Der Progressionsvorbehalt-Rechner zeigt dir, wie viel Steuer Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und ähnliche Leistungen dich am Ende kosten. Die Leistungen selbst bleiben steuerfrei – sie erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Die Differenz holt sich das Finanzamt erst mit dem Steuerbescheid, oft als Nachzahlung von mehreren Hundert Euro.

Er rechnet nach § 32b EStG mit dem Tarif 2026. Unter dem Rechner erklären wir jedes Eingabefeld, rechnen typische Fälle für Eltern, Arbeitslose, Kranke und Beschäftigte in Kurzarbeit oder Altersteilzeit durch und zeigen, welche Leistungen dazugehören, wann die Steuererklärung Pflicht ist und wie viel du zurücklegen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und weitere Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (§ 32b EStG).
  • Beispiel: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen plus 10.000 Euro Elterngeld heben den Satz von 18,02 auf 21,10 Prozent – das kostet 1.229 Euro mehr Einkommensteuer.
  • Bei Alleinstehenden mit 12.000 bis 80.000 Euro Einkommen kosten 10.000 Euro Leistung zwischen 1.130 und rund 1.470 Euro – rund 11 bis 15 Prozent der Leistung.
  • Auch unter dem Grundfreibetrag kann Steuer anfallen: 10.000 Euro Einkommen plus 9.600 Euro Elterngeld ergeben 751 Euro.
  • Arbeitnehmer müssen bei mehr als 410 Euro Leistungen im Jahr eine Steuererklärung abgeben – für 2026 bis zum 2. August 2027.
  • Nicht dazu gehören zum Beispiel Wohngeld, Pflegegeld, Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und das Krankentagegeld privater Versicherer.

So rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner: vier Schritte

Der Progressionsvorbehalt-Rechner geht so vor wie das Finanzamt bei der Veranlagung. Grundlage ist § 32b EStG. Die Leistung wird nicht besteuert, aber bei der Berechnung des Steuersatzes mitgezählt. Dieser höhere Satz gilt dann für dein steuerpflichtiges Einkommen.

1. Leistung bereinigen

Zuerst nimmt der Progressionsvorbehalt-Rechner die Jahressumme deiner Leistungen. Hattest du im selben Jahr keinen Arbeitslohn, zieht er den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab. Das Gesetz verlangt diesen Abzug, soweit der Pauschbetrag nicht schon beim Lohn berücksichtigt wurde (§ 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG; Höhe nach § 9a EStG).

2. Besonderen Steuersatz ermitteln

Dann addiert der Progressionsvorbehalt-Rechner die Leistung zu deinem zu versteuernden Einkommen (zvE), berechnet darauf die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 aus § 32a EStG und teilt sie durch dieses höhere Einkommen. Das Ergebnis ist der besondere Steuersatz. Er wird auf vier Nachkommastellen abgerundet – so wie im Rechenbeispiel des amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs, das einen Satz von 6,8648 Prozent ausweist.

3. Satz auf das zvE anwenden

Der besondere Steuersatz gilt nur für dein zvE ohne die Leistung. Mit den Standardwerten im Progressionsvorbehalt-Rechner: 40.000 Euro zvE plus 10.000 Euro Elterngeld ergeben 50.000 Euro für die Satzberechnung. Die Steuer darauf beträgt 10.548 Euro, der besondere Satz also 21,0960 Prozent. Angewendet auf 40.000 Euro sind das 8.438 Euro Einkommensteuer statt 7.209 Euro ohne Elterngeld – 1.229 Euro mehr.

4. Soli, Kirchensteuer und Bescheid

Zum Schluss ermittelt der Progressionsvorbehalt-Rechner Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die beide auf der höheren Einkommensteuer aufsetzen. Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt, bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro (§ 3 SolZG). Mit 9 Prozent Kirchensteuer steigt die Mehrbelastung im Standardbeispiel auf 1.339,61 Euro. Trägst du die einbehaltene Lohnsteuer ein, siehst du außerdem, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung zu erwarten ist.

Warum der Progressionsvorbehalt günstiger ist als Steuer auf die Leistung

Viele empfinden die Nachzahlung als ungerecht, weil die Leistung doch steuerfrei ist. Der Gedanke dahinter ist Gleichbehandlung: Wer im Jahr 50.000 Euro zur Verfügung hat, zahlt einen höheren Durchschnittssatz als jemand mit 40.000 Euro. Ohne Progressionsvorbehalt würde Lohn plus Elterngeld so besteuert, als gäbe es das Elterngeld nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regel für Lohnersatzleistungen als verfassungsgemäß bestätigt (Beschluss vom 3. Mai 1995, 1 BvR 1176/88, zitiert in H 32b des Einkommensteuer-Handbuchs).

