Das Wichtigste in Kürze
- Die Homeoffice-Pauschale bringt 6 € pro Arbeitstag zu Hause.
- Maximal 1.260 € im Jahr für bis zu 210 Tage sind absetzbar.
- Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig – der Küchentisch reicht.
- Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt erst über dem Pauschbetrag von 1.230 €.
Die Homeoffice-Pauschale belohnt das Arbeiten von zu Hause: Für jeden Tag im Homeoffice kannst du einen festen Betrag von der Steuer absetzen – ganz ohne separates Arbeitszimmer. Wie hoch die Homeoffice-Pauschale ausfällt, wer sie bekommt und wie du sie in der Steuererklärung angibst, erklärt dieser Ratgeber. Weitere Grundlagen liefert Steuererklärung einfach erklärt.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest. Der Gesetzgeber hat sie während der Pandemie eingeführt und inzwischen dauerhaft verankert. Sie soll die zusätzlichen Kosten für Strom, Heizung und Ausstattung abdecken, ohne dass du jeden einzelnen Posten mühsam nachweisen musst. Das macht sie besonders unkompliziert.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
Pro Homeoffice-Tag kannst du 6 Euro ansetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro im Jahr, was 210 Arbeitstagen entspricht. Arbeitest du also an vier Tagen pro Woche von zu Hause, schöpfst du die Pauschale in der Regel voll aus. Mehr als 1.260 Euro erkennt das Finanzamt über die Homeoffice-Pauschale allerdings nicht an.
Wer bekommt die Homeoffice-Pauschale?
Anspruch hat grundsätzlich jeder, der von zu Hause arbeitet – Angestellte, Selbstständige, Beamte und auch Studierende mit steuerpflichtigen Einkünften. Es kommt nicht auf den Beruf an, sondern nur darauf, dass du an dem Tag tatsächlich überwiegend zu Hause gearbeitet hast. Selbst wer nur gelegentlich im Homeoffice sitzt, kann die Pauschale für diese Tage nutzen.
Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer?
Hast du ein abgetrenntes, fast ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer, kannst du wahlweise die tatsächlichen Kosten absetzen. Für die meisten lohnt sich jedoch die einfachere Homeoffice-Pauschale, weil sie keine strengen Voraussetzungen und keinen Einzelnachweis verlangt. Beides gleichzeitig für denselben Zeitraum geht nicht – du entscheidest dich für die günstigere Variante.
Kein eigenes Arbeitszimmer nötig
Der große Vorteil: Für die Homeoffice-Pauschale brauchst du keinen separaten Raum. Auch wer am Esstisch, in einer Ecke des Wohnzimmers oder im Schlafzimmer arbeitet, bekommt die 6 Euro pro Tag. Damit profitieren gerade Menschen in kleineren Wohnungen, die sich kein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, von dieser unkomplizierten Regelung.
Wie viele Tage zählen?
Gezählt werden nur Tage, an denen du überwiegend von zu Hause gearbeitet hast. Ein Tag mit kurzem Bürobesuch am Morgen und Homeoffice am Nachmittag zählt in der Regel nicht doppelt. Führe am besten eine einfache Liste oder einen Kalender, in dem du deine Homeoffice-Tage markierst – das erleichtert später die Angabe erheblich.
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale
An einem reinen Homeoffice-Tag fährst du nicht zur Arbeit – deshalb gibt es für diesen Tag keine Pendlerpauschale, sondern die Homeoffice-Pauschale. An Tagen mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte gilt umgekehrt die Entfernungspauschale. Nur bei einer Auswärtstätigkeit können ausnahmsweise beide Pauschalen an einem Tag zusammentreffen.
Zusammenspiel mit dem Pauschbetrag
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und fließt in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ein. Das bedeutet: Erst wenn deine gesamten Werbungskosten diese Grenze überschreiten, senkt die Pauschale deine Steuer zusätzlich. In Kombination mit weiteren Werbungskosten ist das aber schnell erreicht.
In der Steuererklärung angeben
Als Arbeitnehmer trägst du die Homeoffice-Pauschale in die Anlage N ein, Selbstständige nutzen die Anlage EÜR. Du gibst einfach die Zahl deiner Homeoffice-Tage an; den Betrag rechnet das Finanzamt daraus aus. Eine gute Steuersoftware fragt die Tage ab und übernimmt die Berechnung automatisch.
