Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Frühstart-Rente will der Staat für Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 Euro pro Monat in ein Altersvorsorgedepot auf den Namen des Kindes einzahlen – ohne Depot legt der Bund das Geld gesammelt an.
- Geplanter Start ist der 1. Januar 2027 – für den Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend ab dem Monat des sechsten Geburtstags im Jahr 2026. 2027 kommt der Jahrgang 2021 hinzu, danach jedes Jahr der Jahrgang, der sechs wird.
- Das Guthaben wächst steuerfrei bis zur Rente; zusätzlich dürfen Familie oder Kind bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen – von Anfang an, nicht erst ab 18.
- Noch ist die Frühstart-Rente kein geltendes Recht: Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen – seine nächste Sitzung ist am 20. November 2026.
Die Frühstart-Rente ist ein staatlich gefördertes, privat geführtes Vorsorgedepot für Kinder: 10 Euro monatlich vom Staat, angelegt am Kapitalmarkt, mit Zinseszins über sechs Jahrzehnte. Dieser Ratgeber erklärt auf Basis der Fassung, die der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat, wer die Förderung bekommt, wie Depot und Verfahren funktionieren, was mit dem Geld passiert, wenn Eltern nichts tun, was das Ganze am Ende wert sein kann – und was bis zum Start noch fehlt.
Was die Frühstart-Rente ist
Hinter der Frühstart-Rente steckt eine einfache Idee: Der Staat legt für jedes Kind früh Geld am Kapitalmarkt an, damit der Zinseszinseffekt möglichst lange arbeiten kann. Gleichzeitig sollen Kinder und Eltern nebenbei den Umgang mit Depot und Kapitalmarkt lernen.
Die Bundesregierung begründet das im Gesetzentwurf mit Forschungsergebnissen: Positive Erfahrungen am Kapitalmarkt können das Finanzverhalten über Jahrzehnte prägen. Die gesetzliche Rente bleibt bestehen – das neue Depot ergänzt sie nur.
Wer die Frühstart-Rente bekommt
Anspruch haben Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die mit ihrem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jedes Jahr automatisch der nächste Jahrgang hinzu, der sechs Jahre alt wird. Voraussetzung ist außerdem eine steuerliche Identifikationsnummer des Kindes.
Ältere Kinder gehen beim Staatsgeld leer aus: Wer vor 2020 geboren wurde, erhält keine Förderung. Für sie lässt der Entwurf aber einen Frühstartrenten-Vertrag aus eigenen Beiträgen zu – ohne Zuschuss, aber mit derselben steuerfreien Ansparphase. Sonst bleibt das selbst besparte Junior-Depot.
10 Euro pro Monat: die Förderung im Detail
Der Staat zahlt 10 Euro für jeden Monat, also 120 Euro im Jahr – überwiesen wird vierteljährlich im Nachhinein an den Anbieter. Über die vollen zwölf Förderjahre kommen so 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen zusammen – plus die Rendite, die sich daraus über die Jahrzehnte entwickelt.
Gezahlt wird für volle Monate ohne Kürzungen: ab dem Monat, in dem das Kind sechs Jahre alt wird, bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag. Bei durchgehendem Erstwohnsitz in Deutschland kommen so zwölf Jahre zusammen; für Monate mit Erstwohnsitz im Ausland gibt es nichts. Ein Antrag auf die laufende Zahlung ist nicht nötig, sobald das Depot einmal eröffnet ist – das übernimmt der Anbieter.
Wichtig für Familien: Neben der staatlichen Zahlung darf zusätzlich eingezahlt werden – nach dem Entwurf bis zu 6.840 Euro im Kalenderjahr. Das Geld dafür dürfen auch Eltern oder Großeltern geben, und zwar ab dem ersten Vertragsjahr, nicht erst ab der Volljährigkeit. Laut Finanzministerium dürfen sogar Personen außerhalb der Familie einzahlen; der Anbieter muss darauf achten, dass die Grenze nicht überschritten wird.
