Der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt, was bei Kurzarbeit netto übrig bleibt: Er rechnet das Kurzarbeitergeld als 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz nach § 105 SGB III, das pauschalierte Netto aus Soll- und Ist-Entgelt, dein Gesamtnetto im Monat, den Verlust gegenüber dem vollen Gehalt, die Aufstockung durch den Arbeitgeber und die Wirkung über die gesamte Dauer. Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag fließen ein — mit den Werten 2026 und der Bezugsdauer nach der Vierten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Kurzarbeitergeld ersetzt 60 Prozent des ausgefallenen Nettos, mit Kind 67 Prozent — nicht 60 Prozent des Gehalts.
- 3.500 € brutto und 50 Prozent Arbeitsausfall in Steuerklasse I: 619,45 € Kurzarbeitergeld, 1.981,53 € Netto statt 2.394,50 € — ein Verlust von 412,97 € im Monat.
- Bei Kurzarbeit null bleiben 1.436,70 € Kurzarbeitergeld, 40 Prozent weniger als vorher; mit Kind 67 Prozent des Nettos.
- Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
- Bezugsdauer gesetzlich 12 Monate, 2026 nach der 4. KugBeV bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026.
Was 2026 gilt: die Regeln hinter dem Kurzarbeitergeld-Rechner
Die Höhe steht in § 105 SGB III: 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz für Beschäftigte, die beim Arbeitslosengeld den erhöhten Leistungssatz bekämen — also mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts —, 60 Prozent für alle anderen. Die Nettoentgeltdifferenz definiert § 106 SGB III als Unterschied zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt, dem Brutto ohne Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit, und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt, dem tatsächlich erzielten Brutto. Einmalzahlungen bleiben außen vor, Soll und Ist werden auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet.
Das pauschalierte Netto entsteht nach § 153 SGB III aus dem Brutto abzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent, der Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums mit Vorsorgepauschale und des Solidaritätszuschlags; individuelle Freibeträge und Kirchensteuer zählen nicht. Der Kurzarbeitergeld-Rechner nähert diese Rechnung mit dem Steuertarif 2026 an — verbindlich ist die Tabelle der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung für Kurzarbeitergeld ist nach § 96 SGB III ein erheblicher Arbeitsausfall: wirtschaftliche Gründe oder ein unabwendbares Ereignis, vorübergehend, unvermeidbar, und im Monat mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als 10 Prozent Entgeltausfall.
Die Bezugsdauer beträgt nach § 104 SGB III längstens zwölf Monate. Die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung vom 17. Dezember 2025 verlängert sie auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026 — was nur Betrieben nützt, deren Kurzarbeit vor 2026 begonnen hat. Steuerlich ist Kurzarbeitergeld nach § 32b EStG steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Zuschüsse des Arbeitgebers sind nach § 1 SvEV beitragsfrei, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschieds zwischen Soll- und Ist-Entgelt nicht übersteigen.
Die Eingabefelder im Detail: was der Kurzarbeitergeld-Rechner wissen will
Monatsbrutto ohne Kurzarbeit
Das Soll-Entgelt, der Ausgangswert im Kurzarbeitergeld-Rechner: dein Bruttogehalt, das du ohne den Arbeitsausfall im Monat erzielt hättest, ohne Überstunden und ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Bei schwankendem Gehalt nimmst du den Durchschnitt der letzten Monate.
Arbeitsausfall
Der Anteil der ausgefallenen Arbeitszeit in Prozent. 50 Prozent heißt halbe Stunden, 100 Prozent ist Kurzarbeit null. Der Kurzarbeitergeld-Rechner leitet daraus das Ist-Entgelt ab und rundet Soll und Ist wie die Bundesagentur auf 20 €.
