Der Altersteilzeit-Rechner zeigt dir, was in der Altersteilzeit wirklich auf deinem Konto ankommt: das halbe Gehalt, die steuerfreie Aufstockung durch den Arbeitgeber und – das fehlt nach unserer Beobachtung in vielen Rechnern – die Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt. Zusätzlich siehst du, um wie viel deine Rente sinkt und was dein Arbeitgeber zahlt.
Unter dem Altersteilzeit-Rechner erklären wir jedes Eingabefeld, rechnen einen Standardfall mit 4.500 Euro brutto durch und vergleichen Gehälter von 3.000 bis 8.000 Euro. Danach geht es um Blockmodell, Tarifverträge, Rente mit Abschlägen, Krankheit, die Werte 2027 und die Reformpläne.
Das Wichtigste in Kürze
- Altersteilzeit ist ab 55 Jahren möglich, halbiert die Arbeitszeit und muss bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn reichen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
- Der Arbeitgeber stockt das Teilzeitgehalt um mindestens 20 Prozent auf und zahlt Zusatzbeiträge: Rentenversichert sind bis 8.450 Euro Monatsbrutto 90 Prozent deines bisherigen Bruttos.
- Beispiel: Aus 4.500 Euro brutto werden in der Altersteilzeit 2.083,87 Euro netto – 72,1 Prozent des bisherigen Nettos von 2.889,42 Euro.
- Die Aufstockung ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz. Im Beispiel kostet das rund 752 Euro Nachzahlung im Jahr.
- Vier Jahre Altersteilzeit senken die Rente im Beispiel nur um 17,68 Euro im Monat. Viel teurer ist ein vorzeitiger Rentenbeginn mit 0,3 Prozent Abschlag je Monat.
So rechnet der Altersteilzeit-Rechner: fünf Schritte
Der Altersteilzeit-Rechner folgt dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) und arbeitet mit Steuertarif und Sozialversicherungswerten 2026. Er ermittelt zuerst dein bisheriges Netto, dann das Netto aus dem halbierten Gehalt, legt die Aufstockung darauf und schätzt Steuer, Rente und Arbeitgeberkosten.
1. Halbe Arbeitszeit, halbes Gehalt
Du arbeitest die Hälfte deiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 2 AltTZG), dein Bruttogehalt halbiert sich. Darauf fallen normal Lohnsteuer und Sozialabgaben an – mit Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 21,15 Prozent: 8,75 Prozent Kranken-, 1,8 Prozent Pflege-, 9,3 Prozent Renten- und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung. Liegt das halbe Gehalt zwischen 603,01 und 2.000 Euro, gelten auch in der Altersteilzeit die geringeren Beiträge des Übergangsbereichs; Aufstockung und zusätzliche Rentenbeiträge bemessen sich trotzdem nach dem vollen Teilzeitbrutto.
2. Aufstockung: mindestens 20 Prozent obendrauf
Der Arbeitgeber stockt das Regelarbeitsentgelt um mindestens 20 Prozent auf (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG). Das ist das laufende Teilzeitbrutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, ohne Einmalzahlungen (§ 6 Abs. 1 AltTZG). Die Aufstockung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG) und beitragsfrei, sie kommt also ohne Abzüge an.
3. Progressionsvorbehalt: die Steuer kommt mit dem Bescheid
Steuerfrei heißt nicht folgenlos: Die Aufstockung unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g EStG). Das Finanzamt rechnet sie in deinen Steuersatz ein und wendet diesen Satz auf dein übriges Einkommen an. Beim Lohnsteuerabzug fehlt das, deshalb droht eine Nachzahlung. Der Altersteilzeit-Rechner schätzt sie und zeigt die nötige Rücklage.
4. Zusätzliche Rentenbeiträge auf 80 Prozent
Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts, begrenzt auf 90 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze minus Regelarbeitsentgelt (§ 163 Abs. 5 SGB VI). Diese Beiträge trägt er allein (§ 168 Abs. 1 Nr. 6 SGB VI). Ergebnis beim gesetzlichen Minimum: Bis 8.450 Euro Vollzeitbrutto im Monat sind genau 90 Prozent deines bisherigen Bruttos rentenversichert.
5. Rentenminderung und Arbeitgeberkosten
Aus der Lücke zum Vollzeitbrutto errechnet der Altersteilzeit-Rechner die fehlenden Entgeltpunkte: Jahresbetrag geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro (§ 3 SVBezGrV 2026), mal Rentenwert 42,52 Euro (RWBestV 2026). Zuletzt summiert er die Kosten des Arbeitgebers.
