Der Erwerbsminderungsrente-Rechner zeigt, was die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, wenn Krankheit oder Behinderung die Arbeitskraft dauerhaft einschränken: die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aus deinen Entgeltpunkten, die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate, den Abschlag von bis zu 10,8 Prozent, die Hinzuverdienstgrenze 2026, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und den steuerpflichtigen Anteil. Alle Regeln stammen aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch, jede Ergebniszeile nennt den Paragrafen. Kommt Pflegebedarf hinzu, rechnet der Pflegegeld-Rechner die Leistungen der Pflegekasse zur Rente dazu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rente wird so berechnet, als hättest du bis 66 Jahre und 3 Monate weitergearbeitet: Die Zurechnungszeit ergänzt deine Entgeltpunkte um den bisherigen Durchschnitt je Jahr.
  • Wer vor 65 in Rente geht, zahlt 0,3 Prozent Abschlag je Monat, höchstens 10,8 Prozent — bei Rentenbeginn mit 62 oder früher ist das Maximum erreicht.
  • Beispiel: 25 Entgeltpunkte mit 50 Jahren und 0,9 Punkten je Jahr ergeben 1.502,89 € volle Erwerbsminderungsrente brutto, 1.317,28 € nach Sozialabgaben.
  • Die volle Erwerbsminderungsrente erlaubt 2026 einen Hinzuverdienst von 20.763,75 € im Jahr, die teilweise mindestens 41.527,50 €; darüber werden 40 Prozent angerechnet.
  • Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch — wer aber keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält die volle Rente als Arbeitsmarktrente.

Was 2026 gilt: die Regeln hinter dem Erwerbsminderungsrente-Rechner

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat nach § 43 SGB VI, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann — teilweise erwerbsgemindert — oder weniger als drei Stunden — voll erwerbsgemindert. Dazu müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge liegen und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Die Arbeitsmarktlage spielt bei der Einstufung keine Rolle; sie zählt erst bei der Frage, ob ein Teilzeitarbeitsplatz erreichbar ist.

Die Höhe folgt der Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Damit eine früh eintretende Erwerbsminderung nicht zu einer winzigen Rente führt, rechnet die Rentenversicherung nach § 59 SGB VI eine Zurechnungszeit hinzu — bei Rentenbeginn 2026 laut der Übergangstabelle in § 253a SGB VI bis 66 Jahre und 3 Monate. Der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI sinkt für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag um 0,003, höchstens aber für 36 Monate; der Rentenartfaktor beträgt 1,0 für die volle und 0,5 für die teilweise Erwerbsminderungsrente. Der Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 €.

Hinzuverdienst regelt § 96a SGB VI: Bei voller Erwerbsminderung sind drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße anrechnungsfrei, bei teilweiser das 9,72-Fache der Bezugsgröße mal den höchsten Entgeltpunkten eines Jahres, mindestens sechs Achtel des 14-Fachen. Die Bezugsgröße beträgt 2026 nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 3.955 € im Monat — daraus folgen 20.763,75 € und mindestens 41.527,50 € im Jahr. Vom Überschuss wird ein Zwölftel zu 40 Prozent von der Monatsrente abgezogen. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner hat alle diese Werte hinterlegt.

Die Eingabefelder im Detail: was der Erwerbsminderungsrente-Rechner wissen will

Alter bei Eintritt der Erwerbsminderung

Das Alter bestimmt zwei Dinge: die Länge der Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate und den Abschlag für Monate vor dem 65. Geburtstag. Mit 50 Jahren sind es 16,3 Jahre Zurechnungszeit und der volle Abschlag von 10,8 Prozent; mit 63 Jahren und 6 Monaten noch 2,8 Jahre Zurechnungszeit und 5,4 Prozent Abschlag.

