Von deiner Bruttorente kommt nicht alles auf dem Konto an: Bei Pflichtversicherten behält die Rentenversicherung die Kranken- und Pflegebeiträge direkt ein, ab einer bestimmten Höhe kommen Steuern dazu. Der Rente-Brutto-Netto-Rechner auf dieser Seite zeigt dir in wenigen Sekunden, was von deiner Rente netto bleibt – für 2026 und als Vorschau für 2027, für Alleinstehende und Ehepaare und mit Aktivrente, falls du neben der Rente arbeitest. Darunter erklären wir jedes Eingabefeld, rechnen typische Fälle durch und zeigen, ab welcher Rente Steuern fällig werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Von der Bruttorente gehen 2026 zuerst 12,35 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab: 8,75 Prozent Krankenkasse beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflege. Kinderlose zahlen zusammen 12,95 Prozent.
- Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rente, bei Rentenbeginn 2027 sind es 84,5 Prozent. Der Rest bleibt als fester Rentenfreibetrag steuerfrei – spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
- Steuern zahlst du bei Rentenbeginn 2026 erst ab rund 1.454 Euro Bruttorente im Monat (alleinstehend, mit Kindern, ohne weitere Einkünfte). Eine Steuererklärung kann schon ab rund 1.236 Euro Pflicht sein.
- Beispiel: Aus 1.600 Euro brutto werden bei Rentenbeginn 2026 1.386,40 Euro netto (mit Kindern, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer).
- Aktivrente: Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, behält seit 2026 bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei.
So rechnet der Rente-Brutto-Netto-Rechner: drei Abzüge
Der Rente-Brutto-Netto-Rechner geht genauso vor wie Rentenversicherung und Finanzamt. Von der Bruttorente aus dem Rentenbescheid zieht er zuerst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, die die Rentenversicherung direkt einbehält. Danach ermittelt er die Einkommensteuer, die das Finanzamt später per Steuerbescheid festsetzt, und rechnet sie auf den Monat um.
1. Krankenversicherung: 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag
Als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner zahlst du die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent, plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung (§ 249a SGB V). Beim amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für 2026 sind das 8,75 Prozent deiner Bruttorente; deine Kasse kann davon abweichen.
2. Pflegeversicherung: 3,6 Prozent ohne Zuschuss
Den Beitrag zur Pflegeversicherung trägst du aus der Rente allein (§ 59 SGB XI). Er beträgt 3,6 Prozent, ohne Kinder 4,2 Prozent. Zusammen mit der Krankenversicherung gehen damit 12,35 Prozent der Bruttorente ab, kinderlos 12,95 Prozent.
3. Einkommensteuer: nur auf den steuerpflichtigen Teil
Versteuert wird nicht die ganze Rente, sondern der Besteuerungsanteil, der vom Jahr deines Rentenbeginns abhängt. Davon zieht der Rente-Brutto-Netto-Rechner 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag (Ehepaare 72 Euro) und deine Kranken- und Pflegebeiträge ab. Liegt das Ergebnis über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), fällt Einkommensteuer an, gegebenenfalls plus Kirchensteuer.
Ein Beispiel: 1.600 Euro Bruttorente, Rentenbeginn 2026, mit Kindern, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Für die Krankenversicherung gehen 140,00 Euro ab, für die Pflege 57,60 Euro. Steuerpflichtig sind 84 Prozent von 19.200 Euro, also 16.128 Euro. Nach allen Abzügen bleiben 13.618 Euro zu versteuerndes Einkommen und 192 Euro Steuer im Jahr. Netto kommen 1.386,40 Euro im Monat an.
Die Eingabefelder im Rente-Brutto-Netto-Rechner erklärt
Die Grundeinstellung rechnet für eine alleinstehende Person, die nur die gesetzliche Rente bezieht. Über das erste Auswahlfeld schaltest du auf Ehepaar, Rente plus Job oder beides um – dann erscheinen die passenden Zusatzfelder.
Bruttorente pro Monat
Trage die Rente vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung ein. Sie steht im Rentenbescheid oder in der Mitteilung zur Rentenanpassung, die jeden Sommer kommt. Weil die Rente zum 1. Juli steigt, ist für das ganze Jahr der Durchschnitt am genauesten. Der Rente-Brutto-Netto-Rechner rechnet mit zwölf gleichen Monatsbeträgen.
