Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuerreform 2027 ist ein Regierungsentwurf (Kabinett 2. September 2026, Bundesrat-Drucksache 507/26). Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, eine zweite Stufe am 1. Januar 2028.
  • Grundfreibetrag 12.564 Euro (2028: 12.900 Euro), Kindergeld 267 Euro (2028: 272 Euro), Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 Euro.
  • Der Tarif wird zwischen 17.800 und 70.600 Euro flacher. Allein der Tarif spart Alleinstehenden 2027 rund 40 bis 106 Euro, mit dem höheren Pauschbetrag kommen Angestellte auf bis zu rund 190 Euro im Jahr.
  • Gegenfinanzierung: 45 Prozent schon ab 250.000 Euro, neu 47 Prozent ab 280.000 Euro, Handwerkerbonus nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro, Minijob-Pauschsteuer 5 statt 2 Prozent.
  • Noch ist nichts beschlossen: Erste Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026, der Bundesrat nimmt am 16. Oktober Stellung – Details können sich ändern.

Die Steuerreform 2027 bündelt mehrere Änderungen bei der Einkommensteuer: höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, ein flacherer Tarif für mittlere Einkommen – bezahlt unter anderem mit einer höheren Reichensteuer und einem kleineren Handwerkerbonus. Dieser Ratgeber zeigt dir jede Änderung aus dem Gesetzentwurf, rechnet aus, was bei Singles, Paaren und Familien ankommt, und sagt dir, was du noch vor dem Jahreswechsel erledigen solltest.

Die Werte für 2027 und 2028 stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesrat-Drucksache 507/26, im Bundestag Drucksache 21/8235), die Werte für 2026 aus dem geltenden Recht. Die Steuerbeträge haben wir mit den Tarifformeln selbst nachgerechnet.

Steuerreform 2027 im Überblick: alle Maßnahmen

Offiziell heißt das Vorhaben „Einkommensteuerreformgesetz 2027“. Es ändert vor allem das Einkommensteuergesetz, dazu das Bundeskindergeldgesetz, die Sozialversicherungsentgeltverordnung und – für Rechenzentren – das Gewerbesteuergesetz. Die Tabelle fasst zusammen, was sich durch die Steuerreform 2027 für Privatleute ändert.

Maßnahme 2026 (geltendes Recht) 2027 laut Entwurf 2028 laut Entwurf
Grundfreibetrag 12.348 € 12.564 € 12.900 €
Beginn 42 % (Spitzensteuersatz) ab 69.879 € ab 70.601 € ab 70.601 €
Reichensteuer 45 % ab 277.826 € ab 250.000 € ab 250.000 €
Neue Stufe 47 % – ab 280.000 € ab 280.000 €
Kindergeld je Kind und Monat 259 € 267 € 272 €
Freibeträge je Kind (beide Eltern) 9.756 € 10.056 € 10.236 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € 1.430 € 1.430 €
Handwerkerleistungen (§ 35a) 20 %, max. 1.200 € 15 %, max. 900 € 15 %, max. 900 €
Minijob-Pauschsteuer 2 % 5 % 5 %
Grundlohn-Grenze Sonn-/Feiertagszuschläge 50 €/Stunde 75 €/Stunde 75 €/Stunde

Die Tarifgrenzen – Grundfreibetrag und die Grenzen für 42, 45 und 47 Prozent – gelten für Alleinstehende. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppeln sie sich durch das Splittingverfahren.

Zeitplan: Wann die Steuerreform 2027 gilt

Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Steuerreform 2027 am 2. September 2026 beschlossen. Beim Bundesrat ging er am 4. September 2026 als „besonders eilbedürftige Vorlage“ ein. Am 28. September folgte die Bundestags-Drucksache 21/8235, die erste Lesung im Bundestag ist am 8. Oktober 2026. Der Bundesrat nimmt in seiner Sitzung am 16. Oktober Stellung.

Seine Ausschüsse haben dafür bereits Empfehlungen vorgelegt (Drucksache 507/1/26): Der Wirtschaftsausschuss rät, die Kürzung beim Handwerkerbonus und die höhere Minijob-Pauschsteuer zu streichen. Der Finanzausschuss bittet zu prüfen, ob statt der höheren 75-Euro-Grenze die Zuschlagssätze für Sonn- und Feiertagsarbeit angehoben werden. Ob es dazu kommt, ist offen.