Bisher erworbene Entgeltpunkte

Die Summe aus deinem Versicherungsverlauf, den die Rentenversicherung mit der Renteninformation oder auf Antrag als Rentenauskunft schickt. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst — 2026 sind das 51.944 € brutto — bringt genau einen Punkt; wer die Hälfte verdient, sammelt 0,5. Wie Entgeltpunkte entstehen, zeigt der Rentenpunkte-Rechner.

Durchschnittliche Entgeltpunkte je Jahr

Mit diesem Wert bewertet die Rentenversicherung die Zurechnungszeit: Sie unterstellt, dass du bis 66 Jahre und 3 Monate so weiterverdient hättest wie im Durchschnitt deines bisherigen Versicherungslebens. Teile deine Entgeltpunkte durch die Versicherungsjahre — 25 Punkte in 28 Jahren sind 0,89 je Jahr. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner ist mit 0,9 vorbelegt.

Art der Erwerbsminderung

Voll bei unter drei Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit, teilweise bei drei bis unter sechs Stunden — der Erwerbsminderungsrente-Rechner setzt daraus den Rentenartfaktor. Die dritte Option bildet die Arbeitsmarktrente ab: Wer teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält nach ständiger Rechtsprechung die volle Rente, weil der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Bei teilweiser Erwerbsminderung fragt der Rechner zusätzlich die höchsten Entgeltpunkte eines Jahres ab, weil davon die individuelle Hinzuverdienstgrenze abhängt.

Hinzuverdienst und Krankenversicherung

Das Bruttoarbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen im Kalenderjahr, das du neben der Rente erzielst. Auf die Rente zahlen gesetzlich Versicherte 7,3 Prozent Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, ohne Kind 4,2 Prozent; privat Versicherte zahlen keine Beiträge aus der Rente, erhalten aber einen Zuschuss, den der Rechner nicht abbildet.

Rechenbeispiel: 50 Jahre, 25 Entgeltpunkte, volle Erwerbsminderung

Die Zurechnungszeit läuft 16,3 Jahre bis 66 Jahre und 3 Monate und bringt bei 0,9 Punkten je Jahr 14,63 zusätzliche Entgeltpunkte — zusammen 39,63. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent, der Zugangsfaktor also 0,892. Die Rente: 39,63 × 0,892 × 1,0 × 42,52 € = 1.502,89 € brutto. Nach 185,61 € Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 1.317,28 €. Der Abschlag kostet 181,96 € im Monat, dauerhaft. Steuerpflichtig sind bei 84 Prozent Besteuerungsanteil 15.149 € im Jahr; ohne weitere Einkünfte fällt auf die Rente allein nur wenig Steuer an, weil der Grundfreibetrag von 12.348 € einen großen Teil abdeckt. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner zeigt alle Schritte untereinander.

Hinzuverdienst im Jahr Anrechnung im Monat Rente danach
0 € 0,00 € 1.502,89 €
10.000 € 0,00 € 1.502,89 €
20.764 € 0,01 € 1.502,88 €
25.764 € 166,68 € 1.336,22 €
30.764 € 333,34 € 1.169,55 €
40.764 € 666,68 € 836,22 €

Volle Erwerbsminderungsrente von 1.502,89 € bei Hinzuverdienst über der Grenze von 20.763,75 €. Jeder Euro darüber kostet 40 Cent Rente, verteilt auf zwölf Monate; ganz entfällt die Rente in diesem Beispiel erst ab 65.850 € Hinzuverdienst im Jahr. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner nennt diese Wegfallgrenze für jeden Fall.

Weitere Beispiele aus dem Erwerbsminderungsrente-Rechner

Teilweise Erwerbsminderung

Dieselben 39,63 Entgeltpunkte mit Rentenartfaktor 0,5 ergeben 751,45 € brutto, nach Sozialabgaben 658,64 €. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei mindestens 41.527,50 € — die teilweise Rente ist als Ergänzung zu einem Teilzeitjob gedacht. Wer den nicht findet, wählt im Rechner die Arbeitsmarktrente: volle 1.502,89 €, mit 25.000 € Hinzuverdienst nach 141,21 € Anrechnung noch 1.361,68 €.