Steuerklasse und Kind
Die Steuerklasse bestimmt die Lohnsteuer im pauschalierten Netto und damit die Nettoentgeltdifferenz; Klasse III liefert bei gleichem Brutto ein höheres Netto und damit mehr Kurzarbeitergeld, Klasse V weniger. Das Kind entscheidet über 60 oder 67 Prozent — maßgebend ist ein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder ein Kind des Ehepartners.
Zusatzbeitrag, Dauer und Aufstockung
Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse wirkt über die Vorsorgepauschale auf die Lohnsteuer, mit kleinem Effekt. Die Dauer rechnet Kurzarbeitergeld und Verlust auf den gesamten Zeitraum hoch. Die Aufstockung bildet ab, was viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vorsehen: Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, bis 80, 90 oder 100 Prozent des bisherigen Nettos erreicht sind. Der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt den Zuschuss und die Grenze, bis zu der er beitragsfrei bleibt.
Rechenbeispiel: 3.500 € brutto, 50 Prozent Arbeitsausfall, Steuerklasse I
Das Soll-Entgelt von 3.500 € ergibt ein pauschaliertes Netto von 2.394,50 €. Das Ist-Entgelt beträgt 1.760 € nach Rundung, das Netto daraus 1.362,08 €. Die Nettoentgeltdifferenz von 1.032,42 € wird zu 60 Prozent ersetzt: 619,45 € Kurzarbeitergeld. Zusammen mit dem Netto aus der halben Arbeit kommen 1.981,53 € an — 412,97 € oder 17,2 Prozent weniger als vorher, bei der Hälfte der Arbeitszeit. Über sechs Monate summiert sich das auf 3.717 € Kurzarbeitergeld und 2.478 € Verlust. Mit einem Kind steigt das Kurzarbeitergeld auf 689,09 €, der Verlust sinkt auf 339,40 €.
| Arbeitsausfall | Kurzarbeitergeld | Netto gesamt | Verlust je Monat |
|---|---|---|---|
| 25 % | 306,35 € | 2.190,27 € | 204,23 € |
| 50 % | 619,45 € | 1.981,53 € | 412,97 € |
| 75 % | 1.014,30 € | 1.718,30 € | 676,20 € |
| 100 % | 1.436,70 € | 1.436,70 € | 957,80 € |
3.500 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kind, pauschaliertes Netto 2.394,50 €. Der Verlust wächst nicht linear: Bei 25 Prozent Ausfall fehlen 8,5 Prozent des Nettos, bei 100 Prozent 40 Prozent — die 60-Prozent-Regel wirkt auf die Differenz, und die ist bei Kurzarbeit null am größten. Der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt diese Staffel für dein Gehalt.
Weitere Beispiele aus dem Kurzarbeitergeld-Rechner
Kurzarbeit null
Fällt die Arbeit komplett aus, zeigt der Kurzarbeitergeld-Rechner den Extremfall: Das Ist-Entgelt ist null und das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des vollen pauschalierten Nettos: 1.436,70 € bei 3.500 € brutto. Das ist der Fall, in dem der Verlust mit 957,80 € am größten ist — und in dem Aufstockungen den Unterschied machen: Stockt der Arbeitgeber auf 100 Prozent auf, zahlt er 957,80 € Zuschuss; beitragsfrei bleibt davon der Teil bis zur Grenze von 2.800 €, also 80 Prozent des Bruttoausfalls, zusammen mit dem Kurzarbeitergeld.
Steuerklasse III mit 4.500 € brutto
Das pauschalierte Netto beträgt 3.300,67 €, bei 50 Prozent Ausfall 1.808,00 € aus 2.260 € Ist-Entgelt. Kurzarbeitergeld: 895,60 €, Netto gesamt 2.703,60 €, Verlust 597,07 € im Monat. Die günstige Steuerklasse erhöht die Nettoentgeltdifferenz und damit das Kurzarbeitergeld — ein Steuerklassenwechsel vor der Kurzarbeit kann sich lohnen, wirkt aber erst ab dem Folgemonat.