Start 2027 – rückwirkend ab 2026
Das Frühstartrentengesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für Kinder des Jahrgangs 2020 wird die Frühstart-Rente dann rückwirkend für 2026 gezahlt, und zwar ab dem Monat ihres sechsten Geburtstags. Ihnen entgeht also nichts: Auch sie bekommen insgesamt zwölf Jahre lang je 10 Euro. Kinder mit Geburtstag am 1. Januar 2020 haben ihr sechstes Lebensjahr rechtlich schon am 31. Dezember 2025 vollendet; für sie gibt es im Januar 2026 einmalig 20 Euro, damit auch ihnen kein Monat fehlt. Die ersten Zahlungen können sich laut Gesetzesbegründung allerdings ins Jahr 2027 hinein verzögern.
Wichtig: Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16. Oktober 2026 beschlossen – in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen Grüne und Linke bei Enthaltung der AfD. Vorausgegangen waren der Kabinettsbeschluss vom 12. August, die erste Lesung am 25. September und eine Anhörung am 5. Oktober 2026. Weil es ein Zustimmungsgesetz ist, muss noch der Bundesrat zustimmen; seine nächste Plenarsitzung ist am 20. November 2026. Erst danach kann das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden – bis dahin ist es kein geltendes Recht.
Inhaltlich hat der Bundestag den Regierungsentwurf nur an einigen Stellen geändert (Beschlussempfehlung, Drucksache 21/8606): Die kollektive Anlage fließt ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds, die Regeln zu Abschluss- und Vertriebskosten sind neu gefasst, und stirbt ein Kind vor dem 18. Geburtstag, muss die Frühstart-Rente nicht zurückgezahlt werden. Wo dieser Ratgeber vom Entwurf spricht, gilt das auch für die beschlossene Fassung; die Änderungen sind in den jeweiligen Abschnitten genannt.
So funktioniert das Depot der Frühstart-Rente
Das Geld fließt nicht auf ein Sparbuch, sondern in ein privates, zertifiziertes Altersvorsorgedepot, das die Eltern für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen – etwa bei Banken, Brokern oder Fondsgesellschaften. Zugelassen ist dafür nur der Standarddepot-Vertrag, den das Altersvorsorgereformgesetz eingeführt hat: ein einfacher Sparplan, der sich online und ohne Beratung abschließen lässt. Wer Altersvorsorgedepots oder Garantieprodukte anbietet, muss auch ein Standarddepot im Programm haben – selbst oder über einen Kooperationspartner. Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot lässt sich für die Frühstart-Rente nicht nutzen, denn Standarddepot-Verträge können erst ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden.
Angelegt wird renditeorientiert am Kapitalmarkt, typischerweise über Fonds oder ETFs. Wie breit gestreute Indexfonds funktionieren, erklärt unser Ratgeber ETF einfach erklärt.
Frühstart-Rente beantragen: das Verfahren vom Vertrag bis zur Zahlung
Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Bis zum siebten Geburtstag schließen ihn die Eltern als gesetzliche Vertreter ab; ältere Kinder können selbst unterschreiben, brauchen aber die Zustimmung der Eltern. Mit dem Vertragsschluss gilt der Anbieter als bevollmächtigt, die Frühstart-Rente einmalig zu beantragen – es sei denn, ihr widersprecht vorher. Nachweise wie Schulbescheinigungen braucht es nicht; die Steuer-ID des Kindes beim Vertragsschluss genügt.
Der Anbieter meldet die Daten quartalsweise an die zentrale Stelle, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie prüft den Anspruch mit Daten des Bundeszentralamts für Steuern. Ausgezahlt wird vierteljährlich, jeweils rückwirkend für die vergangenen Monate, an den Anbieter, der das Geld dem Vertrag gutschreibt. Einen Bescheid gibt es nur auf Antrag.
Gefördert wird zur selben Zeit nur ein Vertrag je Kind; ein zweiter Antrag wird abgewiesen. Bis zum 18. Geburtstag lässt sich das Frühstartrentenvermögen – die staatlichen Zahlungen samt Erträgen – nur vollständig auf einen anderen Frühstartrenten-Vertrag übertragen, danach ebenfalls nur vollständig auf jeden zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Eigene Einzahlungen samt Erträgen können nach den Vertragsbedingungen gesondert übertragen oder entnommen werden.
