Für Zahnersatz 2027 gelten neue Regeln: Ab dem 1. Januar 2027 zahlt deine gesetzliche Krankenkasse für Kronen, Brücken, Prothesen und Suprakonstruktionen auf Implantaten weniger dazu. Der Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft von 70 auf 60 beziehungsweise von 75 auf 65 Prozent. Wer in den nächsten Monaten Zahnersatz braucht, kann mit dem richtigen Timing noch Geld sparen.
Dieser Ratgeber zeigt dir, was im Gesetz steht, wie viel Euro die Kürzung bei typischen Versorgungen ausmacht und welcher Stichtag wirklich zählt. Die Regeln stammen aus Bundesgesetzblatt, SGB V, Festzuschuss-Richtlinie und Bundesmantelvertrag der Zahnärzte. Alle Rechenbeispiele haben wir selbst nachgerechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Zahnersatz 2027 sinkt der Festzuschuss zum 1. Januar 2027 von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft auf 60 Prozent (5 Jahre) und 65 Prozent (10 Jahre).
- Stichtag ist die Bewilligung: Für Festzuschüsse, die deine Kasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gilt altes Recht (§ 55 Abs. 6 SGB V neu).
- Pro Bonusstufe fehlen dir 10 Prozent des Regelversorgungsbetrags – auf Basis 2026 rund 40 Euro je Krone und rund 92 Euro je Brücke für einen fehlenden Zahn.
- Härtefälle bekommen weiter 100 Prozent der Regelversorgung. Die Grenze liegt 2026 für Alleinstehende bei 1.582 Euro brutto im Monat.
- Nach der Bewilligung bleiben 6 Monate, um den Zahnersatz einzugliedern.
Zahnersatz 2027: Was sich zum 1. Januar ändert
Das Gesetz ändert in § 55 SGB V im Kern die Prozentsätze und ergänzt eine Übergangsregel. Das System bleibt gleich: Die Kasse zahlt einen festen Zuschuss je Befund – egal, welche Versorgung du wählst. So sieht Zahnersatz 2027 im Vergleich zu heute aus:
| Zuschussstufe | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Festzuschuss ohne Bonus | 60 % | 50 % |
| mit Bonus (5 Jahre Vorsorge) | 70 % | 60 % |
| mit Bonus (10 Jahre Vorsorge) | 75 % | 65 % |
| Härtefall (§ 55 Abs. 2 SGB V) | 60 % + 40 % = 100 % | 50 % + 50 % = 100 % |
Der Zuschuss sinkt in jeder Stufe um 10 Prozentpunkte. Ohne Bonus steigt dein Eigenanteil an der Regelversorgung von 40 auf 50 Prozent, also um ein Viertel. Mit 10-Jahres-Bonus wächst er von 25 auf 35 Prozent – das sind 40 Prozent mehr. Laut Begründung des Regierungsentwurfs bringt Zahnersatz 2027 damit das Niveau zurück, das bis 2020 galt.
Das Gesetz dahinter: Fundstelle und Inkrafttreten
Die Kürzung steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, verkündet am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228. Laut Bundesgesundheitsministerium haben Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 abschließend beraten.
Grundsätzlich gilt das Gesetz seit dem 30. Juli 2026. Die Regeln für Zahnersatz 2027 treten aber erst später in Kraft: Artikel 8 Absatz 2 setzt die Änderung von § 55 SGB V (Artikel 1 Nummer 22) zum 1. Januar 2027 in Kraft. Bis Jahresende gilt die heutige Fassung von § 55 SGB V mit 60, 70 und 75 Prozent.
Die Bundesregierung begründet die Kürzung beim Zahnersatz 2027 im Gesetzentwurf mit dem Finanzdefizit der Kassen: Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossene Anhebung habe erhebliche Mehrausgaben verursacht, Auswirkungen auf die Inanspruchnahme ließen sich nicht nachweisen. Geringverdiener seien über die Härtefallregelung abgesichert.