Trotzdem bleibt die Leistung im Vorteil. Der Progressionsvorbehalt-Rechner zeigt das in der letzten Ergebniszeile: Wäre das Elterngeld im Standardbeispiel steuerpflichtig, betrüge die Einkommensteuer 10.548 Euro – 3.339 Euro mehr als ohne Elterngeld. Durch den Progressionsvorbehalt sind es nur 1.229 Euro. Von 10.000 Euro Elterngeld bleiben dir 8.771 Euro statt 6.661 Euro bei voller Besteuerung.

Die Eingabefelder im Progressionsvorbehalt-Rechner erklärt

Der Progressionsvorbehalt-Rechner hat sieben Felder, die meisten sind mit typischen Werten vorbelegt. Alle Beträge sind Jahreswerte für das Kalenderjahr 2026.

Veranlagung

Alleinstehende und Ehepaare mit Einzelveranlagung wählen den Grundtarif. Bei Zusammenveranlagung gilt der Splittingtarif: Dann trägst du das gemeinsame zvE und die Leistungen beider Partner zusammen ein. Wie das Splitting wirkt, erklärt unser Ratgeber zum Ehegattensplitting. Unverheiratete Eltern werden immer einzeln veranlagt – jeder rechnet nur mit dem eigenen Einkommen und der eigenen Leistung.

Zu versteuerndes Einkommen ohne die Leistung

Das zvE ist dein Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen; die Leistung gehört nicht hinein. Du findest es im letzten Steuerbescheid. Für das laufende Jahr kannst du es mit dem Einkommensteuer-Rechner aus deinem Bruttolohn schätzen. Ein häufiger Fehler ist, das Bruttogehalt einzutragen. Dann zeigt der Progressionsvorbehalt-Rechner eine deutlich zu hohe Einkommensteuer.

Art der steuerfreien Leistung

Hier wählst du Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Insolvenzgeld, Krankengeld oder Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld samt Arbeitgeberzuschuss, die Aufstockung bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte. Bei allen Lohnersatzleistungen rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner gleich. Nur bei ausländischen Einkünften zieht der Rechner nichts ab, weil du dort die schon bereinigten Einkünfte einträgst (mehr dazu im Abschnitt zu Doppelbesteuerungsabkommen). Bekommst du mehrere Leistungen, addierst du sie.

Summe der Leistung im Jahr

Trage alle Zahlungen ein, die dir im Kalenderjahr zugeflossen sind (Zuflussprinzip, § 11 EStG). Monatsbeträge rechnest du hoch: Sechs Monate Arbeitslosengeld zu je 1.246,80 Euro sind 7.480,80 Euro. Maßgeblich ist der vom Leistungsträger festgesetzte Betrag. Beim Krankengeld ist das der Bruttobetrag vor Abzug deiner Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (R 32b Abs. 2 EStR). Bei Elterngeld und Arbeitslosengeld nimmst du den Betrag aus dem Bescheid.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag beim Arbeitslohn genutzt?

Wähle „Ja“, wenn du im selben Jahr mindestens 1.230 Euro Arbeitslohn hattest. „Nein“ gilt, wenn du im ganzen Jahr keinen Arbeitslohn bezogen hast. Lag dein Lohn darunter, wird nur der Rest von der Leistung abgezogen, weil der Pauschbetrag höchstens bis zur Höhe des Lohns abziehbar ist (§ 9a Satz 2 EStG). Das richtige Ergebnis liegt dann zwischen beiden Varianten. Hast du Werbungskosten über dem Pauschbetrag abgesetzt, wähle „Ja“: Dann wird die Leistung nicht gekürzt (BFH, III R 61/12, laut H 32b).

Bei Ehepaaren werden die Einkünfte jedes Partners zuerst getrennt ermittelt und dann zusammengerechnet (§ 26b EStG). Entscheidend ist deshalb der Arbeitslohn der Person, die die Leistung bekommen hat.

Kirchensteuer und einbehaltene Lohnsteuer

Bist du Kirchenmitglied, wähle den Kirchensteuersatz deines Bundeslands. Das letzte Feld ist optional: Trage die Lohnsteuer aus Nummer 4 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein, bei Paaren beide Beträge zusammen. Der Progressionsvorbehalt-Rechner vergleicht sie mit der festgesetzten Einkommensteuer und zeigt eine voraussichtliche Nachzahlung oder Erstattung.

Welche Leistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen – und welche nicht

Abschließend aufgezählt sind die Leistungen in § 32b Abs. 1 EStG. Steht eine Leistung nicht in der Liste, erhöht sie den Steuersatz nicht – auch wenn sie steuerfrei ist. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Fälle; in den Progressionsvorbehalt-Rechner gehören nur die mit „ja“ markierten.