Die Eingabefelder im Altersteilzeit-Rechner erklärt
Die meisten Werte für den Altersteilzeit-Rechner findest du auf deiner Gehaltsabrechnung. Zwei Felder erscheinen nur bei tariflicher Aufstockung.
Bisheriges Bruttogehalt in Vollzeit
Trage dein monatliches Bruttogehalt ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld ein – Einmalzahlungen werden nicht aufgestockt. Arbeitest du schon in Teilzeit, nimm dein aktuelles Gehalt; maßgeblich ist höchstens die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 24 Monate (§ 6 Abs. 2 AltTZG). Typischer Fehler: das Jahresgehalt samt Sonderzahlungen durch zwölf zu teilen.
Aufstockung durch den Arbeitgeber
„Gesetzliches Minimum“ rechnet mit 20 Prozent des Teilzeitbruttos. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zahlen mehr: einen höheren Prozentsatz oder eine Aufstockung auf einen festen Anteil deines bisherigen Nettos. Welche Variante gilt, steht in deinem Altersteilzeitvertrag.
Aufstockung in Prozent des Teilzeitbruttos
Trage den tariflichen Satz ein, etwa 30 oder 40 Prozent. Werte unter 20 Prozent nimmt der Altersteilzeit-Rechner nicht an, weil das gesetzliche Minimum nicht unterschritten werden darf.
Aufstockung auf Prozent des bisherigen Nettos
Manche Regelungen garantieren ein Mindestnetto, etwa 85 Prozent deines Vollzeitnettos. Der Altersteilzeit-Rechner setzt die Aufstockung dann als Differenz zwischen Zielwert und Teilzeitnetto an. Ist sie kleiner als 20 Prozent des Teilzeitbruttos, greift das gesetzliche Minimum.
Steuerklasse
Zur Wahl stehen I/IV, II und III. Die Steuerklasse bestimmt dein Netto und wie stark der Progressionsvorbehalt wirkt. Bei Klasse III rechnet der Altersteilzeit-Rechner mit dem Splittingtarif für einen Alleinverdiener; V und VI bildet er nicht ab. Mehr dazu im Ratgeber Steuerklassen.
Kinder unter 25
Das Feld steuert die Pflegeversicherung, in Steuerklasse II auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Im Netto zählt er wie in der Lohnabrechnung nur für ein Kind, die 240 Euro mehr je weiterem Kind wirken erst in der Steuererklärung – so fließen sie in die geschätzte Nachzahlung ein. Kinderlose zahlen 0,6 Prozentpunkte Zuschlag, Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 einen Abschlag von 0,25 Punkten je Kind (§ 55 SGB XI). Sind alle deine Kinder älter, wähle „1 Kind“: Eltern zahlen keinen Zuschlag, egal wie alt die Kinder sind.
Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse
Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 Prozent. Deinen Wert nennt deine Krankenkasse; du trägst die Hälfte davon plus 7,3 Prozent allgemeinen Beitrag.
Kirchensteuer
8 Prozent gelten in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Ländern. Sie erhöht auch die Nachzahlung: im Standardfall mit 9 Prozent von 752 auf 820 Euro im Jahr.
Dauer der Altersteilzeit
Die Dauer wirkt nur auf die Rentenminderung. Beim Blockmodell gibst du die Gesamtdauer beider Phasen ein. Sechs statt vier Jahre erhöhen das Rentenminus im Standardfall von 17,68 auf 26,52 Euro im Monat.
Rechenbeispiel mit dem Altersteilzeit-Rechner: 4.500 Euro brutto
Standardfall: 4.500 Euro brutto in Vollzeit, Steuerklasse I, ein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, keine Kirchensteuer, gesetzliche Aufstockung, vier Jahre. Die Steuer ist die Jahressteuer geteilt durch zwölf.
| Posten (Monat) | Vollzeit | Altersteilzeit |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.500,00 € | 2.250,00 € |
| Sozialabgaben (21,15 %) | 951,75 € | 475,88 € |
| Lohn- bzw. Einkommensteuer | 658,83 € | 140,25 € |
| Netto aus dem Gehalt | 2.889,42 € | 1.633,87 € |
| Steuerfreie Aufstockung | – | 450,00 € |
| Auszahlung | 2.889,42 € | 2.083,87 € |
| Rücklage Progressionsvorbehalt | – | 62,67 € |
| Verfügbar nach Rücklage | 2.889,42 € | 2.021,20 € |
Für die halbe Arbeitszeit bekommst du 72,1 Prozent deines bisherigen Nettos, ohne Aufstockung wären es 56,5 Prozent. Nach der Rücklage für die Steuer bleiben 70,0 Prozent. Rentenversichert sind 2.250 Euro Lohn plus 1.800 Euro, auf die der Arbeitgeber zusätzlich Beiträge zahlt – zusammen 90 Prozent des Bruttos. In vier Jahren fehlen 0,42 Entgeltpunkte, nach heutigem Rentenwert 17,68 Euro Monatsrente.
