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Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderausgaben sind private Ausgaben, die dein zu versteuerndes Einkommen senken.
  • Der größte Block sind Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
  • Ohne Nachweis zieht das Finanzamt nur einen Pauschbetrag von 36 € ab – echte Belege bringen viel mehr.
  • Dazu zählen auch Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuungskosten.

Sonderausgaben sind Kosten der privaten Lebensführung, die der Staat trotzdem steuerlich begünstigt. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast. Welche Sonderausgaben es gibt, wie hoch die Höchstbeträge sind und wie du sie einträgst, erklärt dieser Ratgeber. Die Grundlagen findest du auch in Steuererklärung einfach erklärt.

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommensteuergesetz ausdrücklich zum Abzug zulässt. Anders als Betriebsausgaben oder Werbungskosten haben sie keinen beruflichen Bezug, sondern betreffen deine private Vorsorge und Lebensführung. Der Gesetzgeber will damit wichtige Ausgaben wie Versicherungen, Bildung und Spenden fördern. Ohne diesen Abzug wäre dein zu versteuerndes Einkommen deutlich höher.

Abgrenzung zu Werbungskosten

Der Unterschied ist wichtig: Werbungskosten hängen mit deinem Job zusammen, Sonderausgaben mit deinem Privatleben. Beitrag zur Gewerkschaft? Werbungskosten. Beitrag zur Krankenversicherung? Sonderausgabe. Beide mindern das Einkommen, werden aber an unterschiedlichen Stellen der Steuererklärung eingetragen und getrennt behandelt.

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag

Ohne jeden Nachweis berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 36 Euro pro Jahr, bei Paaren 72 Euro. Dieser Betrag ist bewusst niedrig – die meisten überschreiten ihn allein durch die Kirchensteuer oder eine Spende. Sobald deine echten Ausgaben höher sind, lohnt sich der Einzelnachweis fast immer.

Vorsorgeaufwendungen: der größte Block

Den mit Abstand größten Posten bilden die Vorsorgeaufwendungen. Dazu gehören Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung sowie zu bestimmten Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie werden in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst und machen bei den meisten Steuerpflichtigen den größten Teil dieser Ausgaben aus.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe abziehbar. Das gilt für gesetzlich wie privat Versicherte, allerdings nur für die Grundabsicherung – Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung zählen nicht. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte; abziehbar ist dein eigener Anteil. Für viele ist dies der größte Einzelposten überhaupt.

Altersvorsorge: Basisrente

Beiträge zur Basis- oder Rürup-Rente sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung sind bis zu einem hohen Höchstbetrag von über 30.000 Euro abziehbar. Gerade Selbstständige nutzen diesen Weg, um steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Je näher am Höchstbetrag, desto größer die Steuerersparnis – hier steckt einer der wirksamsten Hebel überhaupt.

Riester-Rente absetzen

Auch die Riester-Rente wird über den Sonderausgabenabzug gefördert: Bis zu 2.100 Euro im Jahr sind absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuerabzug für dich günstiger sind. Für Familien mit Kindern sind die Zulagen oft attraktiver, für Gutverdiener der Abzug.

Kirchensteuer absetzen

Die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar – ausgenommen die Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die schon beim Abzug berücksichtigt wird. Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. Da die Kirchensteuer schnell mehrere Hundert Euro erreicht, überschreitest du damit allein oft schon den Pauschbetrag.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 Prozent deines Gesamteinkommens abziehbar. Für Kleinbeträge bis 300 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis, darüber brauchst du eine Zuwendungsbestätigung. Auch Beiträge an politische Parteien werden gefördert – hier sogar teils direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen.

Kosten fürs Erststudium

Kosten für ein Erststudium oder die erste Berufsausbildung zählen bis 6.000 Euro im Jahr zu den Sonderausgaben. Der Haken: Sie lassen sich nicht in spätere Jahre vortragen. Wer im Studium kein Einkommen hat, profitiert daher kaum. Bei einem Zweitstudium gelten die Kosten dagegen als vortragsfähige Werbungskosten – ein wichtiger Unterschied.

Kinderbetreuungskosten

Kosten für Kita, Tagesmutter oder Hort sind zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro pro Kind, abziehbar. Sie gehören ebenfalls zu den Sonderausgaben und lohnen sich für berufstätige Eltern besonders. Mehr dazu und zur Günstigerprüfung liest du im Ratgeber zum Kinderfreibetrag. Auch hier gilt: nur mit Rechnung und Überweisung.

Unterhalt an den Ex-Partner

Zahlst du deinem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Partner Unterhalt, kannst du bis zu 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen – das sogenannte Realsplitting. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers, der die Beträge dann selbst versteuern muss. Für den Zahlenden lohnt sich das meist trotzdem deutlich.

Schulgeld für Privatschulen

Besucht dein Kind eine anerkannte Privatschule, kannst du 30 Prozent des Schulgelds, höchstens 5.000 Euro im Jahr, als Sonderausgabe geltend machen. Reine Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind allerdings ausgenommen. Auch dieser Posten wird gern übersehen, obwohl er die Steuerlast spürbar senken kann.

Wo trägst du Sonderausgaben ein?

Vorsorgeaufwendungen kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand, die übrigen Posten in die Anlage Sonderausgaben. Eine gute Steuersoftware ordnet die Beträge automatisch der richtigen Anlage zu und prüft, ob du über dem Pauschbetrag liegst. So vergisst du keinen abziehbaren Posten und schöpfst die Höchstbeträge aus.

So holst du mehr heraus

Ein cleverer Kniff: Bündle größere Spenden oder freiwillige Vorsorgebeiträge in einem Jahr, wenn du dort ohnehin ein hohes Einkommen hast. Prüfe außerdem jedes Jahr, ob alle Versicherungsbeiträge erfasst sind. Wer die Höchstbeträge bei der Altersvorsorge ausschöpft, erzielt hier die größte Wirkung.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, du zahlst 3.500 Euro Krankenversicherung, 400 Euro Kirchensteuer und 200 Euro Spenden. Statt des Pauschbetrags von 36 Euro setzt das Finanzamt dann 4.100 Euro an. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparst du rund 1.220 Euro Steuern – ein starkes Argument, alle Belege zu sammeln.

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist, sich mit dem Pauschbetrag zufriedenzugeben und die echten Kosten nicht anzugeben. Auch Spenden, Kirchensteuer und Betreuungskosten werden oft vergessen. Und viele verwechseln Erst- und Zweitstudium und lassen so den Verlustvortrag liegen. Wer Belege sammelt, holt hier zuverlässig mehr heraus.

Häufige Fragen zu Sonderausgaben

Was zählt zu den Sonderausgaben?

Vor allem Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten, Kinderbetreuung, Unterhalt und Schulgeld.

Wie hoch ist der Pauschbetrag?

36 Euro pro Person, 72 Euro bei Paaren. Die meisten überschreiten ihn schon durch Kirchensteuer oder Versicherungen.

Wo trage ich Sonderausgaben ein?

Vorsorgekosten in die Anlage Vorsorgeaufwand, die übrigen Posten in die Anlage Sonderausgaben der Steuererklärung.

Quellen & weiterführende Informationen


Transparenz: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

Mehr zum Thema: Werbungskosten · Kinderfreibetrag · Grundfreibetrag · Steuererklärung einfach erklärt

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.
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