Leistung Progressionsvorbehalt? Rechtsgrundlage
Arbeitslosengeld I, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Qualifizierungsgeld ja § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG
Krankengeld (auch Kinderkrankengeld), Verletztengeld, Übergangsgeld ja Nr. 1 Buchst. b
Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ja Nr. 1 Buchst. b und c
Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz ja Nr. 1 Buchst. e
Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit ja Nr. 1 Buchst. g
Elterngeld (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, auch der Mindestbetrag) ja Nr. 1 Buchst. j
Per Doppelbesteuerungsabkommen freigestellte Auslandseinkünfte ja, mit Ausnahmen § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2
Wohngeld nein steuerfrei nach § 3 Nr. 58, nicht in § 32b
Pflegegeld der Pflegeversicherung nein steuerfrei nach § 3 Nr. 1 Buchst. a, nicht in § 32b
Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nein § 3 Nr. 2 Buchst. d; R 32b Abs. 1 Satz 3 EStR
Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung nein R 32b Abs. 1 Satz 3 EStR; BFH III R 36/13
Minijob mit Pauschsteuer nein § 40a Abs. 5 i. V. m. § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG
Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer nein § 2 Abs. 5b, § 32d EStG

Die Steuerfreiheit selbst regeln andere Vorschriften, vor allem § 3 EStG: Nr. 1 für Kranken-, Pflege- und Mutterschaftsleistungen, Nr. 2 für Leistungen der Arbeitsagentur, Nr. 28 für die Altersteilzeit-Aufstockung, Nr. 58 für Wohngeld, Nr. 67 für Elterngeld.

Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld waren nur für Lohnzahlungszeiträume von März 2020 bis Juni 2022 steuerfrei (§ 3 Nr. 28a EStG); heute sind sie normaler Arbeitslohn und gehören nicht in den Rechner. Beim Elterngeld nennt § 32b die Leistung ohne Einschränkung – auch der Mindestbetrag von 300 Euro zählt mit. Pauschal versteuerter Minijob-Lohn bleibt bei der Veranlagung komplett außer Ansatz (§ 40 Abs. 3 EStG). Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer werden nach § 2 Abs. 5b EStG nicht ins zvE einbezogen.

Elterngeld im Progressionsvorbehalt-Rechner: Paar mit Zusammenveranlagung

Ein typischer Fall ist das Elterngeld. Ein Ehepaar hat 2026 gemeinsam 60.000 Euro zvE. Die Mutter bekommt 2026 zehn Monate je 1.200 Euro Elterngeld, zusammen 12.000 Euro, und steigt danach wieder in den Job ein; ihr Arbeitslohn 2026 liegt über 1.230 Euro. Der Progressionsvorbehalt-Rechner zeigt:

  • Einkommensteuer ohne Elterngeld: 8.434 Euro (Durchschnittssatz 14,06 Prozent)
  • Satzberechnung mit 72.000 Euro: besonderer Steuersatz 16,5861 Prozent
  • Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt: 9.951 Euro
  • Mehrsteuer: 1.517 Euro – das sind 12,6 Prozent des Elterngelds

Haben die Arbeitgeber zusammen 8.000 Euro Lohnsteuer einbehalten, erwartet das Paar eine Nachzahlung von 1.951 Euro. Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss in den Wochen rund um die Geburt kommen zur Leistungssumme hinzu, soweit sie im selben Jahr fließen, weil sie ebenfalls unter § 32b fallen. Was beim Elterngeld sonst gilt, steht in unserem Ratgeber zum Elterngeld.

Unverheiratete Eltern rechnen getrennt. Eine Mutter mit 20.000 Euro eigenem zvE und 9.600 Euro Elterngeld zahlt laut Progressionsvorbehalt-Rechner 1.202 Euro mehr: Ihr Satz steigt von 7,85 auf 13,86 Prozent. Das Einkommen des Vaters spielt für ihre Steuer keine Rolle.

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeit: Beispiele aus dem Progressionsvorbehalt-Rechner

Alle folgenden Fälle betreffen Alleinstehende ohne Kirchensteuer. Die Leistungshöhen stammen aus unseren Rechnern für die jeweilige Leistung, das zvE ist mit dem Einkommensteuer-Rechner aus dem Jahresbrutto geschätzt.

Arbeitslosengeld I nach einem halben Jahr Arbeit

Bis Juni verdient jemand 3.000 Euro brutto im Monat, ab Juli bekommt er Arbeitslosengeld. Der Arbeitslosengeld-Rechner ergibt 1.246,80 Euro im Monat, für sechs Monate 7.480,80 Euro. Aus 18.000 Euro Brutto bleiben rund 13.224 Euro zvE. Ohne Arbeitslosengeld läge die Steuer bei 129 Euro. Der Progressionsvorbehalt-Rechner hebt den Satz von 0,98 auf 8,43 Prozent – die Steuer steigt auf 1.114 Euro, also um 985 Euro.