Vergleich: Altersteilzeit oder normale Teilzeit?
Wer einfach auf eine halbe Stelle reduziert, bekommt weder Aufstockung noch Zusatzbeiträge. Netto aus dem Altersteilzeit-Rechner, Rente als eigene Rechnung mit denselben Werten:
| Standardfall | Teilzeit 50 % | Altersteilzeit |
|---|---|---|
| Netto im Monat | 1.633,87 € | 2.083,87 € |
| Anteil am bisherigen Netto | 56,5 % | 72,1 % |
| Nachzahlung im Jahr | keine | 752 € |
| Rentenversichert | 2.250 € | 4.050 € |
| Rentenminus nach 4 Jahren | 88,41 € | 17,68 € |
Normale Teilzeit kostet in vier Jahren das Fünffache an Rente, und netto bleibt selbst nach der Steuerrücklage fast 390 Euro weniger im Monat. Dafür brauchst du keine Altersteilzeitvereinbarung. Was eine normale Teilzeitstelle bringt, zeigt der Teilzeit-Rechner.
Staffel aus dem Altersteilzeit-Rechner: 3.000 bis 8.000 Euro
Gleiche Annahmen wie im Standardfall. Die letzte Spalte zeigt das Rentenminus je Jahr Altersteilzeit.
| Vollzeitbrutto | Netto Vollzeit | Auszahlung | Anteil | Nachzahlung im Jahr | Rente minus je Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.000 € | 2.068 € | 1.518 € | 73,4 % | 515 € | 2,95 € |
| 3.500 € | 2.348 € | 1.706 € | 72,7 % | 649 € | 3,44 € |
| 4.000 € | 2.622 € | 1.886 € | 71,9 % | 713 € | 3,93 € |
| 4.500 € | 2.889 € | 2.084 € | 72,1 % | 752 € | 4,42 € |
| 5.000 € | 3.150 € | 2.280 € | 72,4 % | 795 € | 4,91 € |
| 6.000 € | 3.663 € | 2.668 € | 72,8 % | 899 € | 5,89 € |
| 7.000 € | 4.200 € | 3.048 € | 72,6 % | 1.023 € | 6,88 € |
| 8.000 € | 4.699 € | 3.422 € | 72,8 % | 1.169 € | 7,86 € |
Mit der Mindestaufstockung landest du in dieser Staffel bei jedem Gehalt bei 72 bis 73 Prozent des bisherigen Nettos; bei 3.000 und 3.500 Euro liegt das halbe Gehalt im Übergangsbereich bis 2.000 Euro, dort fallen geringere Sozialabgaben an. Die Nachzahlung steigt mit dem Einkommen von gut 500 auf fast 1.200 Euro im Jahr. Deine eigenen Werte zeigt der Altersteilzeit-Rechner oben.
Progressionsvorbehalt: die Nachzahlung, die in vielen Rechnern fehlt
Nach unserer Beobachtung addieren viele Online-Rechner Teilzeitnetto und Aufstockung und hören dort auf. Das Ergebnis ist unvollständig: Die Aufstockung fließt bei der Steuererklärung in den Steuersatz ein, wie die Finanzverwaltung ausdrücklich bestätigt (H 3.28 LStH 2026). Unser Altersteilzeit-Rechner zieht die Nachzahlung deshalb mit ein.
So entsteht die Nachzahlung
Im Standardfall liegt dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Teilzeitgehalt bei rund 20.455 Euro, die Steuer darauf bei 1.683 Euro – ungefähr so viel behält der Arbeitgeber als Lohnsteuer ein. Für den Steuersatz kommt die Aufstockung von 5.400 Euro im Jahr hinzu:
- Einkommen für den Steuersatz: 20.455 + 5.400 = 25.855 Euro, darauf 3.078 Euro Steuer.
- Besonderer Steuersatz: 3.078 ÷ 25.855 = 11,9048 Prozent.