Kein Vertrag? Die kollektive Anlage der Frühstart-Rente
Schließen Eltern keinen Vertrag ab, verfällt die Förderung nicht: Der Bund legt die 10 Euro trotzdem an, gesammelt für den ganzen Jahrgang. Dafür entsteht zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen „Frühstartrente“. Verantwortlich ist das Finanzministerium; die Deutsche Bundesbank verwaltet die Mittel und legt sie nach der beschlossenen Fassung ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds an – mit dem Ziel, langfristig ein möglichst hohes Vermögen für die Altersvorsorge zu erreichen. Näheres regeln Anlagerichtlinien, die das Ministerium im Einvernehmen mit Kanzleramt und Bundesbank erlässt. Eine bestimmte Wertentwicklung ist nicht garantiert, und Verluste gleicht der Bund nicht aus.
Wird später doch ein Vertrag geschlossen, fließt der rechnerische Anteil des Kindes samt Erträgen als Startkapital ins Depot. Das ist bis zum 35. Geburtstag möglich, ab 18 auch über einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Die laufenden Zahlungen beginnen bei einem späten Vertragsschluss erst im Quartal nach dem Antrag. Für den Jahrgang 2020 startet die kollektive Anlage zeitversetzt im Jahr 2028, damit Eltern Zeit für einen eigenen Vertrag haben. Zuzahlungen in die kollektive Anlage sind nicht möglich, und wer einmal einen eigenen Vertrag hat, kann nicht zurückwechseln.
Bleibt es bis 35 ohne Vertrag, geht das Geld nach Ablauf des Jahres, in dem der Jahrgang 35 wird, an den Bundeshaushalt zurück. Identifizierbare Berechtigte müssen nach der beschlossenen Fassung spätestens drei Monate vorher informiert werden. Wie hoch das Startkapital je Jahrgang und Geburtsmonat ist, soll vierteljährlich veröffentlicht werden – auch das gehört zum Bildungsauftrag des Gesetzes.
Kostendeckel: maximal 1 Prozent
Damit die Förderung nicht in Gebühren versickert, gilt für das Standarddepot ein Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen in der Ansparphase höchstens 1 Prozent pro Jahr betragen. Auf den Teil des Vertrags, der aus der staatlichen Frühstart-Rente samt Erträgen besteht, dürfen Anbieter nach der beschlossenen Fassung bis zum Beginn der Auszahlung keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen; wird dieses Kapital auf einen anderen Vertrag übertragen, dürfen weder der alte noch der neue Anbieter dafür Kosten berechnen. Für eigene Einzahlungen der Familie gelten dagegen die allgemeinen Kostenregeln für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Der Entwurf hatte Abschluss- und Vertriebskosten noch für den ganzen Vertrag bis zum 18. Geburtstag ausgeschlossen.
Trotzdem lohnt der Vergleich: Je näher die Gesamtkosten an null liegen, desto mehr bleibt vom Zinseszins. Günstige Anbieter findest du in unserem Depot-Vergleich.
Ab 18: selbst weitersparen
Mit der Volljährigkeit enden die staatlichen Zahlungen – das Depot läuft aber weiter. Der junge Erwachsene zahlt jetzt selbst ein – innerhalb derselben Jahresgrenze von 6.840 Euro, die schon vorher galt – und das Guthaben wächst weiter steuerfrei bis zur Rente.
Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgeprodukt ist möglich. Der Entwurf will einen nahtlosen Übergang in die geförderte private Altersvorsorge für Erwachsene. Wer den Sparplan-Gedanken vertiefen will, findet im Ratgeber ETF-Sparplan-Vergleich die Grundlagen.
Frühstart-Rente und Ausbildung: doppelte Förderung möglich
Die Frühstart-Rente kann sich mit der Förderung für Erwachsene überschneiden. Das Finanzministerium nennt ein Beispiel: Beginnt eine 16-Jährige eine Ausbildung und ist damit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, kann sie eigene Beiträge in ihren Vertrag zahlen. Dann fließen neben der Frühstart-Rente zusätzlich die staatlichen Zulagen.