Rentenbeginn mit 63 Jahren und 6 Monaten

Mit 40 Entgeltpunkten fehlen 18 Monate bis 65: Abschlag 5,4 Prozent, Zugangsfaktor 0,946. Die Zurechnungszeit bringt noch 2,48 Punkte, die Rente beträgt 1.708,51 € brutto und 1.497,51 € netto. Der Abschlag kostet 97,53 € im Monat — was ein früher Rentenbeginn generell kostet, zeigt der Rentenabschlag-Rechner.

Erwerbsminderung mit 35 Jahren

12 Entgeltpunkte in gut 13 Versicherungsjahren, also 0,8 je Jahr: Die Zurechnungszeit von 31,3 Jahren steuert 25 Punkte bei, mehr als das Doppelte des Erarbeiteten. Mit vollem Abschlag ergibt das 1.403,33 € brutto, kinderlos nach 4,2 Prozent Pflegebeitrag 1.221,60 € netto. Die Zurechnungszeit ist für junge Versicherte das entscheidende Element — ohne sie läge die Rente bei 455 €.

Rentenbeginn mit 66 Jahren

42 Entgeltpunkte, kein Abschlag, nur noch 0,23 Punkte Zurechnung: 1.795,41 € brutto. Ab der Regelaltersgrenze gibt es keine Erwerbsminderungsrente mehr, sondern die Regelaltersrente — bei gleichen Punkten in gleicher Höhe.

Erwerbsminderungsrente-Rechner: Tabelle nach Alter

Alter bei Erwerbsminderung Entgeltpunkte bisher aus Zurechnungszeit Rente brutto Zahlbetrag
30 Jahre 8,10 32,63 1.544,61 € 1.353,85 €
40 Jahre 17,10 23,63 1.544,61 € 1.353,85 €
50 Jahre 26,10 14,63 1.544,61 € 1.353,85 €
55 Jahre 30,60 10,13 1.544,61 € 1.353,85 €
60 Jahre 35,10 5,63 1.544,61 € 1.353,85 €
63 Jahre 37,80 2,93 1.606,95 € 1.408,49 €

Volle Erwerbsminderungsrente bei Versicherungsbeginn mit 21 Jahren und durchgehend 0,9 Entgeltpunkten je Jahr, gesetzliche Krankenversicherung mit Kind. Die Tabelle zeigt das Prinzip der Zurechnungszeit: Wer mit konstantem Durchschnitt versichert war, bekommt mit 30 dieselbe Rente wie mit 60, weil die Zurechnungszeit genau die fehlenden Jahre ersetzt und der Abschlag bei allen 10,8 Prozent beträgt. Erst ab 62 sinkt der Abschlag — mit 63 auf 7,2 Prozent, was die Rente auf 1.606,95 € hebt. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner bestätigt damit eine Faustregel: Für die Höhe zählt nicht das Alter, sondern der Durchschnitt der bisherigen Entgeltpunkte.

Vom Krankengeld zur Erwerbsminderungsrente: der Übergang

Die meisten Anträge beginnen mit einer langen Krankheit: sechs Wochen Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Danach endet das Krankengeld, die sogenannte Aussteuerung, und die Agentur für Arbeit zahlt nach der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld, bis die Rentenversicherung über den Antrag entschieden hat — auch wenn die Arbeitsfähigkeit noch nicht wiederhergestellt ist. Weil befristete Renten frühestens im siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen, lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen; die Rente wird dann rückwirkend nachgezahlt. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner zeigt vorab, ob die Rente das Krankengeld annähernd ersetzt: Bei 1.502,89 € Rente und 70 Prozent des früheren Bruttos als Krankengeld liegt die Lücke oft bei mehreren Hundert Euro.