- Angewendet auf das tatsächliche Einkommen: 11,9048 Prozent von 20.455 Euro = 2.435 Euro.
- Nachzahlung: 2.435 − 1.683 = 752 Euro im Jahr oder 62,67 Euro im Monat.
Knapp 14 Prozent der Aufstockung gehen so ans Finanzamt. Ein Vorteil bleibt: Wäre die Aufstockung normal steuerpflichtig, läge die Mehrsteuer bei 1.395 Euro (eigene Rechnung, ohne Sozialabgaben). Andere Fälle spielst du mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner durch.
Steuerklasse und Kirchensteuer
Bei Steuerklasse III mit einem Partner ohne Einkommen beträgt die Nachzahlung im Standardfall nur 86 Euro, weil der Splittingtarif den Satz dämpft. Mit 9 Prozent Kirchensteuer steigt sie auf 820 Euro. Verdient dein Partner selbst, wirkt der Progressionsvorbehalt auf das gemeinsame Einkommen – das bildet der Altersteilzeit-Rechner nicht ab. Dann gibst du im Progressionsvorbehalt-Rechner euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen ein; eure Steuer ohne Aufstockung zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Steuererklärung ist Pflicht
Ab mehr als 410 Euro Leistungen unter Progressionsvorbehalt im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) – das sind gut 34 Euro Aufstockung im Monat. Die Aufstockung steht in Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung. Ab 400 Euro erwarteter Nachzahlung im Jahr und 100 Euro je Termin kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen (§ 37 Abs. 5 EStG). Hilfe gibt der Ratgeber Steuererklärung einfach erklärt.
Offene Frage: Zählen die Rentenbeiträge mit?
Ob auch die zusätzlichen Rentenbeiträge in den Progressionsvorbehalt gehören, ist nicht eindeutig. Das Gesetz nennt nur „Aufstockungsbeträge“, nur diese stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung; die Deutsche Rentenversicherung formuliert in ihrem Lexikon weiter. Der Altersteilzeit-Rechner rechnet nur mit der Aufstockung des Gehalts. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid.
Mehr als 20 Prozent: was eine tarifliche Aufstockung bringt
Für den Standardfall zeigt der Altersteilzeit-Rechner diese Werte:
| Aufstockung | im Monat | Auszahlung | Anteil am Netto | Nachzahlung im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 20 % des Teilzeitbruttos | 450,00 € | 2.083,87 € | 72,1 % | 752 € |
| 30 % des Teilzeitbruttos | 675,00 € | 2.308,87 € | 79,9 % | 1.048 € |
| 40 % des Teilzeitbruttos | 900,00 € | 2.533,87 € | 87,7 % | 1.309 € |
| auf 80 % des Nettos | 677,67 € | 2.311,54 € | 80,0 % | 1.051 € |
| auf 85 % des Nettos | 822,14 € | 2.456,01 € | 85,0 % | 1.222 € |
| auf 90 % des Nettos | 966,61 € | 2.600,48 € | 90,0 % | 1.382 € |
Von 20 auf 40 Prozent steigt die Aufstockung um 5.400 Euro im Jahr, die Nachzahlung um 557 Euro – rund jeder zehnte zusätzliche Euro geht später ans Finanzamt.
Die 100-Prozent-Grenze
Steuer- und beitragsfrei ist die Aufstockung nur, soweit Teilzeitnetto und Aufstockung höchstens 100 Prozent des Nettos ohne Altersteilzeit ergeben (R 3.28 Abs. 3 LStR). Der übersteigende Teil wird steuerpflichtig und, weil die Beitragsfreiheit an der Steuerfreiheit hängt (§ 1 SvEV), auch beitragspflichtig. Der Altersteilzeit-Rechner warnt dich in diesem Fall.