Jahr des Rentenbeginns
Das Jahr deines Rentenbeginns bestimmt den Besteuerungsanteil. Bei einer Rente, die schon länger läuft, schätzt der Rente-Brutto-Netto-Rechner daraus deinen festen Rentenfreibetrag: Er rechnet die heutige Rente mit den amtlichen Rentenwerten auf das Jahr nach deinem Rentenbeginn zurück, bei Rentenbeginn bis 2005 auf das Jahr 2005. Für Renten, die bis 2005 begonnen haben, gilt einheitlich ein Besteuerungsanteil von 50 Prozent.
Steuerjahr: 2026 oder Vorschau 2027
Für 2026 rechnet der Rente-Brutto-Netto-Rechner mit geltendem Recht. Die Vorschau 2027 nutzt den Tarif aus dem Regierungsentwurf zur Steuerreform 2027 mit einem Grundfreibetrag von 12.564 Euro. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, und Zusatz- sowie Pflegebeitrag für 2027 stehen noch nicht fest.
Kinder, Zusatzbeitrag und Kirchensteuer
Wer mindestens ein Kind hat, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse findest du auf ihrer Website. Ändert die Kasse ihn, gilt die Änderung für Rentner erst ab dem ersten Tag des übernächsten Monats (§ 247 SGB V). Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent.
Ost-Rentenwert und Freibetrag laut Steuerbescheid
Bis Mitte 2023 galt in den neuen Ländern ein eigener, niedrigerer Rentenwert, der schneller stieg. Hat deine Rente vorher begonnen und beruht sie auf Ost-Entgeltpunkten, wähle die Ost-Option – sonst schätzt der Rente-Brutto-Netto-Rechner den Freibetrag zu hoch. Am genauesten wird es, wenn du deinen festgeschriebenen Rentenfreibetrag aus einem früheren Steuerbescheid einträgst. Dann rechnet der Rente-Brutto-Netto-Rechner mit diesem Betrag statt mit der Schätzung.
Ehepaar, Job und Geburtsdatum
Im Modus für Ehepaare gibst du zusätzlich Rente und Rentenbeginn deines Partners ein; gerechnet wird mit dem Splittingtarif. Im Modus mit Job trägst du deinen Bruttolohn sowie Geburtsjahr und -monat ein. Daraus ermittelt der Rente-Brutto-Netto-Rechner, wann du die Regelaltersgrenze erreichst und für wie viele Monate die Aktivrente greift.
Rechenbeispiele aus dem Rente-Brutto-Netto-Rechner: 1.000 bis 3.000 Euro
Die Tabelle zeigt typische Fälle für einen Rentenbeginn 2026: alleinstehend, mit Kindern, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, keine Kirchensteuer und keine weiteren Einkünfte. Alle Werte sind Monatsbeträge, die Steuer ist die Jahressteuer geteilt durch zwölf.
| Bruttorente | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Steuer | Nettorente |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 87,50 € | 36,00 € | 0,00 € | 876,50 € |
| 1.200 € | 105,00 € | 43,20 € | 0,00 € | 1.051,80 € |
| 1.400 € | 122,50 € | 50,40 € | 0,00 € | 1.227,10 € |
| 1.600 € | 140,00 € | 57,60 € | 16,00 € | 1.386,40 € |
| 1.800 € | 157,50 € | 64,80 € | 41,67 € | 1.536,03 € |
| 2.000 € | 175,00 € | 72,00 € | 71,83 € | 1.681,17 € |
| 2.500 € | 218,75 € | 90,00 € | 159,08 € | 2.032,17 € |
| 3.000 € | 262,50 € | 108,00 € | 252,08 € | 2.377,42 € |
Bis 1.400 Euro bleibt es bei den 12,35 Prozent für die Krankenkassen. Danach steigt die Steuer schneller als die Rente: Bei 3.000 Euro brutto gehen insgesamt knapp 21 Prozent ab. Wer kinderlos ist, zahlt bei 1.600 Euro 9,60 Euro mehr Pflegebeitrag und kommt auf 1.378,38 Euro netto.