Weil sie jünger als 25 ist, bekommt sie außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Ihre eigenen Beiträge kann sie dann auch als Sonderausgaben geltend machen – anders als Eltern oder Großeltern, die für das Kind einzahlen.
Auszahlung erst ab 65
Das Guthaben der Frühstart-Rente ist zweckgebunden: Ausgezahlt wird grundsätzlich erst ab dem 65. Geburtstag. Die Förderung soll Altersvorsorge sein, kein Sparkonto für den Führerschein. Das staatlich geförderte Vermögen ist außerdem nicht pfändbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar.
Nicht geförderte eigene Einzahlungen – etwa Zuzahlungen der Familie – lassen sich samt Erträgen nach den Vertragsbedingungen jederzeit entnehmen; die Erträge werden dann besteuert. Wurden Beiträge mit Zulagen oder Sonderausgabenabzug gefördert, ist eine vorzeitige Auszahlung förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Wird die Frühstart-Rente nach dem 18. Geburtstag vorzeitig entnommen, muss laut Entwurf auch sie an den Staat zurück.
Eine Ausnahme von der Bindung bis 65 regelt der Entwurf selbst: Unter den Voraussetzungen der Eigenheimrente (§ 92a EStG) kann das Geld auch für eine selbst genutzte Wohnung eingesetzt werden.
Steuern: erst frei, später nachgelagert
In der Ansparphase bleiben Erträge, Dividenden und Kursgewinne komplett steuerfrei – anders als im normalen Depot fällt keine Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale an. Die staatlichen Zahlungen selbst zählen nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften des Kindes.
Dafür greift bei der Auszahlung im Alter die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz: Leistungen aus der Frühstart-Rente samt Erträgen und aus geförderten eigenen Beiträgen werden voll versteuert, Leistungen aus nicht geförderten Zuzahlungen – etwa von Eltern oder Großeltern – nur teilweise, bei einer Rente grundsätzlich mit dem Ertragsanteil. Wichtig für Eltern und Großeltern: Ihre Einzahlungen können sie laut Entwurf nicht von der Steuer absetzen.
Was können 10 Euro im Monat bewirken?
Eine Modellrechnung: 10 Euro monatlich vom 6. bis zum 18. Geburtstag ergeben bei angenommenen 6 Prozent Jahresrendite knapp 2.100 Euro zum Start ins Erwachsenenleben. Bleibt dieses Geld bis 65 investiert, wachsen daraus bei gleicher Rendite gut 30.000 Euro – ganz ohne eigene Einzahlungen.
Wie stark das Ergebnis von der Rendite abhängt, zeigt die folgende Tabelle. Sie rechnet mit 144 Monatszahlungen von je 10 Euro und anschließend 47 Jahren Anlagedauer bis zum 65. Geburtstag; die Rendite ist nach Kosten zu verstehen.
| Rendite pro Jahr | Guthaben mit 18 | Guthaben mit 65 |
|---|---|---|
| 3 Prozent | rund 1.730 Euro | rund 6.900 Euro |
| 5 Prozent | rund 1.950 Euro | rund 19.400 Euro |
| 7 Prozent | rund 2.210 Euro | rund 53.300 Euro |
Finanzminister Lars Klingbeil nannte in der ersten Lesung 53.000 Euro, die allein aus der staatlichen Förderung bis zum Renteneintritt entstehen könnten. Das entspricht nach unserer Rechnung etwa 7 Prozent Rendite pro Jahr bis 65 – ein eher optimistisches Szenario. Das ist eine Annahme, keine Garantie: Reale Renditen schwanken, Kosten und Inflation schmälern das Ergebnis. Die Größenordnung zeigt aber, warum der frühe Start so wertvoll ist.
Frühstart-Rente, Riester oder Junior-Depot?
Anders als die Riester-Rente verlangt die Frühstart-Rente keine eigenen Beiträge und keine Zulagen-Bürokratie – der Staat zahlt, die Familie muss nur das Depot eröffnen. Sie ersetzt aber keine umfassende Altersvorsorge.