So funktioniert der Festzuschuss beim Zahnersatz
Der Festzuschuss richtet sich nicht nach deiner Rechnung, sondern nach dem Befund. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ordnet jedem Befund eine Regelversorgung zu (§ 56 SGB V) – die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Standardlösung, im Seitenzahnbereich etwa eine Metallkrone.
Für jede Regelversorgung gibt es einen Euro-Betrag aus zahnärztlichem Honorar und Laborkosten (§ 57 SGB V). Davon zahlt die Kasse den Festzuschuss. Wählst du eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich. Die Tabelle zeigt Werte aus der Festzuschuss-Richtlinie des G-BA, gültig seit 1. Januar 2026.
| Befund (Nr.) | Regelversorgung | Betrag 100 % | 60 % | 70 % | 75 % |
|---|---|---|---|---|---|
| Zahn weitgehend zerstört, je Zahn (1.1) | Metallische Vollkrone | 398,39 € | 239,03 € | 278,87 € | 298,79 € |
| Lücke mit einem fehlenden Zahn (2.1) | Brücke | 921,60 € | 552,96 € | 645,12 € | 691,20 € |
| Zahnloser Oberkiefer (4.2) | Totalprothese | 960,74 € | 576,44 € | 672,52 € | 720,56 € |
| Zahnloser Unterkiefer (4.4) | Totalprothese | 1.029,54 € | 617,72 € | 720,68 € | 772,16 € |
Die Spalte „100 %“ ist der Regelversorgungsbetrag. Die echten Kosten können leicht abweichen, weil die Höchstpreise für Laborleistungen regional bis zu 5 Prozent vom bundeseinheitlichen Preis abweichen dürfen (§ 57 Abs. 2 SGB V).
Mehr als den Festzuschuss darf keine Kasse per Satzung zahlen: § 11 Abs. 6 SGB V erlaubt zahnärztliche Satzungsleistungen nur bei der Behandlung ohne Zahnersatz. Auch für Zahnersatz 2027 bringt ein Kassenwechsel beim Zuschuss also nichts. Lohnen kann er sich trotzdem wegen des Zusatzbeitrags, wie unser Ratgeber Krankenkasse wechseln zeigt.
Bonusheft: Fünf und zehn Jahre zählen weiter
Den Bonus bekommst du, wenn dein Gebiss regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und du in den fünf Jahren vor Behandlungsbeginn in jedem Kalenderjahr zur Untersuchung beim Zahnarzt warst. Für die Jahre vor dem 18. Geburtstag zählt die halbjährliche Untersuchung nach § 22 SGB V. Für die höhere Stufe brauchst du zehn Kalenderjahre ohne Unterbrechung.
Bei einer einmaligen Lücke in zehn Jahren kann die Kasse in begründeten Ausnahmefällen trotzdem den höchsten Bonus gewähren – einen Anspruch hast du nicht. Eine fehlende Untersuchung im Jahr 2020 schadet weiterhin nicht; diese Sonderregel gilt auch für Zahnersatz 2027.
Prüfe jetzt dein Bonusheft – es zählt für Zahnersatz 2027 genauso wie für spätere Behandlungen. Fehlt für 2026 noch der Eintrag, lass die Kontrolle bis zum 31. Dezember machen, sonst reißt die Kette. Hast du das Heft verloren, frag deine Praxis, ob sie die Untersuchungen aus ihren Unterlagen bestätigen kann. Für Härtefälle gelten die Bonusregeln nicht, sie bekommen ohnehin 100 Prozent.
Der Stichtag für Zahnersatz 2027: die Bewilligung
Entscheidend ist der neue § 55 Absatz 6 SGB V: „Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gelten die Absätze 1 und 2 in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.“ Es kommt also weder auf den ersten Termin noch auf das Datum des Plans oder den Behandlungsbeginn an, sondern darauf, wann deine Kasse bewilligt. Auch die Begründung des Regierungsentwurfs spricht von Festzuschüssen, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 bewilligt worden sind.