Spannend ist der Vergleich der Jahrgänge. Dieselben 1.600 Euro Rente bringen bei einem Rentenbeginn 2015 netto 1.399,90 Euro, bei Rentenbeginn 2010 sogar 1.402,40 Euro, weil kaum noch oder gar keine Steuer anfällt. Wer vor 2021 in Rente ging, hat einen deutlich höheren Rentenfreibetrag – das berücksichtigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner automatisch.
Krankenversicherung der Rentner: was der Rente-Brutto-Netto-Rechner abzieht
Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner ist, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für dich bedeutet das: Die Rentenversicherung behält deinen Anteil direkt ein und überweist nur den Rest. Der Rente-Brutto-Netto-Rechner geht von dieser Pflichtversicherung aus, weil sie für die große Mehrheit der Rentner gilt.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt den vollen Beitrag von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag selbst und bekommt die Hälfte davon von der Rentenversicherung als Zuschuss – unterm Strich wie in der Pflichtversicherung. Allerdings werden bei freiwillig Versicherten auch andere Einnahmen wie Mieten oder Zinsen verbeitragt. Privat Versicherte erhalten einen Zuschuss von 7,3 Prozent plus halbem durchschnittlichem Zusatzbeitrag, höchstens aber die Hälfte ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Wie sich gesetzliche und private Versicherung im Alter unterscheiden, zeigt unser Vergleich PKV oder GKV.
Der Zusatzbeitrag ist der einzige Teil, den du selbst beeinflussen kannst. Liegt deine Kasse einen Prozentpunkt über dem Durchschnitt, kostet dich das bei 1.600 Euro Rente 8 Euro im Monat. Ein Kassenwechsel ist auch als Rentner möglich.
Pflegeversicherung: 3,6 Prozent trägst du allein
Anders als bei der Krankenversicherung beteiligt sich die Rentenversicherung nicht am Pflegebeitrag. Du zahlst die vollen 3,6 Prozent, ohne Kinder 4,2 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose gilt ab 23 Jahren; ausgenommen sind unter anderem vor 1940 Geborene.
Eltern mit mehreren Kindern bekommen vom zweiten bis zum fünften Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind – aber nur, solange das jeweilige Kind jünger als 25 ist (§ 55 SGB XI). Bei Rentnern sind die Kinder meist älter, deshalb rechnet der Rente-Brutto-Netto-Rechner ohne Abschläge.
Rente versteuern: Besteuerungsanteil und fester Rentenfreibetrag
Seit 2005 werden Renten nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt seit 2023 um 0,5 Prozentpunkte pro Jahrgang, bis Renten ab 2058 voll steuerpflichtig sind (§ 22 EStG). Ab dem Jahr nach dem Rentenbeginn gilt der steuerfreie Rest als fester Euro-Betrag, berechnet aus der Jahresrente dieses ersten vollen Jahres – der Rentenfreibetrag. Bei den regulären Rentenanpassungen bleibt er lebenslang gleich.
Weil der Freibetrag eingefroren ist, sind alle späteren Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig. Der tatsächlich steuerpflichtige Anteil liegt deshalb bei älteren Jahrgängen deutlich über dem gesetzlichen Prozentsatz. Die Tabelle zeigt unsere Schätzung für 2026 bei einer Rente, die seit Beginn nur durch die regulären Rentenanpassungen gestiegen ist (West).
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil laut Gesetz | tatsächlich steuerpflichtig 2026 |
|---|---|---|
| bis 2005 | 50 % | 68,6 % |
| 2010 | 60 % | 73,8 % |
| 2015 | 70 % | 78,5 % |
| 2020 | 80 % | 83,6 % |
| 2026 | 84 % | 84,0 % |
| 2027 | 84,5 % | – |
Ein Rentner mit Rentenbeginn 2010 versteuert 2026 also nicht 60, sondern fast 74 Prozent seiner Rente. Die Grundlagen zur Besteuerung erklärt der Ratgeber Rente versteuern; was nach Abzug aller Pauschalen übrig bleibt, rechnet der Rente-Brutto-Netto-Rechner.