Trotzdem gibt es hier Geld zurück. Der Arbeitgeber hat in sechs Monaten 1.758,48 Euro Lohnsteuer einbehalten, berechnet so, als würde das Gehalt das ganze Jahr fließen. Mit diesem Wert im letzten Feld zeigt der Progressionsvorbehalt-Rechner eine Erstattung von 644,48 Euro. Wer mitten im Jahr arbeitslos wird, kann also trotz Progressionsvorbehalt im Plus landen. Mehr zu Anspruch und Dauer steht im Ratgeber zum Arbeitslosengeld 1.

Krankengeld nach langer Krankheit

Bei 3.500 Euro Monatsbrutto zahlt die Krankenkasse laut Krankengeld-Rechner 2.113,35 Euro Brutto-Krankengeld im Monat; nach Abzug der Beitragsanteile kommen 1.766,15 Euro an. In den Progressionsvorbehalt-Rechner gehört der Bruttobetrag: Bei vier Monaten Krankengeld sind das 8.453,40 Euro. Bei acht Monaten Lohn liegt das zvE bei rund 21.274 Euro. Der Satz steigt von 8,87 auf 13,93 Prozent, die Mehrsteuer beträgt 1.074 Euro.

Kurzarbeitergeld

Fallen bei 3.500 Euro Monatsbrutto vier Monate lang 50 Prozent der Arbeit aus, beträgt das Kurzarbeitergeld laut Kurzarbeitergeld-Rechner 617,10 Euro im Monat, zusammen 2.468,40 Euro. Das Jahresbrutto sinkt auf 35.000 Euro, das zvE auf rund 26.909 Euro. Der Satz steigt von 12,49 auf 13,76 Prozent, die Mehrsteuer beträgt 340 Euro. Das Kurzarbeitergeld bescheinigt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Regeln zu Anspruch und Höhe erklärt unser Ratgeber zum Kurzarbeitergeld.

Aufstockung bei Altersteilzeit

Wer von 4.000 Euro in Vollzeit auf 2.000 Euro Teilzeitbrutto wechselt, bekommt mindestens 20 Prozent davon als Aufstockung – 400 Euro im Monat, 4.800 Euro im Jahr. Bei 24.000 Euro Jahresbrutto liegt das zvE bei rund 18.054 Euro. Der Progressionsvorbehalt-Rechner hebt den Satz von 6,07 auf 10,02 Prozent und ermittelt 713 Euro Mehrsteuer, knapp 60 Euro im Monat. Eingetragen wird die Aufstockung des Gehalts, wie sie in Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung steht. Die zusätzlichen Rentenbeiträge des Arbeitgebers rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner nicht mit; § 32b nennt dem Wortlaut nach nur Aufstockungsbeträge und Zuschläge.

Progressionsvorbehalt-Tabelle 2026: Mehrsteuer nach Einkommen und Leistung

Die erste Tabelle ist die Staffel aus dem Progressionsvorbehalt-Rechner für die Standardwerte: alleinstehend, 40.000 Euro zvE, Arbeitslohn vorhanden. Sie zeigt, wie der besondere Satz mit der Leistung wächst.

Leistung im Jahr Besonderer Satz Einkommensteuer Mehrsteuer in % der Leistung
0 € 18,02 % 7.209 € 0 € –
2.500 € 18,85 % 7.539 € 330 € 13,2 %
5.000 € 19,63 % 7.853 € 644 € 12,9 %
7.500 € 20,38 % 8.152 € 943 € 12,6 %
10.000 € 21,10 % 8.438 € 1.229 € 12,3 %
15.000 € 22,45 % 8.979 € 1.770 € 11,8 %
20.000 € 23,72 % 9.488 € 2.279 € 11,4 %
30.000 € 26,09 % 10.436 € 3.227 € 10,8 %

Die zweite Tabelle zeigt die Mehrsteuer für Alleinstehende bei verschiedenen Einkommen, inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer, mit Arbeitslohn im selben Jahr. Alle Werte stammen aus dem Progressionsvorbehalt-Rechner, auf volle Euro gerundet.

zvE (Grundtarif) 5.000 € Leistung 10.000 € 15.000 € 20.000 €
12.000 € 599 € 1.130 € 1.504 € 1.795 €
20.000 € 710 € 1.241 € 1.670 € 2.034 €
30.000 € 643 € 1.189 € 1.672 € 2.111 €
40.000 € 644 € 1.229 € 1.770 € 2.279 €
60.000 € 725 € 1.421 € 2.058 € 2.615 €
80.000 € 733 € 1.384 € 1.967 € 2.492 €
120.000 € 469 € 903 € 1.305 € 1.677 €