Laut Entwurf tritt das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft. Die zweite Stufe – höherer Grundfreibetrag, höhere Kinderfreibeträge und 272 Euro Kindergeld – folgt am 1. Januar 2028. Damit die Steuerreform 2027 pünktlich wirkt, müssen Bundestag und Bundesrat bis Jahresende zustimmen. Im parlamentarischen Verfahren können sich Beträge noch ändern. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro

Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum steuerfrei. 2027 steigt er um 216 Euro auf 12.564 Euro, 2028 um weitere 336 Euro auf 12.900 Euro. Die Werte orientieren sich laut Begründung an den erwarteten Ergebnissen des 16. Existenzminimumberichts, der im Herbst 2026 erscheint.

Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Grenze auf 25.128 Euro (2027) beziehungsweise 25.800 Euro (2028). Weil der Entwurf zugleich die erste Tarifzone anpasst, sinkt die Steuer für alle Einkommen ab rund 17.800 Euro um 41 Euro im Jahr (2028: 104 Euro), bei Ehepaaren um das Doppelte. Der Grundfreibetrag ist damit der größte Posten der Reform: Laut Finanztableau des Entwurfs kostet er in voller Jahreswirkung 1,945 Milliarden Euro, das Abflachen der zweiten Progressionszone 690 Millionen Euro.

Der neue Tarif: flacher in der Mitte

Zweiter Baustein der Steuerreform 2027 ist der Umbau der Progressionszone. Der Entwurf schreibt für 2027 diese Formeln in § 32a EStG:

  • bis 12.564 Euro: 0 Euro Steuer,
  • 12.565 bis 17.799 Euro: (952,24 · y + 1.400) · y,
  • 17.800 bis 70.600 Euro: (170,74 · z + 2.397) · z + 993,86,
  • 70.601 bis 249.999 Euro: 0,42 · x – 11.241,73,
  • 250.000 bis 279.999 Euro: 0,45 · x – 18.741,70,
  • ab 280.000 Euro: 0,47 · x – 24.341,68.

Der Faktor in der zweiten Progressionszone sinkt von 173,10 auf 170,74. Dadurch steigt der Grenzsteuersatz zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas langsamer. Bei 69.000 Euro Einkommen liegt er 2027 bei rund 41,5 statt 41,7 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt erst ab 70.601 Euro statt ab 69.879 Euro. Spürbar wird dieser Effekt vor allem bei höheren Einkommen: Erst ab etwa 60.000 Euro bringt er mehr als die Anhebung des Grundfreibetrags.

Steuerreform 2027: So viel mehr Netto bei Singles

Die folgende Tabelle zeigt die tarifliche Einkommensteuer für Alleinstehende nach dem Tarif 2026 und nach den Formeln der Steuerreform 2027 für 2027 und 2028. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht enthalten. „zvE“ ist das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzügen.

zvE Steuer 2026 Steuer 2027 Steuer 2028 Differenz 2027 Differenz 2028
15.000 € 435 € 397 € 338 € –38 € –97 €
20.000 € 1.570 € 1.529 € 1.465 € –41 € –105 €
30.000 € 4.217 € 4.172 € 4.108 € –45 € –109 €
40.000 € 7.209 € 7.156 € 7.093 € –53 € –116 €
50.000 € 10.548 € 10.482 € 10.419 € –66 € –129 €
60.000 € 14.233 € 14.150 € 14.086 € –83 € –147 €
70.000 € 18.264 € 18.159 € 18.095 € –105 € –169 €
100.000 € 30.864 € 30.758 € 30.694 € –106 € –170 €
250.000 € 93.864 € 93.758 € 93.694 € –106 € –170 €
300.000 € 115.529 € 116.658 € 116.594 € +1.129 € +1.065 €

Die reine Tarifentlastung wächst mit dem Einkommen bis etwa 70.000 Euro und bleibt dann bis 250.000 Euro konstant bei 106 Euro (2027) beziehungsweise 170 Euro (2028). Darüber kippt die Bilanz: Wer mehr als rund 253.500 Euro versteuert, zahlt 2027 mehr als 2026.

Mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag: die echte Entlastung für Angestellte

Für Angestellte kommt ein zweiter Effekt dazu. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro. Wer Werbungskosten von höchstens 1.230 Euro hat, dessen zu versteuerndes Einkommen sinkt dadurch um 200 Euro. Wir haben das für drei typische Fälle durchgerechnet, jeweils mit dem zvE von 2026 als Ausgangspunkt:

zvE 2026 Steuer 2026 Steuer 2027 Entlastung 2027 Entlastung 2028
30.000 € 4.217 € 4.116 € 101 € 165 €
50.000 € 10.548 € 10.412 € 136 € 199 €
70.000 € 18.264 € 18.075 € 189 € 253 €

Bei 30.000 bis 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bringt die Steuerreform 2027 Angestellten also rund 100 bis 190 Euro im Jahr – etwa 8 bis 16 Euro im Monat. Bei 20.000 Euro sind es 90 Euro, bei 15.000 Euro 75 Euro. Der höhere Pauschbetrag fließt laut Begründung in die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ein und senkt die Lohnsteuer ab Januar 2027 direkt.

Ehepaare und Splitting: was die Steuerreform 2027 bringt

Bei Zusammenveranlagung wird die Steuer auf das halbe Einkommen berechnet und dann verdoppelt. Deshalb verdoppelt sich auch die Entlastung – allerdings verschoben auf das doppelte Einkommen. Mehr zum Verfahren erklärt der Ratgeber Ehegattensplitting.

zvE (Paar) Steuer 2026 Steuer 2027 Steuer 2028 Differenz 2027 Differenz 2028
40.000 € 3.140 € 3.058 € 2.930 € –82 € –210 €
60.000 € 8.434 € 8.344 € 8.216 € –90 € –218 €
80.000 € 14.418 € 14.312 € 14.186 € –106 € –232 €
100.000 € 21.096 € 20.964 € 20.838 € –132 € –258 €
150.000 € 40.728 € 40.516 € 40.388 € –212 € –340 €
600.000 € 231.058 € 233.316 € 233.188 € +2.258 € +2.130 €

Paare mit zwei Gehältern profitieren zusätzlich doppelt vom höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die Grenze, ab der die Steuerreform 2027 Paare stärker belastet, liegt bei rund 507.000 Euro gemeinsamem zvE.

Kindergeld 267 Euro und höhere Kinderfreibeträge

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2027 von 259 auf 267 Euro je Kind und Monat, zum 1. Januar 2028 auf 272 Euro. Das ist eine Folge des Anpassungsmechanismus in § 66 Absatz 3 EStG: Steigen die Kinderfreibeträge, steigt das Kindergeld prozentual mit. Einen Antrag brauchst du nicht – die Familienkasse zahlt automatisch mehr.

Der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum steigt je Elternteil von 3.414 auf 3.564 Euro (2028: 3.654 Euro). Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt bei 1.464 Euro je Elternteil. Für beide Eltern zusammen ergeben sich so 10.056 Euro je Kind statt 9.756 Euro, 2028 dann 10.236 Euro.

Ob für dich Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch. Wie die Günstigerprüfung funktioniert und ab welchem Einkommen sich der Freibetrag lohnt, erklärt unser Rechner. Hintergründe zum Freibetrag findest du im Ratgeber Kinderfreibetrag.

Familienbeispiel: zwei Kinder, 60.000 Euro Einkommen

Die Bundesregierung wirbt mit diesem Beispiel: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen werde ab 2028 um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet. Wir haben nachgerechnet – Steuer nach Splittingtarif minus Kindergeld, mit Günstigerprüfung.

  • Ohne Effekt des Pauschbetrags: 282 Euro Entlastung 2027, 530 Euro 2028.
  • Ein Verdiener mit Werbungskosten unter dem Pauschbetrag: 338 Euro (2027) und 586 Euro (2028).
  • Zwei Verdiener, beide unter dem Pauschbetrag: 394 Euro (2027) und 642 Euro (2028).

Die Aussage der Regierung stimmt also für Familien mit zwei Gehältern. Der größte Einzelposten ist das Kindergeld: 2028 sind das 13 Euro mehr je Kind und Monat, bei zwei Kindern 312 Euro im Jahr. Für 2027 fällt die Entlastung durch die Steuerreform 2027 deutlich kleiner aus, weil sich 2028 beide Stufen addieren und der Grundfreibetrag in der zweiten Stufe stärker steigt.

Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 und neue 47-Prozent-Stufe

Gegenfinanziert wird die Steuerreform 2027 auch über die Spitze. Der Satz von 45 Prozent greift künftig schon ab 250.000 Euro statt ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro zvE gilt eine neue Stufe von 47 Prozent. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Grenzen auf 500.000 und 560.000 Euro.

Für Alleinstehende mit 280.000 Euro zvE steigt die Einkommensteuer 2027 um 729 Euro, bei 300.000 Euro um 1.129 Euro, bei 500.000 Euro um 5.129 Euro. Weil der Solidaritätszuschlag an der Einkommensteuer hängt, steigt er in diesen Fällen leicht mit: bei 300.000 Euro zvE von 6.354 auf 6.416 Euro.

Handwerkerbonus sinkt auf 15 Prozent und 900 Euro

Für Handwerkerleistungen im Haushalt – Renovierung, Erhaltung, Modernisierung – ziehst du heute 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 Euro. Mit der Steuerreform 2027 sollen es nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro sein. Die Bundesregierung begründet das mit dem Abbau von Subventionen: § 35a Absatz 3 EStG zähle zu den 20 größten Subventionsnormen im Einkommensteuerrecht.

Ein Beispiel: Bei 3.000 Euro Arbeitskosten sinkt die Steuerermäßigung von 600 auf 450 Euro. Bei 6.000 Euro und mehr verlierst du den vollen Unterschied von 300 Euro. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind von dieser Kürzung nicht betroffen – wer eine Haushaltshilfe im Minijob beschäftigt, zahlt aber künftig die höhere Pauschsteuer. Welche Arbeiten begünstigt sind, steht im Ratgeber Handwerkerleistungen absetzen.

Minijobs: Pauschsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent

Arbeitgeber können die Lohnsteuer für Minijobs pauschal abführen – inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dieser einheitliche Satz liegt seit 2003 unverändert bei 2 Prozent. Die Steuerreform 2027 hebt ihn auf 5 Prozent an.

2027 steigt die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro auf 633 Euro. An dieser Grenze wären das 31,65 statt 12,66 Euro im Monat, im Jahr rund 228 Euro mehr. Schuldner der Pauschsteuer ist der Arbeitgeber, er darf sie nach § 40 Absatz 3 EStG aber vertraglich auf den Minijobber abwälzen. Betroffen sind Betriebe ebenso wie Privathaushalte mit einer Haushaltshilfe im Minijob. Alles zu Grenzen und Abgaben erklärt der Ratgeber Minijob, die Rechnung übernimmt der Minijob-Rechner.

Sonn- und Feiertagszuschläge: höhere Grenze

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei. Dabei zählt heute ein Grundlohn von höchstens 50 Euro pro Stunde. Mit der Steuerreform 2027 soll diese Grenze für Sonn- und Feiertagsarbeit auf 75 Euro steigen, für Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro.

Beispiel: Bei 60 Euro Stundenlohn und 50 Prozent Sonntagszuschlag waren bisher 25 Euro je Stunde steuerfrei, künftig 30 Euro. In der Sozialversicherung bleiben Zuschläge grundsätzlich nur bis 25 Euro Grundlohn beitragsfrei. Neu ist: Sonn- und Feiertagszuschläge aus einem anwendbaren Tarifvertrag sollen in derselben Höhe beitragsfrei sein wie steuerfrei.

Lohnsteuer: Wann die Steuerreform 2027 im Gehalt ankommt

Für Angestellte wirkt die Steuerreform 2027 über den Lohnsteuerabzug. Laut Entwurf gilt die neue Fassung erstmals für laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2026 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die danach zufließen. Wird das Gesetz rechtzeitig beschlossen, sinkt die Lohnsteuer also mit der Januar-Abrechnung.