Der Ablauf: Vor der Behandlung erstellt die Praxis einen kostenfreien Heil- und Kostenplan (HKP) mit Befund, Regelversorgung und geplanter Versorgung (§ 87 Abs. 1a SGB V). Die Kasse prüft ihn, kann ihn begutachten lassen und bewilligt die Festzuschüsse. Laut KZBV geht der Plan seit 2023 elektronisch an die Kasse.
Über den Antrag muss die Kasse zügig, spätestens innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit zahnärztlichem Gutachterverfahren innerhalb von sechs Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Kann sie eine Frist nicht einhalten, muss sie dir das rechtzeitig mit Gründen mitteilen – eine Garantie gibt es also nicht. Wer beim Zahnersatz 2027 noch den alten Zuschuss sichern will, sollte den Plan deshalb spätestens Mitte November bei der Kasse haben, besser früher.
Sechs Monate bis zur Eingliederung
Laut Bundesmantelvertrag Zahnärzte werden die Festzuschüsse gezahlt, „wenn der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von 6 Monaten eingegliedert wird“ (Anlage 2 Nr. 6). Bei einer Bewilligung im Dezember 2026 muss die Krone also bis Juni 2027 sitzen. Reicht die Zeit nicht, kann die Praxis eine Verlängerung beantragen; die Kasse prüft sie (Anlage 15b, Szenario 5). Eine Zusage ist das nicht – plane die Eingliederung deshalb möglichst innerhalb der sechs Monate.
Vorsicht bei Planänderungen: Ändern sich Befund oder Versorgung, braucht es einen neuen Plan als Änderungsantrag, und die Kasse setzt die Festzuschüsse neu fest (Anlage 2 Nr. 6). Ob eine Neufestsetzung nach dem 1. Januar 2027 noch nach altem Recht läuft, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Unsere Einschätzung: Nach dem Wortlaut kann dann das neue Recht greifen. Kläre größere Änderungen deshalb möglichst noch 2026.
Zahnersatz 2027: Eigenanteile im Rechenbeispiel
Wir haben für vier Versorgungen gerechnet, was du selbst zahlst, wenn die Rechnung genau dem Regelversorgungsbetrag entspricht. Für Zahnersatz 2027 haben wir die neuen Prozentsätze auf die Beträge 2026 angewandt, weil die Euro-Beträge 2027 noch nicht feststehen (eigene Rechnung).
| Eigenanteil | ohne Bonus 2026 → 2027 | 5 Jahre Bonus 2026 → 2027 | 10 Jahre Bonus 2026 → 2027 |
|---|---|---|---|
| Krone (1.1) | 159,36 € → 199,19 € | 119,52 € → 159,36 € | 99,60 € → 139,44 € |
| Brücke, ein Zahn (2.1) | 368,64 € → 460,80 € | 276,48 € → 368,64 € | 230,40 € → 322,56 € |
| Totalprothese OK (4.2) | 384,30 € → 480,37 € | 288,22 € → 384,30 € | 240,18 € → 336,26 € |
| Totalprothese UK (4.4) | 411,82 € → 514,77 € | 308,86 € → 411,82 € | 257,38 € → 360,34 € |
Rechenweg am Beispiel Krone ohne Bonus: 398,39 Euro mal 60 Prozent ergibt 2026 einen Festzuschuss von 239,03 Euro, dein Anteil liegt bei 159,36 Euro. 2027 sind es 50 Prozent, also 199,20 Euro Zuschuss und 199,19 Euro Eigenanteil. Die Differenz von rund 40 Euro entspricht – bis auf einen Cent Rundung – einem Zehntel des Regelversorgungsbetrags.
Diese Faustregel gilt beim Zahnersatz 2027 in jeder Bonusstufe: Du zahlst 10 Prozent des Regelversorgungsbetrags mehr. Bei drei Kronen und einer Brücke liegt dieser Betrag bei 2.116,77 Euro – ohne Bewilligung vor dem Stichtag fehlen dir rund 212 Euro. Der Bonus bleibt trotzdem wertvoll: Auch für Zahnersatz 2027 spart er bis zu 15 Prozent des Regelversorgungsbetrags.