Teilzeit, Lücken, Kindererziehung: was den Durchschnitt drückt

Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt aller bisherigen Versicherungsjahre bewertet. Jahre in Teilzeit mit 0,5 Punkten senken diesen Durchschnitt und wirken damit doppelt: weniger erarbeitete Punkte und eine geringer bewertete Zurechnungszeit. Kindererziehungszeiten dagegen zählen mit einem vollen Entgeltpunkt je Jahr und heben den Durchschnitt, wenn das eigene Gehalt darunter lag. Lücken ohne Beiträge — etwa längere Auslandsaufenthalte oder Selbstständigkeit ohne Versicherung — fehlen in beiden Rechnungen.

Wer die Rentenauskunft liest, findet dort die Versicherungsjahre und die Summe der Entgeltpunkte; der Quotient ist der Wert für das Feld „durchschnittliche Entgeltpunkte“ im Erwerbsminderungsrente-Rechner. Ein zweiter Durchlauf mit einem etwas niedrigeren Wert zeigt, wie empfindlich die Rente auf den Durchschnitt reagiert: 0,1 Punkte weniger je Jahr kosten im Beispiel mit 50 Jahren rund 62 € im Monat.

Häufige Fehler beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente

  1. Zu spät beantragen: Die Rente beginnt nur dann ab dem Monat der Erwerbsminderung, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dessen Ablauf gestellt wird — sonst ab dem Antragsmonat.
  2. Befunde fehlen: Die Rentenversicherung entscheidet nach Aktenlage und Gutachten; aktuelle Arztberichte, Reha-Entlassungsberichte und Klinikbefunde gehören zum Antrag.
  3. Reha-Ablehnung hinnehmen: Wird die Reha als nicht erfolgversprechend abgelehnt, ist das oft der Schritt zur Rente — der Reha-Antrag gilt dann als Rentenantrag.
  4. Hinzuverdienst verschweigen: Die Rentenversicherung gleicht mit dem Arbeitgeber ab; Überzahlungen werden zurückgefordert. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner zeigt vorher, was ein Job neben der Rente kostet.
  5. Befristung übersehen: Verlängerungsanträge gehören mehrere Monate vor Ablauf gestellt, sonst entsteht eine Zahlungslücke.

Zurechnungszeit: warum der Erwerbsminderungsrente-Rechner mit 66 Jahren und 3 Monaten rechnet

Die Zurechnungszeit wurde mehrfach verlängert: bis 2018 endete sie mit 62 Jahren und 3 Monaten, seit 2019 wird sie schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben — 66 Jahre für 2023, 66 Jahre und 3 Monate für 2026, 66 Jahre und 4 Monate für 2027, bis 2031 die 67 erreicht sind. Bewertet wird sie mit dem Durchschnitt der bisherigen Versicherungsjahre, was Vollzeitkräfte mit lückenlosem Verlauf begünstigt und Teilzeit und Lücken durchschlagen lässt. Wer wenige Jahre mit hohen Punkten hat, profitiert; wer viele Jahre mit niedrigen Punkten hat, weniger. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner macht den Anteil der Zurechnungszeit an der Rente sichtbar.

Abschlag im Erwerbsminderungsrente-Rechner: 10,8 Prozent, die bleiben

Der Abschlag gilt für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Geburtstag beginnt, höchstens für 36 Monate — wer mit 62 oder früher erwerbsgemindert wird, zahlt die vollen 10,8 Prozent. Er bleibt auch nach dem Übergang in die Altersrente bestehen, denn die Entgeltpunkte behalten ihren Zugangsfaktor. Die Übergangsregelung des § 264d SGB VI, die die Altersgrenzen von 63 und 60 stufenweise angehoben hat, ist seit 2024 ausgelaufen; für Rentenbeginne ab 2024 gelten 65 und 62.

Bestandsrenten mit Beginn zwischen 2001 und 2018 erhalten nach § 307i SGB VI seit Dezember 2025 einen Zuschlag von 7,5 Prozent bei Beginn bis Juni 2014 und 4,5 Prozent bei Beginn bis 2018 — ein Ausgleich dafür, dass die längeren Zurechnungszeiten für sie nicht galten.