Steuerklasse V mit 2.500 € brutto
Das pauschalierte Netto liegt bei 1.534,21 €, das Kurzarbeitergeld bei 50 Prozent Ausfall bei 391,38 €, das Gesamtnetto bei 1.273,29 € — ein Verlust von 260,92 €. In Klasse V trifft der hohe Lohnsteuerabzug das Kurzarbeitergeld doppelt: weniger Netto vorher, weniger Differenz danach. Der Kurzarbeitergeld-Rechner macht den Effekt eines Wechsels in Klasse IV sichtbar.
Kurzarbeitergeld-Rechner: Tabelle nach Gehalt
| Monatsbrutto | Kurzarbeitergeld | Netto in Kurzarbeit | Netto vorher | Verlust |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 427,10 € | 1.227,10 € | 1.511,83 € | 284,73 € |
| 2.500 € | 482,80 € | 1.490,80 € | 1.812,67 € | 321,87 € |
| 3.000 € | 549,70 € | 1.740,45 € | 2.106,92 € | 366,47 € |
| 4.000 € | 698,20 € | 2.210,03 € | 2.675,50 € | 465,47 € |
| 5.000 € | 842,95 € | 2.655,62 € | 3.217,58 € | 561,97 € |
| 6.000 € | 971,25 € | 3.078,17 € | 3.725,67 € | 647,50 € |
50 Prozent Arbeitsausfall, Steuerklasse I, ohne Kind, pauschaliertes Netto. Der Verlust wächst mit dem Gehalt in Euro, in Prozent bleibt er ähnlich: 18,8 Prozent des Nettos bei 2.000 €, 17,4 Prozent bei 6.000 €. Bei niedrigen Gehältern fällt kaum Lohnsteuer an, deshalb ist die Nettoentgeltdifferenz dort fast so groß wie die Bruttodifferenz — und das Kurzarbeitergeld entsprechend nah an 60 Prozent des ausgefallenen Bruttos. Der Kurzarbeitergeld-Rechner rechnet die Zeile für dein Gehalt und jede Steuerklasse.
Urlaub, Krankheit, Feiertage: was der Kurzarbeitergeld-Rechner nicht abbildet
Urlaub während der Kurzarbeit wird mit dem Urlaubsentgelt bezahlt, das ohne Kurzarbeit angefallen wäre — Verdienstkürzungen durch Kurzarbeit bleiben nach § 11 BUrlG außer Betracht, für Urlaubstage gibt es kein Kurzarbeitergeld. Wer während der Kurzarbeit erkrankt, erhält in den ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung und Kurzarbeitergeld weiter; danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds, das der Arbeitgeber weiterleitet. Gesetzliche Feiertage trägt der Arbeitgeber mit der Feiertagsvergütung, auch hier fließt kein Kurzarbeitergeld. Der Kurzarbeitergeld-Rechner rechnet den regulären Monat; Urlaubs- und Feiertage verschieben die Rechnung zugunsten des Arbeitnehmers, weil sie voll bezahlt werden.
Kündigung während der Kurzarbeit
Kurzarbeit schützt nicht vor Kündigung, aber vor einem Nachteil danach: Das Arbeitslosengeld bemisst sich nach dem Entgelt, das ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre, nicht nach dem gekürzten Ist-Entgelt. Mit der Kündigung endet das Kurzarbeitergeld für den Betroffenen, weil kein vorübergehender Arbeitsausfall mehr vorliegt; für die Kündigungsfrist ist das volle Entgelt geschuldet, sofern der Arbeitgeber die Arbeit nicht mehr zuweisen kann. Was danach an Arbeitslosengeld ankommt, zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner mit 60 oder 67 Prozent des pauschalierten Nettos aus dem vollen Gehalt — dieselbe Rechenlogik wie im Kurzarbeitergeld-Rechner, nur auf das ganze Entgelt bezogen.
