezugsdauer?
Danach bleibt die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung über das Jobcenter. Dabei werden Vermögen und das Einkommen des Partners angerechnet. Ein rechtzeitig aufgebautes Polster verschafft dir mehr Unabhängigkeit von diesen Regeln.
Zählt eine Abfindung als Einkommen?
Nein, auf die Höhe des Arbeitslosengeld 1 wird eine Abfindung nicht angerechnet. Der Anspruch kann aber ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet. Details dazu im Ratgeber Abfindung versteuern.
Wer die Beendigung selbst mitunterschreibt, riskiert zwölf Wochen ohne Leistung. Was dabei zu beachten ist, steht im Ratgeber Aufhebungsvertrag.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Regelungen des SGB III und die Entscheidung deiner Agentur für Arbeit im Einzelfall.