Ab wann ist Altersteilzeit möglich? Die Voraussetzungen
Das Altersteilzeitgesetz stellt nur wenige Bedingungen auf:
| Voraussetzung | Regel nach AltTZG |
|---|---|
| Alter | vollendetes 55. Lebensjahr |
| Arbeitszeit | Hälfte der bisherigen Wochenarbeitszeit (höchstens Durchschnitt der letzten 24 Monate) |
| Dauer | mindestens bis eine Altersrente beansprucht werden kann |
| Vorbeschäftigung | 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig in den letzten fünf Jahren; Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld zählen mit |
| Grundlage | Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Vereinbarung mit dem Arbeitgeber |
Die 55 sind eine Untergrenze: Altersteilzeit ab 60 ist ebenso möglich, wenn sie bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn reicht – etwa drei Jahre bis zur Rente mit 63. Auch Teilzeitkräfte können Altersteilzeit vereinbaren, bestätigt das Bundesarbeitsministerium. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gab es nur für Fälle mit Beginn vor 2010; die Steuerfreiheit der Aufstockung gilt unabhängig davon (§ 1 Abs. 3 AltTZG). Die Steuerfreiheit endet mit dem Monat, in dem die Altersteilzeit endet oder du die Regelaltersgrenze erreichst. Der Altersteilzeit-Rechner geht davon aus, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell?
Im Gleichverteilungsmodell arbeitest du die ganze Zeit halb so viel, etwa mit halben Tagen. Im Blockmodell arbeitest du in der ersten Hälfte voll und bist in der zweiten freigestellt. Teilzeitgehalt und Aufstockung fließen in beiden Fällen fortlaufend (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 AltTZG) – deshalb rechnet der Altersteilzeit-Rechner für beide Modelle gleich.
| Merkmal | Gleichverteilung | Blockmodell |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | durchgehend 50 % | erst 100 %, dann 0 % |
| Verteilzeitraum | – | bis 3 Jahre, mit tariflicher Grundlage bis 6 Jahre |
| Wertguthaben | keines | wird in der Arbeitsphase aufgebaut |
| Insolvenzsicherung | nicht nötig | Pflicht ab dem Dreifachen des Regelarbeitsentgelts |
| Vorzeitiges Ende | keine Sonderabrechnung | Störfall mit Sonderberechnung |
Im Blockmodell arbeitest du vor. Übersteigt das Wertguthaben das Dreifache des Regelarbeitsentgelts samt Arbeitgeberanteilen, muss der Arbeitgeber es ab der ersten Gutschrift gegen Insolvenz sichern (§ 8a AltTZG). Rückstellungen und Konzernbürgschaften reichen nicht. Den Nachweis bekommst du alle sechs Monate in Textform; fehlt er trotz schriftlicher Aufforderung einen Monat lang, kannst du Sicherheit verlangen. Ausgenommen sind insolvenzunfähige öffentliche Arbeitgeber.
Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig (Störfall), wird das Wertguthaben abgerechnet, für die Rentenversicherung gilt eine Sonderberechnung (§ 10 Abs. 5 AltTZG). Die bis dahin gezahlte Aufstockung bleibt steuerfrei (R 3.28 Abs. 2 LStR).
Tarifverträge: öffentlicher Dienst und Metall
Das Gesetz setzt nur den Rahmen, Tarifverträge regeln oft mehr. Im Altersteilzeit-Rechner wählst du dafür die passende Aufstockungsvariante.
Öffentlicher Dienst: TV FlexAZ
Für Beschäftigte der Kommunen nach TVöD regelte der TV FlexAZ (Fassung vom 25. Oktober 2020) die Altersteilzeit. Er gilt nur für Altersteilzeit mit Beginn vor dem 1. Januar 2023; in den Tarifrunden 2023 und 2025 wurde er nicht verlängert, berichtet die Gewerkschaft der Polizei. Für diese Altfälle gilt: Altersteilzeit war in Stellenabbaubereichen oder im Rahmen einer Quote möglich, der Anspruch entfiel ab 2,5 Prozent der Beschäftigten. Aufgestockt wird um 20 Prozent, Teilzeit- und Blockmodell sind möglich. Bei Krankheit wird die Aufstockung längstens bis zur 26. Woche weitergezahlt, im Blockmodell verlängert lange Krankheit die Arbeitsphase. Für einen Neueinstieg brauchst du eine Vereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz; ob es in deinem Bereich eine neue Regelung gibt, weiß die Personalstelle.
Metall- und Elektroindustrie: TV FlexÜ
Hier gilt der Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente. Laut IG Metall beginnt Altersteilzeit danach frühestens mit 57 und dauert höchstens sechs Jahre; Arbeits- und Freistellungsphase sind möglich. Die Gewerkschaft weist selbst auf Steuernachzahlung und Rentenabschläge hin. Konditionen kennt der Betriebsrat. Ohne Tarifbindung genügt eine Betriebsvereinbarung oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Altersteilzeit und Rente: Entgeltpunkte, Abschläge, Ausgleich
Mit 4.500 Euro brutto sammelst du 2026 rund 1,04 Entgeltpunkte im Jahr, in der Altersteilzeit dank Zusatzbeiträgen rund 0,94. Daraus folgt das Minus von 4,42 Euro Monatsrente je Jahr. Deinen Punktestand prüfst du mit dem Rentenpunkte-Rechner.