Ab wann zahlen Rentner Steuern? Die Grenzen 2026 und 2027
Eine feste Grenze im Gesetz gibt es nicht, nur den Grundfreibetrag, den das zu versteuernde Einkommen überschreiten muss. Wir haben mit dem Rente-Brutto-Netto-Rechner ermittelt, ab welcher Bruttorente der erste Euro Einkommensteuer anfällt – alleinstehend, mit Kindern, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ohne weitere Einkünfte. Angenommen sind zwölf volle Monatsrenten, West-Rentenwerte und nur reguläre Rentenanpassungen; die Spalte 2027 rechnet ohne die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027.
| Rentenbeginn | Steuer ab (2026) | Steuer ab (2027, Entwurf) |
|---|---|---|
| bis 2005 | 1.850 € | 1.861 € |
| 2010 | 1.696 € | 1.711 € |
| 2015 | 1.574 € | 1.591 € |
| 2020 | 1.462 € | 1.480 € |
| 2026 | 1.454 € | 1.479 € |
| 2027 | – | 1.469 € |
Kinderlose zahlen etwas mehr Pflegebeitrag, den sie absetzen können – ihre Grenze liegt bei Rentenbeginn 2026 deshalb bei 1.466 Euro. Ehepaare mit zwei gleich hohen Renten und Rentenbeginn 2026 zahlen ebenfalls erst ab je 1.454 Euro Steuern, weil der Splittingtarif den doppelten Grundfreibetrag gewährt.
Die Tabelle gilt nur ohne weitere Einkünfte. Eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder ein steuerpflichtiger Job senken die Grenzen schnell. In solchen Fällen hilft der Einkommensteuer-Rechner, wenn du dein zu versteuerndes Einkommen kennst.
Ehepaare: zwei Renten im Rente-Brutto-Netto-Rechner
Verheiratete werden in der Regel zusammen veranlagt. Das Finanzamt rechnet die Einkünfte beider zusammen, ermittelt ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen, halbiert es, berechnet darauf die Steuer und verdoppelt sie. Davon profitieren vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Renten.
Ein Beispiel aus dem Rente-Brutto-Netto-Rechner: Du bekommst 1.600 Euro mit Rentenbeginn 2026, dein Partner 1.100 Euro mit Rentenbeginn 2022. Allein müsstest du 192 Euro Steuer im Jahr zahlen. Gemeinsam liegt euer zu versteuerndes Einkommen bei 22.950 Euro und damit unter dem doppelten Grundfreibetrag von 24.696 Euro – ihr zahlt keine Einkommensteuer. Netto bleiben euch zusammen 2.366,55 Euro im Monat.
Stirbt ein Partner, gilt im Todesjahr noch die Zusammenveranlagung und im Jahr danach das Witwensplitting; anschließend gilt der Grundtarif. Was dann aus der Hinterbliebenenrente wird, zeigt der Witwenrente-Rechner.
Aktivrente: 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei
Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und in einem Job arbeitest, für den dein Arbeitgeber Rentenbeiträge abführt – Minijobs zählen nicht (§ 3 Nr. 21 EStG). Der Freibetrag gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Für alle ab 1958 Geborenen liegt sie zwischen 66 und 67 Jahren (§ 35 und § 235 SGB VI).
Laut den FAQ des Bundesfinanzministeriums ist der Freibetrag monatsbezogen: Nicht genutzte Beträge verfallen. Minijobs sind ausgenommen, Midijobs im Übergangsbereich dagegen begünstigt. Eine Altersrente musst du nicht beziehen. Der steuerfreie Lohn unterliegt keinem Progressionsvorbehalt; die Kassenbeiträge auf diesen Teil kannst du allerdings nicht als Sonderausgaben absetzen (§ 10 Abs. 2 EStG).
Sozialabgaben fallen trotzdem an. Mit Vollrente nach der Regelaltersgrenze zahlst du nur noch Kranken- und Pflegeversicherung – 7 Prozent plus halber Zusatzbeitrag für die Kasse, weil Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben, und 1,8 Prozent Pflege, kinderlos 2,4 Prozent (in Sachsen 2,3 beziehungsweise 2,9 Prozent). Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen für dich, der Arbeitgeber zahlt seinen Rentenanteil weiter.