Für zusammen veranlagte Paare mit Splittingtarif ergeben sich diese Werte:

zvE (Splitting) 5.000 € Leistung 10.000 € 15.000 € 20.000 €
25.000 € 683 € 1.335 € 1.920 € 2.401 €
40.000 € 769 € 1.420 € 1.984 € 2.482 €
60.000 € 671 € 1.286 € 1.852 € 2.379 €
80.000 € 661 € 1.288 € 1.886 € 2.458 €
100.000 € 688 € 1.353 € 1.997 € 2.625 €
150.000 € 803 € 1.558 € 2.265 € 2.932 €

Zwei Muster fallen auf. Erstens ist die Mehrsteuer über weite Einkommensbereiche erstaunlich ähnlich: Je 10.000 Euro Leistung zeigt der Progressionsvorbehalt-Rechner bei Alleinstehenden mit 12.000 bis 80.000 Euro und bei Paaren mit 25.000 bis 100.000 Euro zvE zwischen 1.130 und rund 1.510 Euro. Zweitens sinkt der Anteil, je höher die Leistung ist. Bei sehr hohen Einkommen im Bereich des Spitzensteuersatzes wird der Effekt kleiner, weil der Durchschnittssatz dort nur noch langsam steigt.

Sonderfälle: unter dem Grundfreibetrag und ohne Arbeitslohn

Steuer trotz Einkommen unter dem Grundfreibetrag

Liegt dein zvE unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, zahlst du normalerweise keine Einkommensteuer. Mit einer Leistung kann sich das ändern. Der Tarif in § 32a gilt ausdrücklich „vorbehaltlich“ des § 32b. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass dadurch auch ein zvE unter dem Grundfreibetrag besteuert werden darf (BFH, III R 50/00, laut H 32b).

Ein Beispiel: Eine Mutter kommt 2026 auf 10.000 Euro zvE und erhält im selben Jahr 9.600 Euro Elterngeld, etwa sechs Monate je 1.600 Euro. Ohne Elterngeld wäre ihre Steuer null. Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt aus 19.600 Euro einen Satz von 7,5102 Prozent – auf 10.000 Euro sind das 751 Euro Einkommensteuer. Gibt es dagegen gar kein zvE, bleibt es bei null: Der besondere Satz braucht ein steuerpflichtiges Einkommen, auf das er angewendet wird.

Kein Arbeitslohn im ganzen Jahr

Wer im Jahr keinen Arbeitslohn hatte, darf 1.230 Euro von der Leistung abziehen. Beispiel: Ein Paar hat 45.000 Euro gemeinsames zvE, das allein vom Vater stammt. Die Mutter ist das ganze Jahr in Elternzeit und erhält noch 6.000 Euro Elterngeld für die letzten Monate. Mit „Nein“ im Pauschbetrag-Feld rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner mit 4.770 Euro und ermittelt 701 Euro Mehrsteuer. Stünde „Ja“ im Feld, wären es 866 Euro – der Abzug spart hier 165 Euro.

Ausländische Einkünfte und Doppelbesteuerungsabkommen

Auch Einkünfte, die Deutschland nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht besteuern darf, erhöhen den Steuersatz (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Typisch ist Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland. Die Höhe wird nach deutschem Steuerrecht ermittelt, also nach Abzug der Werbungskosten. Hattest du daneben keinen inländischen Arbeitslohn, ziehst du auch hier den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab (§ 32b Abs. 2 Satz 2 EStG) – im Progressionsvorbehalt-Rechner trägst du dann den bereinigten Betrag ein.

Ein Beispiel aus dem Progressionsvorbehalt-Rechner: 30.000 Euro zvE in Deutschland und 20.000 Euro DBA-freier Auslandslohn. Der Satz steigt von 14,06 auf 21,10 Prozent, die Mehrsteuer beträgt 2.111 Euro. Wichtige Ausnahme: Mieteinnahmen aus einer Immobilie in einem anderen EU-Staat fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG). Gleichgestellt sind EWR-Staaten mit Auskunftsaustausch (§ 2a Abs. 2a EStG). Bei Immobilien in anderen Staaten gilt er dagegen, wenn das DBA die Einkünfte freistellt.

Steuererklärung: Pflicht ab 410 Euro und die Fristen

Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn die Leistungen mit Progressionsvorbehalt zusammen mehr als 410 Euro im Jahr betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Schon zwei Monate Elterngeld-Mindestbetrag zu je 300 Euro überschreiten diese Grenze.

Der Progressionsvorbehalt-Rechner hebt die Erklärungspflicht deshalb hervor, wenn die Leistung 410 Euro übersteigt und du beim Pauschbetrag „Ja“ gewählt hast, also Arbeitslohn hattest. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren genügt es, wenn einer der beiden Arbeitslohn bezogen hat (§ 56 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStDV). Hatte niemand Arbeitslohn, greift § 46 nicht: Dann ist die Erklärung erst Pflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt, bei Ehepaaren das Doppelte (§ 56 EStDV).