Der größere Hebel: früher Rentenbeginn mit Abschlag
Altersteilzeit endet oft mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn. Die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) gibt es vorzeitig ab 63, regulär für ab 1964 Geborene mit 67 (§ 36 SGB VI). Je Monat früher sinkt die Rente um 0,3 Prozent (§ 77 SGB VI), mit 63 statt 67 also um 14,4 Prozent – lebenslang.
Eigene Rechnung: Ein Anspruch von 1.500 Euro brutto sinkt um 216 auf 1.284 Euro – mehr als zwölfmal so viel wie die 17,68 Euro aus vier Jahren Altersteilzeit. Diesen Abschlag zeigt der Altersteilzeit-Rechner nicht. Mit 45 Jahren Wartezeit gehen ab 1964 Geborene mit 65 ohne Abschlag (§ 38 SGB VI). Mehr im Ratgeber Rente mit 63 und im Rentenabschlag-Rechner.
Abschläge ausgleichen nach § 187a SGB VI
Abschläge lassen sich bis zur Regelaltersgrenze durch Sonderzahlungen ausgleichen (§ 187a SGB VI). Die nötige Auskunft der Rentenversicherung gibt es ab 50, Teilzahlungen sind erlaubt. Zahlt der Arbeitgeber, sind bis zu 50 Prozent der Beiträge steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG) – im amtlichen Beispiel 20.000 von 40.000 Euro. Eigene Zahlungen sind im Rahmen der Höchstbeträge als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Krankheit und Arbeitslosigkeit in der Altersteilzeit
Krankheit: Nach der Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos (§ 47 SGB V). Basis ist das Teilzeitgehalt, die beitragsfreie Aufstockung zählt nicht. Eine Übernahme der Aufstockung durch die Bundesagentur sieht das Gesetz nur für alte, geförderte Fälle vor (§ 10 Abs. 2 AltTZG). Heute entscheiden Tarifvertrag oder Vereinbarung, ob weiter aufgestockt wird. Krankengeldphasen rechnet der Altersteilzeit-Rechner nicht mit.
Arbeitslosigkeit: Wirst du nach der Altersteilzeit arbeitslos, wird dein Arbeitslosengeld so berechnet, als hättest du nicht reduziert – bis zu dem Tag, an dem du erstmals eine Altersrente beanspruchen kannst (§ 10 Abs. 1 AltTZG). Die Möglichkeit der Altersteilzeit ist kein Kündigungsgrund und zählt nicht gegen dich bei der Sozialauswahl (§ 8 AltTZG). Bietet dir der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, rechne beide Wege durch.
Was die Altersteilzeit den Arbeitgeber kostet
Im Standardfall kostet die Stelle laut Altersteilzeit-Rechner 3.511 Euro im Monat statt 5.452 Euro, jeweils ohne Umlagen – rund 64 Prozent der Kosten für die halbe Arbeitsleistung:
| Kosten (Monat) | Vollzeit | Altersteilzeit |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.500,00 € | 2.250,00 € |
| Arbeitgeberanteile (21,15 %) | 951,75 € | 475,88 € |
| Aufstockung | – | 450,00 € |
| Zusatzbeiträge (18,6 % auf 1.800 €) | – | 334,80 € |
| Summe | 5.451,75 € | 3.510,68 € |
Eine Erstattung durch die Bundesagentur gibt es für Fälle ab 2010 nicht mehr (§ 16 AltTZG). Im Blockmodell kommt die Insolvenzsicherung hinzu; dafür arbeitest du in der ersten Hälfte voll.
Was 2026 gilt – und was sich 2027 ändern soll
Der Altersteilzeit-Rechner nutzt die Werte für 2026. Die Rechengrößen 2027 hat das Kabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen (Bundesrat-Drucksache 576/26); der Bundesrat muss noch zustimmen, betont die Deutsche Rentenversicherung.
| Wert | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Rente | 8.450 €/Monat | 8.850 €/Monat |
| davon 90 % (Grenze Zusatzbeiträge) | 7.605 € | 7.965 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung | 5.812,50 €/Monat | 6.375 €/Monat |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt | 51.944 € | 53.452 € |
| Aktueller Rentenwert | 42,52 € | noch offen |
Kommt die Verordnung so, gilt die 90-Prozent-Regel 2027 bis 8.850 Euro Vollzeitbrutto, und jeder Euro Lohn bringt etwas weniger Entgeltpunkte. Für die Einkommensteuer 2027 gibt es nur einen Regierungsentwurf (Bundesrat-Drucksache 507/26); bis zum Beschluss rechnet der Altersteilzeit-Rechner mit dem Tarif 2026.