Auch die Lohnsteuer in den Steuerklassen V und VI wird an die neuen Tarifeckwerte angepasst. Unabhängig vom Lohnsteuerabzug gilt: Maßgeblich ist am Ende die Einkommensteuer für das ganze Jahr. Wird im Laufe des Jahres zu viel einbehalten, bekommst du die Differenz mit der Steuererklärung zurück. Wie sich Abzüge im Detail zusammensetzen, zeigt der Ratgeber Gehaltsabrechnung verstehen.

Steuerreform 2027 für Rentner

Rentner profitieren von der Steuerreform 2027 über den höheren Grundfreibetrag und den flacheren Tarif. Den höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekommen sie für ihre Rente nicht: Für Renteneinkünfte gilt weiter der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.

Bei 15.000 Euro zvE sinkt die Steuer 2027 um 38 Euro, bei 20.000 Euro um 41 Euro und bei 25.000 Euro um 42 Euro. 2028 sind es jeweils rund 100 Euro. Wer knapp über dem Grundfreibetrag liegt, zahlt teilweise gar keine Steuer mehr: Bei 12.500 Euro zvE fallen 2027 null Euro an statt 21 Euro im Jahr 2026.

Unabhängig von der Steuerreform 2027 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente mit jedem neuen Rentenjahrgang: Bei Rentenbeginn 2027 sind 84,5 Prozent steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent. Wie das genau funktioniert, erklärt der Ratgeber Rente versteuern.

Steuerreform 2027 und Abfindung

Für Abfindungen bleibt die Fünftelregelung erhalten – die Steuerreform 2027 ändert nur den Tarif, mit dem gerechnet wird. Ein Beispiel: Bei 40.000 Euro zvE ohne die Abfindung und 50.000 Euro Abfindung beträgt die Steuer auf die Abfindung nach dem Tarif 2026 genau 16.695 Euro, nach dem Tarif 2027 16.630 Euro. Der Unterschied von 65 Euro ist klein.

Spürbarer ist eine andere Regel, die schon seit 2025 gilt: Die Fünftelregelung wird nicht mehr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern erst mit der Steuererklärung. Wann sich ein späterer Auszahlungstermin lohnt, zeigt der Ratgeber Abfindung versteuern.

Was die Steuerreform 2027 nicht ändert

Mindestens so wichtig wie die Änderungen ist, was im Entwurf fehlt. Diese Punkte bleiben unverändert:

  • Solidaritätszuschlag: Das Solidaritätszuschlaggesetz wird nicht geändert. Die Freigrenze bleibt bei 20.350 Euro Einkommensteuer (Zusammenveranlagung 40.700 Euro).
  • Kapitalerträge: Abgeltungsteuer und Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro bleiben gleich, siehe Abgeltungssteuer.
  • Pendlerpauschale: Sie liegt bereits seit 2026 einheitlich bei 38 Cent ab dem ersten Kilometer, siehe Pendlerpauschale.
  • Steuerklassen: Die Kombination III/V bleibt im Entwurf bestehen, siehe Steuerklassen.

Wer bei der Steuerreform 2027 draufzahlt

Unterm Strich entlastet die Steuerreform 2027 die meisten Haushalte, aber nicht alle. Mehr zahlen vor allem drei Gruppen: Alleinstehende mit mehr als rund 253.500 Euro zvE (Paare ab etwa 507.000 Euro), Haushalte mit hohen Handwerkerrechnungen sowie Betriebe und Privathaushalte, die Minijobber beschäftigen.

Für den Staat rechnet der Entwurf in voller Jahreswirkung mit Mindereinnahmen von 1,55 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 5,6 Milliarden Euro im Jahr 2028 – bereits verrechnet mit den Mehreinnahmen aus Reichensteuer, Handwerkerbonus und Minijob-Pauschsteuer.

So prüfst du deine eigene Entlastung

Deine persönliche Entlastung durch die Steuerreform 2027 rechnest du am genauesten mit dem zu versteuernden Einkommen aus deinem letzten Steuerbescheid. Unser Einkommensteuer-Rechner zeigt die Steuer nach dem Tarif 2026. Vergleiche das Ergebnis mit den Tabellen oben oder setze die Formel für 2027 selbst ein.

Für das Monatsnetto hilft der Brutto-Netto-Rechner. Familien prüfen die Kinder-Komponente mit dem Rechner Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Sobald die Steuerreform 2027 beschlossen ist, stellen wir die Rechner auf die neuen Werte um.