Wunschversorgung und Implantate: Was die Kürzung dort kostet
Gleichartiger Zahnersatz enthält die Regelversorgung, geht aber darüber hinaus – etwa eine Vollkeramikkrone statt der Metallkrone. Die Mehrkosten trägst du selbst (§ 55 Abs. 4 SGB V). Andersartiger Zahnersatz weicht von der Regelversorgung ab; auch dann erstattet die Kasse den bewilligten Festzuschuss (§ 55 Abs. 5 SGB V).
In beiden Fällen kostet dich Zahnersatz 2027 genauso viele Euro mehr wie bei der Regelversorgung, denn der Festzuschuss sinkt um denselben Betrag. Beispiel mit angenommener Rechnung über 750 Euro für eine Vollkeramikkrone und 5-Jahres-Bonus: 2026 zahlst du 750 minus 278,87, also 471,13 Euro. 2027 sind es 750 minus 239,03, also 510,97 Euro – 39,84 Euro mehr.
Implantate: Zuschuss nur für die Krone darauf
Für Implantate, ihre Aufbauten und implantatbedingte Verbindungselemente gibt es keinen Festzuschuss (Festzuschuss-Richtlinie, Teil A Nr. 7). Bezuschusst wird die Suprakonstruktion, also Krone, Brücke oder Prothese darauf. Bei der ersten Implantatversorgung zählt der Befund vor dem Setzen der Implantate (Teil A Nr. 6).
Beispiel: Ein Backenzahn fehlt zwischen zwei eigenen Zähnen – Befund 2.1, der Zuschuss richtet sich nach der Brücke. Bei angenommenen 3.000 Euro Gesamtkosten und 10-Jahres-Bonus zahlst du 2026 selbst 3.000 minus 691,20, also 2.308,80 Euro. Beim Zahnersatz 2027 wären es 3.000 minus 599,04, also 2.400,96 Euro. Maßgeblich ist der Befund im Heil- und Kostenplan. Zwischen Implantat und fertiger Krone können Monate liegen – kläre früh, ob die Sechs-Monats-Frist reicht.
Euro-Beträge für 2027: noch nicht festgesetzt
Die Prozentsätze für Zahnersatz 2027 stehen fest, die Euro-Beträge noch nicht. Nach § 56 Abs. 4 SGB V muss der G-BA sie jeweils bis zum 30. November im Bundesanzeiger bekannt machen. Die Beträge für 2026 hat er allerdings erst am 5. Dezember 2025 beschlossen und am 4. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Einen Beschluss mit den Beträgen für Zahnersatz 2027 hatte er bis zum 22. Oktober 2026 nicht veröffentlicht.
Grundlage sind die Punktwerte für das zahnärztliche Honorar und die bundeseinheitlichen Laborpreise (§ 57 SGB V). Die Vergütung darf grundsätzlich nicht stärker steigen als die Veränderungsrate (§ 71 Abs. 2 SGB V), die das Bundesgesundheitsministerium für 2027 mit 3,42 Prozent bekanntgegeben hat.
Selbst wenn der Betrag für eine Krone um volle 3,42 Prozent auf 412,01 Euro stiege, läge der Festzuschuss für Zahnersatz 2027 ohne Bonus bei 206,01 Euro – rund 33 Euro weniger als 2026. Bei der Brücke wären es rund 76 Euro weniger, bei der Oberkiefer-Prothese rund 80 Euro (eigene Rechnung).
Härtefall: Volle Kostenübernahme bleibt
Wer unzumutbar belastet würde, bekommt zusätzlich zum Festzuschuss einen gleich hohen Betrag – beim Zahnersatz 2027 also 50 plus 50 Prozent, angepasst an die tatsächlichen Kosten und höchstens in deren Höhe (§ 55 Abs. 2 SGB V neu). Bisher sind es 60 plus 40 Prozent. Wählst du eine aufwendigere Versorgung, gibt es nur diese beiden Beträge.