Reformpläne: Altersteilzeit erst ab 58 und ohne Blockmodell?
In Empfehlung 13 ihres Berichts vom 23. Juni 2026 schlägt die Alterssicherungskommission vor, die Altersgrenze von 55 auf 58 Jahre anzuheben, später an die Regelaltersgrenze zu koppeln und das Blockmodell abzuschaffen (BMAS). Bundesministerin Bas hat angekündigt, die Empfehlungen möglichst vollständig umzusetzen.
Beschlossen ist nichts. Laut Bundesregierung kann der konkreten Umsetzung der Kommissionsempfehlungen „nicht vorgegriffen werden“ (Bundestag-Drucksache 21/7471 vom 4. August 2026). Einen Gesetzentwurf haben wir bis zum 11. Oktober 2026 nicht gefunden. Es gilt weiter: ab 55, Blockmodell erlaubt. Ob es Übergangsregeln geben wird, ist offen.
Was der Altersteilzeit-Rechner nicht abbildet
Der Altersteilzeit-Rechner schätzt für Angestellte in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Nicht abgebildet sind Steuerklassen V und VI, private Krankenversicherung, Einmalzahlungen, Kinderfreibeträge, Partnereinkommen und weitere Einkünfte. Die Nachzahlung unterstellt, dass die einbehaltene Lohnsteuer der Jahressteuer ohne Aufstockung entspricht.
Die Rentenminderung rechnet mit dem heutigen Rentenwert, ohne Rentenanpassungen und ohne Abschläge. Tarifliche Besonderheiten, Störfall und Krankengeldphasen fließen nicht ein. Was von deiner Rente netto bleibt, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner.
Checkliste vor dem Unterschreiben
Die Zahlen für die ersten Punkte liefert der Altersteilzeit-Rechner, den Rest klärst du mit Arbeitgeber und Rentenversicherung:
- Aufstockung: Prozentsatz, Bemessungsgrundlage, Mindestnetto?
- Rentenbeiträge: gesetzliches Minimum oder mehr?
- Sonderzahlungen: Laufen Weihnachts- und Urlaubsgeld weiter? Laut BMAS können sie entfallen.
- Rentenbeginn: Welche Rente, mit wie viel Abschlag? Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos (0800 1000 4800).
- Blockmodell: Insolvenzsicherung nachweisen und Störfallregel erklären lassen.
- Krankheit: Wird beim Krankengeld weiter aufgestockt?
- Nebenjob: Welche Grenzen gelten?
- Steuer: Rücklage bilden, Steuererklärung einplanen.
- Ende: Endet der Vertrag automatisch zum Rentenbeginn? Das ist zulässig (§ 8 Abs. 3 AltTZG).
Häufige Fragen zum Altersteilzeit-Rechner
Wie viel Netto bekomme ich in der Altersteilzeit?
Mit der gesetzlichen Mindestaufstockung von 20 Prozent in Steuerklasse I bei 3.000 bis 8.000 Euro Bruttogehalt 72 bis 73 Prozent deines bisherigen Nettos, mit Steuerklasse III weniger. Aus 4.500 Euro brutto werden zum Beispiel 2.083,87 Euro netto statt 2.889,42 Euro in Vollzeit. Zahlt dein Arbeitgeber tariflich mehr, steigt der Anteil. Deinen Fall berechnet der Altersteilzeit-Rechner, inklusive Rücklage für die Steuernachzahlung.
Ab welchem Alter ist Altersteilzeit möglich, auch ab 60?
Frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Ein späterer Beginn mit 58, 60 oder 61 ist ebenso möglich, solange die Altersteilzeit bis zum frühestmöglichen Anspruch auf eine Altersrente reicht. Tarifverträge können eigene Grenzen setzen, in der Metallindustrie etwa 57 Jahre. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht.
Muss ich in der Altersteilzeit Steuern nachzahlen?
Meist ja. Die Aufstockung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Bei 4.500 Euro brutto und Steuerklasse I sind das rund 752 Euro im Jahr, die Steuererklärung ist Pflicht. Der Altersteilzeit-Rechner zeigt die geschätzte Nachzahlung und die monatliche Rücklage.