Checkliste: Das kannst du vor dem Jahreswechsel tun

  • Handwerkerrechnungen 2026 bezahlen: Bei § 35a zählt das Jahr der Zahlung. Wer Renovierungsarbeiten noch 2026 abschließt und per Überweisung bezahlt, sichert sich 20 statt 15 Prozent – vorausgesetzt, die Steuerreform 2027 kommt wie geplant.
  • Werbungskosten prüfen: Liegen deine Kosten knapp über 1.230 Euro, bringen Belege ab 2027 womöglich nichts mehr, weil der Pauschbetrag auf 1.430 Euro steigt.
  • Minijob-Arbeitgeber: Höhere Pauschsteuer für 2027 in die Personalkosten einplanen.
  • Familien: Nichts tun – Kindergeld und Freibeträge passen sich automatisch an.

Wer seine Steuererklärung selbst macht, findet Programme im Steuersoftware-Vergleich. Was du nach einem Bescheid prüfen solltest, erklärt der Ratgeber Steuerbescheid prüfen.

Häufige Fragen zur Steuerreform 2027

Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?

Nein. Es gibt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesrat-Drucksache 507/26). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin können sich einzelne Beträge ändern.

Ab wann gilt die Steuerreform 2027?

Laut Entwurf ab dem 1. Januar 2027. Grundfreibetrag 12.900 Euro, Kinderfreibeträge von 10.236 Euro und 272 Euro Kindergeld folgen in einer zweiten Stufe ab dem 1. Januar 2028.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?

12.564 Euro für Alleinstehende und 25.128 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. 2028 sollen es 12.900 Euro beziehungsweise 25.800 Euro sein.

Wie viel Kindergeld gibt es 2027?

267 Euro je Kind und Monat, ab 2028 dann 272 Euro. Die Familienkasse zahlt die Erhöhung automatisch, einen Antrag brauchst du nicht.

Muss ich für die Entlastung etwas beantragen?

Nein. Der höhere Grundfreibetrag und der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag wirken über den Lohnsteuerabzug und die Steuererklärung automatisch.

Lohnt es sich, Handwerkerrechnungen noch 2026 zu bezahlen?

Ja, wenn die Arbeiten ohnehin anstehen. Bei Zahlung 2026 gelten noch 20 Prozent und bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung, ab 2027 laut Entwurf nur noch 15 Prozent und 900 Euro. Wichtig sind eine Rechnung und die unbare Zahlung.

Was ändert sich für Minijobber?

Am Netto nichts, solange der Arbeitgeber die Pauschsteuer von künftig 5 statt 2 Prozent selbst trägt. Wälzt er sie vertraglich ab, sinkt das Netto entsprechend.

Zahlen Gutverdiener durch die Steuerreform 2027 mehr?

Nur sehr hohe Einkommen. Alleinstehende zahlen erst ab rund 253.500 Euro zvE mehr als 2026, zusammen veranlagte Paare ab etwa 507.000 Euro. Darunter überwiegt die Entlastung.

Quellen & weiterführende Informationen

Fazit: kleine Entlastung, klare Gegenfinanzierung

Die Steuerreform 2027 bringt Angestellten mit 30.000 bis 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 100 bis 190 Euro im Jahr, Familien über Kindergeld und Freibeträge etwas mehr – die volle Wirkung kommt erst 2028. Gegenfinanziert wird ein Teil davon über sehr hohe Einkommen, Minijobs und den kleineren Handwerkerbonus; der Rest sind Mindereinnahmen des Staates.

Handlungsbedarf hast du vor allem bei geplanten Renovierungen: Rechnungen, die du noch 2026 bezahlst, bringen mehr Steuervorteil. Alles andere passiert automatisch – sofern Bundestag und Bundesrat dem Entwurf wie geplant zustimmen.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Er beruht auf dem Regierungsentwurf (Bundesrat-Drucksache 507/26); im Gesetzgebungsverfahren sind Änderungen möglich. Steuerbeträge selbst berechnet nach den Tarifformeln des Entwurfs, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Stand: 7. Oktober 2026, faktengeprüft gegen Bundesrat-Drucksachen 507/26 und 507/1/26 sowie Bundestags-Drucksache 21/8235.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.