Als unzumutbar gilt die Belastung unter anderem, wenn du Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII, BAföG oder Ausbildungsförderung nach SGB III beziehst oder ein Sozialhilfeträger deine Heimunterbringung zahlt. Ebenso, wenn deine monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der Bezugsgröße nicht übersteigen. Einnahmen von Angehörigen im Haushalt zählen mit.
| Haushalt | Einkommensgrenze 2026 | 2027 (vorläufig) |
|---|---|---|
| allein | 1.582,00 € | 1.652,00 € |
| mit 1 Angehörigen | 2.175,25 € | 2.271,50 € |
| mit 2 Angehörigen | 2.570,75 € | 2.684,50 € |
| jeder weitere Angehörige | + 395,50 € | + 413,00 € |
Die Werte 2026 folgen aus der Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat: 40 Prozent für dich, 15 Prozent für den ersten und je 10 Prozent für jeden weiteren Angehörigen. Für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 eine Bezugsgröße von 4.130 Euro beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen (eigene Rechnung, vorläufig). Planst du Zahnersatz 2027 und liegst 2026 knapp über der Grenze, frag deine Kasse, welcher Wert für deinen Antrag gilt.
Gleitende Härtefallregelung: knapp über der Grenze
Liegen deine Einnahmen nur wenig über der Grenze, hilft § 55 Abs. 3 SGB V: Die Kasse zahlt zusätzlich den Betrag, um den der Festzuschuss das Dreifache deiner Überschreitung übersteigt – insgesamt höchstens 100 Prozent der Regelversorgung. So erklärt es auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg; erstattet wird auf Antrag nach Vorlage der Rechnung.
Beispiel (eigene Rechnung, ohne Bonus): Du lebst allein, liegst 100 Euro über der Grenze und brauchst eine Totalprothese im Oberkiefer für 960,74 Euro. 2026 gibt es 576,44 Euro Festzuschuss plus 276,44 Euro Zusatzbetrag (576,44 minus dreimal 100). Dein Eigenanteil sinkt von 384,30 auf 107,86 Euro.
Für Zahnersatz 2027 beträgt der Festzuschuss rechnerisch 480,37 Euro (Basis: Beträge 2026), der Zusatzbetrag 180,37 Euro. Dein Eigenanteil liegt dann bei genau 300 Euro, dem Dreifachen der Überschreitung. Bei kleinen Versorgungen bringt die Regel oft nichts: Für eine einzelne Krone ergäbe sich 2026 bei 100 Euro Überschreitung kein Zusatzbetrag.
Zahnersatz 2027 vorziehen: Für wen es sich lohnt – und für wen nicht
Es lohnt sich, wenn dein Zahnarzt die Versorgung ohnehin für die nächsten Monate empfiehlt. Dann kostet Abwarten Geld: auf Basis der Beträge 2026 rund 92 Euro bei einer Brücke für einen fehlenden Zahn, rund 199 Euro bei Totalprothesen für Ober- und Unterkiefer, bei größeren Sanierungen mehrere Hundert Euro.
Es lohnt sich nicht, Zahnersatz nur wegen des Stichtags zu planen. Zahnersatz ist ein medizinischer Eingriff, kein Schnäppchen, und Festzuschüsse gibt es nur bei bestehender Versorgungsnotwendigkeit (§ 87 Abs. 1a SGB V). Ein Zahn, den dein Zahnarzt ohne Krone für erhaltbar hält, sollte nicht überkront werden. Hält er vorher andere Behandlungen für nötig, gehen diese vor.
Weniger wichtig ist der Stichtag für Zahnersatz 2027, wenn du als Härtefall ohnehin 100 Prozent bekommst oder deine Versorgung erst in einigen Jahren ansteht. Dann zählt vor allem ein lückenloses Bonusheft.
Schritt für Schritt: So sicherst du dir den alten Zuschuss
- Termin vereinbaren: Sag offen, dass dein Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligt werden soll.
- Bonusheft mitbringen: Die Praxis trägt den voraussichtlichen Bonus in den Plan ein (BMV-Z, Anlage 2 Nr. 2).
- Patienteninformation prüfen: Du bekommst schriftliche Informationen zu Befund und Kosten. Der Bundesmantelvertrag empfiehlt der Praxis, erst nach deiner Unterschrift zu beantragen (Anlage 2 Nr. 3).