Kurzarbeit und Rente: 80 Prozent zählen weiter
Für die ausgefallene Arbeitszeit zahlt der Arbeitgeber Rentenbeiträge auf 80 Prozent des Unterschieds zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Bei 3.500 € brutto und 50 Prozent Ausfall sind das Beiträge auf 1.760 € tatsächliches Entgelt plus 1.400 € fiktives Entgelt, zusammen 3.160 € — rund 90 Prozent der Entgeltpunkte eines normalen Monats. Sechs Monate Kurzarbeit kosten damit etwa ein halbes Prozent eines Entgeltpunkts, weniger als ein Euro Monatsrente. Der Kurzarbeitergeld-Rechner weist die Rentenwirkung nicht aus; die Entgeltpunkte rechnet der Rentenpunkte-Rechner mit dem gekürzten Jahresbrutto.
Anders sieht es bei der Arbeitslosenversicherung und beim Krankengeld aus: Beide bemessen sich nach dem Entgelt ohne Kurzarbeit, sodass ein späterer Leistungsfall keinen Nachteil aus der Kurzarbeit trägt. Für die betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlung gilt das nicht automatisch — wer einen festen Betrag umwandelt, sollte prüfen, ob die Umwandlung während der Kurzarbeit aus dem gekürzten Brutto noch tragbar ist, oder sie vorübergehend aussetzen. Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiter, sofern der Tarifvertrag nichts anderes bestimmt.
Für Arbeitgeber: Kosten, Anzeige und Erstattung 2026
Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld mit der Lohnabrechnung aus — auf der Abrechnung erscheint es als eigene Position neben dem gekürzten Brutto — und erhält es von der Agentur für Arbeit erstattet; der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach dem Abrechnungsmonat zu stellen. Die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 Prozent des Ausfalls trägt er allein — eine Erstattung wie in der Pandemie sieht die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung nicht vor, sie regelt allein die Bezugsdauer.
Vor dem ersten Kurzarbeitsmonat steht die Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur, dazu die Rechtsgrundlage im Betrieb: Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Einzelvereinbarung mit den Beschäftigten. Der Kurzarbeitergeld-Rechner hilft Arbeitgebern bei der Frage, wie stark die Kürzung für einzelne Beschäftigte wirkt — und ob eine Aufstockung nötig ist, um Kündigungen zu vermeiden.
Saison-Kurzarbeitergeld im Baugewerbe
Für witterungsbedingten Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gibt es im Bauhauptgewerbe und einigen weiteren Gewerken Saison-Kurzarbeitergeld in derselben Höhe wie das konjunkturelle Kurzarbeitergeld, ergänzt um Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld aus der Winterbeschäftigungs-Umlage. Die Bezugsdauer nach § 104 gilt hierfür nicht; das Saison-Kurzarbeitergeld kann jeden Winter neu bezogen werden, ohne die zwölf Monate des konjunkturellen Kurzarbeitergelds zu verbrauchen. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte sind hier ausgenommen, und Zuschuss-Wintergeld gibt es nur, wenn Arbeitszeitguthaben eingesetzt werden. Die Höhe je Ausfallstunde rechnet der Kurzarbeitergeld-Rechner mit demselben Ansatz — Soll-Entgelt, Ist-Entgelt, 60 oder 67 Prozent der Differenz.
Aufstockung durch den Arbeitgeber: wie viel, und was davon bleibt
Viele Tarifverträge sehen Zuschüsse vor, die das Kurzarbeitergeld auf 80 bis 95 Prozent des Nettos anheben. Der Zuschuss ist Arbeitslohn, also steuerpflichtig; sozialversicherungsfrei bleibt er, soweit Zuschuss und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des Unterschieds zwischen Soll- und Ist-Brutto nicht übersteigen. Im Beispiel mit 50 Prozent Ausfall liegt diese Grenze bei 1.400 €, das Kurzarbeitergeld verbraucht davon 619,45 €. Der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt den nötigen Zuschuss für 80, 90 oder 100 Prozent des bisherigen Nettos und meldet, wenn die beitragsfreie Grenze überschritten wird. Ohne tarifliche Regelung ist der Zuschuss freiwillig — nachfragen lohnt sich, gerade bei längerer Kurzarbeit.