Befristung, Beginn, Rehabilitation: was der Erwerbsminderungsrente-Rechner voraussetzt

Renten wegen Erwerbsminderung werden nach § 102 SGB VI in der Regel auf längstens drei Jahre befristet und auf Antrag verlängert; unbefristet wird sie, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist, spätestens nach neun Jahren Befristung. Befristete Renten beginnen nach § 101 SGB VI frühestens im siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung; die Monate davor überbrückt meist das Krankengeld, das der Krankengeld-Rechner berechnet, oder das Arbeitslosengeld aus dem Arbeitslosengeld-Rechner. Vor der Rente steht die Rehabilitation: Die Rentenversicherung prüft zuerst, ob medizinische oder berufliche Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellt. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner rechnet den Betrag ab Rentenbeginn.

Steuer und Sozialabgaben: was der Erwerbsminderungsrente-Rechner abzieht

Die Rente ist nach § 22 EStG mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns steuerpflichtig: 84 Prozent für 2026, jedes weitere Jahr 0,5 Punkte mehr. Der steuerfreie Teil wird als fester Betrag festgeschrieben. Steuer fällt erst an, wenn alle Einkünfte zusammen den Grundfreibetrag übersteigen — bei 1.502,89 € Rente und keinem weiteren Einkommen bleibt es bei wenigen Euro; mit Hinzuverdienst oder Ehepartner rechnet der Einkommensteuer-Rechner. Kranken- und Pflegeversicherung werden wie bei jeder Rente einbehalten: 185,61 € im Beispiel. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner weist beides getrennt aus.

Wenn die Rente nicht reicht: Grundsicherung und private Absicherung

Liegt die Erwerbsminderungsrente bei voller, dauerhafter Erwerbsminderung unter dem Existenzminimum, ergänzt die Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch: Regelsatz von 563 € plus angemessene Miete und Heizung, abzüglich Rente und Einkommen. Wer das vermeiden will, sichert die Lücke privat ab — die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt unabhängig von der gesetzlichen Einstufung, wenn der eigene Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Wie groß die Lücke zwischen Rente und Bedarf ist, zeigt der Rentenlücken-Rechner; was nach dem Tod eines Erwerbsgeminderten beim Partner ankommt, der Witwenrente-Rechner.

Erwerbsminderungsrente beantragen: Schritt für Schritt

  1. Rentenauskunft anfordern: Sie enthält Entgeltpunkte, Versicherungsjahre und die voraussichtliche Erwerbsminderungsrente — die Eingaben für den Erwerbsminderungsrente-Rechner.
  2. Reha-Antrag stellen, wenn die Krankenkasse oder der Arzt dazu auffordert; ein Reha-Antrag gilt als Rentenantrag, wenn die Reha nicht ausreicht.
  3. Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung, online oder in der Beratungsstelle, mit Befunden, Arztberichten und Versicherungsverlauf.
  4. Gutachten abwarten: Die Rentenversicherung lässt die Arbeitsfähigkeit in Stunden je Tag beurteilen — hier entscheidet sich voll oder teilweise.
  5. Bescheid prüfen: Entgeltpunkte, Zurechnungszeit, Abschlag und Befristung mit dem Rechner abgleichen; Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.

Sonderfälle: was der Erwerbsminderungsrente-Rechner vereinfacht

Der Rechner bewertet die Zurechnungszeit mit dem eingegebenen Durchschnitt; die Rentenversicherung nimmt die Gesamtleistungsbewertung mit eigenen Regeln für Anrechnungszeiten und Lücken. Nicht abgebildet sind Zeiten aus Versorgungsausgleich, der Grundrentenzuschlag, Kindererziehungszeiten, die nach Rentenbeginn hinzukommen, und Renten für Bergleute. Die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung hängt von den höchsten Entgeltpunkten eines Jahres ab und kann individuell über dem Mindestwert liegen. Wer schon Erwerbsminderungsrente bezieht, findet die verbindlichen Werte im Bescheid; Bestandsrenten mit Beginn vor 2019 tragen den Zuschlag nach § 307i, den der Rechner nicht einrechnet.