Die Frist beträgt sieben Monate nach Jahresende (§ 149 AO). Fällt das Fristende auf ein Wochenende, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag.

Steuerjahr Frist ohne Berater Frist mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
2025 31. Juli 2026 (abgelaufen) 1. März 2027
2026 2. August 2027 29. Februar 2028

Ohne Pflicht kannst du freiwillig eine Erklärung abgeben, etwa wenn du eine Erstattung erwartest. Dafür hast du vier Jahre Zeit (Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 AO). Wie die Erklärung Schritt für Schritt funktioniert, zeigt unser Ratgeber Steuererklärung einfach erklärt.

Wo du die Leistung in der Steuererklärung einträgst

Leistungen, die dein Arbeitgeber auszahlt, stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung. Im amtlichen Muster für 2026 ist das Nummer 15 „Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“, darin gesondert Nummer 15a für das Kurzarbeitergeld (BMF-Muster Lohnsteuerbescheinigung 2026). Dazu gehören Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Altersteilzeit-Aufstockung. In der Steuererklärung übernimmst du diese Werte in die Anlage N, in die Zeile für Leistungen laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung. Den Betrag aus Nummer 15 kannst du direkt in den Progressionsvorbehalt-Rechner eintragen.

Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld der Krankenkasse gehören in den Hauptvordruck, Abschnitt „Einkommensersatzleistungen“. Vergleichbare Leistungen aus einem anderen EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz haben dort eine eigene Zeile. Die genaue Zeilennummer steht im Vordruck des jeweiligen Jahres und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.

Das Finanzamt kennt die Beträge ohnehin: Die Leistungsträger melden sie elektronisch an das Finanzamt und müssen dich auf die Erklärungspflicht hinweisen (§ 32b Abs. 3 EStG). In der vorausgefüllten Steuererklärung bei ELSTER kannst du die gemeldeten Lohnersatzleistungen abrufen.

Gestaltung: Was legal etwas bewirkt – und was nicht

Umgehen lässt sich der Progressionsvorbehalt nicht. Einige Stellschrauben verändern die Rechnung aber. Wir zeigen sie mit Zahlen aus dem Progressionsvorbehalt-Rechner – eine Steuerberatung ersetzt das nicht.

Auszahlung über den Jahreswechsel

Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr der Auszahlung; für regelmäßige Zahlungen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel gibt es eine Sonderregel (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG). Bei einer Geburt im Sommer verteilt sich das Elterngeld automatisch auf zwei Jahre. Das spart aber nicht automatisch Steuern. Hat ein Paar in beiden Jahren 60.000 Euro zvE, kosten 15.000 Euro Elterngeld in einem Jahr laut Progressionsvorbehalt-Rechner 1.852 Euro, verteilt auf zweimal 7.500 Euro dagegen 1.968 Euro. Eindeutig hilft es, wenn eine einzeln veranlagte Person in einem der Jahre gar kein zvE hat – dann kostet die Leistung in diesem Jahr nichts.

Steuerklasse vor dem Elterngeld

Die Steuerklasse wirkt auf die Höhe des Elterngelds, nicht auf den Progressionsvorbehalt. Laut Elterngeld-Rechner bringen 3.000 Euro Brutto in Klasse IV 15.362 Euro Elterngeld in zwölf Monaten, in Klasse III 17.388 Euro. Bei 50.000 Euro gemeinsamem zvE und ohne Arbeitslohn der Mutter im Jahr steigt die Mehrsteuer laut Progressionsvorbehalt-Rechner von 1.795 auf 2.010 Euro. Von 2.026 Euro mehr Elterngeld bleiben also 1.811 Euro.

Die neue Klasse zählt nur, wenn die alte nicht in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt (§ 2c Abs. 3 BEEG). Wie Klasse III und V beim Lohnsteuerabzug wirken, erklärt unser Ratgeber zu den Steuerklassen. Beziehen beide Partner Arbeitslohn und nutzt einer Klasse V, ist die Erklärung ohnehin Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).

Einzel- oder Zusammenveranlagung

Ehepaare dürfen jedes Jahr wählen (§ 26 EStG). Meist gewinnt die Zusammenveranlagung. Laut Progressionsvorbehalt-Rechner gilt bei 60.000 Euro zvE eines Partners und 12.000 Euro Elterngeld des anderen: zusammen 9.951 Euro Steuer, einzeln 14.233 Euro. Ausnahmen gibt es bei hohen Leistungen und ähnlichen Einkommen: Hat Partner A 20.000 Euro zvE und Partner B 10.000 Euro zvE plus 20.000 Euro Arbeitslosengeld, kostet die Zusammenveranlagung 3.420 Euro, die Einzelveranlagung 1.570 plus 1.405 Euro, also 2.975 Euro – 445 Euro weniger.