Das klassische Junior-Depot bleibt daneben sinnvoll: Dort können Eltern und Großeltern ohne Jahresgrenze einzahlen, und das Geld ist nicht bis 65 gebunden. Eine steuerfreie Ansparphase gibt es dort nicht – Erträge bleiben aber bis zum Sparer-Pauschbetrag des Kindes von 1.000 Euro im Jahr steuerfrei.
Was Eltern jetzt tun können
Bis das Gesetz steht, gibt es nichts zu beantragen. Sinnvoll ist trotzdem, sich jetzt mit Depots und ETF-Sparplänen vertraut zu machen – wer das Prinzip versteht, wählt später souverän einen günstigen Anbieter für die Frühstart-Rente aus.
Wer nicht warten will, startet parallel mit einem eigenen Sparplan für das Kind. Schon 25 Euro im Monat summieren sich bis zur Volljährigkeit spürbar – unser Ratgeber Sparplan oder Einmalanlage hilft bei der Entscheidung.
Praktisch vorbereiten lässt sich schon heute: Die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes heraussuchen, denn ohne sie gibt es keine Förderung. Und klären, wer in der Familie sich um das Depot kümmert und ob Großeltern regelmäßig etwas dazugeben möchten.
Was die Frühstart-Rente den Bund kostet
Für 2027 rechnet der Gesetzentwurf mit Ausgaben von 198 Millionen Euro für die Zahlungen. Weil jedes Jahr ein neuer Jahrgang dazukommt, steigen sie auf 240 Millionen Euro im Jahr 2028, 327 Millionen Euro im Jahr 2029 und 411 Millionen Euro im Jahr 2030. Darin enthalten sind ab 2028 auch die Mittel für die kollektive Anlage bei der Bundesbank.
Bis Ende 2031 soll das Finanzministerium auswerten, wie gut die Frühstart-Rente angenommen wird und ob sie ihr Ziel erreicht, mehr Menschen den Zugang zum Kapitalmarkt zu öffnen und die finanzielle Bildung zu verbessern.
Was Fachleute in der Anhörung zur Frühstart-Rente sagten
In der Anhörung des Finanzausschusses am 5. Oktober 2026 begrüßte die Deutsche Kreditwirtschaft das Vorhaben ausdrücklich, kritisierte aber das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten. Auch der Fondsverband BVI wandte sich dagegen, lobte jedoch die Verzahnung mit der Reform der privaten Altersvorsorge. Die Kreditwirtschaft möchte, dass Familien schon ab der Geburt eines Kindes einzahlen können; der Versicherungsverband GDV sprach sich dafür aus, die Förderung auf alle Jahrgänge auszuweiten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die zusätzlichen Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro im Jahr für zu hoch, weil sie bestehende Vermögensungleichheiten verstärken könnten. Mehrere Bildungsforscher mahnten, Produktinformationen seien noch keine Finanzbildung. Die Ökonomin Ulrike Malmendier lobte den Entwurf als innovativen Schritt und plädierte für eine global breit gestreute Aktienanlage (Bericht des Bundestags).
Der Bundesrat hatte schon am 25. September 2026 Änderungen verlangt (Drucksache 21/8296). Aufgegriffen hat der Bundestag zwei davon: Ein ruhend gestellter Vertrag lebt automatisch und ohne Mehrkosten wieder auf, sobald wieder Eigenbeiträge fließen, und wer sein Geld aus der kollektiven Anlage nicht abgerufen hat, wird vor dem Verfall informiert. Nicht übernommen wurde die Forderung, Eigenbeiträge auf einen zweiten Vertrag steuerlich nicht zu begünstigen; nach Rechnung der Länder wären so bis zu 13.680 Euro im Jahr privilegiert. Die Bundesregierung hatte dazu nur eine Prüfung zugesagt. Ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft für Jugendliche aus der kollektiven Anlage schreibt die beschlossene Fassung ebenfalls nicht vor.