Häufige Fragen zum Erwerbsminderungsrente-Rechner

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Entgeltpunkte plus Zurechnungszeit, mal Zugangsfaktor, mal Rentenartfaktor, mal 42,52 €. Bei 25 Punkten mit 50 Jahren sind das 1.502,89 € brutto bei voller und 751,45 € bei teilweiser Erwerbsminderung.

Wie viel darf ich zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?

2026 bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 € im Jahr, bei teilweiser mindestens 41.527,50 €. Darüber werden 40 Prozent des Überschusses angerechnet, verteilt auf zwölf Monate.

Was ist die Zurechnungszeit?

Die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis 66 Jahre und 3 Monate, die so bewertet wird, als hättest du weiter Beiträge in bisheriger Höhe gezahlt. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner zeigt die zusätzlichen Entgeltpunkte daraus.

Bleibt der Abschlag in der Altersrente?

Ja. Die Entgeltpunkte behalten ihren Zugangsfaktor, auch wenn die Erwerbsminderungsrente später in die Regelaltersrente übergeht. Nur Punkte, die nach Rentenbeginn neu hinzukommen, bleiben ohne Abschlag.

Wird die Erwerbsminderungsrente versteuert?

Mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns, 84 Prozent für 2026. Steuer fällt erst an, wenn alle Einkünfte den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigen; die Rente allein liegt in vielen Fällen knapp darüber.

Was ist die Arbeitsmarktrente?

Die volle Rente für teilweise Erwerbsgeminderte, die trotz Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden keinen Teilzeitarbeitsplatz finden. Sie ist befristet und wird bei jeder Verlängerung neu geprüft.

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Wer nach dem Ende des Krankengelds weiter arbeitsunfähig ist, erhält Arbeitslosengeld, bis die Rentenversicherung über die Erwerbsminderung entschieden hat — ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen. Die Höhe rechnet der Arbeitslosengeld-Rechner; die spätere Rente der Erwerbsminderungsrente-Rechner.

Bekomme ich mit 63 mehr Rente als mit 55?

Bei gleichem Durchschnitt nur wegen des kleineren Abschlags: Mit 63 fehlen 24 Monate bis 65, der Abschlag beträgt 7,2 statt 10,8 Prozent. Die Zurechnungszeit gleicht die fehlenden Beitragsjahre aus, sodass die Rente sonst gleich bleibt — der Erwerbsminderungsrente-Rechner zeigt beide Fälle.

Ersetzt der Erwerbsminderungsrente-Rechner den Rentenbescheid?

Nein. Er rechnet mit deinen Angaben und den Werten 2026 nach der gesetzlichen Formel; verbindlich sind Rentenauskunft und Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, die auch berät.

Fazit: Zurechnungszeit, Abschlag, Hinzuverdienst — drei Zahlen entscheiden

Die Erwerbsminderungsrente ist keine Kleinstrente mehr, seit die Zurechnungszeit bis fast 67 reicht — aber der Abschlag von bis zu 10,8 Prozent bleibt, und die Hinzuverdienstgrenze setzt der Arbeit neben der Rente enge Grenzen. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner legt alle drei Größen offen, mit Paragraf und Rechenweg, und zeigt Zahlbetrag und Steuer gleich mit. Die Grundlagen zu Voraussetzungen und Antrag erklärt der Ratgeber Erwerbsminderungsrente; was das Gehalt vorher netto wert war, der Brutto-Netto-Rechner.

Stand 5. September 2026. Der Erwerbsminderungsrente-Rechner wird bei Änderungen des Rentenwerts (jeweils 1. Juli), der Zurechnungszeit, der Bezugsgröße oder des Besteuerungsanteils aktualisiert.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.