Was die Aktivrente bringt, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner im Modus mit Job. Beispiel: 1.600 Euro Rente mit Rentenbeginn 2025, Regelaltersgrenze im August 2025 erreicht, ganzjährige Beschäftigung 2026:
| Arbeitslohn | Job bringt netto (mit Aktivrente) | ohne Aktivrente | Vorteil im Jahr |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 941,74 € | 763,58 € | 2.138 € |
| 1.500 € | 1.368,37 € | 1.076,54 € | 3.502 € |
| 2.000 € | 1.795,00 € | 1.382,00 € | 4.956 € |
| 2.500 € | 2.187,08 € | 1.695,08 € | 5.904 € |
| 3.000 € | 2.525,67 € | 1.999,75 € | 6.311 € |
„Job bringt netto“ heißt: So viel mehr bleibt dir im Monat, nachdem Sozialabgaben auf den Lohn und die zusätzliche Steuer abgezogen sind. Bei 2.000 Euro Lohn verbleiben dank Aktivrente 1.795 Euro statt 1.382 Euro, ein Plus von 4.956 Euro im Jahr. Oberhalb von 2.000 Euro wird nur der übersteigende Teil versteuert. Wie viel ein kleinerer Job im Übergangsbereich kostet, zeigt der Midijob-Rechner.
Arbeiten vor der Regelaltersgrenze: kein Freibetrag, volle Abgaben
Seit 2023 darfst du neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird (Deutsche Rentenversicherung). Die Aktivrente gilt aber erst nach der Regelaltersgrenze. Bis dahin ist der Lohn voll steuerpflichtig, und es fallen zusätzlich Renten- und Arbeitslosenbeiträge an.
Im Rente-Brutto-Netto-Rechner sieht das so aus: Dieselbe Person mit 1.600 Euro Rente und 2.000 Euro Lohn, aber Jahrgang 1962 und damit vor der Regelaltersgrenze, behält aus dem Job nur 1.208,33 Euro im Monat. Die Sozialabgaben auf den Lohn steigen auf 417 Euro, die Steuer auf 4.672 Euro im Jahr. Dafür erhöhen die Rentenbeiträge deine spätere Rente. Wer früher in Rente gehen will, prüft vorher die Abschläge mit dem Rentenabschlag-Rechner und die Regeln zur Rente mit 63.
Rentenerhöhung 2026: was der Rente-Brutto-Netto-Rechner netto zeigt
Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen, der aktuelle Rentenwert von 40,79 auf 42,52 Euro (Deutsche Rentenversicherung). Netto kommt davon weniger an, denn auf die Erhöhung fallen Kassenbeiträge an, und sie ist voll steuerpflichtig.
Ein Beispiel mit dem Rente-Brutto-Netto-Rechner: Eine Rente mit Beginn 2015 stieg von 1.534,92 auf 1.600 Euro, also um 65,08 Euro brutto. Mit dem festen Rentenfreibetrag von 4.041 Euro bleiben auf das Jahr gerechnet 53,54 Euro mehr im Monat, und erstmals fallen 42 Euro Steuer im Jahr an. Wie deine Rente überhaupt entsteht, erklärt der Rentenpunkte-Rechner.
Steuererklärung als Rentner: Pflicht schon vor der ersten Steuer
Die Rentenversicherung behält keine Steuer ein. Sie meldet deine Rente aber jedes Jahr an die Finanzverwaltung. Eine Steuererklärung musst du abgeben, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt (§ 56 EStDV). Das ist der steuerpflichtige Rententeil minus 102 Euro – die Kranken- und Pflegebeiträge sind dabei noch nicht abgezogen.
Deshalb kann die Erklärung Pflicht sein, obwohl am Ende keine Steuer anfällt – der Rente-Brutto-Netto-Rechner zeigt dann ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag. Bei Rentenbeginn 2026 liegt die Grenze bei rund 1.236 Euro Bruttorente im Monat, bei Rentenbeginn 2015 bei rund 1.322 Euro. Ein Beispiel: 1.400 Euro Rente mit Rentenbeginn 2026 ergeben einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 14.010 Euro – Erklärung nötig. Nach Abzug der Kassenbeiträge bleiben aber nur 11.899 Euro zu versteuerndes Einkommen, die Steuer beträgt 0 Euro.
Ehepaare müssen erst eine Erklärung abgeben, wenn ihr gemeinsamer Gesamtbetrag der Einkünfte den doppelten Grundfreibetrag übersteigt. Wie du den Bescheid danach kontrollierst, steht im Ratgeber Steuerbescheid prüfen.