Offene Punkte und Kritik
Diskutiert wird unter anderem, ob 10 Euro monatlich für echte Vorsorgewirkung reichen und wie Kinder aus Familien ohne Bankerfahrung erreicht werden. Private Einzahlungen schon ab Geburt, eine Förderung weiterer Jahrgänge oder einen automatischen Übergang aus der kollektiven Anlage in ein eigenes Depot hat der Bundestag nicht beschlossen; offen ist jetzt vor allem die Zustimmung des Bundesrats. Anbieterzulassung und Auszahlung regelt die beschlossene Fassung über das Zertifizierungsrecht: Ausgezahlt wird als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85.
Klar ist: Die Frühstart-Rente ist ein Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge – den Aufbau eigener Rücklagen ersetzt sie nicht.
Umzug, Geschwister, Auslandsjahr: praktische Fälle
Bei mehreren Kindern läuft für jedes ein eigenes Depot mit eigener Förderung – eine Familie mit drei Kindern ab Jahrgang 2020 sammelt also dreimal 1.440 Euro staatliche Einzahlungen plus Rendite.
Zieht die Familie ins Ausland, endet die laufende Förderung, denn sie ist an den ersten Wohnsitz des Kindes in Deutschland geknüpft. Das angesparte Guthaben bleibt investiert und muss zunächst nicht zurückgezahlt werden; kehrt das Kind zurück, wird wieder gezahlt. Abschließend geprüft wird erst zu Beginn der Auszahlungsphase: Lebt der Sparer dann außerhalb von EU und EWR, muss er die Förderung einschließlich der Frühstart-Rente zurückzahlen (§ 95 EStG). Ein Auslandsschuljahr schadet dagegen nicht, solange der erste Wohnsitz des Kindes in Deutschland gemeldet bleibt – auf den Wohnsitz der Eltern kommt es nicht an.
Stirbt ein Kind vor dem 18. Geburtstag, muss die Frühstart-Rente nach der beschlossenen Fassung nicht zurückgezahlt werden – anders als noch im Entwurf vorgesehen. Stirbt der Sparer nach dem 18. Geburtstag, gelten für die Frühstart-Rente die Rückzahlungsregeln der geförderten Altersvorsorge (§§ 93 und 94 EStG).
Worauf es bei der Anbieterwahl ankommt
Sobald die ersten zertifizierten Produkte auf dem Markt sind, zählen drei Kriterien: möglichst niedrige Gesamtkosten deutlich unter dem 1-Prozent-Deckel, eine breit gestreute Aktienanlage statt teurer Mischprodukte – und ein Anbieter, der auch nach dem 18. Geburtstag mit günstigen Konditionen überzeugt. Wer Wert auf Nachhaltigkeit legt: Die Anbieter müssen jährlich mitteilen, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Anlage berücksichtigen.
Ein späterer Wechsel bleibt zwar möglich, kostet aber Aufwand. Wer von Anfang an auf einen soliden, kostengünstigen Anbieter setzt, erspart sich das.
Für Erwachsene startet 2027 das geförderte Altersvorsorgedepot – mit eigener Zulage und einem Kostendeckel von 1 Prozent im Standarddepot. Worin es sich von der Frühstart-Rente unterscheidet, erklärt unser Ratgeber.
Häufige Fragen zur Frühstart-Rente
Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?
Nach dem Bundestagsbeschluss nicht: Die Eltern eröffnen einmalig ein zertifiziertes Standarddepot beim Anbieter ihrer Wahl (frühestens ab 1. Januar 2027); den Antrag stellt dann automatisch der Anbieter. Bleibt die Familie untätig, verfällt die Förderung nicht: Der Entwurf sieht eine kollektive Anlage über ein Sondervermögen vor, dessen Mittel die Deutsche Bundesbank anlegt – der Anspruch lässt sich später in ein eigenes Depot übertragen.
Was passiert, wenn wir nie einen Vertrag abschließen?
Nach dem Entwurf bleibt der Anteil des Kindes dann in der kollektiven Anlage. Bis zum 35. Geburtstag kann das Kind ihn als Startkapital in einen eigenen Altersvorsorgevertrag holen. Danach fließt das Geld an den Bundeshaushalt zurück.