Wie viel Rente verliere ich durch Altersteilzeit?
Weniger als viele denken, weil der Arbeitgeber Zusatzbeiträge zahlt und bis 8.450 Euro Monatsbrutto 90 Prozent deines Bruttos versichert bleiben. Bei 4.500 Euro brutto kostet jedes Jahr Altersteilzeit 4,42 Euro Monatsrente, vier Jahre also 17,68 Euro. Deutlich mehr kostet ein vorzeitiger Rentenbeginn mit 0,3 Prozent Abschlag je Monat.
Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?
Nicht aus dem Gesetz – Altersteilzeit setzt immer eine Vereinbarung voraus. Ein Anspruch kann sich aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben, etwa mit Quote: Der TV FlexAZ der Kommunen schloss ihn aus, sobald 2,5 Prozent der Beschäftigten Altersteilzeit nutzten – er gilt aber nur für Altersteilzeit mit Beginn vor 2023. Frag beim Betriebs- oder Personalrat nach.
Was ist besser: Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell?
Finanziell sind beide gleich, Gehalt und Aufstockung fließen jeden Monat in gleicher Höhe. Das Blockmodell bringt einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsalltag, birgt aber Risiken: Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, wird das Wertguthaben gesondert abgerechnet, und es muss gegen Insolvenz gesichert sein. Das Gleichverteilungsmodell kommt ohne beides aus.
Wird die Altersteilzeit 2027 abgeschafft?
Nach heutigem Stand nicht. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Altersgrenze auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell zu streichen. Die Bundesarbeitsministerin hat die Umsetzung angekündigt, ein Gesetzentwurf lag am 11. Oktober 2026 aber nicht vor. Bis zu einer Gesetzesänderung gilt: Altersteilzeit ab 55, Blockmodell zulässig.
Rechnet der Altersteilzeit-Rechner auch für den öffentlichen Dienst?
Ja, für Tarifbeschäftigte mit gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung. Wähle die vereinbarte Aufstockung, beim TV FlexAZ der Kommunen (nur Beginn vor 2023) sind es 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Eigenbeiträge zur Zusatzversorgung, etwa an die VBL, rechnet der Altersteilzeit-Rechner nicht mit. Für Beamte gelten eigene beamtenrechtliche Regeln mit Zuschlägen statt Aufstockung – das bildet der Altersteilzeit-Rechner nicht ab. Maßgeblich bleibt deine Altersteilzeitvereinbarung.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 2 AltTZG – Voraussetzungen und Blockmodell
- § 3 AltTZG – Aufstockung und zusätzliche Rentenbeiträge
- § 8a AltTZG – Insolvenzsicherung im Blockmodell
- § 32b EStG – Progressionsvorbehalt
- R 3.28 LStR – Steuerfreiheit, 100-Prozent-Grenze, Störfall
- § 163 SGB VI – beitragspflichtige Einnahme in der Altersteilzeit
- § 187a SGB VI – Ausgleich von Rentenabschlägen
- Deutsche Rentenversicherung – Lexikon Altersteilzeitarbeit
- Bundesregierung – Fragen und Antworten zur Rentenreform
- § 4 SVBezGrV 2026 – Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 2026
Fazit: Altersteilzeit lohnt sich – mit Rücklage gerechnet
Altersteilzeit bringt dir für die halbe Arbeitszeit im Standardfall gut 70 Prozent deines Nettos und kostet wenig Rente, weil bis zur Beitragsbemessungsgrenze 90 Prozent deines Bruttos versichert bleiben. Ehrlich gerechnet wird es aber erst mit dem Progressionsvorbehalt: Plane die Nachzahlung ein, im Standardfall rund 63 Euro im Monat.
Teurer als die Altersteilzeit selbst ist meist der vorzeitige Rentenbeginn mit Abschlag. Rechne beides, bevor du unterschreibst: die Auszahlung mit dem Altersteilzeit-Rechner, den Abschlag separat. Und warte nicht auf die Reform – noch gilt das bisherige Recht.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Altersteilzeitvertrag, der anwendbare Tarifvertrag sowie Steuer- und Rentenbescheid. Beispielwerte aus dem Altersteilzeit-Rechner mit Steuertarif und Sozialversicherungswerten 2026; Werte für 2027 laut Verordnungsentwurf (Bundesrat-Drucksache 576/26). Stand: 11. Oktober 2026.