Was der Rente-Brutto-Netto-Rechner nicht abbildet
Der Rente-Brutto-Netto-Rechner konzentriert sich auf die gesetzliche Rente. Betriebsrenten, private Renten und Mieten erhöhen das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer; Zinsen laufen meist getrennt über die Abgeltungsteuer mit 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag; auf Betriebsrenten fallen zudem eigene Kassenbeiträge an. Mehrere Einkunftsarten gleichzeitig rechnest du am besten mit dem Einkommensteuer-Rechner nach.
Umgekehrt kann deine Steuer niedriger ausfallen als berechnet. Krankheitskosten oberhalb der zumutbaren Belastung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen, Spenden und die gezahlte Kirchensteuer lassen sich zusätzlich absetzen, ebenso ein Pauschbetrag bei Behinderung. Für die Kirchensteuer allein gibt es den Kirchensteuer-Rechner.
Wie hoch deine Rente später überhaupt wird und ob sie reicht, beantworten andere Werkzeuge. Den Bedarf ermittelt der Rentenlücken-Rechner; für zusätzliche Vorsorge kommt ab 2027 das geförderte Altersvorsorgedepot infrage. Alle Werkzeuge findest du in der Übersicht Finanzrechner.
Häufige Fragen zum Rente-Brutto-Netto-Rechner
Wie viel Prozent werden von der Rente abgezogen?
Für Kranken- und Pflegeversicherung gehen 2026 beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag 12,35 Prozent ab, kinderlos 12,95 Prozent. Dazu kommt die Einkommensteuer, falls deine Rente hoch genug ist. Bei 3.000 Euro Bruttorente und Rentenbeginn 2026 sind es insgesamt knapp 21 Prozent.
Wie viel Rente ist 2026 steuerfrei?
Bei Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte zahlen Alleinstehende bis rund 1.454 Euro Bruttorente im Monat keine Einkommensteuer. Bei Rentenbeginn vor 2021 liegt die Grenze höher, bei Rentenbeginn 2010 zum Beispiel bei rund 1.696 Euro; für die Jahrgänge 2021 bis 2025 liegt sie fast gleichauf. Den genauen Wert für deinen Fall zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner.
Werden die Steuern direkt von der Rente abgezogen?
Nein. Die Rentenversicherung behält nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach deiner Steuererklärung fest; es kann auch Vorauszahlungen verlangen. Der Rente-Brutto-Netto-Rechner verteilt die Jahressteuer deshalb rechnerisch auf zwölf Monate.
Warum ist meine Nettorente nach der Erhöhung kaum gestiegen?
Weil auf jede Erhöhung Kranken- und Pflegebeiträge anfallen und sie voll steuerpflichtig ist – der Rentenfreibetrag bleibt gleich. Hat zusätzlich deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag angehoben, frisst das einen weiteren Teil des Plus.
Gilt die Aktivrente auch neben einer Frührente?
Nein, erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Vorher darfst du zwar unbegrenzt hinzuverdienen, der Lohn ist aber voll steuerpflichtig, und es fallen Renten- und Arbeitslosenbeiträge an. Trägst du im Rente-Brutto-Netto-Rechner dein Geburtsdatum ein, siehst du, ab welchem Monat der Freibetrag greift.
Wie genau ist der Rente-Brutto-Netto-Rechner?
Für die gesetzliche Rente rechnet er mit den gesetzlichen Beitragssätzen, Pauschbeträgen und dem amtlichen Steuertarif. Die größte Unsicherheit ist der geschätzte Rentenfreibetrag bei älteren Renten – trage den Betrag aus deinem Steuerbescheid ein, dann entfällt sie. Einen Steuerbescheid ersetzt das Ergebnis nicht.
Fazit: Netto ist bei der Rente keine Überraschung mehr
Von der Bruttorente gehen bei Pflichtversicherten in der Regel gut 12 Prozent an die Kassen, Steuern kommen ab etwa 1.450 Euro Rente hinzu – bei Rentenbeginn vor 2021 später. Mit dem Rente-Brutto-Netto-Rechner siehst du in Sekunden, was davon auf deinem Konto ankommt, auch als Ehepaar oder mit Job. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, sollte die Aktivrente nutzen: Sie macht bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei.