Homeoffice-Pauschale für Selbstständige
Auch Selbstständige und Freiberufler können die Pauschale als Betriebsausgabe ansetzen. Gerade wer sein Gewerbe von zu Hause betreibt, spart damit unkompliziert Steuern. Die Regeln zur Zahl der Tage und zum Höchstbetrag sind dieselben wie bei Angestellten. Wer ein echtes Arbeitszimmer hat, prüft, welche Variante mehr bringt.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, du arbeitest an drei Tagen pro Woche zu Hause, also rund 140 Tage im Jahr. Das ergibt 140 × 6 Euro = 840 Euro über die Homeoffice-Pauschale. Kommen weitere Werbungskosten wie Fahrtkosten und Arbeitsmittel hinzu, überschreitest du den Pauschbetrag deutlich und sparst spürbar Steuern. Ohne die Angabe bliebe dieser Vorteil ungenutzt.
Welche Kosten deckt die Pauschale ab?
Mit den 6 Euro pro Tag sind die anteiligen Kosten für Strom, Heizung, Wasser und die allgemeine Raumnutzung abgegolten. Du musst diese Ausgaben also nicht einzeln aufschlüsseln. Nicht enthalten sind dagegen Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor oder Schreibtisch – die kannst du zusätzlich als Werbungskosten geltend machen, wenn du sie beruflich nutzt.
Ausstattung zusätzlich absetzen
Neben der Tagespauschale lassen sich Möbel und Technik für den Heimarbeitsplatz separat absetzen. Ein Bürostuhl, ein höhenverstellbarer Tisch oder ein zweiter Bildschirm gelten als Arbeitsmittel. Bis 952 Euro brutto sind sie sofort voll abziehbar, teurere Anschaffungen verteilst du über die Nutzungsdauer. So kombinierst du beide Vorteile clever.
Zuschüsse vom Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber zahlen einen freiwilligen Zuschuss für die Heimarbeit oder stellen Technik. Solche Leistungen sind teils steuerfrei, können deinen eigenen Abzug aber mindern. Kläre am besten mit der Personalabteilung, wie dein Betrieb das handhabt. Erstattet dein Arbeitgeber die Kosten vollständig, entfällt der eigene Werbungskostenabzug für diese Posten.
Heimarbeit aus dem Ausland
Arbeitest du zeitweise aus dem Ausland, etwa im Urlaub oder als Grenzpendler, wird es steuerlich schnell komplex. Ob und wie du Tage im Ausland ansetzen kannst, hängt von Doppelbesteuerungsabkommen und deinem Wohnsitz ab. In solchen Fällen lohnt sich eine kurze Rücksprache mit einem Steuerberater, um Fehler zu vermeiden.
Tipps zur Dokumentation
Halte deine Heimarbeitstage laufend fest – ein Eintrag im Kalender oder eine einfache Tabelle reicht völlig. Notiere Datum und ob du überwiegend zu Hause gearbeitet hast. Diese kleine Routine sorgt dafür, dass du am Jahresende die genaue Zahl parat hast und bei Rückfragen des Finanzamts sofort belegen kannst.
Häufige Fehler
Ein typischer Fehler ist, die Homeoffice-Tage gar nicht anzugeben und nur den Pauschbetrag mitzunehmen. Ebenso häufig wird der Höchstbetrag falsch eingeschätzt oder es fehlt eine nachvollziehbare Aufstellung der Tage. Wer außerdem an Bürotagen fälschlich Homeoffice ankreuzt, riskiert Rückfragen. Eine saubere Tagesliste beugt beidem vor.
Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein Arbeitszimmer?
Nein. Die Pauschale gilt unabhängig davon, wo in der Wohnung du arbeitest – ein separater Raum ist nicht erforderlich.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?
An einem reinen Homeoffice-Tag nicht. An Bürotagen gilt die Pendlerpauschale, an Heimarbeitstagen die Homeoffice-Pauschale.
Muss ich meine Homeoffice-Tage nachweisen?
Eine formlose Aufstellung genügt meist. Das Finanzamt kann aber Nachweise wie eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangen.
Quellen & weiterführende Informationen
Transparenz: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.
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