Sozialversicherung in der Kurzarbeit: was der Kurzarbeitergeld-Rechner voraussetzt
Kurzarbeitergeld selbst ist beitragsfrei. Für die ausgefallene Arbeitszeit zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein, berechnet auf 80 Prozent des Unterschieds zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Für die Rente heißt das: Die Entgeltpunkte sinken nur leicht, weil 80 Prozent des Ausfalls weiter verbeitragt werden. Der Krankenversicherungsschutz bleibt vollständig, Krankengeld während der Kurzarbeit richtet sich nach dem Kurzarbeitergeld — den Zusammenhang erklärt der Krankengeld-Rechner. Auch Urlaub wird während der Kurzarbeit mit dem vollen Entgelt bezahlt, das ohne Kurzarbeit angefallen wäre.
Steuer im Kurzarbeitergeld-Rechner: der Progressionsvorbehalt
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes dem Einkommen hinzugerechnet. Wer 3.717 € Kurzarbeitergeld in sechs Monaten erhält, zahlt auf das übrige Jahreseinkommen den Steuersatz, der für Einkommen plus 3.717 € gälte. Das führt häufig zu einer Nachzahlung, weil die monatliche Lohnsteuer den Effekt nicht kennt — Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr verpflichten zur Steuererklärung. Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, hängt vom Gesamteinkommen ab; der Einkommensteuer-Rechner zeigt die Größenordnung. Bei Ehepaaren wirkt der Progressionsvorbehalt auf das gemeinsame Einkommen.
Voraussetzungen und Ablauf: wer Kurzarbeitergeld bekommt
- Erheblicher Arbeitsausfall im Betrieb: wirtschaftliche Gründe oder unabwendbares Ereignis, vorübergehend, unvermeidbar, mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als 10 Prozent Entgeltausfall.
- Rechtsgrundlage im Betrieb: Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Zustimmung der Beschäftigten — einseitig darf der Arbeitgeber keine Kurzarbeit anordnen.
- Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit, spätestens am letzten Tag des Monats, in dem die Kurzarbeit beginnt.
- Abrechnung durch den Arbeitgeber: Er zahlt Kurzarbeitergeld mit dem Gehalt aus und beantragt die Erstattung innerhalb von drei Monaten bei der Agentur.
- Kontrolle mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner: Soll, Ist, Leistungssatz und Netto auf der Abrechnung nachvollziehen; Fehler bei der Rundung oder beim Leistungssatz sind häufig.
Sonderfälle: was der Kurzarbeitergeld-Rechner vereinfacht
Das pauschalierte Netto ist eine Näherung mit dem Steuertarif 2026 und der Vorsorgepauschale; die Tabelle der Bundesagentur kann um einige Euro abweichen. Kirchensteuer, individuelle Freibeträge, Faktorverfahren und Einmalzahlungen bleiben außen vor. Das Netto aus dem Ist-Entgelt ist ebenfalls pauschaliert — dein tatsächliches Netto hängt von den echten Abzügen ab. Nicht abgebildet sind Saison-Kurzarbeitergeld im Baugewerbe, Transferkurzarbeitergeld, Minijobs neben der Kurzarbeit und Entgelt aus einer neu aufgenommenen Nebenbeschäftigung, das nach § 106 Abs. 3 SGB III als Ist-Entgelt zählt. Für Auszubildende gelten besondere Regeln: Sie erhalten ihre Vergütung sechs Wochen weiter, bevor Kurzarbeitergeld greift.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld-Rechner
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent — also des Unterschieds zwischen dem pauschalierten Netto vor und während der Kurzarbeit. Bei 3.500 € brutto und halber Arbeit sind das 619,45 € im Monat — der Kurzarbeitergeld-Rechner rechnet es für jedes Gehalt und jede Steuerklasse.