- Antrag bis Mitte November: Die Praxis übermittelt den Plan elektronisch. Frag nach drei Wochen bei der Kasse nach.
- Bewilligungsdatum sichern: Liegt die Bewilligung vor dem 1. Januar 2027, gilt für deinen Zahnersatz 2027 noch das alte Recht.
- Eingliederung terminieren: innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung, sonst rechtzeitig Verlängerung beantragen.
- Härtefall prüfen: Liegt dein Einkommen nahe der Grenze, stell den Antrag mit Einkommensnachweisen gleich mit.
Zweitmeinung und Kostenvergleich
Bei einer teuren Wunschversorgung lohnt eine zweite Meinung. Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern bieten laut KZBV ein kostenloses Zweitmeinungsmodell an. Voraussetzung: Du hast die Patienteninformation „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“ unterschrieben und eine Papierkopie erhalten. Die beratenden Zahnärzte dürfen dich danach zwei Jahre nicht selbst behandeln.
Ein Teil der Kosten entfällt auf das Labor. Im Heil- und Kostenplan muss stehen, wo der Zahnersatz hergestellt wird (§ 87 Abs. 1a SGB V). Frag nach, wenn dir die Laborkosten hoch vorkommen, und vergleiche bei Wunschversorgungen mehrere Angebote.
Zahnzusatzversicherung: Hilft ein Abschluss jetzt noch?
Ehrlich gesagt: für Zahnersatz, den dein Zahnarzt schon angeraten hat, kaum. Viele Versicherer fragen im Antrag nach laufenden oder angeratenen Behandlungen. Fragt der Versicherer in Textform danach, musst du wahrheitsgemäß antworten (§ 19 VVG), sonst kann er unter Umständen zurücktreten. Angeratene oder begonnene Behandlungen sind laut den Tarifbedingungen meist vom Schutz ausgenommen.
Dazu kommen mögliche Wartezeiten: Das Gesetz erlaubt für Zahnersatz bis zu acht Monate (§ 197 VVG). Ob ein Tarif eine Wartezeit hat oder die Erstattung in den ersten Jahren begrenzt, steht in den Bedingungen. Für bereits geplanten Zahnersatz 2027 kommt ein neuer Vertrag daher in aller Regel zu spät.
Sinnvoll sein kann ein Tarif für künftigen Zahnersatz, gerade weil der gesetzliche Zuschuss ab Zahnersatz 2027 kleiner ausfällt. Erstattet ein Tarif einen festen Prozentsatz der Rechnung einschließlich Kassenleistung, gleicht er den niedrigeren Festzuschuss rechnerisch aus – bis zu seinen Höchstgrenzen. Worauf du achten solltest, erklärt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung; aktuelle Tarife findest du unter Zahnzusatzversicherungen im Vergleich.
Eigenanteil finanzieren und von der Steuer absetzen
Frag deine Praxis nach Teilzahlung und lass dir die Konditionen schriftlich geben. Bei jeder Finanzierung zählt der effektive Jahreszins, und auch Angebote mit null Prozent haben Haken – siehe unseren Ratgeber zur Null-Prozent-Finanzierung. Besser ist eine Reserve: Wer einen Notgroschen hat, zahlt den Eigenanteil daraus und füllt ihn danach wieder auf.
Den Eigenanteil – ob 2026 oder beim Zahnersatz 2027 – kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§ 33 EStG). Abziehbar ist nur der Teil über deiner zumutbaren Belastung. Sie hängt von Einkünften, Familienstand und Kinderzahl ab und wird stufenweise berechnet: Nur der Teil über der jeweiligen Stufe kostet den höheren Prozentsatz. So steht es im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch unter Verweis auf ein BFH-Urteil von 2017.
| Zumutbare Belastung | bis 15.340 € | bis 51.130 € | darüber |
|---|---|---|---|
| ohne Kinder, Grundtarif | 5 % | 6 % | 7 % |
| ohne Kinder, Splittingtarif | 4 % | 5 % | 6 % |
| ein oder zwei Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| drei oder mehr Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Beispiel (eigene Rechnung): alleinstehend, keine Kinder, 40.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte. Zumutbar sind 5 Prozent von 15.340 Euro (767,00 Euro) plus 6 Prozent von 24.660 Euro (1.479,60 Euro), zusammen 2.246,60 Euro. Bei 3.000 Euro Eigenanteil sind 753,40 Euro abziehbar – bei angenommenen 30 Prozent Grenzsteuersatz rund 226 Euro Ersparnis.
Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG). Teilst du 3.000 Euro auf zwei Jahre auf, bleibt im Beispiel in keinem Jahr etwas abziehbar. Bündle Krankheitskosten deshalb möglichst in einem Jahr. Mehr dazu im Ratgeber außergewöhnliche Belastungen.
Was das Gesetz 2027 sonst noch ändert
Neben Zahnersatz 2027 treten zum 1. Januar 2027 unter anderem zwei Änderungen in Kraft, die Versicherte direkt spüren (Artikel 8 Absatz 2). Die Zuzahlung nach § 61 SGB V bleibt bei 10 Prozent, Mindest- und Höchstbetrag steigen aber von 5 und 10 Euro auf 7,50 und 15 Euro. Im Krankenhaus zahlen Erwachsene 15 statt 10 Euro je Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr (§ 39 Abs. 4 SGB V). Bei Heilmitteln steigt der Betrag je Verordnung von 10 auf 15 Euro. Die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V ändert das Gesetz nicht.
| Zuzahlung (Beispielpreise) | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Arzneimittel für 40 € | 5,00 € | 7,50 € |
| Arzneimittel für 200 € | 10,00 € | 15,00 € |
| Krankenhaus, 28 Tage | 280,00 € | 420,00 € |
Endet dein Job, während du krankgeschrieben bist, beträgt das Krankengeld ab dem Folgetag 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, mit Kind unter bestimmten Voraussetzungen 67 Prozent (§ 47 Abs. 2a SGB V neu). Regulär sind es 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos. Mehr im Ratgeber Krankengeld. Ab 2028 kommt zudem ein Beitragszuschlag für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner hinzu, mit Ausnahmen (§ 242b SGB V neu) – siehe Familienversicherung.
Häufige Fragen zu Zahnersatz 2027
Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die gesetzliche Krankenkasse 50 Prozent des Regelversorgungsbetrags, den der G-BA für deinen Befund festlegt. Mit fünf Jahren lückenloser Vorsorge sind es 60 Prozent, mit zehn Jahren 65 Prozent. Bis Ende 2026 gelten noch 60, 70 und 75 Prozent. Härtefälle erhalten in beiden Jahren 100 Prozent der Regelversorgung.
Zählt für Zahnersatz 2027 der Behandlungsbeginn oder die Bewilligung?
Die Bewilligung. Nach § 55 Abs. 6 SGB V gilt das alte Recht für alle Festzuschüsse, die die Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat. Wann du beim Zahnarzt warst oder wann die Behandlung beginnt, spielt für den Stichtag keine Rolle. Reiche den Heil- und Kostenplan deshalb rechtzeitig ein, am besten bis Mitte November.
Was passiert, wenn mein Zahnersatz erst 2027 eingesetzt wird?
Das ist kein Problem, solange der Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurde und der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird. So regelt es der Bundesmantelvertrag Zahnärzte. Reicht die Zeit nicht, kann deine Praxis eine Verlängerung beantragen. Ändert sich der Plan, setzt die Kasse die Zuschüsse neu fest.
Wie viel mehr kostet eine Krone beim Zahnersatz 2027?
Für eine metallische Vollkrone (Befund 1.1) beträgt der Regelversorgungsbetrag 2026 genau 398,39 Euro. Mit den neuen Prozentsätzen sinkt der Zuschuss in jeder Bonusstufe um rund 40 Euro. Ohne Bonus steigt dein Eigenanteil an der Regelversorgung von 159,36 auf 199,19 Euro. Die amtlichen Euro-Beträge für 2027 legt der G-BA noch fest.