Einkommen senken und Kapitalerträge

Jeder Euro Werbungskosten oder Sonderausgaben senkt das zvE und damit auch die Steuer mit dem höheren Satz. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer bleiben außen vor. Nur wenn du die Günstigerprüfung beantragst, fließen sie in den Tarif ein (§ 32d Abs. 6 EStG).

Rücklage bilden: So viel solltest du zurücklegen

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug wird der Progressionsvorbehalt nicht berücksichtigt: Die Jahreslohnsteuer berechnet sich allein nach § 32a (§ 39b Abs. 2 EStG). Die Differenz kommt erst mit dem Bescheid. Eine Nachzahlung musst du dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zahlen (§ 36 Abs. 4 EStG).

Als Faustregel zeigen unsere Tabellen: Lege rund 12 bis 15 Prozent der Leistung zurück, bei kleinen Leistungen und niedrigen Einkommen auch etwas mehr. Bei 1.200 Euro Elterngeld im Monat sind das 144 bis 180 Euro. Genauer wird es, wenn du deine Werte in den Progressionsvorbehalt-Rechner einträgst und die Lohnsteuer ergänzt. Hast du Steuerklasse III/V oder Nebeneinkünfte, kann die Nachzahlung höher ausfallen.

Das Finanzamt kann nach dem ersten Bescheid auch Vorauszahlungen für die Folgejahre festsetzen (§ 37 EStG), allerdings erst ab 400 Euro im Jahr. Endet der Leistungsbezug, kannst du die Anpassung beantragen. Prüfe nach Eingang des Bescheids, ob die gemeldeten Beträge stimmen – unser Ratgeber zum Thema Steuerbescheid prüfen zeigt, worauf du achten solltest.

Was 2026 gilt – und was sich 2027 ändert

Für 2026 rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner mit geltendem Recht: Grundfreibetrag 12.348 Euro, Tarifformeln aus § 32a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro, Erklärungspflicht für Arbeitnehmer ab mehr als 410 Euro Leistungen.

Für 2027 liegt der Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes vor (Bundesrat-Drucksache 507/26 vom 4. September 2026). Er sieht einen Grundfreibetrag von 12.564 Euro, einen geänderten Tarif (42 Prozent erst ab 70.601 Euro, dafür 45 Prozent ab 250.000 und 47 Prozent ab 280.000 Euro) und einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 Euro vor. Weil § 32b auf § 9a verweist, würden Leistungsbezieher ohne Arbeitslohn dann 1.430 Euro abziehen. § 32b selbst ändert der Entwurf nicht. Beschlossen ist noch nichts; wir passen den Progressionsvorbehalt-Rechner an, sobald das Gesetz steht.

Grenzen des Progressionsvorbehalt-Rechners

Der Progressionsvorbehalt-Rechner bildet den Regelfall ab. Bewusst nicht enthalten sind Kinderfreibeträge, außerordentliche Einkünfte nach der Fünftelregelung und Verlustvorträge. Ebenfalls nicht abgebildet ist der negative Progressionsvorbehalt: Zahlst du Leistungen zurück, werden sie von den Leistungen des Rückzahlungsjahres abgezogen. Ein negativer Saldo senkt dann deinen Steuersatz (R 32b Abs. 3 EStR).

Kein Fall für den Progressionsvorbehalt-Rechner sind Leistungen ohne Progressionsvorbehalt wie Wohngeld, Pflegegeld oder privates Krankentagegeld – sie lässt du einfach weg. Für die reine Steuer ohne Leistung nutzt du den Einkommensteuer-Rechner. Verbindlich ist am Ende nur dein Steuerbescheid.

Häufige Fragen zum Progressionsvorbehalt-Rechner

Wie viel Steuer muss ich auf Elterngeld nachzahlen?

Das hängt vom übrigen Einkommen ab. Bei 40.000 Euro zvE und 10.000 Euro Elterngeld sind es 1.229 Euro, bei einem Paar mit 60.000 Euro und 12.000 Euro Elterngeld 1.517 Euro. In weiten Einkommensbereichen kosten 10.000 Euro Leistung rund 1.100 bis 1.500 Euro. Deinen Wert zeigt der Progressionsvorbehalt-Rechner, wenn du zvE und Elterngeld-Summe einträgst.

Rechne ich im Progressionsvorbehalt-Rechner mit dem Brutto- oder Nettobetrag?

Mit dem Betrag, den der Leistungsträger festgesetzt hat. Beim Krankengeld ist das der Bruttobetrag vor Abzug deiner Sozialversicherungsbeiträge, also mehr als auf dem Konto ankommt. Elterngeld und Arbeitslosengeld trägst du laut Bescheid ein. Beim Gehalt dagegen gibst du nicht das Brutto ein, sondern das zu versteuernde Einkommen.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Krankengeld bekommen habe?