Mein Kind ist 2018 geboren – bekommt es die Förderung?
Staatliches Geld gibt es erst ab Jahrgang 2020. Für ältere Kinder zwischen 6 und 18 erlaubt der Entwurf aber einen Frühstartrenten-Vertrag ohne Förderung – mit derselben steuerfreien Ansparphase. Alternativ bleibt das Junior-Depot.
Kann das Kind mit 18 das Geld abheben?
Nicht ohne Verlust der Förderung. Die staatlichen Zahlungen samt Erträgen sind für das Alter bestimmt und werden grundsätzlich erst ab dem 65. Geburtstag ausgezahlt. Wird der Vertrag nach dem 18. Geburtstag vorzeitig aufgelöst, muss die Frühstart-Rente laut Entwurf an den Staat zurückgezahlt werden. Nicht geförderte eigene Einzahlungen sind samt Erträgen entnehmbar, die Erträge dann steuerpflichtig.
Können Eltern ihre Einzahlungen von der Steuer absetzen?
Nein. Laut Gesetzentwurf können Eltern oder andere Dritte ihre Einzahlungen nicht steuermindernd geltend machen. Der Vorteil liegt in der steuerfreien Ansparphase; im Alter werden Leistungen aus solchen Zuzahlungen nur teilweise besteuert.
Ist das Guthaben bei Grundsicherung (früher Bürgergeld) oder BAföG geschützt?
Der Entwurf regelt das nicht ausdrücklich. Er bestimmt nur, dass das Frühstartrentenvermögen – die staatlichen Zahlungen samt Erträgen – zweckgebunden, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht pfändbar ist; freiwillige Zuzahlungen der Familie fallen nicht darunter. In der Grundsicherung bleibt nach § 12 SGB II Altersvorsorge unberücksichtigt, die nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert wird. Wie Jobcenter und BAföG-Ämter das Frühstartrenten-Depot konkret bewerten, ist noch nicht geklärt.
Wo eröffne ich das Depot für die Frühstart-Rente?
Stimmt auch der Bundesrat zu: bei jedem Anbieter mit zertifiziertem Standarddepot – von der Filialbank bis zum Online-Broker. Abschließen lassen sich solche Verträge frühestens ab 1. Januar 2027. Entscheidend sind niedrige Kosten und eine breit gestreute Anlage.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundestags-Drucksache 21/7864 – Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente
- Bundestags-Drucksache 21/8296 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
- Bundestags-Drucksache 21/8606 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (beschlossene Fassung)
- Deutscher Bundestag – Bericht zum Beschluss des Bundestags am 16. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag – Bericht zur Anhörung im Finanzausschuss am 5. Oktober 2026
- Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente
- BMF-Pressemitteilung – Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf vom 12. August 2026
- Sparkasse.de – So funktioniert die Frühstart-Rente
Fazit: kleiner Betrag, großer Hebel
Die Frühstart-Rente soll Kindern ab Jahrgang 2020 ein Startdepot mit 1.440 Euro staatlicher Einzahlung bringen, das bis zur Rente steuerfrei wächst – versteuert wird erst die Auszahlung. Dank sechs Jahrzehnten Anlagehorizont kann daraus eine fünfstellige Summe werden. Die Familie muss dafür kaum etwas tun.
Wer mehr für den Nachwuchs will, kombiniert die Förderung mit einem eigenen Sparplan im Junior-Depot. So entsteht aus 10 staatlichen Euro der Grundstein für echte finanzielle Bildung.
Hinweis: Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16. Oktober 2026 beschlossen; in Kraft treten kann sie erst nach Zustimmung des Bundesrats und Verkündung im Bundesgesetzblatt (geplant zum 1. Januar 2027). Grundlage dieses Ratgebers sind der Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7864) und die beschlossene Ausschussfassung (Drucksache 21/8606). Dieser Ratgeber ersetzt keine Finanz- oder Steuerberatung. Stand: 23. Oktober 2026.