Bleibt die Härtefallregelung beim Zahnersatz 2027 erhalten?
Ja. Wer unzumutbar belastet würde, erhält zusätzlich zum Festzuschuss von 50 Prozent einen gleich hohen Betrag, zusammen 100 Prozent der Regelversorgung. Die Einkommensgrenze liegt 2026 für Alleinstehende bei 1.582 Euro brutto im Monat. Für 2027 ergeben sich vorläufig 1.652 Euro, sofern der Bundesrat der neuen Bezugsgröße zustimmt.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für bereits geplanten Zahnersatz?
Meist nicht. Viele Versicherer fragen nach angeratenen und laufenden Behandlungen, und solche Behandlungen sind in der Regel vom Schutz ausgenommen. Hinzu kommen mögliche Wartezeiten von bis zu acht Monaten. Für künftigen Zahnersatz kann ein Tarif dagegen sinnvoll sein, weil der gesetzliche Zuschuss ab 2027 kleiner ist. Vergleiche Erstattungssatz, Summenbegrenzungen und Leistungen für Implantate.
Zählt das Bonusheft beim Zahnersatz 2027 weiterhin?
Ja, mit niedrigeren Sätzen. Fünf Jahre jährliche Untersuchung vor Behandlungsbeginn bringen 60 statt 50 Prozent, zehn Jahre ohne Unterbrechung 65 Prozent. Eine fehlende Untersuchung im Jahr 2020 schadet weiterhin nicht. Hast du 2026 noch keine Kontrolle gemacht, hol sie bis zum 31. Dezember nach, damit dein Bonusheft lückenlos bleibt.
Kann ich den Eigenanteil für Zahnersatz 2027 von der Steuer absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Abziehbar ist nur der Teil über deiner zumutbaren Belastung. Sie beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird stufenweise berechnet. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, deshalb lohnt es sich, Krankheitskosten in einem Jahr zu bündeln.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Art. 1 Nr. 18, 22, 23 und 63, Art. 8
- Gesetzentwurf der Bundesregierung – Begründung zu § 55 SGB V
- § 55 SGB V – Festzuschüsse, Bonus und Härtefall (Fassung bis 31.12.2026)
- § 87 SGB V – Heil- und Kostenplan und Bewilligung
- Gemeinsamer Bundesausschuss – Festzuschuss-Richtlinie, Beträge ab 1. Januar 2026
- Bundesmantelvertrag Zahnärzte – Anlage 2 und Anlage 15b, Stand 1. April 2026
- KZBV – Patientenberatung und Zweitmeinungsmodell
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 – Bezugsgröße
- Bundesarbeitsministerium – Rechengrößen 2027 (Kabinettsbeschluss)
- § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
Fazit: Zahnersatz 2027 – wer jetzt plant, spart
Beim Zahnersatz 2027 sinkt der Festzuschuss in jeder Stufe um 10 Prozentpunkte. Das kostet dich 10 Prozent des Regelversorgungsbetrags: rund 40 Euro je Krone, gut 90 Euro je Brücke, bei größeren Sanierungen mehrere Hundert Euro. Entscheidend ist allein, ob deine Kasse den Festzuschuss noch 2026 bewilligt. Danach bleiben sechs Monate für die Eingliederung.
Steht Zahnersatz ohnehin an, lass den Heil- und Kostenplan jetzt erstellen und bis Mitte November einreichen. Halte dein Bonusheft lückenlos und prüf den Härtefall. Für bereits angeratene Behandlungen hilft eine neue Zusatzversicherung kaum – für die Zukunft lohnt ein Blick auf Zahnzusatzversicherungen im Vergleich.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder zahnärztliche Beratung. Maßgeblich sind das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228), das SGB V, die Festzuschuss-Richtlinie und die Entscheidung deiner Krankenkasse. Die Werte für 2027 haben wir auf Basis der Beträge 2026 selbst berechnet; die amtlichen Euro-Beträge für 2027 stehen noch aus. Stand: 22. Oktober 2026.