Bekomme ich 60 Prozent meines Gehalts?
Nein, 60 Prozent des ausgefallenen Nettos. Bei 50 Prozent Ausfall bleiben insgesamt rund 83 Prozent des bisherigen Nettos, bei Kurzarbeit null 60 Prozent. Der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt das Gesamtnetto.
Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?
Gesetzlich bis zu zwölf Monate. 2026 gilt nach der Vierten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten, längstens bis zum 31. Dezember 2026 — relevant für Betriebe, die schon vor 2026 in Kurzarbeit waren. Die Dauer trägst du im Kurzarbeitergeld-Rechner ein, er rechnet Leistung und Verlust hoch.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ab 410 € Lohnersatz im Jahr ist die Steuererklärung Pflicht, oft mit Nachzahlung.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Für den Partner mit dem Kurzarbeitergeld ja: Klasse III statt V erhöht das pauschalierte Netto und damit die Leistung. Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat; die Gesamtsteuer des Paares ändert sich am Jahresende nicht.
Darf ich während der Kurzarbeit nebenbei arbeiten?
Ja, aber Entgelt aus einer während der Kurzarbeit neu aufgenommenen Beschäftigung wird dem Ist-Entgelt hinzugerechnet und senkt das Kurzarbeitergeld. Eine schon vorher ausgeübte Nebentätigkeit bleibt außen vor.
Zählt Kurzarbeit für die Rente?
Ja, zu rund 90 Prozent: Der Arbeitgeber zahlt Beiträge auf das Ist-Entgelt plus 80 Prozent des Ausfalls. Bei 3.500 € und halber Arbeit werden 3.160 € verbeitragt statt 3.500 €. Der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt die Entgelte, aus denen sich das ergibt.
Bekomme ich Kurzarbeitergeld im Minijob?
Nein. Kurzarbeitergeld setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus; Minijobber sind nicht arbeitslosenversichert und erhalten bei Arbeitsausfall nichts. Ein Minijob neben der Hauptbeschäftigung bleibt beim Kurzarbeitergeld-Rechner außen vor, wenn er schon vorher bestand.
Was ist mit Feiertagen und Urlaub in der Kurzarbeit?
Beides wird voll bezahlt: Feiertage über die Feiertagsvergütung des Arbeitgebers, Urlaub mit dem Entgelt ohne Kurzarbeitskürzung. Für diese Tage fließt kein Kurzarbeitergeld, das Netto liegt in solchen Monaten höher als im Kurzarbeitergeld-Rechner.
Ersetzt der Kurzarbeitergeld-Rechner die Abrechnung?
Nein. Er rechnet die gesetzliche Formel mit dem Steuertarif 2026 nach; verbindlich sind die Kurzarbeitergeld-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit und die Abrechnung des Arbeitgebers.
Fazit: 60 Prozent der Differenz, nicht des Gehalts
Kurzarbeit kostet weniger, als die Zahl 60 Prozent vermuten lässt, und mehr, als viele Arbeitgeber sagen: Bei halber Arbeit fehlen rund 17 Prozent des Nettos, bei Kurzarbeit null 40 Prozent. Der Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt die Zahl für dein Gehalt, deine Steuerklasse und deine Dauer, dazu Aufstockung und Steuerfolgen. Was Kurzarbeit rechtlich bedeutet, erklärt der Ratgeber Kurzarbeitergeld; wer die Lücke im Haushalt schließen muss, findet die Reserve dafür im Notgroschen-Rechner, und was bei Jobverlust folgt, im Arbeitslosengeld-Rechner. Das volle Netto vorher rechnet der Brutto-Netto-Rechner.
Stand 5. September 2026. Der Kurzarbeitergeld-Rechner wird bei Änderungen der Leistungssätze, des Steuertarifs, der Beitragssätze oder der Bezugsdauer aktualisiert; die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung läuft am 31. Dezember 2026 aus.