Ja, wenn du Arbeitnehmer bist und die Leistungen im Jahr mehr als 410 Euro betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Die Frist für 2026 endet am 2. August 2027, mit Steuerberater später. Hattest du im ganzen Jahr keinen Arbeitslohn und bei Zusammenveranlagung auch dein Partner nicht, gilt die Pflicht erst, wenn die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, bei Paaren das Doppelte.

Spielt meine Steuerklasse für den Progressionsvorbehalt eine Rolle?

Für die endgültige Steuer nicht. Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird. Abgerechnet wird mit der Steuererklärung. Bei der Kombination III/V kann zusätzlich eine Nachzahlung entstehen, die mit dem Progressionsvorbehalt nichts zu tun hat. Beim Elterngeld wirkt die Steuerklasse aber auf dessen Höhe. Der Progressionsvorbehalt-Rechner fragt deshalb nicht nach der Steuerklasse.

Kann ich den Progressionsvorbehalt umgehen?

Nein, legal nicht. Du kannst aber Werbungskosten und Sonderausgaben vollständig angeben, als Ehepaar die günstigere Veranlagungsart prüfen und dir bewusst machen, dass eine Leistung in einem Jahr ohne zvE nichts kostet. Der Progressionsvorbehalt-Rechner zeigt dir die Wirkung jeder Variante, wenn du die Werte änderst.

Unterliegen Wohngeld und Pflegegeld dem Progressionsvorbehalt?

Nein. Beide sind steuerfrei – Wohngeld nach § 3 Nr. 58 EStG, Pflegegeld nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG – und stehen nicht in der abschließenden Liste des § 32b. Dasselbe gilt für Grundsicherungsgeld und das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung. Sie erhöhen deinen Steuersatz nicht.

Warum zahle ich Steuern, obwohl mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt?

Weil der Tarif nur vorbehaltlich des § 32b gilt. Die Leistung hebt den Steuersatz, und dieser Satz wird auf dein zvE angewendet – auch wenn es unter 12.348 Euro liegt. Beispiel: 10.000 Euro zvE plus 9.600 Euro Elterngeld ergeben 751 Euro Steuer. Ohne steuerpflichtiges Einkommen fällt dagegen keine Steuer an.

Wie genau ist der Progressionsvorbehalt-Rechner?

Er rechnet mit dem amtlichen Tarif 2026 und dem Verfahren aus § 32b EStG, und rundet den Satz wie im amtlichen Beispiel auf vier Nachkommastellen ab. Abweichungen entstehen vor allem durch ein geschätztes zvE, Kinderfreibeträge oder Sonderfälle wie Rückzahlungen. Je genauer dein zvE, desto näher liegt das Ergebnis an der späteren Festsetzung.

Quellen & weiterführende Informationen

  • § 32b EStG – Progressionsvorbehalt: Liste der Leistungen und Berechnung des besonderen Steuersatzes
  • Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025 (BMF) – R 32b und H 32b mit Rechenbeispiel und Rechtsprechung
  • § 32a EStG – Einkommensteuertarif ab 2026
  • § 46 EStG – Pflichtveranlagung bei Leistungen über 410 Euro
  • § 3 EStG – steuerfreie Einnahmen
  • § 149 AO – Abgabefristen der Steuererklärung
  • § 2c BEEG – Steuerklasse im Bemessungszeitraum des Elterngelds
  • BMF – Muster der Lohnsteuerbescheinigung 2026 mit Nummer 15 und 15a
  • ELSTER – vorausgefüllte Steuererklärung mit gemeldeten Lohnersatzleistungen
  • Bundesrat – Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 507/26)

Fazit: Nachzahlung einplanen statt überrascht werden

Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld bleiben steuerfrei, machen aber dein übriges Einkommen teurer. In weiten Einkommensbereichen kosten 10.000 Euro Leistung rund 1.100 bis 1.500 Euro Steuer – deutlich weniger, als wenn die Leistung steuerpflichtig wäre. Mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner kennst du die Summe schon heute und kannst rund 12 bis 15 Prozent der Leistung zurücklegen. Für Arbeitnehmer ist die Steuererklärung ab mehr als 410 Euro Pflicht; für 2026 hast du bis zum 2. August 2027 Zeit.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Alle Beispielzahlen sind mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner nach § 32b EStG und dem Tarif 2026 berechnet, ohne Kinderfreibeträge; Leistungshöhen stammen aus unseren Rechnern für Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Altersteilzeit und Elterngeld. Die Angaben zu 2027 beruhen auf einem Regierungsentwurf. Stand: 11. Oktober 2026.

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.